STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/10603 Thema: Versammlungsgeschehen am 2. September 2017 in Wurzen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 2. September 2017 fand in Wurzen eine antifaschistische Demonstration des Bündnisses ,Irgendwo in Deutschland statt. Bis zu 400 Personen schlossen sich der Demonstration an. Während des Demonstrationsverlaufs kam es immer wieder zu Pöbeleien bis hin zu Angriffsversuchen durch Ansammlungen am Rande der angemeldeten Route. Am Ende sprach die Polizei von einem, weitestgehend friedlichen Versammlungsgeschehen`." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich aus Sicht der Staatsregierung der Verlauf des Versammlungsgeschehens dar? Die durch das Bündnis „Irgendwo in Deutschland" angezeigte Versammlung in Wurzen unter dem Thema „Gegen Rassismus in Wurzen und Sachsen!" begann gegen 15:45 Uhr. Der Aufzug setzte sich nach der Auftaktkundgebung und nach Durchsetzung von Beschränkungen gegen 15:55 Uhr, unter Mitnahme von Transparenten, mit ca. 350 Teilnehmern auf der vorgesehenen Versammlungsstrecke mit mehreren Zwischenkundgebungen in Bewegung . Während des Aufzuges wurden an verschiedenen Orten Personengruppierungen festgestellt, die sich im Umfeld der Aufzugstrecke aufhielten. Ca. 80 Personen folgten dem Aufzug. Am Bürgermeister -Schmidt -Platz kam es zu verbalen Auseinandersetzungen mit Personen, die sich während des Aufzuges in der Nähe aufhielten, e FreistaatSAC}SAC1-ISEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-1053/36/14 Dresden, 29. September 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STERIUM DES INNERN wobei einzelne Personen versuchten, zum Demonstrationszug des Bündnisses „Irgendwo in Deutschland" zu gelangen. Dies wurde durch die Einsatzkräfte unterbunden. Gegen 18:20 Uhr traf der Demonstrationszug am Bahnhof ein und die Versammlung wurde nach einer Abschlusskundgebung beendet. Bei der Versammlungsbehörde wurde gegen 18:10 Uhr eine Spontanversammlung mit 50 Teilnehmern unter dem Motto „Keine Macht den Rotfaschisten" auf dem Bahnhofsvorplatz angezeigt. Die Versammlungsbehörde beschränkte die Versammlung auf eine Örtlichkeit auf der Hermann-llgen-Straße. Die Versammlung wurde gegen 18:50 Uhr beendet. Frage 2: Wie viele Identitätsfeststellungs- und erkennungsdienstliche Maßnahmen und Ingewahrsamnahmen fanden im Zusammenhang mit dem Versammlungsgeschehen statt? (Bitte nach Tatvorwurf, Tatort, Deliktsgruppe, politischer Einordnung aufschlüsseln) Frage 3: Wie viele Platzverweise wurden an welchen Orten aus welchen Gründen gegen wie viele Personen welchen politischen Lagers erteilt? Frage 4: Gegen wie viele Personen wurde im Zusammenhang mit dem Versammlungsgeschehen am 2. September aus welchen wesentlichen Gründen Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet? (bitte nach Tatvorwurf, Tatort, Deliktsgruppe, politische Einordnung und ggf. Zusammenhang zu angemeldeten Versammlungen aufschlüsseln) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 bis 4: Ermittlungs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren im Zusammenhang mit dem Versammlungsgeschehen sind in der Anlage erfasst. Da eine vollständige Erfassung der im Einsatzverlauf verfügten Platzverweise nicht erfolgte, ist eine abschließende Angabe zur Anzahl getroffener Maßnahmen nicht möglich . Registriert wurden lediglich sechs Platzverweise. Diese richteten sich gegen nach ersten Informationen vermummte Personen, die sich in einer Bahnunterführung in Bennewitz aufhielten. Im Bereich dieser Unterführung waren Pflastersteine ausgelegt. Eine der festgestellten Personen führte einen Vermummungsgegenstand mit sich. Identitätsfeststellungen wurden bei von den erfassten Platzverweisen Betroffenen durchgeführt. Darüber hinaus wurde die Identität der Tatverdächtigen bzw. Betroffenen zu den in der Anlage aufgeführten, im Zusammenhang mit den Einsatzmaßnahmen eingeleiteten Ermittlungs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren festgestellt. Eine Person wurde zur Verhinderung von Störungen in Gewahrsam genommen, nachdem festgestellt wurde, dass diese Vermummungsgegenstände, Schutzbewaffnung und einen Schlagstock mitführte. Bei dem Betroffenen handelte es sich um die als Tatverdächtiger zur lfd. Nr. 1 der in der Anlage aufgeführten Ermittlungsverfahren erfasste Person. Freistaat SACFISEN Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Eine abschließende Einordnung der politischen Motivation der Betroffenen und Tatverdächtigen ist derzeit nicht möglich, da die Ermittlungen bisher nicht abgeschlossen sind. Auch eine Zuordnung zu den in der Antwort auf die Frage 1 aufgeführten Versammlungen ist insofern noch nicht abschließend möglich. Frage 5: In welchem Umfang wurden im Zusammenhang mit dem Geschehen um die angemeldete Versammlung herum Personen festgestellt, die welchen Bestrebungen der extremen Rechten/ Neonaziszene, die als Fußballfans der „Kategorie B" und „C" und/ oder „Gewalttäter Sport" bekannt sind? (bitte Zahl, Funktion auf der Versammlung, Name der Organisation/ des Zusammenschlusses und Zuordnung zu welchen Fußballfanszenen aufführen) Bezüglich der Verwendung des Begriffes der „extremen Rechten" wird auf die Vorbemerkung Nummer I. der Antwort der Staatsregierung auf die Große Anfrage, Drs.-Nr. 5/4956, verwiesen. Der Staatsregierung liegen Erkenntnisse vor, wonach sich einzelne Rechtsextremisten im Zusammenhang mit dem Demonstrationsgeschehen am 2. September 2017 in Wurzen ai f hielten und an einer Versammlung mit ca. 50 Teilnehmern unter dem Motto „Kein Macht den Rotfaschisten" teilnahmen. Diese Versammlung wurde durch ein Mitgl. d dps Landesvorstandes der Partei „Die Rechte" angezeigt. Weitilrfjhrende Erkenntnisse liegen nicht vor. Mit frelndleen Grüßen lekfkus Ul b i \ AnlageAnlage Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 Anlage zu Drs.-Nr. 6/10603 Lfd. Nr. Tatverdächtige bzw. Betroffene* Deliktsbezeichnung* Tatort* politische Versammlung Anzahl Motivation Strafanzeigen 02.09.2017 1 Verstoß Sächs. Versammlungsgesetz § 28 04808 Wurzen, Beethovenstr 1 2 Versuchte gefährliche Körperverletzung §§ 223, 04808 Wurzen, Goethestr./Ecke 1 224 StGB Schillerstr. Verwenden v. Kennzeichen verfassungswidriger 04808 Wurzen, Herrmann-Illgen- 1 Spontandemonstration 3 Organisationen § 86a StGB Str./Höhe Bahnhof „Keine Macht den Rotfaschisten" Ordnungswidrigkeiten 1 Verstoß Sächs. Versammlungsgesetz § 30 04808 Wurzen, Straße derzeit 1 unbekannt 2 Verstoß Sächs. Versammlungsgesetz § 30 04808 Wurzen, Beethovenstr. 1 Stand: 11.09.17 * Sofern die Tabelle an bestimmten Stellen keinen Wert enthält, bedeutet dies, dass die erfragten Fakten Gegenstand laufender Ermittlungen sind bzw. eine Zuordnung nicht möglich ist. Seite 1 von 1 2017-10-05T08:33:51+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes