STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Verena Meiwald, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/10581 Thema: neu ernannte Beamtinnen und Beamte Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Beamtinnen und Beamte wurden in den Jahren 2015 und 2016 neu ernannt? Frage 2: Wie verteilen sich die neu ernannten Beamtinnen und Beamten getrennt für beide Jahre auf die jeweiligen Besoldungsgruppen der unterschiedlichen Besoldungsordnungen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Zur Beantwortung wird auf die Anlage verwiesen. Der Begriff „neu ernannte Beamtinnen und Beamte" wurde mangels anderweitiger Anhaltspunkte im Sinne der Begründung eines Beamtenverhältnisses (Einstellung) gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG), § 25 Sächsisches Beamtengesetz (SächsBG) ausgelegt. Dementsprechend wurden die nachfolgend aufgeführten Fallkonstellationen außer Betracht gelassen: • Umwandlung eines Beamtenverhältnisses in ein solches anderer Art gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2 BeamtStG (z. B. Umwandlung eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf in ein solches auf Probe nach Bestehen der Laufbahnprüfung), Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 12-1053/33/11 Dresden, 29. September 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN • Begründung eines Richterverhältnisses gemäß § 17 Abs. 2 Nr. 1 Deutsches Richtergepetz (DRiG), • Beelüneng eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses gemäß § 18 Abgi 2 SächsBG. Mit frdunchlichen Grüßen MaiXus Ulbig Anlage Seite 2 von 2 Anlage zu Drs.-Nr 6/10581 Frage 1: Wie viele Beamtinnen und Beamte wurden in den Jahren 2015 und 2016 neu ernannt? Frage 2: Wie verteilen sich die neu ernannten Beamtinnen und Beamten getrennt für beide Jahre auf die jeweiligen Besoldungsgruppen der unterschiedlichen Besoldungsordnungen? Besoldungsgruppe Anzahl der neu ernannten Beamtinnen und Beamten Jahr 2015 1 Jahr 2016 Besoldungsordnung A A4 9 11 A6 46 64 A7 11 14 A8 1 0 A 9 - Laufbahngruppe (LG) 2.1 48 62 A 10 3 6 Al l 0 3 A 12 2 2 A 12 mit Amtszulage 6 4 A13 24 46 A 13 mit Amtszulage 5 4 A 14 3 6 A15 1 1 A16 2 0 Besoldungsordnung B B2 1 1 B3 0 2 B4 1 1 B5 1 0 Besoldungsordnung R , R 1 10 22 R4 0 1 Besoldungsordnung W VV 1 23 21 W 2 46 58 W 3 49 32 Anwärter/Referendare Anwärter - LG 1.2 437 546 Anwärter - LG 2.1 170 208 Referendare - LG 2.2 18 8 GESAMT _ 917 1.123 2017-09-29T12:21:22+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes