STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Ren 6 Jalaß, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/10608 Thema: SEK Einsatz am 2. September 2017 in Wurzen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Anlässlich einer antifaschistischen Demonstration des Bündnisses ,Irgendwo in Deutschland' waren auch SEK-Kräfte im Einsatz (siehe Bild). Der Pressesprecher der Polizeidirektion wird auf mdr.de wie folgt zitiert: ,Dass das SEK im Einsatz ist, soll keine Provokation sein. Es ist eine Spezialeinheit, wie sie bei größeren Demos immer im Hintergrund im Einsatz sind — für den Fall, dass es eskaliert. Die Polizei geht von einem friedlichen Verlauf der Demonstration aus." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie definiert die Staatsregierung „im Hintergrund"? Frage 2: Wie kann die offene Aufstellung der SEK-Kräfte mit Sturmgewehren und Irritationskörpern (Blendgranaten?) auf der Dresdner Straße (Parkplatz Dänisches Bettenlager) genau gegenüber dem Startpunkt der Demonstration, keine Provokation oder zumindest den Versuch einer Einschüchterung darstellen? Frage 3: Wie bringt die Staatsregierung die massive, offene Zurschaustellung militarisierter Polizeieinheiten in weniger als 6m Entfernung zum Demonstrationsgeschehen mit dem Brokdorf -Beschluss des Bundesverfassungsgerichts geforderten „versammlungsfreundlichen" Verhalten staatlicher Behörden in Einklang? ,-Cr4 11 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-1053/36/12 Dresden, 29. September 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Zusammenfassende Antwort auf die Frage 1 bis 3: Spezialeinsatzkräfte der Polizei des Freistaates Sachsen sind besonders qualifizierte und ausgestattete Polizeibedienstete. Sie können u. a. auch zur Unterbindung gewalttätiger Aktionen im Zusammenhang mit Veranstaltungen, Ansammlungen, Versammlungen und Besetzungen eingesetzt werden. Sofern diese bei einzelnen Einsatzanlässen vorgehalten werden, sind sie in der Regel nicht zwingend im unmittelbaren Einsatzraum präsent bzw. wahrnehmbar. Im kon eten Fall waren die Polizeibediensteten des Spezialeinsatzkommandos Teil der pol eilic en Einsatzkräfte und als solche erkennbar. Die Staatsregierung bewertet nicht cfe enwirkung von polizeilichen Einsatzkräften während eines polizeilichen Einsa es Mit freundlichen Grüßen ,MarYkus Ulbig\ Freistaat SACH SEN Seite 2 von 2 2017-10-05T08:32:59+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes