STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/10570 Thema: Aktivitäten der extremen Rechten in Sachsen im Monat Au gust 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „extreme Rechte". Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer I. in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Der Sächsischen Staatsregierung liegen zu der Kleinen Anfrage auch Erkenntnisse vor, deren Mitteilung überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 SächsVerf) entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit den Nummern 3.3 und 3.4 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge . Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 Sächsisches Verfassungsschutzgesetz [SächsVSG]) erlangt worden. Die Weitergabe dieser Informationen, die mit Blick auf die wiederholte und räumlich umfassende Fragestellung den gesamten Phänomenbereich abdecken , würde die eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung den im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu beteiligenden Personen offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Im Falle des Einsatzes von Personen nach § 5 Abs. 1 SächsVSG stehen zudem Rechte Dritter im Sinne von Art. 51 Abs. 2 SächsVerf entgegen. Diese Personen wären bei einer Mitteilung in ihren Grundrechten auf Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit der Person gefährdet. Die Staatsregie- Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3119 Dresden, 29. September 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSIV11NISTER1UM DES INNERN rung trifft eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen und sie hat insoweit jegliche Handlungen zu unterlassen, die zu einer Enttarnung der Quelle führen können. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes, die Identität seiner Quellen zu schützen, für seine Funktionsfähigkeit essentiell. Die Mitteilung von Erkenntnissen im gewählten Verfahren, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Zugänge zulassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeit des LfV Sachsen auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse der Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem Informationsanspruch der Abgeordneten zukommt. Die Sächsische Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen . Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Frage 1: Welche Aktivitäten der extremen Rechten (Demonstrationen, Zusammenrottungen , Kundgebungen, Versammlungen, Konzerte usw.) gab es im Monat August 2017 (genaue Aufstellung nach Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden, ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Der Staatsregierung liegen Erkenntnisse zu den folgenden als rechtsextremistisch bewerteten Aktivitäten vor: Freistaat SACHSEN Veranstaltung ggf. Datum Ort Veranstalter T eilneh- Bands, Liedermacher, merzahl Redner 01.08.2017 Döbeln JN Mittelsachsen * Aufkleberaktion „Gebt die Akten frei" für eine Demonstration am 19.08.2017 in Berlin 03.08.2017 Penig, JN Mittelsachsen * Plakataktion VValdenburg, Hartha 04.08.2017 Pirna NPD * Vortragsveranstaltung (ukrainischer Redner) und Liederabend Seite 2 von 5 STAATSMINISTERTUM DES INNERN Freistaat SACHSEN 04.08.2017 Plauen Partei „Der Dritte * Verteilaktion von Zucker- Weg" Stützpunkt tüten Vogtland 11.08.2017 Bautzen IB-Ortsgruppe mind. 3 Plakataktion Bautzen 11.08.2017 Vogtlandkreis Rechtsextremisten ca. 70 Treffen zwischen Bautzen 16 -Ortsgruppe mind. 4 Banneraktion und Flug- 11. und Bautzen blattverteilung während 13.08.2017 der „Flugtage Bautzen" 12.08.2017 Ostritz Rechtsextremisten ca. 150 „2. Ostsächsisches Sport- und Familienfest" 12.08.2017 Ostritz Rechtsextremisten ca. 40-50 Musikveranstaltung „Rock nach dem Sport" im Anschluss an das „2. Ostsächsische Sportund Familienfest", angekündigte Bands: „Exzess ", „Treue Orden", „Feuerbefehl" 13.08.2017 Freiberg NPD * Kranzniederlegung „Zum Gedenken der Opfer des Stalinismus 1945 — 1989" 17.08.2017 Meißen NPD 2 Infostand „Die Heimat verteidigen — NPD in den Bundestag!" 18.08.2017 Leipzig / NPD mind. 2 Plakataktion Landkreis Leipzig 22.08.2017 Großenhain NPD 2 Infostand „Die Heimat verteidigen — NPD in den Bundestag!" 27.08.2017 Döbeln NPD * Plakataktion 29.08.2017 Bautzen 16 -Ortsgruppe * Banneraktion Bautzen * Kann nicht genannt werden oder ist nicht bekannt. Darüber hinaus liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, die aus Gründen der Geheimhaltung nicht mitgeteilt werden können. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Seite 3 von 5 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 2: An welchen nicht -extremistischen Aktivitäten bzw. Aktivitäten nichtextremistischer Veranstalter bzw. Organisatoren beteiligten sich Anhänger der extremen Rechten in welchen Funktionen (z.B. Teilnehmer, Redner, Anmelder, Ordner) im Monat August 2017 (genaue Aufstellung nach Datum, Veranstaltungsort , Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden, ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Das LfV Sachsen beobachtet die Beteiligung von Extremisten an nichtextremistischen Aktivitäten bzw. Aktivitäten nichtextremistischer Veranstalter bzw. Organisatoren auf der Grundlage seiner Zuständigkeit nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SächsVSG. Die nichtextremistischen Veranstalter bzw. Organisatoren selbst sind keine Beobachtungsobjekte des LfV Sachsen. Es wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen: Freistaat SACHSEN Veranstaltung, Art der Beteili- Anzahl der rechts- Datum Ort gung/ Funktion, ggf. Bands, Lie- extremistischen dermacher, Redner Teilnehmer 07.08.2017 Dresden Beteiligung von Rechtsextremisten * an einer PEGIDA-Demonstration 14.08.2017 Dresden Beteiligung von Rechtsextremisten an einer PEGIDA-Demonstration 17.08.2017 Annaberg- Beteiligung von Rechtsextremisten mind. 7 Buchholz an einer Störaktion zum Wahlkampfauftritt der Bundeskanzlerin 28.08.2017 Dresden Beteiligung von Rechtsextremisten * an einer PEGIDA-Demonstration *Kann nicht genannt werden oder ist nicht bekannt. Frage 3: Welche Aktivitäten der extremen Rechten im Sinne der Frage 1 wurden im Monat August 2017 aus welchen Gründen bereits im Vorfeld verboten oder aufgelöst (genaue Aufstellung nach Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden, ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Nach Kenntnis der Staatsregierung wurden keine als rechtsextremistisch bewerteten Aktivitäten im obigen Sinne verboten oder aufgelöst. Seite 4 von 5 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 4: Welche in den vergangenen zwölf Monaten durchgeführten Aktivitäten der extremen Rechten im Sinne der Fragen 1 und 2 wurden der Staatsregierung im Zuge von Nachmeldungen, Neubewertungen o.ä. bekannt, die bei der Beantwortung zurückpegender Kleiner Anfragen der Fragestellerin noch nicht berücksichtigt wurde'? Es vlirde keine Aktivitäten im Sinne der Fragestellung bekannt. Mit fireu dlichen Grüßen Markus Ulbi Freistaat SACHSEN Seite 5 von 5 2017-09-29T12:19:01+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes