STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/10612 Thema: Strukturen der extremen Linken in Sachsen im ersten Halbjahr 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Fragesteller verwendet in der Überschrift und den Fragestellungen der Kleinen Anfrage den Begriff „extreme Linke". Die Staatsregierung beantwortet die unter diesem Begriff stehenden Fragen mit der Maßgabe, dass sie die Bedeutung „extreme Linke" im Sinne von verfassungsfeindlichen Bestrebungen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen (SächsVSG) zugrunde legt. Der Fragesteller begehrt weiterhin zum Teil Auskünfte über personenbezogene Daten, insbesondere Namen von Geschehensbeteiligten. Personennamen unterliegen dem Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 33 SächsVerf). Gleiches gilt für Angaben, wenn durch ihre Nennung Rückschlüsse auf Personen gezogen werden könnten. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Recht Dritter im Sinne des Art. 51 Abs. 2 SächsVerf. Die Staatsregierung hat den Informationsanspruch des Fragestellers mit den Rechten Dritter am Schutz ihrer persönlichen Daten abgewogen. Die Abwägung hat in den Fällen, in denen der Staatsregierung über die in der Beantwortung enthaltenen Angaben hinaus personenbezogene Daten bekannt sind, zu dem Ergebnis geführt, dass dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Vorrang zukommt, so dass die Angabe dieser Daten mit Extremismusbezug unterbleiben musste. Gerade die Unterrichtung darüber, dass bestimmte Daten im Sinne des § 2 SächsVSG über eine Person bekannt sind, betrifft einen auch in Bezug auf den öffentlichen wie nichtöffentlichen parlamentarischen Umgang besonders geschützten Datenkreis, nämlich Daten, die Rückschlüsse auf Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3121 Dresden, 4. Oktober 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SAC1-I SEN politische Meinungen zulassen. Der Schutzgedanke hat umso nachhaltiger zu wirken, als es hier nicht allein um eine schlichte politische Betätigung geht, sondern die betroffene Person einem extremistischen Kontext und einem bestimmten - in der Auseinandersetzung mit anderen befindlichen - Lager zugeordnet werden soll. Der Staatsregierung liegen weitere Erkenntnisse vor, deren Mitteilung jedoch überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 SächsVerf) entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nr. 8 in Verbindung mit den Nummern 3.3 und 3.4 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge. Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 SächsVSG) erlangt worden. Die Veröffentlichung dieser Informationen würde die jeweils eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Im Falle des Einsatzes von Personen nach § 5 Abs. 1 SächsVSG wäre ohne Geheimhaltung das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die Freiheit dieser Personen gefährdet. Diese Rechtsgüter waren mit dem Informationsinteresse der Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass das Schutzinteresse vorrangig zu sehen war. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes, die Identität seiner Quellen zu schützen, für seine Funktionstüchtigkeit essentiell. Die Mitteilung von Erkenntnissen im gewählten Verfahren, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Zugänge zulassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeiten des LfV Sachsen auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse des Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem Informationsanspruch des Abgeordneten zukommt. Die Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsvermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments und Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen. Im Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet ist, wenn die Informationsvermittlung unterbleibt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Seite 2 von 3 STAATSMIN1STEREINI DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 1: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über aktive Strukturen der extremen Linken (autonome Szene, Vereine, lose Personenzusammenschlüsse, Parteien und parteiähnliche Gruppierungen usw.) in Sachsen im ersten Halbjahr 2017 vor? (Bitte aufschlüsseln nach Name, Ort, Mitgliederzahl) Frage 2: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über Szeneläden, Versandhandel, Verlage und Vertriebseinrichtungen der extremen Linken in Sachsen im ersten Halbjahr 2017 vor? (Bitte aufschlüsseln nach Name, Ort, ggf. Umsatzstärke) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Es wird auf die Antworten der Sächsischen Staatsregierung auf die Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/8758 — welche den Zeitraum 2016 betrafen — verwiesen. Die dortigen Angaben haben auch für das 1. Halbjahr 2017 weiter Gültigkeit. Darüber hinaus liegen nicht offen verwertbare Erkenntnisse vor. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen . Frage 3: Welche linksorientierten Bands und Künstler waren im ersten Halbjahr 2017 in Sachsen aktiv? (Bitte aufschlüsseln nach Name, Ort, Auftritte u.ä., Produktionen) Es wird auf die Antworten der Sächsischen Staatsregierung auf die Fragen 1 und 3 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/10609 verwiesen. Frage 4: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über Printmedien der extremen Linken (Zeitungen, Zeitschriften, Fanzines) im ersten Halbjahr 2017 vor? (Bitte aufschlüsseln nach Name, Herausgeber, Herausgabeort, Erscheinungsweise, Vertrieb, Auflagenhöhe) Frage 5: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung zu Internetpräsentationen mit linksorientiertem Hintergrund im ersten Halbjahr 2017 vor? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Es wird/auf die Antworten der Sächsischen Staatsregierung auf die Fragen 4 und 5 der Kleinen An age Drs.-Nr. 6/8758 — welche den Zeitraum 2016 betrafen — verwiesen. Die dortigen AhI aben haben auch für das 1. Halbjahr 2017 weiter Gültigkeit. Mit freundlichen Grüßen J Markus Ulbig Seite 3 von 3 2017-10-05T08:38:14+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes