STAATSM1N1STER1UM FÜR KÜLTUS Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 | 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-0141,50-60/1057/2 Dresden, Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/1057 Thema: Anerkennung ausländischer Abschlüsse Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Anträge auf Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse gab es in den Jahren 2012, 2013 und 2014 in Sachsen? (bitte nach Aufenthaltsstatus der Antragsstellerinnen, Art des Abschlusses, zuständiger Behörde und Ergebnis des Antrages unter Angabe von Teilanerkennungen aufschlüsseln) Am 01.01.2014 trat das Sächsische Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (SächsBQFG) in Kraft. Das SächsBQFG regelt die Voraussetzungen und das Verfahren der im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen für reglementierte und nicht reglementierte landesrechtlich geregelte Berufe. Die erstmals für das Jahr 2014 durchzuführende statistische Erfassung von Daten zu Anerkennungsverfahren auf der Grundlage des SächsBQFG befindet sich derzeit in der Umsetzung. Gesicherte Ergebnisse stehen voraussichtlich im Mai 2015 zur Verfügung. Auf Grund der fehlenden Statistikpflicht für die landesrechtlich geregelten Berufe bis zum 31.12.2013 liegen der Staatsregierung keine gesicherten Erkenntnisse für die Jahre 2012 und 2013 vor. Frage 2: Wie lange dauerten die Verfahren zur Anerkennung in den benannten Jahren? (bitte nach zuständiger Behörde angeben) Die gesetzlich vorgeschriebene Frist für die Durchführung der Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen ist im SächsBQFG bzw. in den jeweils geltenden Fachgesetzen geregelt. Die Entscheidung soll danach innerhalb von drei Monaten erfolgen, sofern die Antragsunterlagen vollständig vorliegen. Statistische Angaben zur tatsächlichen Dauer der Verfahren stehen erstmals für das Jahr 2014 nach erfolgter Erhebung zur Verfügung. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Seite 1 von 2 Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Freistaat SACHSEN Frage 3: Welche sind die zuständigen Anerkennungsstellen und wie sind diese personell ausgestattet? Eine Aufstellung der mit der Durchführung und statistischen Erfassung von Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen hinsichtlich landesrechtlich geregelter Berufe im Freistaat Sachsen beauftragten Stellen ist als Anlage beigefügt. Die jeweils zuständige Behörde ist verpflichtet, die fristgemäße Bearbeitung eingehender Anträge auf Feststellung der Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen sicherzustellen. Dazu müssen in Abhängigkeit von den jeweiligen Fallzahlen entsprechende Personalressourcen bereitgestellt werden. Frage 4: Welche Anlaufstellen zur Beratung und Begleitung des Anerkennungs-prozederes gibt es in Sachsen und wie sind diese personell ausgestattet? Im Rahmen des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung” des Bundesministerium für Bildung und Forschung und der Bundesagentur für Arbeit wurde im Freistaat Sachsen ein regionales Netzwerk zur Beratung und Begleitung des Anerkennungsgesetzes für Menschen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen geschaffen. Anlaufstelle zur Beratung in Sachsen ist die Informations- und Beratungsstelle Arbeitsmarkt Sachsen (IBAS) mit verschiedenen Beratungsorten. Persönliche Beratungen finden durch fünf Personen bei den IBAS-Beratungsstellen in Dresden, Leipzig, Zwickau und Chemnitz statt. Zudem stehen bundesweit Informationsportale zu Fragen der Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse und Berufsqualifikationen zur Verfügung („Anerkennung in Deutschland“, Datenbank anabin, Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“, Amt24.sachsen.de). Frage 5: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über die im Ergebnis einer erfolgreichen Anerkennung erfolgte Aufnahme einer Erwerbstätigkeit entsprechend der Qualifikation der Antragsstellerinnen? Der Staatsregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. Mit freundlichen Grüßen Anlage Seite 2 von 2 Anlage zur Kleinen Anfrage Drs. 6/1057 Anerkennungs- und Meldestellen für im Freistaat Sachsen landesrechtlich geregelte Berufe ■ Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft ■ Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Europa ■ Sächsisches Staatsministerium für Kultus ■ Sächsische Bildungsagentur - Regionalstelle Chemnitz ■ Sächsische Bildungsagentur - Regionalstelle Leipzig * Sächsische Bildungsagentur - Regionalstelle Zwickau ■ Sächsische Bildungsagentur - Regionalstelle Bautzen ■ Sächsische Bildungsagentur - Regionalstelle Dresden ■ Sächsisches Staatsministerium für Arbeit, Wirtschaft und Verkehr ■ Sächsisches Oberbergamt ■ Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst ■ Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig ■ Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz ■ Sächsische Landesärztekammer ■ Sächsische Landesapothekerkammer * Sächsische Landestierärztekammer * Landesdirektion Sachsen ■ Sächsisches Staatsministerium des Inneren ■ Architektenkammer Sachsen ■ Ingenieurkammer Sachsen ■ Sächsisches Staatsministerium der Finanzen