STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlAlES UND VERBRAUCl-lERSC11UTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Lauterbach, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/10606 Thema: Hebammenausbildung Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Ausbildungsabschlüsse können in der Hebammenausbildung erworben werden? Die Ausbildung zur Hebamme I zum Entbindungspfleger ist bundeseinheitlich durch das Gesetz über den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers (Hebammengesetz - HebG) geregelt. Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Hebamme I Entbindungspfleger wird nach dem erfolgreichen Absolvieren der berufsfachschulischen Ausbildung beantragt. Sie ist Voraussetzung, um erbrachte Hebammenleistungen gegenüber den Kostenträgern abrechnen zu können. Durch berufsbegleitende Studiengänge, sogenannte add-on Modelle, können Hochschulabschlüsse in Hebammenkunde erworben werden. Modellstudiengänge entsprechend§ 6 Absatz 3 HebG (Modellklausel) zur Weiterentwicklung der grundständigen Hebammenausbildung, welche die berufsfachschulische mit einer hochschulischen Ausbildung kombinieren, werden in Sachsen nicht durchgeführt. Frage 2: Wie viele Hebammen mit welchem Ausbildungsgrad schließen jährlich in Sachsen ihre Ausbildung ab? Die Statistik erfasst ausschließlich die Schüler und Absolventen der grundständigen berufsfachschulischen Berufsausbildung in Sachsen. Nachfolgend wird die Anzahl der Absolventen dargestellt. Freistaat SAC"HSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 21-0141.51-17/422 Dresden, 1f- September 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de Schuljahr 2014/15 Anzahl der Absolventen im Bildungsgang "Hebam- 36 me/Entbindungspfleger" im Freistaat Sachsen (Quelle: Stat1st1sches Landesamt Sachsen 2017) STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Schuljahr Schuljahr 2015/16 2016/17 32 44 Frage 3: Wie steht der Freistaat Sachsen zur Akademisierung der Hebammenausbildung? Diese Frage zielt auf eine Bewertung ab und wird durch die Staatsregierung nicht beantwortet . Frage 4: Muss der Freistaat Strafzölle zahlen, wenn er den europäischen Forderungen nach der Akademisierung der Hebammenausbildung nicht nachkommt? Die Gesundheitsfachberufe, zu denen die Hebamme I der Entbindungspfleger gehören, sind durch Bundesrecht geregelt. Die Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Berufsanerkennungsrichtlinie ) muss daher durch den Bundesgesetzgeber in den jeweiligen Berufsgesetzen umgesetzt werden. Die Umsetzungsfrist speziell für den Bereich der Hebammenausbildung endet am 18. Januar 2020. Nachfolgend müssen die Vorgaben des Bundes in den einzelnen Bundesländern ausgestaltet werden. Eine eventuelle Vertragsstrafe wegen nicht rechtzeitiger Anpassung des Bundesrechts wäre durch den Bund zu tragen. Mit freundlichen Grüßen ;JL Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2017-09-28T15:30:54+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes