STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/10615 Thema: Aufenthaltsverbote in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Aufenthaltsverbote wurde seit Anfang 2017 gegen wie viele Personen in welchen Kommunen mit jeweils welchem zeitlichen und räumlichen Umfang aus welchen konkreten Gründen verfügt? Es wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/10566 verwiesen. Frage 2: Wie viele Aufenthaltsverbote wurden in den Jahren 2014, 2015 und 2016 gegen wie viele Personen in welche Kommunen mit welchem zeitlichen und räumlichen Umfang aus welchen konkreten Gründen verfügt ? Es wird auf die Anlage sowie auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/10566 verwiesen. Frage 3: Wie viele der Aufenthaltsverbote betrafen jeweils Deutsche und Geflüchtete ? (Bitte jährlich aufschlüsseln.) Das eine Aufenthaltsverbot aus dem Jahr 2015 betraf einen Geflüchteten. 2016 betrafen 33 Aufenthaltsverbote Deutsche und 15 Aufenthaltsverbote Geflüchtete. Im Jahr 2017 betrafen zwei Aufenthaltsverbote Deutsche und neun Aufenthaltsverbote Geflüchtete. Im Weiteren wird auf die Anlage verwiesen . Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/36/21 Dresden, 29. September 2017 Hausanschritt: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Frage 4: In wie vielen Fällen betrafen die Aufenthaltsverbote sog mehrfach-/intensiv tatverdächtige Zuwanderer (MITA)? (Bitte auch die Definition von MITA mitteilen.) In insgesamt 14 Fällen betrafen die Aufenthaltsverbote Mehrfach/intensiv tatverdächtige Zuwanderer (MITA) (2016: fünf MITA, 2017: neun MITA). Im Weiteren wird auf die Anlage verwiesen. MITA sind Personen mit dem Aufenthaltsgrund „Asylbewerber", „International/national Schutzberechtigte und Asylberechtigte", „Geduldete", „unerlaubter Aufenthalt" oder „Kontingent -/Bürgerkriegsflüchtlinge" (ab 2016 „Kontingentflüchtlinge"), deren Wohnbzw . Unterbringungsort im Freistaat Sachsen liegt und die innerhalb eines Jahres mehr als fünf Straftaten (ohne ausländerrechtliche Verstöße) begangen haben. Frage 5: Wie viele Nicht -Zuwanderer (Deutsche) wären derzeit nach der Definition von MITA ebenfalls mehrfach -/intensiv tatverdächtig? Vergl ichbar mit dem quantitativen Mengengerüst der Einstufung von MITA (mehr als fünf traftaten der allgemeinen Kriminalität) wurden für das Jahr 2016 3.481 deutsche Tatv rdäetige erfasst. Mit iteurhdlichen Grüßen - M rkus Ulbi Anlage Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 Anlage zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/10615 Jahr Datum Ort des Aufenthaltsverbotes Begründung Anzahl Aufenthaltsverbote Deutscher, Geflüchteter, MITA (Fragen 3 und 4) 2014 12.08.2014 Innenstadt Zwickau — vollendeter und versuchter Diebstahl in 3 Aufenthaltsverbote Unbekannt, personenbezogene Festgelände Stadtfest Menschenmengen (§ 21 Abs. 2 SächsPoLG) Daten sind nicht mehr gespeichert 2017-10-05T08:35:40+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes