STAATSMINISTERFUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Verena Meiwald und des Abgeordneten Rene Jalaß, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/10579 Thema: eSport-Förderung im Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Im Feld des Sports tat sich bereits vor längerer Zeit ein Bereich auf, der in Deutschland von offizieller Seite noch wenig behelligt ist. Der eSport. In Südkorea mittlerweile Nationalsport, in Frankreich bereits in einem umfassenden Anerkennungsverfahren, stecken solche Bemühungen auch in Sachsen — wenn überhaupt — noch in den Kinderschuhen . Ein Beispiel für eine ausgewachsene eSport-Struktur bietet ,League of Legends` (LoL), ein Computer -Spiel mit monatlich weit über 60 Millionen aktiven Spielerinnen. Die professionelle Ligastruktur erreicht regelmäßig ein Millionenpublikum. Der Fussballverein FC Schalke 04 stieg bereits 2016 in diese Sparte ein und übernahm die Förderung des LoL-Teams ,Elements`." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 3: Frage 1: Welche Bedeutung misst die Staatsregierung dem eSport zu? Frage 3: Welche Maßnahmen unternimmt die Staatsregierung, um die Anerkennung und Förderung von eSport im Breiten- und Profibereich voranzutreiben ? Die Anerkennung des eSports als Sportart ist eine gesellschaftlich und wissenschaftlich offene Frage. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 4-1053/18/52 Dresden, 29. September 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER11J1V1 DES 'INNERN Der eSport wird entsprechend der Bestandsmeldung der Mitgliedsorganisationen des Landessportbundes Sachsen e. V. (LSBS) von keinem Verein oder Verband im LSB betrieben. Die Förderung von Maßnahmen des Breitensports sowie der Nachwuchsförderung wird in einem zwischen dem Sächsischen Staatsministerium des Innern und dem LSBS abgeschlossenen Zuwendungsvertrag geregelt. Der LSBS unternimmt derzeit keine Maßnahmen, um die Anerkennung und Förderung des eSports im Breiten- und Profibereich voranzutreiben. Eine Betreuung oder Förderung von Sportarten, die in den Mitgliedsorganisationen des LSBS nicht betrieben werden , erfolgt nicht. Das Vorantreiben der Anerkennung und Förderung von Profibereichen im Sport obliegt dem LSBS nicht. Frage 2: Sind eSport-Veranstaltungen, die Sportlerinnen, ihre Trainingsmaßnahmen und die dazu nötige Infrastruktur über die sächsische Sportförderung erfasst? Die sächsische Sportförderung ergibt sich aus der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern für die Sportförderung (Sportförderrichtlinie) vom 5. Mai 2009, zuletzt geändert am 30. August 2017. Die Gegenstände der konsumtiven Förderung sind in II. Nr. 1 der Richtlinie beschrieben. Eine Beschränkung auf Veranstaltungen, Sporttreibende, Trainingsmaßnahmen oder Infrastruktur bestimmter Sportarten besteht an dieser Stelle nicht. Im Übrigen wird auf die zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 3 verwiesen. Frage 4: Welche Vereine, Verbände oder andere Gruppen bzw. Einzelpersonen aus Sachsen , die im eSport aktiv sind, sind der Staatsregierung bekannt? Es sind keine Verbände oder andere Gruppen bekannt, die im eSport aktiv sind. Die RasenBallsport Leipzig GmbH arbeitet im Rahmen eines Sponsorings mit Cihan Yasalar zusammen, einem professionellen Spieler des Computerspiels FIFA des Softwareherstellers Electronic Arts. Des Weiteren existiert ein Verein Leipzig eSports e.V., eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Leipzig unter der VR 5943. Ausweislich der Satzung verfolgt er gemeinnützige Interessen. Ob er vom Finanzamt die Gemeinnützigkeit erhalten hat und welche Zwecke bestätigt wurden, ist nicht bekannt. Der Verein ist kein Mitgliedsverein des LSBS. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSMINISTERDJM DES INNERN Frage 5: Welche sozial- bzw. sportwissenschaftlichen Erkenntnisse über die Auswirkungen von eSports sind der Staatsregierung bekannt? Eine Zusammenfassung der Ansichten und Literaturnachweise bieten die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages in der Veröffentlichung „Ist E -Sport Sport? Stand der Diskussion", Aktenzeichen: VVD10-3000-036/17, Abschluss der Arbeit am 09.06.2017, Fachbereich WD 10: Kultur, Medien und Sport, verfügbar unter https://www.bundestaö.de/blob/515426/c2a9373a582f7908c090a658fdff1af8/wd-10- 036-17-pdf-data.pdf. Daneben gibt es ein Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes (WPD) Berlin Abgeordnetenhaus von Berlin, Wissenschaftlicher Parlamentsdienst (2016).A Gutachten über Voraussetzungen und Auswirkungen der Anerkennung von eSport als Sportart. Berlin, verfügbar unter https://almost4fun.de/wpcontent /uptloads/2017/04/Gutachten eSport Sportart VVPD AGH Berlin 2016.pdf I / Mit freundlichen Grüßen f Markus Ulbig Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2017-09-29T12:14:41+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes