STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/10609 Thema: Aktivitäten und Straftaten der extremen Linken in Sachsen im ersten Halbjahr 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Fragesteller verwendet in der Überschrift und den Fragestellungen der Kleinen Anfrage den Begriff „extreme Linke". Die Staatsregierung beantwortet die unter diesem Begriff stehenden Fragen mit der Maßgabe, dass sie die Bedeutung „extreme Linke" im Sinne von verfassungsfeindlichen Bestrebungen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen (SächsVSG) zugrunde legt. Der Staatsregierung liegen weitere Erkenntnisse vor, deren Mitteilung jedoch überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 Sächs- Verf) entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nr. 8 in Verbindung mit den Nummern 3.3 und 3.4 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge. Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 SächsVSG) erlangt worden. Die Veröffentlichung dieser Informationen würde die jeweils eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Im Falle des Einsatzes von Personen nach § 5 Abs. 1 SächsVSG wäre ohne Geheimhaltung das Leben , die körperliche Unversehrtheit oder die Freiheit dieser Personen gefährdet . Diese Rechtsgüter waren mit dem Informationsinteresse der Abge- Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3120 Dresden, 29. September 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN ordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass das Schutzinteresse vorrangig zu sehen war. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes, die Identität seiner Quellen zu schützen, für seine Funktionstüchtigkeit essentiell. Die Mitteilung von Erkenntnissen im gewählten Verfahren, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Zugänge zulassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeiten des LfV Sachsen auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse des Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem Informationsanspruch des Abgeordneten zukommt. Die Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsvermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments und Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen. Im Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet ist, wenn die Informationsvermittlung unterbleibt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Der Fragesteller begehrt weiterhin zum Teil Auskünfte über personenbezogene Daten, insbesondere Namen von Geschehensbeteiligten. Personennamen unterliegen dem Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 33 SächsVerf). Gleiches gilt für Angaben, wenn durch ihre Nennung Rückschlüsse auf Personen gezogen werden könnten. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Recht Dritter im Sinne des Art. 51 Abs. 2 SächsVerf. Die Staatsregierung hat den Informationsanspruch des Fragestellers mit den Rechten Dritter am Schutz ihrer persönlichen Daten abgewogen. Die Abwägung hat in den Fällen, in denen der Staatsregierung über die in der Beantwortung enthaltenen Angaben hinaus personenbezogene Daten bekannt sind, zu dem Ergebnis geführt, dass dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Vorrang zukommt, so dass die Angabe dieser Daten mit Extremismusbezug unterbleiben musste. Gerade die Unterrichtung darüber, dass bestimmte Daten im Sinne des § 2 SächsVSG über eine Person bekannt sind, betrifft einen auch in Bezug auf den öffentlichen wie nichtöffentlichen parlamentarischen Umgang besonders geschützten Datenkreis, nämlich Daten, die Rückschlüsse auf politische Meinungen zulassen. Der Schutzgedanke hat umso nachhaltiger zu wirken, als es hier nicht allein um eine schlichte politische Betätigung geht, sondern die betroffene Person einem extremistischen Kontext und einem bestimmten — in der Auseinandersetzung mit anderen befindlichen — Lager zugeordnet werden soll. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 7 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 1: Welche Aktivitäten der extremen Linken gab es im ersten Halbjahr 2017? (Bitte sämtliche Demonstrationen, Blockaden, Versammlungen, Konzerte etc, in einer absoluten Zahl angeben und einzeln aufgeschlüsselt nach Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden, ggf. Bands, Redner.) Frage 3: An welchen nicht -extremistischen Aktivitäten bzw. Aktivitäten nichtextremistischer Veranstalter bzw. Organisatoren beteiligten sich Anhänger der extremen Linken in welchen Funktionen (z.B. als Teilnehmer, Redner, Anmelder, Ordner) im ersten Halbjahr 2017 in Sachsen? (Bitte in einer absoluten Zahl angeben und einzeln aufgeschlüsselt nach Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden, ggf. Bands, Redner.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 3: Das LfV Sachsen beobachtet die Beteiligung von Extremisten an nichtextremistischen Aktivitäten bzw. Aktivitäten nichtextremistischer Veranstalter bzw. Organisatoren auf der Grundlage seiner Zuständigkeit nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SächsVSG. Die nichtextremistischen Veranstalter bzw. Organisatoren selbst sind keine Beobachtungsobjekte des LfV Sachsen. Die Aktivitäten im Sinne der Fragen 1 und 3 sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst : Nr. Datum Ort Veranstaltung/ linksextre- Art der Aktivität und ggf. Ver- Aktivität mistische anstalter (sofern bekannt) Teilnehmerzahl 1 01.01.17 Leipzig linksextremis- ca. 50 unangemeldete Aktion tisch 2 09.01.17 Dresden nicht extremis- ca. 30 Beteiligung an nicht extremistitisch scher Demonstration 3 09.01.17 Leipzig nicht extremis- ca. 500 Beteiligung an nicht extremistitisch schen Protestaktionen 4 14.01.17 Dresden nicht extremis- 50 — 100 so- Beteiligung an einem nicht extretisch wie Auftritt mistischen Konzert linksextremistischer Band „ZSK" (Berlin) 5 17.01.17 Dresden nicht extremis- ca. 100 Beteiligung an nicht extremistitisch scher Protestaktion 6 18.01.17 Leipzig linksextremis- * Filmvorführung von „the future is tisch unwritten" (tfiu) 7 20.01.17 Leipzig linksextremis- ca. 60 unangemeldete Demonstration tisch 8 23.01.17 Dresden nicht extremis- ca. 70 Beteiligung an nicht extremistitisch scher Demonstration 9 27.01.17 Dresden linksextremis- ca. 30 unangemeldete Gedenkdemonsttisch ration „Freien Arbeiterinnen und Arbeiter -Union" (FAU) 10 28.01.17 Dresden nicht extremis- ca. 60 Beteiligung an nicht extremistitisch scher Demonstration Seite 3 von 7 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN 11 28.01.17 Chemnitz nicht extremis- ca. 70 sowie Beteiligung an einem nicht extretisch Auftritt links- mistischen Konzert extremistischer Band „ZSK" (Berlin) 12 30.01.17 Dresden nicht extremis- ca. 30 Beteiligung an nicht extremistitisch scher Demonstration 13 04.02.17 Leipzig nicht extremis- * Beteiligung an nicht extremistitisch schen Protestaktionen 14 04.02.17 Leipzig linksextremis- * Konzert der FAU tisch 15 06.02.17 Dresden nicht extremis- ca. 40 Beteiligung an nicht extremistitisch schen Protestaktionen 16 11.02.17 Dresden nicht extremis- ca. 200 Beteiligung an nicht extremistitisch schen Protestaktionen 17 11.02.17 Dresden nicht extremis- ca. 70 Beteiligung an nicht extremistitisch scher Demonstration 18 11.02.17 Leipzig nicht extremis- * Beteiligung an nicht extremistitisch scher Demonstration 19 13.02.17 Dresden nicht extremis- ca. 30 Beteiligung an nicht extremistitisch schen Protestaktionen 20 14.02.17 Dresden nicht extremis- ca. 20 Beteiligung an nicht extremistitisch scher Demonstration 21 15.02.17 Leipzig linksextremis- * Filmvorführung von tfiu tisch 22 20.02.17 Dresden nicht extremis- ca. 30 Beteiligung an nicht extremistitisch schen Protestaktionen 23 20.02.17 Leipzig nicht extremis- * Beteiligung an nicht extremistitisch schen Protestaktionen 24 21.02.17 Leipzig linksextremis- Vortragsveranstaltung von tfiu tisch 25 28.02.17 Leipzig linksextremis- * Vortragsveranstaltung von tfiu tisch 26 04.03.17 Zwickau nicht extremis- *sowie Auftritt Beteiligung an einem nicht extretisch linksextremis- mistischen Konzert tischer Band „Dr. Ulrich Undeutsch" 27 05.03.17 Chemnitz nicht extremis- ca. 20 Beteiligung an nicht extremistitisch scher Demonstration 28 06.03.17 Dresden nicht extremis- ca. 40 Beteiligung an nicht extremistitisch scher Demonstration 29 07.03.17 Dresden linksextremis- ca. 30 Demonstration tisch 30 08.03.17 Chemnitz nicht extremis- ca. 20 Beteiligung an nicht extremistitisch scher Demonstration 31 11.03.17 Leipzig nicht extremis- * Beteiligung an nicht extremistitisch scher Demonstration 32 13.03.17 Dresden nicht extremis- ca. 30 Beteiligung an nicht extremistitisch scher Demonstration 33 18.03.17 Leipzig nicht extremis- ca. 150 Beteiligung an nicht extremistitisch schen Protestaktionen Seite 4 von 7 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SAC H SEN 34 18.03.17 Ober- nicht extremis- *sowie Auftritt Beteiligung an einem nicht extrelungwitz tisch linksextremis- mistischen Konzert (Lkr. tischer Band Zwickau) „Sozialer Fehltritt " 35 22.03.17 Leipzig linksextremis- 45 Filmvorführung von tfiu tisch 36 23.03.17 Dresden linksextremis- ca. 6 Soliaktion tisch 37 24.03.17 Dresden linksextremis- ca. 30 unangemeldete Demonstration tisch 38 27.03.17 Dresden nicht extremis- ca. 100 Beteiligung an nicht extremistitisch scher Demonstration 39 27.03.17 Dresden linksextremis- ca. 20 unangemeldete Demonstration tisch 40 03.04.17 Dresden nicht extremis- ca. 75 Beteiligung an nicht extremistitisch scher Demonstration 41 05.04.18 Pirna nicht extremis- ca. 15 Beteiligung an nicht extremistitisch scher Demonstration 42 10.04.17 Dresden nicht extremis- ca. 70 Beteiligung an nicht extremistitisch scher Demonstration 43 20.- Chemnitz linksextremis- ca. 200 Kongress 23.04.17 tisch 44 24.04.17 Dresden nicht extremis- ca. 40 Beteiligung an nicht extremistitisch scher Demonstration 45 27.04.17 Leipzig linksextrem- * Informationsveranstaltung zum istisch tschechischen „Klimacamp" 46 28.04.17 Dresden linksextremis- ca. 30 Demonstration tisch 47 29.04.17 Chemnitz nicht extremis- *Auftritt links- Beteiligung an einem nicht extretisch extrem isti- mistischen Konzert scher Band „Dr. Ulrich Undeutsch" 01.05.17 Dresden nicht extremis- Beteiligung an nicht extremisti- 48 tisch scher Demonstration 49 06.05.17 Dresden nicht extremis- ca. 150 Beteiligung an nicht extremistitisch scher Demonstration 50 08.05.17 Dresden nicht extremis- * Beteiligung an nicht extremistitisch scher Demonstration 51 08.05.17 Dresden linksextremis- * unangemeldete Demonstration tisch 52 15.05.17 Dresden nicht extremis- * Beteiligung an nicht extremistitisch scher Kundgebung 53 19.05.17 Waldkir- nicht extremis- *sowie Auf- Beteiligung an einem nicht extrechen tisch tritt linksext- mistischen Konzert (Erzge- remistischer birgs- Band „Dr. Ui- Kreis) rich Undeutsch " 54 20.05.17 Leipzig linksextrem- * Mobilisierungsveranstaltung des istisch „Rote Hilfe e.V." zu den Protesten gegen den G20 -Gipfel in Hamburg Seite 5 von 7 STAATSM1N1STER11JM DES INNERN Freistaat SACHSEN 55 25.05.17 Leipzig linksextremis- ca. 20 unangemeldete Demonstration tisch 56 29.05.17 Dresden nicht extremis- ca. 20 Beteiligung an nicht extremistitisch scher Kundgebung 57 Juni Dresden linksextremis- ca. 20 demonstrative Aktion zur Erstel- 2017 tisch lung eines Mobilisierungs-Videos i. Z. m. den Protesten gegen den G20 -Gipfel in Hamburg 58 02.06.17 Dresden nicht extremis- Beteiligung an nicht extremistitisch scher Versammlung 59 09.06.17 Plauen nicht extremis- *sowie Auftritt Beteiligung an einem nichtextretisch linksextremis- mistischen Konzert tischer Band „Sozialer Fehltritt " 60 12.06.17 Anna- nicht extremis- ca. 100 Beteiligung an nicht extremistiberg - tisch scher Demonstration Buchholz 61 13.06.17 Leipzig linksextremis- ca. 20 unangemeldete Demonstration tisch 62 16.06.17 Dresden nicht extremis- *sowie Auftritt Beteiligung an einem nicht extretisch linksextremis- mistischen Konzert tischer Band „Dr. Ulrich Undeutsch" 63 17.06.17 Schwar- nicht extremis- *sowie Auftritt Beteiligung an einem nicht extrezen -berg tisch linksextremis- mistischen Konzert tischer Band „Dr. Ulrich Undeutsch" 64 17.06.17 Dresden nicht extremis- ca. 15 Beteiligung an nicht extremistitisch schen Protestaktionen 65 19.06.17 Leipzig nicht extremis- * Beteiligung an nicht extremistitisch scher Demonstration 66 28.06.17 Plauen linksextremis- * Vortragsveranstaltung des Rote tisch Hilfe e.V. 67 28.06.17 Leipzig nicht extremis- * Beteiligung an zwei nicht extretisch mistischen Demonstrationen 68 30.06.17 Leipzig linksextremis- ca. 80 unangemeldete Solitisch Demonstration Kann nicht genannt werden oder ist nicht bekannt. Darüber hinaus liegen Erkenntnisse vor, die aus Gründen der Geheimhaltung nicht mitgeteilt werden können. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Frage 2: Welche Aktivitäten der extremen Linken im obigen Sinne wurden im ersten Halbjahr 2017 aus welchen Gründen bereits im Vorfeld verboten oder aufgelöst? (Bitte aufschlüsseln nach Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden, ggf. Bands, Redner.) Nach Kenntnis der Staatsregierung wurden keine als linksextremistisch bewerteten Aktivitäten im Sinne der Anfrage bereits im Vorfeld verboten oder aufgelöst. Seite 6 von 7 STAATSM1N1STERIUM DES INNERN r1=v iemiZem Freistaat SACHSEN Frage 4: Bei welchen der unter 1. und 3. angefragten Aktivitäten kam es zu Straftaten? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl der Taten, der Tatverdächtigen und zugrunde liegender Strafnorm.) Frage 5: Welche juristischen Konsequenzen hatten die unter 4. erfragten Straftaten? (Bitte aufschlüsseln nach Einleitung Ermittlungsverfahren, Stand der Ermittlungsverfahren , und ggf. Ergebnissen der Ermittlung.) Zusam enf sende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Auf cl. A age wird verwiesen. Mit f un lichen Grüßen ' Markus Ulbig Anlage Seite 7 von 7 Anlage zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/10609 Seite 1 von 4 Nr. Datum Ort Veranstaltung/ Aktivität linksextremistische Teilnehmerzahl Art der Aktivität und ggf. Veranstalter (sofern bekannt) 3 09.01.2017 Leipzig nicht extremistisch ca. 500 Beteiligung an nicht extremistischen Protestaktionen lfd. Nr. Tatzeit Tatort Delikt Phänomenbereich Tatverdächtige Verfahrensstand 1 09.01.2017 Leipzig Gef. Körperverletzung PMK links 1 Anklage 2 09.01.2017 Leipzig Körperverletzung PMK links 1 Verurteilung zu einer Geldstrafe 3 09.01.2017 Leipzig Gef. Körperverletzung PMK links - Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO 4 09.01.2017 Leipzig Versammlungsgesetz PMK links 1 Einstellung gemäß § 153 Abs. 1 StPO 5 09.01.2017 Leipzig Körperverletzung PMK links - Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO 6 09.01.2017 Leipzig Widerstand PMK links 1 Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO 7 09.01.2017 Leipzig Körperverletzung PMK links - Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO 8 09.01.2017 Leipzig Versammlungsgesetz PMK links 1 Antrag auf Erlass eines Strafbefehls 9 09.01.2017 Leipzig Widerstand PMK links 1 Verurteilung zu einer Geldstrafe 10 09.01.2017 Leipzig Gef. Körperverletzung PMK links 1 Antrag auf Erlass eines Strafbefehls 11 09.01.2017 Leipzig Körperverletzung PMK links 1 Antrag auf Erlass eines Strafbefehls 12 09.01.2017 Leipzig Gefangenenbefreiung PMK links 1 Anhängig 5 17.01.2017 Dresden nicht extremistisch ca. 100 Beteiligung an nicht extremistischen Protestaktionen lfd. Nr. Tatzeit Tatort Delikt Phänomenbereich Tatverdächtige Verfahrensstand 1 17.01.2017 Dresden Landfriedensbruch PMK links - Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO 2 17.01.2017 Dresden Gef. Körperverletzung PMK links 1 Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO 3 17.01.2017 Dresden Gef. Körperverletzung PMK links - Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO 4 17.01.2017 Dresden Volksverhetzung PMK rechts 1 offen 7 20.01.2017 Leipzig linksextremistisch ca. 60 unangemeldete Demonstration lfd. Nr. Tatzeit Tatort Delikt Phänomenbereich Tatverdächtige Verfahrensstand 1 20.01.2017 Leipzig Versammlungsgesetz PMK links - Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO 13 04.02.2017 Leipzig nicht extremistisch * Beteiligung an nicht extremistischen Protestaktionen lfd. Nr. Tatzeit Tatort Delikt Phänomenbereich Tatverdächtige Verfahrensstand 1 04.02.2017 Leipzig Widerstand PMK links 1 Antrag auf Erlass eines Strafbefehls 2 04.02.2017 Leipzig Beleidigung PMK links 1 Einstellung gemäß § 154 Abs. 1 StPO 3 04.02.2017 Leipzig Beleidigung PMK links 1 Antrag auf Erlass eines Strafbefehls 4 04.02.2017 Leipzig Verw. Kennzeichen PMK rechts 1 1 x Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO 1 x Antrag auf Erlass eines Strafbefehls Seite 2 von 4 Nr. Datum Ort Veranstaltung/ Aktivität linksextremistische Teilnehmerzahl Art der Aktivität und ggf. Veranstalter (sofern bekannt) 16 + 17 11.02.2017 Dresden nicht extremistisch ca. 500 bzw. ca. 70 Beteiligung an nicht extremistischen Protestaktionen lfd. Nr. Tatzeit Tatort Delikt Phänomenbereich Tatverdächtige Verfahrensstand 1 11.02.2017 Dresden Volksverhetzung PMK rechts 1 Antrag auf Erlass eines Strafbefehls 2 11.02.2017 Dresden Versammlungsgesetz PMK links 1 Einstellung gemäß § 153 Abs. 1 StPO 3 11.02.2017 Dresden Volksverhetzung PMK rechts 1 Einstellung gemäß § 154f StPO 4 11.02.2017 Dresden Volksverhetzung PMK rechts 1 Antrag auf Erlass eines Strafbefehls 5 11.02.2017 Dresden Widerstand PMK links 1 Antrag auf Erlass eines Strafbefehls 6 11.02.2017 Dresden Versammlungsgesetz PMK links 1 Einstellung gemäß § 153 Abs. 1 StPO 7 11.02.2017 Dresden Diebstahl PMK links - Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO 8 11.02.2017 Dresden Raub PMK links 1 Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO 22 20.02.2017 Dresden nicht extremistisch ca. 30 Beteiligung an nicht extremistischen Protestaktionen lfd. Nr. Tatzeit Tatort Delikt Phänomenbereich Tatverdächtige Verfahrensstand 1 20.02.2017 Dresden Versammlungsgesetz PMK links 1 Einstellung gemäß § 153 Abs. 1 StPO 2 20.02.2017 Dresden Raub PMK rechts - Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO 3 20.02.2017 Dresden Körperverletzung PMK rechts - Anhängig 4 20.02.2017 Dresden Gef. Körperverletzung PMK links - Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO 5 20.02.2017 Dresden Gef. Körperverletzung nicht zuzuordnen - Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO 23 20.02.2017 Leipzig nicht extremistisch * Beteiligung an nicht extremistischen Protestaktionen lfd. Nr. Tatzeit Tatort Delikt Phänomenbereich Tatverdächtige Verfahrensstand 1 20.02.2017 Leipzig Versammlungsgesetz PMK links 1 Einstellung gemäß § 45 Abs. 1 JGG 2 20.02.2017 Leipzig Beleidigung PMK links 1 Antrag auf Erlass eines Strafbefehls 3 20.02.2017 Leipzig Versammlungsgesetz PMK links - Einstellung gemäß § 153 Abs. 1 StPO 4 20.02.2017 Leipzig Widerstand PMK links 1 Antrag auf Erlass eines Strafbefehls 27 05.03.2017 Chemnitz nicht extremistisch ca. 20 Beteiligung an nicht extremistischer Demonstration lfd. Nr. Tatzeit Tatort Delikt Phänomenbereich Tatverdächtige Verfahrensstand 1 05.03.2017 Chemnitz Gef. Körperverletzung PMK links - Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO 2 05.03.2017 Chemnitz Körperverletzung PMK links 1 Einstellung gemäß § 154f StPO Seite 3 von 4 Nr. Datum Ort Veranstaltung/ Aktivität linksextremistische Teilnehmerzahl Art der Aktivität und ggf. Veranstalter (sofern bekannt) 33 18.03.2017 Leipzig nicht extremistisch ca. 150 Beteiligung an nicht extremistischen Protestaktionen lfd. Nr. Tatzeit Tatort Delikt Phänomenbereich Tatverdächtige Verfahrensstand 1 18.03.2017 Leipzig Gef. Körperverletzung PMK links - offen 2 18.03.2017 Leipzig Widerstand PMK links 1 Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO 3 18.03.2017 Leipzig Sachbeschädigung PMK links - Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO 4 18.03.2017 Leipzig Beleidigung PMK links 1 Einstellung gemäß § 154f StPO 5 18.03.2017 Leipzig Versammlungsgesetz PMK links 1 Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO 6 18.03.2017 Leipzig Versammlungsgesetz PMK links 1 Einstellung gemäß § 45 Abs. 1 JGG 7 18.03.2017 Leipzig Sachbeschädigung PMK links - Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO 8 18.03.2017 Leipzig Versammlungsgesetz PMK links 1 Einstellung gemäß § 153 Abs. 1 StPO 9 18.03.2017 Leipzig Verw. Kennzeichen PMK rechts 1 Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO 10 18.03.2017 Leipzig Verw. Kennzeichen PMK rechts 1 Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO 11 18.03.2017 Leipzig Beleidigung PMK links 1 Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO 12 18.03.2017 Leipzig Verw. Kennzeichen PMK rechts 1 Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO 13 18.03.2017 Leipzig Verw. Kennzeichen PMK rechts 1 Anklage 14 18.03.2017 Leipzig Landfriedensbruch PMK links 14 8 x Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO und Abgabe an Ordnungswidrigkeitenbehörde 15 18.03.2017 Leipzig Versammlungsgesetz PMK links 1 Einstellung gemäß § 45 Abs. 1 JGG 16 18.03.2017 Leipzig Versammlungsgesetz PMK links - Anhängig 17 18.03.2017 Leipzig Versammlungsgesetz PMK links - offen 18 18.03.2017 Leipzig Gef. Körperverletzung PMK links - Anhängig 19 18.03.2017 Leipzig Gef. Körperverletzung PMK links - Anhängig 20 18.03.2017 Leipzig Versammlungsgesetz PMK links - Anhängig 21 18.03.2017 Leipzig Versammlungsgesetz PMK links 1 Antrag auf Erlass eines Strafbefehls 22 18.03.2017 Leipzig Beleidigung PMK rechts 1 Anklage 23 18.03.2017 Leipzig Versammlungsgesetz PMK links 1 Antrag auf Erlass eines Strafbefehls 24 18.03.2017 Leipzig Versammlungsgesetz PMK links - Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO 25 18.03.2017 Leipzig Versammlungsgesetz PMK links 1 Anhängig 26 18.03.2017 Leipzig Widerstand PMK links 1 Anklage 27 18.03.2017 Leipzig Versammlungsgesetz PMK links 1 Einstellung gemäß § 153 Abs. 1 StPO 28 18.03.2017 Leipzig Gef. Eingriff Straßenverkehr PMK links - Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO Seite 4 von 4 Nr. Datum Ort Veranstaltung/ Aktivität linksextremistische Teilnehmerzahl Art der Aktivität und ggf. Veranstalter (sofern bekannt) 29 18.03.2017 Leipzig Versammlungsgesetz PMK links - Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO 39 27.03.2017 Dresden linksextremistisch ca. 20 unangemeldete Demonstration lfd. Nr. Tatzeit Tatort Delikt Phänomenbereich Tatverdächtige Verfahrensstand 1 27.03.2017 Dresden Landfriedensbruch PMK links - Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO 2 27.03.2017 Dresden Sachbeschädigung PMK links - Anhängig 68 30.06.2017 Leipzig linksextremistisch ca. 80 unangemeldete Soli-Demonstration lfd. Nr. Tatzeit Tatort Delikt Phänomenbereich Tatverdächtige Verfahrensstand 1 30.06.2017 Leipzig Landfriedensbruch PMK links - Anhängig GondroMe_2017-10-02_09-55-01 6_10609_Anlage 2017-10-04T10:25:13+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes