STAÀTSMINISTERIUM DER JUSTIZ SÀCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstra߀ 7 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Muster, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/10536 Thema: Elektronischer Rechtsverkehr nach $ 41a StPO Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: lnwiefern hat die Staatsregierung von der Regelung des $ 41a AbsaE 2 SIPO bislang Gebrauch gemacht? Die Sächsische Staatsregierung hat von $ 41a Absatz 2 Strafprozessordnung (StPO), neben zahlreichen weiteren Ermächtigungsgrundlagen in den einzelnen Verfahrensordnungen, durch den Erlass der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justlz 0ber den elektronischen Rechtsverkehr, die elektronische Aktenführung, die elektronischen Register und das maschinelle Grundbuch in Sachsen (Sächsische E-Justizverordnung - SächsEJustizVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. April 2014, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 22. Juni 2017 , Gebrauch gemacht. lm Freistaat Sachsen ist der elektronische Rechtsverkehr hinsichtlich Strafsachen zu allen Gerichten spätestens seit dem 1. Dezember 2012 eröffnet. Aus der Anlage 1 zu der oben genannten Verordnung ergibt sich für jedes sächsische Gericht sowohl die Verfahrensart, in denen elektronische Dokumente eingereicht werden können, als auch das Datum, seit wann dies möglich ist. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 (0)351 564-1500 Telefax +49 (0)351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen. de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1 040E-KLR-2590/1 7 Dresden, -(1. Septemøe¡ 2017 Hausanschrlft: Sächslsches Staatsmlnlsterlum der Justlz Hospitalstraße 7 01 097 Dresden Br¡efpost über Deutsche Post 01 095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverblndung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8,11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalskaße 7 Zugang für el€ktron¡sch signierte sowie tür verschlüsselte elsktron¡sche Dokumente nur i¡ber das Elektron¡sch6 Ger¡chts- und Verwållungspostfach; nåherê lnformationen unler w.egvp.de Seite 1 von 2 STAATSMINìSTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN ÐNÉrJsárJFru -v Hinsichtlich der Staatsanwaltschaften hat die Staatsregierung von S 41a StPO keinen Gebrauch gemacht. Frage 2= Gibt es derzeit konkretisierte Pläne der Staatsreg¡erung von dieser Regelung Gebrauch zu machen? Frage 3: Falls die Frage 2 bejaht wurde: Ab welchem Zeitpunkt können bei welchen sächsischen Gerichten und Staatsanwaltschaften in welcher Form elektronische Dokumente eingereicht werden? Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 2 und 3 Nein. Nach Artikel 1 des Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2O17 wird $ 41a StPO aufgehoben, die Regelung tritt mithin zum 1. Januar 2018 außer Kraft. Ergänzend ist auf $ 32a Absatz 1 SIPO in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung hinzuweisen, wonach ab diesem Zeitpunkt die Einreichung elektronischer Dokumente bei den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten möglich sein muss. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 2 von 2 2017-09-22T08:46:33+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes