Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 1 O 03 29 101073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/10600 STAATSMINISTERJUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Thema: Hochwasserschutz - baulicher Zustand der Mulde- Eisenbahnbrücke bei Wurzen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Leipziger Volkszeitung vom 24.07.2012 ist unter der Überschrift ,Als Sachsen in der Flut versank: Vor zehn Jahren brach Jahrhundert- Hochwasser herein' zu lesen: ,Die Eisenbahnbrücke bei Wurzen staut die heranrauschende Flut, die schmalen Durchlässe des Viadukts beschleunigen das schon tobende Wasser. Menschen retten sich über Dächer in Boote, werden mit Hubschraubern in eine Macherner Turnhalle gebracht. In Bennewitz ist von den 5500 Einwohnern fast die Hälfte direkt betroffen; 529 Häuser sind stark beschädigt; 16 Mal bleibt nur der Abriss (Quelle: http://www.lvz.de/Specials/Themenspecials/Jahrhundertflut/Aktuell/Als- Sachsen-in-der-Flut-versank-Vor-zehn-Jahren-brach-Jahrhundert- Hochwasser-herein, zuletzt aufgerufen am 31.08.2017)" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Für welche Hochwasserstände (alte HQ-Werte) wurde die Eisenbahnbrücke der Strecke Leipzig-Dresden über die Mulde bei Wurzen ursprünglich geplant und für welche Hochwasserstände (nach der Flut von 2002 geänderte HQ-Werte) kann sie als standsicher betrachtet werden? Der Staatsregierung liegen keine Informationen zur Standsicherheit des Bauwerkes, insbesondere im Zusammenhang mit Hochwasserereignissen der Mulde, vor. Seite 1 von 3 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon : 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 62-1 053/35/54 Dresden , 2 9. SEP. 2017 ,„ Zertifikat seit 2006 audlt bcrufundfamlllc Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung. Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie fur verschlusselte elektronische Dokumente STAATSMINISTERJUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR ~SACHsEN Gemäß Art. 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Art. 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich . Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge und Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereiches betreffen (Par. 56 Satz 3 Geschäftsordnung SL T). Letzteres ist hier der Fall. Bei der beschriebenen Bahnstrecke der DB AG handelt es sich um eine Eisenbahnstrecke des Bundes. Zuständige Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde ist allein das Eisenbahn-Bundesamt. Nach Auskunft des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) unter Bezugnahme auf das Hochwasserschutzkonzept mit Gefahrenkarten der Vereinigten Mulde (Planungsgesellschaft Dr. Scholz mbH, Mai 2005) weist die Wasserspiegellagenberechnung für die Eisenbahnbrücke Wurzen bei einem Abfluss von 1910 m3/s (statistisch einhundertjährliches Hochwasserereignis - HQ 100) einen Freibord (freier Abstand zwischen Wasserspiegel und Brückenunterkante) von 0,5 m aus. Frage 2: liegen der Sächsischen Staatsregierung Gefahrenhinweise vor, nach denen die Eisenbahnbrücke der Strecke Leipzig-Dresden über die Mulde sowie der dazugehörige Bahndamm bei ähnlichen Hochwasserständen wie 2002 und 2013 oder darüber stark beschädigt werden könnten oder einsturzgefährdet wären? Frage 3: Sind gegenwärtig Schäden an der Eisenbahnbrücke der Strecke Leipzig-Dresden über die Mulde bei Wurzen sowie dem dazugehörige Bahndamm bekannt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Der Sächsischen Staatsregierung liegen hierzu aus den in der Antwort zu Frage 1 genannten Gründen keine Informationen vor. Frage 4: Welche Maßnahmen sind geplant bzw. in Umsetzung, damit sich bei starkem Hochwasser das Wasser nicht erneut an der Eisenbahnbrücke der Strecke Leipzig-Dresden über die Mulde anstaut und die Gemeinde Bennewitz überflutet? Frage 5: Wie stellt sich der gegenwärtige Umsetzungsstand der Maßnahmen aus Frage 4 sowie weiterer Schutzmaßnahmen zur Sicherung der Eisenbahnbrücke und des Bahndamms vor Hochwasser oder Bedrohungen durch Starkregen dar? zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Seite 2 von 3 STAATSMINlSTERlUM FÜR WlRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Der Freistaat Sachsen ist gemäß § 79 Abs. 1 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) zuständig für Planung, Bau, Betrieb und Unterhaltung öffentlicher Hochwasserschutzanlagen zum Schutz der Allgemeinheit vor Hochwasser, wobei hierauf kein Rechtsanspruch Dritter besteht. Zum Schutz der Gemeinde Bennewitz wurden durch die Landestalsperrenverwaltung (L TV) Hochwasserschutzmaßnahmen an den vier Hochwasserschutzdeichen Groitzsch-Bennewitz, Püchau-Grubnitz, Bennewitz und Schmölen durchgeführt. Damit wird für die Gemeinde Bennewitz ein Schutz bis zu HQ 100-Ereignissen erreicht. Das angestrebte Schutzziel öffentlicher Hochwasserschutzmaßnahmen für im Zusammenhang bebaute Ortslagen beträgt HQ 100. Soweit von Verkehrsanlagen wie Brücken über Gewässern bei Hochwasser Gefahren ausgehen, liegt die Zuständigkeit für die Gefahrenbeseitigung grundsätzlich bei dem jeweiligen Unterhaltungslastträger der Anlage. Zuständig für die Gefahrenabwehr im akuten Hochwasserfall ist die jeweilige Kommune. Für Sicherungsmaßnahmen an der Eisenbahnbrücke und am Bahndamm selbst ist der Unterhaltungslastträger des Verkehrsweges zuständig . Welche Maßnahmen mit welchem Umsetzungsstand durch die DB AG geplant sind , ist aus den in der Antwort zu Frage 1 genannten Gründen nicht bekannt. it freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2017-10-04T10:14:23+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes