STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/2/195-2017/ Dresden, Oktober 2017 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher, Bündnis 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/10599 Thema: Aufnahme des Lehrbetriebes in neu eingeführten Studiengän gen vor Inkrafttreten der Studiendokumente Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „§ 32 Abs. 6 des Sächsischen Hochschulgesetzes regelt, dass in neu eingerichteten Stu diengängen der Lehrbetrieb erst nach Inkrafttreten der für diese Studi engänge geltenden Studien- und Prüfungsordnungen aufgenommen werden darf." Zertifikat seit 2007 audtt berufundfamilie^ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Hat es seit 2012 an den sächsischen Hochschulen neu einge führte Studiengänge gegeben, in denen der Lehrbetrieb vor Inkrafttreten der Studien- und Prüfungsordnung aufgenommen wurde? Nach den Rückmeldungen trifft dies auf die Universität Leipzig, die Hoch schule für Musik und Theater „Felix Mendelssohn Bartholdy" Leipzig und die Hochschule Mittweida sowie nach Einschätzung des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (SMWK) auch auf die Technische Universität Dres den zu. Frage 2: Welche Hochschulen und Studiengänge waren ggf. davon be troffen? Das SMWK ist mit zwei Fällen befasst gewesen, in denen an der Technischen Universität Dresden der Studienbetrieb vor Inkrafttreten der Studiendoku mente aufgenommen wurde. Zum einen handelte es sich um den fakultätsübergreifenden Studiengang „Regenerative Energiesysteme", der allerdings bereits zum Wintersemester 2011/2012 eingerichtet und aufgenommen Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung; Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besücherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. *Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronisctie Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN wurde. Da sich die Kleine Anfrage auf die Zeit seit 2012 beschränkt, kann dieser Studi engang an sich nicht mehr dazu gerechnet werden. Auf Intervention des SMWK wurden die Studiendokumente nach Bekanntwerden der Veröffentlichungsmängel umgehend Ende 2014 nachträglich in Kraft gesetzt. Anlässlich einer Vorlage von neuen Lehramtsstudiendokumenten durch die Technische Universität Dresden stellte das SMWK fest, dass noch folgende Lehramtsstudiendoku mente nachträglich zum 01.10.2012 in Kraft gesetzt werden mussten; 1) Studienordnungen für das Fach Geographie in den Studiengängen Lehramt an Mittel schulen und Höheres Lehramt an Gymnasien (Teilstudienordnungen), Veröffentlichung 2017, 2) Studienordnungen für das Lehramt an Mittelschulen und Höheres Lehramt an Gym nasien (den jeweiligen Studiengang insgesamt regelnde Studienordnungen), Veröffent lichung 2016. Im Übrigen wird auf die Ausführungen der Hochschulen in den Anlagen 1 bis 4 verwie sen. Frage 3: Welche Gründe haben dazu geführt, dass ggf. der Lehrbetrieb vor Inkraft treten der Studiendokumente aufgenommen wurde und wie lange hat es jeweils gedauert, bis die Studiendokumente nach Aufnahme des Lehrbetriebes in Kraft getreten sind? (bitte aufschlüsseln nach betroffenen Studiengängen und Hoch schulen) Im Bereich der Lehramtsstudiengänge erfolgte der Studienbeginn auf der Grundlage der vom SMWK vorläufig bzw. mit Auflagen und Hinweisen bestätigten Studiendokumente. Grund für die vorläufige Bestätigung war die Absicherung des Lehrbetriebs im Zusam menhang mit der Wiedereinführung des Staatsexamens. Im Übrigen wird auf die Aus führungen der Hochschulen in den Anlagen 1 bis 4 verwiesen. Frage 4: Welche rechtlichen Grundlagen haben es ggf. ermöglicht, den Lehrbetrieb in neu eingeführten Studiengängen trotz fehlender Studiendokumente abwei chend vom Hochschulgesetz beginnen zu lassen? (bitte aufschlüsseln nach be troffenen Studiengang und Hochschule) Auf die Ausführungen der Hochschulen in den Anlagen 1 bis 4 wird verwiesen. Da es nach hiesiger Auffassung für die Handhabung der Technischen Universität Dresden keine Rechtsgrundlage gibt, wurde diese vom SMWK rechtsaufsichtlich beanstandet. Die Technische Universität Dresden vertritt ihrerseits die Auffassung, dass bei § 32 Absatz 6 des Sächsischen Hochschulfreiheitgesetzes eine rückwirkende Inkraftsetzung von Stu diendokumenten unschädlich sei. Derzeit ist die Klärung dieser Rechtsfrage beim OVG Bautzen anhängig. Frage 5: Welche Stelle hat ggf. in der Abwesenheit gültiger Studiendokumente je weils über die Studieninhalte, den Studienverlaufsplan und die zu erbringenden Prüfungsleistungen entschieden und welche Rechtssicherheit haben Studierende in solchen Studiengängen, dass sie ihr Studium nach diesen Regeln zu Ende füh ren können, auch wenn während des Studiums anderslautende Studiendokumente in Kraft treten? (bitte aufschlüsseln pro betroffenen Studiengang und Hochschule) Seite 2 von 3 STAATSMIIMISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Es wird auf die Ausführungen der Hochschulen in den Anlagen 1 bis 4 verwiesen. Mit freundlichen Grüßen Dr. Eva-Maria Stanfsre 4 Anlagen Seite 3 von 3 Anlage 1 Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs. 6/10599 1 Aufnahme des Lehrbetriebes in neu eingeführten Studiengängen vor Inkrafttreten der Studiendokumente Hochschule: Technische Universität Dresden Fragen 1 und 2 Frage 3 Frage 4 Frage 5 Jahr/Studiengang = Auflistung des Studiengangs /der Studiengänge, bei dem der Lehrbetrieb vor Inkrafttreten der Studiendokumente aufgenommen wurde Gründe, weshalb der Lehrbetrieb vor Inkrafttreten der Studiendokumente aufgenommen wurde Dauer bis zum Inkrafttreten der Studiendokumente nach Aufnahme des Lehrbetriebes rechtl. Grundlagen, die den Beginn des Lehrbetriebes trotz fehlender Studiendokumente abweichend vom Sächs- HSFG legitimieren Stelle, die in Abwesenheit gültiger Studiendokumente jeweils über Studieninhalte, Studienverlaufsplan und zu erbringende Prüfungsleistungen entschieden hat Rechtssicherheit für Studierende in solchen Studiengängen , dass Studium nach diesen Regeln zu Ende geführt werden kann, auch wenn während des Studiums anderslautende Studiendokumente in Kraft treten 2012 (WS 2012/2013) - keine - *) 2013 (WS 2013/2014) - keine - *) 2014 (WS 2014/2015) - keine - *) 2015 (WS 2015/2016) - keine - *) 2016 (WS 2016/2017) - keine - *) 2017 (WS 2017/2018) - keine - *) *) siehe Antwort auf Frage 4 Anlage 2 Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs. 6/10599 1 Aufnahme des Lehrbetriebes in neu eingeführten Studiengängen vor Inkrafttreten der Studiendokumente Hochschule: Universität Leipzig Fragen 1 und 2 Frage 3 Frage 4 Frage 5 Jahr/Studiengang = Auflistung des Studiengangs /der Studiengänge, bei dem der Lehrbetrieb vor Inkrafttreten der Studiendokumente aufgenommen wurde Gründe, weshalb der Lehrbetrieb vor Inkrafttreten der Studiendokumente aufgenommen wurde Dauer bis zum Inkrafttreten der Studiendokumente nach Aufnahme des Lehrbetriebes rechtl. Grundlagen, die den Beginn des Lehrbetriebes trotz fehlender Studiendokumente abweichend vom Sächs- HSFG legitimieren Stelle, die in Abwesenheit gültiger Studiendokumente jeweils über Studieninhalte, Studienverlaufsplan und zu erbringende Prüfungsleistungen entschieden hat Rechtssicherheit für Studierende in solchen Studiengängen , dass Studium nach diesen Regeln zu Ende geführt werden kann, auch wenn während des Studiums anderslautende Studiendokumente in Kraft treten 2012 (WS 2012/2013) Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Höhere Lehramt an Gymnasien Studienbeginn auf der Grundlage vorläufig bestätigter Studiendokumente mit ausdrücklicher Billigung des SMWK durch Schreiben vom 28. September 2012. Endgültig bestätigte Studiendokumente wurden nach Durchlaufen der erforderlichen Abstimmungsprozesse ca. 18 Monate nach Studienbeginn in den Amtlichen Bekanntmachungen der UL veröffentlicht . . Vorläufige Studiendokumente , siehe 3. Nicht erforderlich, weil es vorläufige Studiendokumente gab. Es sind keine Fälle bekannt , in denen ein schutzwürdiges Vertrauen der Studierenden durch spätere Anpassungen der Ordnungen beeinträchtigt worden wäre. Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Mittelschulen Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt Sonderpädagogik Anlage 2 Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs. 6/10599 2 2013 (WS 2013/2014) Master Public Service Management Die entstandenen Verzögerungen waren bei Beginn des Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens noch nicht absehbar. Es wäre rechtlich nicht vertretbar gewesen, Immatrikulationen aufgrund der eingetretenen Verzögerungen beim Normerlass abzulehnen oder rückgängig zu machen. 2 Jahre, 7 Monate bis zur Veröffentlichung der Studiendokumente Regelungen der Studiendokumente (vom Fakultätsrat bereits vor Studienbeginn beschlossen; Genehmigung durch das Rektorat wurde später nachgeholt). Nicht erforderlich, weil es bei Studienbeginn vom Fakultätsrat beschlossene Studiendokumente gab. Unproblematisch; keine anderslautenden Studiendokumente , da die Studiendokumente vor Studienbeginn vom Fakultätsrat beschlossen waren und seit Beginn des Studiums angewandt wurden. Bachelor Politikwissenschaft Die entstandenen Verzögerungen waren bei Beginn des Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens noch nicht absehbar. Es wäre rechtlich nicht vertretbar gewesen, Immatrikulationen aufgrund der eingetretenen Verzögerungen beim Normerlass abzulehnen oder rückgängig zu machen. 1 Monat bis zur Veröffentlichung der Studiendokumente Die Studiendokumente waren vor Beginn des Studienbetriebes von allen zuständigen Hochschulorganen beschlossen bzw. genehmigt ; es fehlte allein die amtliche Bekanntmachung. Nicht erforderlich, weil die Studiendokumente vor Studienbeginn von den zuständigen Hochschulorganen beschlossen bzw. genehmigt waren. Unproblematisch; keine anderslautenden Studiendokumente , da die Studiendokumente vor Studienbeginn beschlossen waren und seit Beginn des Studiums angewandt wurden . Bachelor Philosophie Die entstandenen Verzögerungen waren bei Beginn des Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens noch nicht absehbar. Es wäre rechtlich nicht vertretbar gewesen, Immatrikula- 2 Wochen bis zur Veröffentlichung der Studiendokumente Die Studiendokumente waren vor Beginn des Studienbetriebes von allen zuständigen Hochschulorganen beschlossen bzw. genehmigt ; es fehlte allein die amtliche Bekanntmachung. Nicht erforderlich, weil die Studiendokumente vor Studienbeginn von den zuständigen Hochschulorganen beschlossen bzw. genehmigt waren. Unproblematisch; keine anderslautenden Studiendokumente , da die Studiendokumente vor Studienbeginn beschlossen waren und seit Beginn des Studiums angewandt wurden . Anlage 2 Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs. 6/10599 3 tionen aufgrund der eingetretenen Verzögerungen beim Normerlass abzulehnen oder rückgängig zu machen. Bachelor Soziologie Die entstandenen Verzögerungen waren bei Beginn des Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens noch nicht absehbar. Es wäre rechtlich nicht vertretbar gewesen, Immatrikulationen aufgrund der eingetretenen Verzögerungen beim Normerlass abzulehnen oder rückgängig zu machen. 2 Wochen bis zur Veröffentlichung der Studiendokumente Die Studiendokumente waren vor Beginn des Studienbetriebes von allen zuständigen Hochschulorganen beschlossen bzw. genehmigt ; es fehlte allein die amtliche Bekanntmachung. Nicht erforderlich, weil die Studiendokumente vor Studienbeginn von den zuständigen Hochschulorganen beschlossen bzw. genehmigt waren. Unproblematisch; keine anderslautenden Studiendokumente , da die Studiendokumente vor Studienbeginn beschlossen waren und seit Beginn des Studiums angewandt wurden . Teilstudiengang WTH im Lehramt Sonderpädagogik Die entstandenen Verzögerungen waren bei Beginn des Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens noch nicht absehbar. Es wäre rechtlich nicht vertretbar gewesen, Immatrikulationen aufgrund der eingetretenen Verzögerungen beim Normerlass abzulehnen oder rückgängig zu machen. 6 Monate bis zur Veröffentlichung der Studiendokumente . Die Studiendokumente waren vor Beginn des Studienbetriebes von allen zuständigen Hochschulorganen beschlossen bzw. genehmigt ; es fehlte allein die amtliche Bekanntmachung. Nicht erforderlich, weil die Studiendokumente vor Studienbeginn von den zuständigen Hochschulorganen beschlossen bzw. genehmigt waren. Unproblematisch; keine anderslautenden Studiendokumente , da die Studiendokumente vor Studienbeginn beschlossen waren und seit Beginn des Studiums angewandt wurden . Anlage 2 Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs. 6/10599 4 2014 (WS 2014/2015) Master Fachübersetzen Arabisch/Deutsch Die entstandenen Verzögerungen waren bei Beginn des Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens noch nicht absehbar. Es wäre rechtlich nicht vertretbar gewesen, Immatrikulationen aufgrund der eingetretenen Verzögerungen beim Normerlass abzulehnen oder rückgängig zu machen. 3 Wochen bis zur Veröffentlichung der Studiendokumente Die Studiendokumente waren vor Beginn des Studienbetriebes von allen zuständigen Hochschulorganen beschlossen bzw. genehmigt ; es fehlte allein die amtliche Bekanntmachung. Nicht erforderlich, weil die Studiendokumente vor Studienbeginn von den zuständigen Hochschulorganen beschlossen bzw. genehmigt waren. Unproblematisch; keine anderslautenden Studiendokumente , da die Studiendokumente vor Studienbeginn beschlossen waren und seit Beginn des Studiums angewandt wurden . 2015 (WS 2015/2016) Master European Integration in East Central Europe Die entstandenen Verzögerungen waren bei Beginn des Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens noch nicht absehbar. Es wäre rechtlich nicht vertretbar gewesen, Immatrikulationen aufgrund der eingetretenen Verzögerungen beim Normerlass abzulehnen oder rückgängig zu machen. 2 Monate bis zur Veröffentlichung der Studiendokumente Die Studiendokumente waren vor Beginn des Studienbetriebes von allen zuständigen Hochschulorganen beschlossen bzw. genehmigt ; es fehlte allein die amtliche Bekanntmachung. Nicht erforderlich, weil die Studiendokumente vor Studienbeginn von den zuständigen Hochschulorganen beschlossen bzw. genehmigt waren. Unproblematisch; keine anderslautenden Studiendokumente , da die Studiendokumente vor Studienbeginn beschlossen waren und seit Beginn des Studiums angewandt wurden . Lehramtserweiterungsfach Deutsch als Zweitsprache Die entstandenen Verzögerungen waren bei Beginn des Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens noch nicht absehbar. Es wäre rechtlich nicht vertret- 4,5 Monate bis zur Veröffentlichung der Studiendokumente Die Studiendokumente waren vor Beginn des Studienbetriebes von allen zuständigen Hochschulorganen beschlossen; es fehlte allein die amtliche Bekanntmachung . Nicht erforderlich, weil die Studiendokumente vor Studienbeginn von den zuständigen Hochschulorganen beschlossen bzw. genehmigt waren. Unproblematisch; keine anderslautenden Studiendokumente , da die Studiendokumente vor Studienbeginn beschlossen waren und seit Beginn des Anlage 2 Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs. 6/10599 5 bar gewesen, Immatrikulationen aufgrund der eingetretenen Verzögerungen beim Normerlass abzulehnen oder rückgängig zu machen. Studiums angewandt wurden . 2016 (WS 2016/2017) Bachelor Theaterwissenschaft transdisziplinär Die entstandenen Verzögerungen waren bei Beginn des Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens noch nicht absehbar. Es wäre rechtlich nicht vertretbar gewesen, Immatrikulationen aufgrund der eingetretenen Verzögerungen beim Normerlass abzulehnen oder rückgängig zu machen. 3 Wochen bis zur Veröffentlichung der Studiendokumente Regelungen der Studiendokumente (vom Fakultätsrat bereits vor Studienbeginn beschlossen; Genehmigung durch das Rektorat wurde nachgeholt). Nicht erforderlich, weil es bei Studienbeginn vom Fakultätsrat beschlossene Studiendokumente gab. Unproblematisch; keine anderslautenden Studiendokumente , da die Studiendokumente vor Studienbeginn beschlossen waren und seit Beginn des Studiums angewandt wurden . Master Theaterwissenschaft transkulturell. Geschichte , Theorie, Praxis 2 Die entstandenen Verzögerungen waren bei Beginn des Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens noch nicht absehbar. Es wäre rechtlich nicht vertretbar gewesen, Immatrikulationen aufgrund der eingetretenen Verzögerungen beim Normerlass abzulehnen oder rückgängig zu machen. 3 Wochen bis zur Veröffentlichung der Studiendokumente Regelungen der Studiendokumente (vom Fakultätsrat bereits vor Studienbeginn beschlossen; Genehmigung durch das Rektorat wurde später nachgeholt). Nicht erforderlich, weil es bei Studienbeginn vom Fakultätsrat beschlossene Studiendokumente gab. Unproblematisch; keine anderslautenden Studiendokumente , da die Studiendokumente vor Studienbeginn beschlossen waren und seit Beginn des Studiums angewandt wurden . Anlage 2 Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs. 6/10599 6 integrierter binationaler Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien für die Fächer Deutsch/Französisch Für den Studiengang, dessen Einrichtung zum WS 2016/2017 das Rektorat beschlossen hatte, war eine Förderung des DAAD ab dem WS 2016/17 bewilligt worden. Diese hätte im Falle einer Verschiebung der Einrichtung auf das WS 2017/18 zurückgezahlt werden müssen. Die Studiendokumente wurden dem SMWK zur Herstellung des Einvernehmens mit dem SMK angezeigt . In diesem Studiengang wird zum großen Teil auf bereits beschlossene und damit feststehende Lehrinhalte aus den Lehramtsfächern Deutsch und Französisch (Höheres Lehramt an Gymnasien) zurückgegriffen . Die noch in Abstimmung befindlichen Inhalte liegen erst in höheren Fachsemestern. Nicht erforderlich, weil die bisher von Studierenden in diesem Studiengang absolvierten Lehrinhalte in den Ordnungen der Lehramtsfächer Deutsch und Französisch (Höheres Lehramt an Gymnasien) festgelegt sind. Es gab keine Änderungen, die einen Vertrauensschutz hätten hervorrufen können. 2017 (WS 2017/2018) keine Anlage 3 Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs. 6/10599 1 Aufnahme des Lehrbetriebes in neu eingeführten Studiengängen vor Inkrafttreten der Studiendokumente Hochschule: Hochschule für Musik und Theater „Felix Mendelssohn Bartholdy“ Leipzig Fragen 1 und 2 Frage 3 Frage 4 Frage 5 Jahr/Studiengang = Auflistung des Studiengangs /der Studiengänge, bei dem der Lehrbetrieb vor Inkrafttreten der Studiendokumente aufgenommen wurde Gründe, weshalb der Lehrbetrieb vor Inkrafttreten der Studiendokumente aufgenommen wurde Dauer bis zum Inkrafttreten der Studiendokumente nach Aufnahme des Lehrbetriebes rechtl. Grundlagen, die den Beginn des Lehrbetriebes trotz fehlender Studiendokumente abweichend vom Sächs- HSFG legitimieren Stelle, die in Abwesenheit gültiger Studiendokumente jeweils über Studieninhalte, Studienverlaufsplan und zu erbringende Prüfungsleistungen entschieden hat Rechtssicherheit für Studierende in solchen Studiengängen , dass Studium nach diesen Regeln zu Ende geführt werden kann, auch wenn während des Studiums anderslautende Studiendokumente in Kraft treten 2012 (WS 2012/2013) Teilstudiengang Musik im Kooperativen Staatsexamenstudiengang Lehramt an Grundschulen Ministerielle Festlegung zur (Wieder-)Einführung der Staatsexamensstudiengänge zum WS 2012/13 Die Studiendokumente für den Teilstudiengang Musik wurden am 5.2.2014 ausgefertigt und damit final in Kraft gesetzt. Das Inkrafttreten dieser Ordnungen erfolgte formal rückwirkend zum Beginn des Wintersemesters 2012/13 (1.9.2012). Als rechtliche Grundlage fungierte zum einen die LAPO I, die bereits am 28.8.2012 in Kraft trat. Daneben waren die Studiendokumente erstmals am 1.10.2012 und am 5.11.2012 im zuständigen Fakultätsrat der Hochschule beschlossen, konnten jedoch auf Grund der ministeriellen Genehmigungsvorbehalte (§ 34 Abs. 4 und § 36 Abs. 7 SächsHSFG), die zu nochmaligem Anpassungsbedarf führten, erst am 5.2.14 ausgefertigt werden. Es entschieden die zuständigen Stellen der Hochschule auf der Grundlage der im Fakultätsrat beschlossenen vorläufigen Ordnungen (s. Frage 4). Die in der Frage postulierte „Rechtssicherheit“ gibt es so nicht. Neben dem Ausschluss echter Rückwirkung sind die Studierenden von Änderungen der Studien- und Prüfungsordnungen geschützt , auf die sie sich nicht in zumutbarer Weise einstellen können. Dies gilt natürlich entsprechend für den Fall vorläufiger Studiendokumente und wurde von der Hochschule beachtet . Zur Überprüfung im Einzelfall stehen den Studierenden die gesetzlich Anlage 3 Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs. 6/10599 2 vorgesehenen Rechtbehelfe und Rechtsmittel zur Verfügung. Teilstudiengang Musik im Kooperativen Staatsexamenstudiengang Höheres Lehramt an Gymnasien Ministerielle Festlegung zur (Wieder-)Einführung der Staatsexamensstudiengänge zum WS 2012/13 Die Studiendokumente für den Teilstudiengang Musik wurden am 5.2.2014 ausgefertigt und damit final in Kraft gesetzt. Das Inkrafttreten dieser Ordnungen erfolgte formal rückwirkend zum Beginn des Wintersemesters 2012/13 (1.9.2012). Als rechtliche Grundlage fungierte zum einen die LAPO I, die bereits am 28.8.2012 in Kraft trat. Daneben waren die Studiendokumente erstmals am 1.10.2012 und am 5.11.2012 im zuständigen Fakultätsrat der Hochschule beschlossen, konnten jedoch auf Grund der ministeriellen Genehmigungsvorbehalte (§ 34 Abs. 4 und § 36 Abs. 7 SächsHSFG), die zu nochmaligem Anpassungsbedarf führten, erst am 5.2.14 ausgefertigt werden. Es entschieden die zuständigen Stellen der Hochschule auf der Grundlage der im Fakultätsrat beschlossenen vorläufigen Ordnungen (s. Frage 4). Die in der Frage postulierte „Rechtssicherheit“ gibt es so nicht. Neben dem Ausschluss echter Rückwirkung sind die Studierenden von Änderungen der Studien- und Prüfungsordnungen geschützt , auf die sie sich nicht in zumutbarer Weise einstellen können. Dies gilt natürlich entsprechend für den Fall vorläufiger Studiendokumente und wurde von der Hochschule beachtet . Zur Überprüfung im Einzelfall stehen den Studierenden die gesetzlich vorgesehenen Rechtbehelfe und Rechtsmittel zur Verfügung. Teilstudiengang Musik im Kooperativen Staatsexamenstudiengang Lehramt an Mittelschulen Ministerielle Festlegung zur (Wieder-)Einführung der Staatsexamensstudiengänge zum WS 2012/13 Die Studiendokumente für den Teilstudiengang Musik wurden am 5.2.2014 ausgefertigt und damit final in Kraft gesetzt. Das Inkrafttreten dieser Ordnungen erfolgte formal rückwirkend zum Beginn des Wintersemesters 2012/13 (1.9.2012). Als rechtliche Grundlage fungierte zum einen die LAPO I, die bereits am 28.8.2012 in Kraft trat. Daneben waren die Studiendokumente erstmals am 1.10.2012 und am 5.11.2012 im zuständigen Fakultätsrat der Hoch- Es entschieden die zuständigen Stellen der Hochschule auf der Grundlage der im Fakultätsrat beschlossenen vorläufigen Ordnungen (s. Frage 4). Die in der Frage postulierte „Rechtssicherheit“ gibt es so nicht. Neben dem Ausschluss echter Rückwirkung sind die Studierenden von Änderungen der Studien- und Prüfungsordnungen geschützt , auf die sie sich nicht in zumutbarer Weise Anlage 3 Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs. 6/10599 3 schule beschlossen, konnten jedoch auf Grund der ministeriellen Genehmigungsvorbehalte (§ 34 Abs. 4 und § 36 Abs. 7 SächsHSFG), die zu nochmaligem Anpassungsbedarf führten, erst am 5.2.14 ausgefertigt werden. einstellen können. Dies gilt natürlich entsprechend für den Fall vorläufiger Studiendokumente und wurde von der Hochschule beachtet . Zur Überprüfung im Einzelfall stehen den Studierenden die gesetzlich vorgesehenen Rechtbehelfe und Rechtsmittel zur Verfügung. Teilstudiengang Musik im Kooperativen Staatsexamenstudiengang Lehramt Sonderpädagogik Ministerielle Festlegung zur (Wieder-)Einführung der Staatsexamensstudiengänge zum WS 2012/13 Die Studiendokumente für den Teilstudiengang Musik wurden am 5.2.2014 ausgefertigt und damit final in Kraft gesetzt. Das Inkrafttreten dieser Ordnungen erfolgte formal rückwirkend zum Beginn des Wintersemesters 2012/13 (1.9.2012). Als rechtliche Grundlage fungierte zum einen die LAPO I, die bereits am 28.8.2012 in Kraft trat. Daneben waren die Studiendokumente erstmals am 1.10.2012 und am 5.11.2012 im zuständigen Fakultätsrat der Hochschule beschlossen, konnten jedoch auf Grund der ministeriellen Genehmigungsvorbehalte (§ 34 Abs. 4 und § 36 Abs. 7 SächsHSFG), die zu nochmaligem Anpassungsbedarf führten, erst am 5.2.14 ausgefertigt werden. Es entschieden die zuständigen Stellen der Hochschule auf der Grundlage der im Fakultätsrat beschlossenen vorläufigen Ordnungen (s. Frage 4). Die in der Frage postulierte „Rechtssicherheit“ gibt es so nicht. Neben dem Ausschluss echter Rückwirkung sind die Studierenden von Änderungen der Studien- und Prüfungsordnungen geschützt , auf die sie sich nicht in zumutbarer Weise einstellen können. Dies gilt natürlich entsprechend für den Fall vorläufiger Studiendokumente und wurde von der Hochschule beachtet . Zur Überprüfung im Einzelfall stehen den Studierenden die gesetzlich vorgesehenen Rechtbehelfe und Rechtsmittel zur Verfügung. Anlage 4 Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs. 6/10599 1 Aufnahme des Lehrbetriebes in neu eingeführten Studiengängen vor Inkrafttreten der Studiendokumente Hochschule: Hochschule Mittweida Fragen 1 und 2 Frage 3 Frage 4 Frage 5 Jahr/Studiengang = Auflistung des Studiengangs /der Studiengänge, bei dem der Lehrbetrieb vor Inkrafttreten der Studiendokumente aufgenommen wurde Gründe, weshalb der Lehrbetrieb vor Inkrafttreten der Studiendokumente aufgenommen wurde Dauer bis zum Inkrafttreten der Studiendokumente nach Aufnahme des Lehrbetriebes rechtl. Grundlagen, die den Beginn des Lehrbetriebes trotz fehlender Studiendokumente abweichend vom Sächs- HSFG legitimieren Stelle, die in Abwesenheit gültiger Studiendokumente jeweils über Studieninhalte, Studienverlaufsplan und zu erbringende Prüfungsleistungen entschieden hat Rechtssicherheit für Studierende in solchen Studiengängen , dass Studium nach diesen Regeln zu Ende geführt werden kann, auch wenn während des Studiums anderslautende Studiendokumente in Kraft treten 2012 (WS 2012/2013) Fehlmeldung 2013 (WS 2013/2014) Media and Accoustical Engeneering Absicherung des Studienprogramms wegen Passfähigkeit für zukünftige Masterprogramme 4 Monate Nicht vorhanden Fehlmeldung Nicht vorhanden 2014 (WS 2014/2015) Fehlmeldung 2015 (WS 2015/2016) Ingenieurakkustik Absicherung des Studienprogramms wegen Doppelprogramm mit HS München 4 Monate Nicht vorhanden Fehlmeldung Nicht vorhanden Anlage 4 Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs. 6/10599 2 2016 (WS 2016/2017) Automation 4.0 Absicherung des Studienprogramms wegen Kooperation mit regionaler Wirtschaft 14 Tage Nicht vorhanden Fehlmeldung Nicht vorhanden 2017 (WS 2017/2018) Fehlmeldung KA 6-10599_2 Anlage 1 KA 6-10599 TUD Anlage 2 KA 6-10599 UniL Anlage 3 KA 6-10599 HMTL Anlage 4 KA 6-10599 HSM 2017-10-19T11:05:51+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes