STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippe!, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/10590 Thema: Linksextremistische, antifaschistische Website indymedia .org Nachfrage zu Drs.6/3830 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Aus dem Vorwort zur Kleinen Anfrage 6/3830 ergibt sich unter anderem der Verweis auf linksunten.indymedia.org, also auf die deutschsprachige indymedia-Seite. In der Antwort wurde angegeben, dass der Server in Kanada stehen würde. Nunmehr wurde die Seite verboten und die Seite wurde Medienberichten zufolge offenbar von Freiburg aus betrieben. Ferner wurde geantwortet, dass lediglich Straftaten wegen Ausspähens von Daten, Verleumdung und eines Verstoßes gegen das KunsturhG bekannt seien. Schließlich gab es zur Drs.6/3830 keine Antwort auf den Nutzungsumfang durch die Polizei wegen Gründen des Geheimnisschutzes. Dieser Grund dürfte sich mit dem Verbot und der Sperrung der Seite erübrigt haben." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: War der Staatsregierung bekannt, dass die Betreiber in Freiburg agieren ? Die Staatsregierung hat Kenntnis, dass das Bundesministerium des Innern das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden- Württemberg ersucht hat, auf der Grundlage des Vereinsgesetzes das Verbot des Vereins „linksunten.indymedia" zu vollziehen und dass in diesem Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/36/16 Dresden, 2. Oktober 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Zusammenhang in Freiburg Durchsuchungsmaßnahmen in mehreren Objekten und gegen mehrere führende Mitglieder und Unterstützer von „linksunten.indymedia" durchgeführt worden sind. Frage 2: Gab es Server in Freiburg oder bleibt es dabei, dass die Server nur in Kanada gewesen sein sollen? Frage 3: Falls es nur Server in Kanada oder anderen Staaten gab: Wie konnte die Website dann abgeschaltet werden? Frage 4: Welche weiteren Straftaten sind der Staatsregierung bekannt, die im Zusammenhang mit der Website stehen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 bis 4: Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Art. 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frage und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Art. 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. SachsAnhVerfG, Urteil vom 17. Januar 2000, NVwZ 2000, 671). Letzteres ist vorliegend der Fall, da die abgefragten Sachverhalte im Zuständigkeitsbereich des Bundes bzw. eines anderen Bundeslandes liegen. Frage 5: In welchem Umfang hat die Polizei die Seite genutzt? (Bitte jegliche Nutzung, insbesondere präventive, aber auch repressive polizeiliche Maßnahmen angeben ) / 7 , Es wird a9f die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 5 der Kleinen Anfrage Drs-Nr. 6/3830 verwiesen. Mit freundlichen Grüßen Markus Ulbig Seite 2 von 2 2017-10-04T10:20:40+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes