SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER JUSTIZ Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/10605 Thema: Haftentlassung - Gewährung von Lockerungen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Der Beantwortung der Fragen wird folgende Vorbemerkung vorangestellt: Zur vollständigen Beantwortung der Fragen 2, 3, 4 und 5 müsste die Einzelauswertung von 19.852 teilweise mehrbändigen Gefangenenpersonalakten durch die Geschäftsstellen der Justizvollzugsanstalten erfolgen. Da in vielen Fällen Gefangene während einer zusammenhängenden Inhaftierung in unterschiedlichen Justizvollzugsanstalten untergebracht sind, müsste ein aufwändiger Abgleich zwischen den Anstalten erfolgen, um Doppelungen zu vermeiden. Ferner müssten Gefangenenpersonalakten in Einzelfällen von anderen Anstalten angefordert werden, wenn die Entlassung nicht aus der Anstalt erfolgte, in welcher der Gefangene zunächst Lockerungen erhielt. Für das Suchen, das Anfordern, den Transport und die Durchsicht der Akten, die Dokumentation der Ergebnisse und deren Bewertung im Sinne der Fragestellung sowie den Rücktransport der Akten ist selbst bei zurückhaltender Schätzung von einem Ar- Seite 1 von 11 E Freistaat ~SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-1500 Telefax +49 351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1040E- KLR-2671117 Dresden, Ql. Oktober 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Justiz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3, a, 7, e, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 "Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere Informationen unter wwwegvp de STAATSM1N1STER1UM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN beitsaufwand von durchschnittlich jedenfalls nicht weniger als 15 Minuten je Verfahren auszugehen. Der hierfür anfallende zeitliche Aufwand würde sich somit insgesamt auf 620 Arbeitstage für einen in Vollzeit tätigen Mitarbeiter summieren. Dieser müsste zudem über spezielles Fachwissen verfügen, da die Auswertung der Akten Sachkunde erfordert. Um die Frage im zur Verfügung stehenden Zeitraum von vier Wochen vollständig beantworten zu können, wären - ausgehend von einer 40-Stunden-Woche und einer 5-Tage-Woche - ca. 31 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nur mit der Beantwortung dieser Fragestellung befasst und somit nicht in der Lage, andere Aufgaben wahrzunehmen. Da - wie oben angeführt - eine Auswertung der Akten nur durch fachkundige Mitarbeiter erfolgen könnte, müsste die Auswahl dieser Bediensteten insbesondere auf Vollzugsabteilungsleiter und andere mit der Vollzugs- und Eingliederungsplanung intensiv befasste Bedienstete beschränkt werden. Auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts erscheint der zur vollständigen Beantwortung der Fragen erforderliche Aufwand nicht verhältnismäßig oder zumutbar und auch nicht leistbar. Ein Teil der Fragen 2, 3, 4 und 5 werden somit durch Erfahrungs- und Schätzwerte und ausschließlich für die Jahre 2013 und 2016 beantwortet, um einerseits eine Teilbeantwortung der Fragen sowie andererseits das Ableiten einer Entwicklung im Sinne der Fragestellung zu ermöglichen. Eine Ausnahme hierbei stellt die Jugendstrafvollzugsanstalt Regis -Breitingen dar. Aufgrund der im Vergleich mit anderen Justizvollzugsanstalten geringen Fallzahlen von Strafgefangenen konnten dort innerhalb der verfügbaren Zeit alle fünf Fragen vollständig beantwortet werden. Die Staatsregierung kommt abschließend bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr nachgeordneten Behörden andererseits zu dem Ergebnis, dass das Fragerecht hinsichtlich der umfassenden Beantwortung der Fragen 2, 3, 4 und 5 zurückstehen muss. Eine vollständige Beantwortung der Frage ist auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Arbeitsfähigkeit der sächsischen Justizvollzugsanstalten und der damit verbundenen erheblichen Gefährdung gewichtiger öffentlicher Interessen (u.a. öffentliche Sicherheit, Resozialisierung) nicht zu leisten. Vielmehr wird durch die Übermittlung der mit noch vertretbarem Aufwand recherchierbaren Daten Seite 2 von 11 STAATSMINISTERlUM DER JUSTIZ ~SACHsEN dem verfassungsrechtlich hohen Rang des Informationsrechts weitest möglich Rechnung getragen. Frage 1: Wie viele Haftlentlassungen gab es monatlich seit dem Inkrafttreten des Sächsischen Strafvollzugsgesetzes am 1. Juni 2013? (bitte nach JVA aufschlüsseln) Zur Beantwortung der Frage wird auf die tabellarische Übersicht in Anlage 1 verwiesen. Frage 2: Wie vielen dieser entlassenen Personen wurden Lockerungen auf Grundlage des § 42 SächStVollzG gewährt bzw. verwehrt? (bitte aufschlüsseln und an Antwort von Frage 1 anfügen) Da - wie bereits ausgeführt - die Fragen 2 bis 5 für 9 Justizvollzugsanstalten nur teilweise mittels Schätzwerten beantwortet werden können, wurden die geschätzten Daten zu Frage 2 nicht an die konkret erhobenen Daten zu Frage 1 angefügt. JVA Bautzen Im Jahr 2013 wurden keine Lockerungen nach § 42 SächsStVollzG gewährt oder verwehrt . 2016 wurden schätzungsweise in vier Fällen Lockerungen nach § 42 SächsSt- VollzG gewährt und in geschätzten 17 Fällen erfolgte eine Ablehnung. JVA Chemnitz Die JVA Chemnitz teilt mit, dass eine belastbare Schätzung der erbetenen Daten nicht möglich sei. In Bezug auf Frage 2 wurde angegeben, dass die Anzahl der Lockerungen in der Entlassungsphase seit Inkrafttreten des SächsStVollzG deutlich zugenommen hat. Der Anteil der gelockerten Gefangenen in der Entlassungsphase dürfte in der JVA Chemnitz in den Jahren 2015 und 2016 zwischen 40 und 50% gelegen haben. JVA Dresden Es wird geschätzt, dass im Zeitraum Juni bis Dezember 2013 in etwa 8 Fällen Lockerungen nach § 42 SächsStVollzG gewährt und in 3 Fällen Lockerungen nach § 42 SächsSt- Seite 3 von 11 STAATSMlNlSTERlUM DER JUSTIZ ~SACHsEN VollzG verwehrt wurden . 2016 betrug die Anzahl der Lockerungsgewährungen nach § 42 SächsStVollzG geschätzt 30, dagegen wurden in ungefähr 10 Fällen Lockerungen nach § 42 SächsStVollzG nicht gewährt. JVA Görlitz Es wird geschätzt, dass im Zeitraum Juni bis Dezember 2013 in 7 Fällen Lockerungen nach § 42 SächsStVollzG gewährt und in 3 Fällen verwehrt wurden. 2016 betrug die geschätzte Anzahl der gewährten Lockerungen nach § 42 SächsStVollzG 6, Lockerungsverwehrungen nach § 42 SächsStVollzG konnten nicht geschätzt werden. JVA Leipzig mit Krankenhaus Es wird geschätzt, dass im Zeitraum Juni bis Dezember 2013 ca. 30 bis 40 und im Jahr 2016 ca. 115 Lockerungen nach § 42 SächsStVollzG gewährt wurden. 2013 wurden schätzungsweise in 3 bis 4 Fällen und 2016 in etwa 110 Fällen gemäß § 42 SächsSt- VollzG beantragte Lockerungen verwehrt. JSA Regis-Breitingen Die Anzahl der Strafgefangenen in der Jugendstrafvollzugsanstalt war im genannten Zeitraum vergleichsweise gering. Es handelte sich zudem bei den in der JSA Regis- Breitingen vollzogenen Freiheitsstrafen zu einem Großteil um Ersatzfreiheitsstrafen. Diese umfassen eine in der Regel vergleichsweise kurze Haftdauer von wenigen Wochen bis zu wenigen Monaten. Die Gefangenenpersonalakten sind entsprechend weniger umfangreich und daher mit geringerem Aufwand auswertbar. Gleichzeitig handelt es sich bei Gefangenen mit Ersatzfreiheitsstrafe um eine Klientel mit einem hohen Anteil von Suchterkrankungen und häufig wenig Verbindlichkeit. Bei diesen Gefangenen wird in vielen Fällen eingeschätzt, dass eine Lockerungseignung nicht oder erst zu einem späten Zeitpunkt der Haft gegeben ist. Aus diesen Gründen war es der JSA Regis-Breitingen im Unterschied zu anderen Anstalten möglich, konkrete Daten mitzuteilen. Im Zeitraum Juni 2013 bis August 2017 wurden in der JSA Regis-Breitingen vier Strafgefangenen auf Grundlage des § 42 SächsStVollzG Lockerungen gewährt. In 15 Fällen wurden Lockerungen nach § 42 SächsStVollzG verwehrt. ferner hatten Gefangene Lo- Seite 4 von 11 STAATSMlNlSTERlUM DER JUSTIZ ckerungen gemäß § 38 SächsStVollzG beantragt, welche in 333 Fällen nicht genehmigt wurden. Weitere 98 Gefangene erhielten Lockerungen gemäߧ 38 SächsStVollzG. JVA Torgau Im Zeitraum Juni bis Dezember 2013 wurden gemäߧ 42 SächsStVollzG Lockerungen weder gewährt noch verwehrt. 2016 wurden schätzungsweise 30 Gefangene vor ihrer Haftentlassung auf Grundlage des§ 42 SächsStVollzG gelockert. Die JVA Torgau vermag keine Schätzung bezüglich der Fälle verwehrter Lockerungen nach § 42 SächsStVollzG vorzulegen. JVA Waldheim Im Zeitraum Juni bis Dezember 2013 wurden Lockerungen nach § 42 SächsStVollzG weder gewährt noch verwehrt. 2016 wurden schätzungsweise in 5 Fällen Lockerungen nach § 42 SächsStVollzG gewährt. Die Anzahl der Lockerungsverwehrungen kann nicht geschätzt werden. JVA Zeithain Es wird geschätzt, dass im Zeitraum Juni bis Dezember 2013 in 90 Fällen und im Jahr 2016 in 170 Fällen Lockerungen nach § 42 SächsStVollzG gewährt wurden. Die Anzahl der verwehrten Lockerungen nach § 42 SächsStVollzG umfasste im Zeitraum Juni bis Dezember 2013 schätzungsweise zwei und im Jahr 2016 schätzungsweise 4 Fälle. JVA Zwickau Im Zeitraum Juni bis Dezember 2013 sowie im Jahr 2016 wurden keine Lockerungen nach § 42 SächsStVollzG gewährt oder verwehrt. Für die Vorbereitung der Eingliederung seien bei Bedarf und bei Eignung Lockerungen gemäß § 38 SächsStVollzG gewährt worden . Frage 3: Ab welchem Zeitraum (in Tagen) vor der tatsächlichen Entlassung wurden Lockerungen nach § 42 SächStVollzG gewährt? (bitte nach Datum der Haftentlassung, Datum des erstmaligen Ausgangs nach § 42 SächsStVollzG und JVA aufschlüsseln) Seite 5 von 11 JVA Bautzen STAATSMlNlSTERlUM DER JUSTIZ ~SACHsEN Es wird geschätzt, dass durchschnittlich 120 Tage vor der Entlassung Lockerungen nach § 42 SächsStVollzG gewährt wurden. JVA Dresden Der Zeitraum der Lockerungsgewährung nach § 42 SächsStVollzG wird mit einer Varianz von 180 bis 21 Tagen - durchschnittlich 120 bis 90 Tage - vor der tatsächlichen Entlassung geschätzt. JVA Görlitz Es wird geschätzt, dass der Zeitpunkt der Lockerungsgewährung vor Haftentlassung nach § 42 SächsStVollzG zwischen 60 und 5 Tagen vor der Entlassung lag. JVA Leipzig mit Krankenhaus Der Zeitraum der Lockerungsgewährung nach § 42 SächsStVollzG vor der tatsächlichen Entlassung wird mit 150 bis 90 Tagen geschätzt. JSA Regis-Breitingen In einem der in Antwort auf Frage 2 genannten 4 Fälle erfolgte die erste Lockerung am 25. Juni 2015, Entlassungszeitpunkt war der 2. September 2015. Im zweiten Fall fand die erste Lockerung am 25. Januar 2016 statt, der Gefangene wurde am 29. Februar 2016 entlassen. Im dritten Fall erfolgte die erste Lockerung am 22. April 2016, Entlassungszeitpunkt war der 16. Juni 2016. Die Erstlockerung des vierten Gefangenen fand am 7. Juni 2017 statt, der Gefangene wurde am 20. Juli 2017 entlassen. JVA Torgau Es wird geschätzt, dass der Zeitraum der Lockerungsgewährung nach § 42 SächsSt- VollzG durchschnittlich 30 Tage vor der tatsächlichen Entlassung lag. JVA Waldheim Es wird geschätzt, dass der Zeitpunkt der Lockerungsgewährung nach § 42 SächsSt- VollzG im Jahr 2016 durchschnittlich mehr als 100 Tage vor der Entlassung lag. Seite 6 von 11 JVA Zeithain STAATSMlNISTERlUM DER JUSTIZ ~SACHsEN Für den Zeitraum Juni bis Dezember 2013 wird der Zeitraum der Lockerungsgewährung nach§ 42 SächsStVollzG bei 50 Gefangenen auf 180 bis 90 Tage und bei 40 Gefangenen auf 90 bis 10 Tage vor dem tatsächlichen Entlassungstermin geschätzt. Für das Jahr 2016 wurden die Werte bei 95 Gefangenen auf 180 bis 90 Tage und bei 75 Gefangenen auf 90 bis 10 Tage vor der tatsächlichen Entlassung geschätzt. Frage 4: Wie viele der Ausgänge wurden in Begleitung von Anstaltspersonal (Ausführungen ), wie viele mit anderen zuverlässigen Personen, wie viele ohne Begleitperson genehmigt? (bitte nach JVA, Art des Ausgangs und Dauer des Ausgangs und nach Art der Personen I Funktion der Personen aufschlüsseln, z.B. Begleitung durch Sozialarbeiterin der JVA oder Ehrenamtliche oder Freund, Freundin, Lebensgefährte /Lebensgefährtin) JVA Bautzen Es wird geschätzt, dass solche Lockerungen im Jahr 2016 in Form unbegleiteter Ausgänge und grundsätzlich in der Staffelung 3, 5 oder 8 Stunden stattgefunden haben. JVA Dresden Bei den folgenden Daten handelt es sich um die Anzahl der Fälle der Lockerungsgewährungen , nicht um die Anzahl der Gefangenen, denen Lockerungen gewährt wurden. Es wird geschätzt, dass 4 Ausführungen, welche durch Bedienstete abgesichert wurden, 12 Ausgänge in Begleitung von Bezugspersonen wie Ehefrau und Freundin, 3 Ausgänge in Begleitung Ehrenamtlicher, Mitarbeitern der Suchtberatung und sonstigen Externen sowie 5 unbegleitete Ausgänge durchgeführt wurden. Im Jahr 2016 wurden geschätzt 90 Ausführungen und Ausgänge im Sinne der Fragestellung genehmigt. Dabei handelte es sich in etwa um 15 Ausführungen, welche durch Bedienstete abgesichert wurden, 45 Ausgänge in Begleitung von Bezugspersonen wie Ehefrau und Freundin, 15 Ausgänge in Begleitung Ehrenamtlicher, von Mitarbeitern der Suchtberatung und sonstigen Externen sowie 15 unbegleitete Ausgänge. Die Dauer der Ausführungen bzw. begleiteten Ausgänge stellt sich seit 2013 relativ unverändert dar und wird mit einer Varianz von 4 bis 10 Stunden auf durchschnittlich 8 Stunden geschätzt. Seite 7 von 11 JVA Görlitz STAATSM1N1STER1UM DER JUSTlZ ~SACHsEN Es wird geschätzt, dass im Zeitraum Juni bis Dezember 2013 mit Bezug auf § 42 Sächs- StVollzG in 7 Fällen und im Jahr 2016 in 6 Fällen Ausführungen und begleitete Ausgänge durchgeführt wurden. Die Ausführungen wurden durch Bedienstete des allgemeinen Vollzugsdienstes , Vollzugsabteilungsleiter sowie Mitarbeiter des Sozialdienstes durchgeführt, die begleiteten Ausgänge fanden mit Hilfe ehrenamtlicher Mitarbeiter statt. Die Dauer der begleiteten Ausgänge bzw. der Ausführungen wurde in Abhängigkeit der zu verrichtenden Angelegenheit mit 2 bis 8 Stunden, im Durchschnitt mit 2 bis 4 Stunden, angegeben. JVA Leipzig mit Krankenhaus Es wird geschätzt, dass Erstlockerungen zu fast 100% in Begleitung, Folgelockerungen je nach Stand des Lockerungsplanes zu 50 bis 75% in Begleitung erfolgten. Die Begleitung erfolgt in etwa 5% der begleiteten Ausgänge durch Mitarbeiter des Sozialdienstes, in etwa 70% der Fälle durch Personen des privaten Umfeldes und in etwa 25% der Fälle durch Externe. Notwendige Ausführungen werden durch Bedienstete des allgemeinen Vollzugsdienstes abgesichert. Darüber hinaus wird eingeschätzt, dass die Dauer der begleiteten Ausgänge bzw. Ausführungen im Zeitverlauf stabil geblieben ist. Ein begleiteter Ausgang bzw. eine Ausführung dauert regelmäßig zwischen 4 und 8 Stunden, in Ausnahmefällen bis zu 12 Stunden. JSA Regis-Breitingen Drei der in der Antwort auf Frage 2 genannten 4 Gefangenen nahmen an Lockerungsmaßnahmen in Wohnprojekten außerhalb der Jugendstrafvollzugsanstalt teil. Dort erfolgte eine ständige Betreuung durch externe Mitarbeiter. Der vierte genannte Gefangene absolvierte drei Ausgänge mit externen Mitarbeitern sowie einen Ausgang mit einem Bediensteten der Jugendstrafvollzugsanstalt. Die Dauer der Ausgänge betrug zwischen 4 und 10 Stunden. JVA Torgau 2013 erfolgten keine Lockerungen nach § 42 SächsStVollzG. Es wird geschätzt, dass Lockerungen gemäß § 42 SächsStVollzG in Form begleiteter Ausgänge, welche mit geeigneten Bezugspersonen durchgeführt werden, im Jahr 2016 in 30 Fällen genehmigt wurden. Die begleiteten Ausgänge umfassen eine Maximaldauer von 12 Stunden. Seite 8 von 11 JVA Waldheim STAATSMlNlSTERlUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN Es wird geschätzt, dass im Jahr 2016 begleitete Ausgänge genehmigt wurden, welche zum Großteil durch Bedienstete der JVA (z.B. Stationsdienst oder Mitarbeiter des Sozialdienstes ) und zu einem kleinen Teil durch Bezugspersonen (z.B. Angehörige), durchgeführt wurden. Die Dauer der begleiteten Ausgänge wurde mit durchschnittlich 6 Stunden angegeben. JVA Zeithain Es wird geschätzt, dass im Zeitraum Juni bis Dezember 2013 in 65 Fällen begleitete Ausgänge , 10 unbegleitete Ausgänge und 15 Ausführungen stattfanden. Im Jahr 2016 erhöhten sich diese Werte auf 120 begleitete Ausgänge, 20 unbegleitete Ausgänge und 30 Ausführungen . Die begleiteten Ausgänge wurden mit Bezugspersonen aus dem privaten Umfeld des Gefangenen durchgeführt, die Ausführungen erfolgten durch Bedienstete der Justizvollzugsanstalt. Die Ausgänge bzw. Ausführungen umfassten durchschnittlich eine Dauer von 5 Stunden. Frage 5: In wie vielen Fällen wurden Ausführungen (in Begleitung von Anstaltspersonal) oder Ausgänge (mit anderen Personen oder ohne) zur Vorbereitung der Entlassung nicht gewährt bzw. wurden erteilte Genehmigungen widerrufen? (bitte mit genannten Begründungen, z.B. fehlendes Personal, Verhalten des Gefangenen, etc. auflisten ) JVA Bautzen Es wird geschätzt, dass im Jahr 2016 17 solcher Ausgänge nicht gewährt wurden, da die betroffenen Gefangenen die erforderliche Lockerungseignung nicht aufwiesen und mit hoher Wahrscheinlichkeit Missbrauch zu befürchten war. Die erforderlichen Termine zur Entlassungsvorbereitung wurden so weit als möglich durch Ausführungen mit Bediensteten umgesetzt. JVA Dresden Es wird geschätzt, dass im Zeitraum Juni bis Dezember 2013 in 4 Fällen und im Jahr 2016 in 12 Fällen Ausführungen oder Ausgänge nicht gewährt wurden, da die Lockerung Seite 9 von 11 STAATSMINJSTERlUM DER JUSTlZ ~SACHsEN nicht der Erreichung des Vollzugszieles diente, somit kein legitimer Zweck für die Entlassungsvorbereitung bestand, oder der Gefangene für die Lockerung aufgrund einer hohen Wahrscheinlichkeit für Flucht- oder Missbrauchsgefahr als nicht geeignet eingeschätzt wurde. Es wird geschätzt, dass im Zeitraum Juni bis Dezember 2013 in 2 Fällen und im Jahr 2016 in 5 Fällen erteilte Genehmigungen von Ausführungen oder Ausgängen mit folgenden Begründungen widerrufen werden mussten. Gründe hierfür waren der Verdacht auf die Begehung von Straftaten oder der Konsum von Alkohol oder Drogen während Lockerungen . JVA Görlitz Es wird geschätzt, dass im Zeitraum Juni bis Dezember 2013 in 3 Fällen Ausgänge gemäß § 42 SächsStVollzG nicht gewährt wurden, da eine erhebliche Missbrauchsgefahr gesehen wurde. JVA Leipzig mit Krankenhaus Es wird geschätzt, dass im Zeitraum Juni bis Dezember 2013 sowie im Jahr 2016 etwa 25% der gestellten Lockerungsanträge gemäß § 42 SächsStVollzG abschlägig beschieden wurden. Die Gründe dafür lagen in einer eingeschätzten erheblichen Flucht- oder Missbrauchsgefahr bei Gefangenen bzw. darin, dass das Ziel der Lockerungsmaßnahme auch auf anderem Weg erreicht werden konnte. Beispielhaft ist hier die Beantragung eines Personalausweises für einen Gefangenen anzuführen, welche innerhalb der JVA über den sogenannten "Bürgerkoffer" erfolgen konnte. JSA Regis-Breitingen Im Zeitraum Juni 2013 bis August 2017 wurden 15 Lockerungsanträge nach § 42 Sächs- StVollzG nicht gewährt. Ursachen dafür waren eine eingeschätzte erhebliche Flucht- oder Missbrauchsgefahr. Im benannten Zeitraum erfolgten keine Widerrufe bereits erteilter Lockerungen auf Grundlage des § 42 SächsStVollzG. JVA Torgau Es kann keine belastbare Schätzung der Zahl abgelehnter Anträge auf Lockerungen nach § 42 SächsStVollzG vorgelegt werden. Seite 10 von 11 JVA Waldheim STAATSMlNlSTERlUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN Es kann keine belastbare Schätzung der Zahl abgelehnter Anträge auf Lockerungen nach § 42 SächsStVollzG vorgelegt werden. JVA Zeithain Es wird geschätzt, dass im Zeitraum Juni bis Dezember 2013 2 und im Jahr 2016 4 Anträge auf Ausgang oder Ausführung nicht gewährt werden konnten. Die konkreten Gründe können nicht angegeben werden. Im Zeitraum Juni bis Dezember 2013 kam es zu einem, im Jahr 2016 zu zwei Widerrufen bereits erteilter Genehmigungen von Ausführungen oder Ausgängen. Mit freundlichen Grüßen Ifetu/j • ThomasS~ Anlagen Tabellarische Übersicht der Antwort zu Frage 1 Seite 11 von 11 Anlage: Tabellarische Übersicht der Antwort zu Frage 1 JVA / JSA Zeitraum Jun 13 18 56 67 23 84 5 28 21 33 28 Jul 13 18 71 108 22 84 4 34 12 36 26 Aug 13 28 60 89 25 73 1 23 8 16 29 Sep 13 21 53 83 28 92 0 33 14 39 23 Okt 13 22 51 104 24 110 1 30 13 34 31 Nov 13 22 54 87 40 75 5 30 17 35 33 Dez 13 8 54 66 27 104 36 30 15 46 27 Jan 14 22 37 86 21 76 17 20 20 31 21 Feb 14 12 60 65 24 74 29 26 20 36 25 Mrz 14 24 48 122 25 104 0 21 20 36 24 Apr 14 18 53 100 30 93 2 35 17 33 25 Mai 14 10 40 109 27 80 2 16 17 29 27 Jun 14 10 47 99 31 94 1 17 10 30 21 Jul 14 24 54 102 27 86 0 14 15 37 30 Aug 14 23 53 108 35 70 1 33 17 31 15 Sep 14 28 58 99 32 84 0 24 14 45 31 Okt 14 19 59 105 27 111 3 22 23 24 23 Nov 14 21 51 95 20 71 3 28 11 33 29 Dez 14 18 50 94 30 108 0 24 13 44 41 Jan 15 27 34 82 22 72 3 21 19 26 26 Feb 15 28 47 74 22 102 1 31 8 27 22 Mrz 15 26 61 109 34 105 3 30 12 34 38 Apr 15 31 46 88 30 81 3 30 9 35 24 Mai 15 27 55 68 30 62 3 22 20 39 21 Jun 15 37 54 93 53 85 1 29 22 44 28 Jul 15 40 46 93 28 92 12 35 11 25 17 Aug 15 43 57 75 37 74 5 21 18 31 16 Sep 15 38 46 64 36 69 8 26 11 34 32 Okt 15 55 56 71 26 83 5 25 15 37 24 Nov 15 43 42 64 30 84 5 21 7 41 30 Dez 15 55 64 88 24 92 9 18 19 31 37 Regis- Breitingen Leipzig mit Krankenhaus Torgau Waldheim Zeithain ZwickauBautzen Chemnitz Dresden Görlitz 1 Anlage: Tabellarische Übersicht der Antwort zu Frage 1 JVA / JSA Zeitraum Jan 16 35 41 64 22 79 4 23 16 29 28 Feb 16 53 54 90 32 85 4 26 17 25 25 Mrz 16 42 69 86 36 68 2 31 26 38 27 Apr 16 60 43 80 22 67 17 27 19 33 26 Mai 16 42 79 81 26 69 16 15 24 36 31 Jun 16 62 56 79 28 58 20 19 24 34 20 Jul 16 48 70 94 22 69 9 23 19 36 29 Aug 16 50 48 69 23 78 8 28 11 44 28 Sep 16 49 51 81 25 65 12 16 16 36 39 Okt 16 35 45 63 19 72 4 25 7 34 23 Nov 16 60 58 78 20 68 12 23 10 33 26 Dez 16 53 63 83 16 66 18 18 16 43 33 Jan 17 38 48 78 24 61 14 27 9 38 31 Feb 17 38 53 74 30 67 33 20 11 30 25 Mrz 17 53 59 98 31 82 23 30 14 21 32 Apr 17 40 45 65 26 79 8 21 7 26 26 Mai 17 44 59 88 18 69 14 21 5 34 27 Jun 17 41 57 97 22 65 18 29 12 36 24 Jul 17 45 53 59 25 68 15 30 15 36 23 Aug 17 48 44 79 22 69 16 33 16 35 33 Summe 1752 2712 4343 1379 4078 435 1282 762 1729 1380 Bautzen Chemnitz Dresden Görlitz Leipzig mit Krankenhaus Regis- Breitingen Torgau Waldheim Zeithain Zwickau 2 KA 6-10605 KA 6-10605_Anlage 2017-10-05T08:57:31+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes