STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/10602 Thema: Einsatz von SEK-Kräften bei einer Versammlung am 02.09.2017 in Wurzen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele SEK-Kräfte oder vergleichbare Kräfte der Polizei wurden zu welchem Zweck auf wessen Veranlassung im Zusammenhang mit dem Versammlungsgeschehen in Wurzen am 02.09.2017 eingesetzt? Im Rahmen der polizeilichen Einsatzmaßnahmen anlässlich des Versammlungsgeschehens am 2. September 2017 in Wurzen wurden 33 Polizeibedienstete des Spezialeinsatzkommandos Sachsen (SEK) eingesetzt. Die Frage nach vergleichbaren Kräften kann aufgrund fehlender Vergleichbarkeitskriterien nicht beantwortet werden. Die abschließende Entscheidung über Geeignetheit und Notwendigkeit von Einsatzkräften trifft der Polizeiführer des Einsatzes. Die polizeilichen Einsatzmaßnahmen wurden zum Schutz des Versammlungsgeschehens sowie zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Ereignisumfeld durchgeführt. Frage 2: Welche polizeiliche Gefahrenprognose, gestützt auf welche tatsächliche Annahmen, lag für das Versammlungsgeschehen in Wurzen am 02.09.2017 vor? (Bitte Gefahrenprognose im Wortlaut beifügen) Bei der Beurteilung der Lage werden nach Möglichkeit alle bekannten Faktoren betrachtet, die Einfluss auf den Einsatzverlauf haben könnten und somit die Rahmenbedingungen bei der Einsatzplanung bilden. Bei Versammlungslagen gehören dazu z. B. der Versammlungscharakter, das Mobilisierungspotential der anzunehmenden Teilnehmer und deren mögliche Gewaltbereitschaft. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-1053/36/15 Dresden, 29. September 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Es lagen folgende Erkenntnisse vor: - linke Szene Die Anmeldung der Versammlung „Gegen Rassismus in Wurzen und Sachsen" für den 2. September 2017 in Wurzen erfolgte seitens des Bündnisses „Irgendwo in Deutschland ". Unter diesem Bündnis sammelten sich in der Vergangenheit unterschiedlichste Unterstützergruppen der linken Szene aus Leipzig, Dresden und Hamburg. In die polizeiliche Lagebeurteilung flossen Erkenntnisse des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen ein, wonach für das Demonstrationsgeschehen in Wurzen erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einkalkuliert wurden. Bekräftigt wurden diese Einschätzungen durch die gewaltträchtigen Ereignisse in Hamburg im Zusammenhang mit dem G20 -Gipfel sowie unterschiedliche Aufrufe der linken Szene im Internet, den politischen Gegner anzugreifen. Darüber hinaus wurden bei der Beurteilung der Lage das zuletzt erfolgte Verbot der Internetplattform „linksunten .indymedia.org" sowie die zu dieser Zeit noch bevorstehende Bundestagswahl berücksichtigt . - rechte Szene Es liegen Erkenntnisse vor, dass die rechte Szene in der Vergangenheit in Wurzen Auseinandersetzungen mit dem politischen Gegner bzw. mit Menschen mit Migrationshintergrund suchte. Bei dem polizeilichen Einschreiten kam es hierbei zu Widerstandshandlungen gegenüber Polizeibeamten sowie Sachbeschädigungen. Die rechte Szene kann für mögliche Spontanaktionen in Wurzen in kurzer Zeit ein Personenpotenzial im höheren zweistelligen Bereich mobilisieren. Daher kalkulierte der Polizeivollzugsdienst ein, dass mögliche Versammlungsteilnehmer der, zum Zeitpunkt der Beurteilung der Lage noch angemeldeten, rechten Versammlungen bzw. gewaltbereite Sympathisanten der Szene die Konfrontation mit dem Aufzug des Bündnisses „Irgendwo in Deutschland" suchen werden. Zusammenfassend stützt sich die Gefahrenprogose zur Beurteilung der Lage bei dem Aufeinandertreffen von gewaltbereiten Personen gegensätzlicher politischer Ausrichtungen auf die polizeilichen Erfahrungen aus vergleichbaren Einsatzlagen, dass bewusste und provozierende Auseinandersetzungen zwischen den Anhängern der linksbzw . rechtsextremistischen Szene und damit die Begehung von Straftaten, insbesondere Körperverletzungsdelikte, einzukalkulieren sind. Soweit die Fragestellung zusätzlich auf die Vorlage von Aktenunterlagen abzielt, wird auf die Entscheidung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes vom 19. Juli 2012, Az.: Vf.102-/-11, verwiesen. In dieser Entscheidung stellte der Sächsische Verfassungsgerichtshof fest, dass das parlamentarische Fragerecht keinen Anspruch auf Aktenvorlage umfasst. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Frage 3: Inwieweit rechtfertigte diese Gefahrenprognose den Einsatz/das Vorhalten von SEK-Kräften im Zusammenhang mit dem Versammlungsgeschehen oder machte dies notwendig? Die Einbeziehung von Einsatzkräften des SEK in das polizeiliche Einsatzkonzept resultierte aus der in der Antwort auf die Frage 2 dargestellten Beurteilung der Lage durch die einsatzführende Polizeidienststelle. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/8396 verwiesen. Frage 4: Inwieweit wird beim sichtbaren Vorhalten/dem Einsatz von SEK-Kräften im Zusammenhang mit Versammlungsgeschehen durch die Sächsische Polizei berücksichtigt , dass mit diesem eine erhebliche Einschüchterungswirkung gegenüber potenziellen Versammlungsteilnehmerinnen einher geht, welches geeignet ist, Bürgerinnen und Bürger von ihrer Grundrechtsausübung abzuhalten? Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Die Frage ist auf eine Bewertung gerichtet. Zur Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Frage 5: Welche Waffen und Mittel unmittelbaren Zwangs nach § 31 SächsPolG wurden durch/1:11e SEK-Kräfte am 02.09.2017 in Wurzen mitgeführt? Als affen wurden Schlagstöcke, Dienstpistolen und Gewehre und als Hilfsmittel der körp rlich n Gewalt Fesseln, Reizstoffe, ein Diensthund sowie Dienstfahrzeuge mitgeführt Mit freuridlichen Grüßen Markus Ulbig Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2017-10-05T08:32:02+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes