STAATSVINISTER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/10557 Thema: Asylbewerber Integrationszentrum Bautzener Spreehotel Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: die Fragen des Abgeordneten Carsten Hütter beziehen sich auf den Eigentümer des Bautzener Spreehotels. Da über diese Person keine Erkenntnisse vorliegen und nicht ausgeschlossen werden kann, dass Eigentümer und Betreiber personenidentisch sind, wird bei der Beantwortung der Fragen auf den Betreiber abgestellt. Frage 1: Welche finanziellen Leistungen erhielt der Eigentümer des Bautzener Spreehotels seit Beginn der Nutzung dieses Objektes als Asylheim bis gegenwärtig? (Bitte nach einzelnen Positionen aufschlüsseln ) Frage 2: Welche sonstigen Leistungen erhielt der Eigentümer des Bautzener Spreehotels seit Beginn der Nutzung dieses Objektes als Asylheim bis gegenwärtig? (Bitte nach einzelnen Positionen aufschlüsseln) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Der Betreiber, die Spreehotel Bautzen Betriebsgesellschaft mbH, erhielt ein Betreiberentgelt auf vertraglicher Basis. Das Vertragsverhältnis ist aufgrund einer öffentlichen Ausschreibung zustande gekommen. Der Betreiber erhielt den Zuschlag als wirtschaftlichster Anbieter. Berechnungsbasis ist ein Tagessatz pro Person/Tag. Weitergehende Leistungen erhielt der Betreiber nicht. Dieser Vertrag endete am 14. Juli 2017 und damit endete auch der Bezug des darin vereinbarten Betreiberentgelts. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24b-1053/31/65 Dresden, 28. September 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERVUM DES INNERN Frage 3: Welche finanziellen Leistungen erhielt der Eigentümer des Bautzener Spreehotels seit Beginn der Nutzung dieses Objektes als Integrationszentrum? (Bitte nach einzelnen Positionen aufschlüsseln) Für Leistungen nach der Richtlinie Soziale Betreuung erhielt der Landkreis Bautzen Fördermittel. Frage 4: Welche sonstigen Leistungen erhielt der Eigentümer des Bautzener Spreehotels seit Beginn der Nutzung dieses Objektes als Integrationszentrum? (Bitte nach einzelnen Positionen aufschlüsseln) Weitergehende Leistungen sind nicht bekannt. Frage 5: Wie lange soll das Bautzener Spreehotel voraussichtlich als Integrationszentrum genutzt werden? Der behördlicherseits nicht verwendete Begriff „Integrationszentrum" ist rechtlich oder fachlich nicht definiert. Der Staatsregierung liegen keine Kenntnisse darüber vor, wie lange das Bautzener Spreehotel voraussichtlich als „Integrationszentrum" genutzt werden soll. Etwas anderes gilt für die Förderdauer von Projekten, die in dem genannten Objekt durchgeführt werden und durch den Freistaat Sachsen gefördert werden. Die aktuell Bewilligung endet am 31. Dezember 2017. Da die Antragsfristen für das Jahr 2018/noch nicht abgelaufen sind, ist zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage über die Planuijgen zu treffen. Mit freundlichen GrüßenL. Markus Ulbig Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2017-09-28T15:14:21+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes