STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Mario Beger, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/10627 Thema: Baurechtliche Sondertatbestände für Flüchtlingsunterkünfte Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen ist folgende Vorbemerkung vorangestellt: „In den Jahren 2014 und 2015 hat der Gesetzgeber aufgrund steigender Zahlen von Flüchtlingen und Asylbegehrenden mit Flüchtlingsnovellen (Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen sowie dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz ) zum BauGB reagiert, die bis zum 31. Dezember 2019 gelten." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Für die Beantwortung der Kleinen Anfrage wurden die 42 sächsischen Unteren Bauaufsichtsbehörden abgefragt. Davon haben 20 im betreffenden Zeitraum keinen Gebrauch von den Neuregelungen in § 246 Abs. 8 bis Abs. 17 BauGB gemacht. Die Zahlen aus den Antworten der anderen 22 Bauaufsichtsbehörden werden folgend insgesamt aufgeführt. Frage 1: Wie viele Genehmigungen für Bauten, die der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden dienen, wurden im Freistaat Sachsen aufgrund der Neuregelungen im § 246 Abs. 8 bis § 246 Abs. 17 BauGB zwischen 2015 und 2017 beantragt? (Bitte für jedes Jahr aufschlüsseln.) 2015 2016 2017 105 78 3 Bezüglich o. g. Zahlen ist anzumerken, dass die Stadt Leipzig alle Bauanträge zur Errichtung/Nutzungsänderung für Flüchtlingsunterkünfte aufgeführt Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 53-1053/34/26 Dresden, 29. September 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN hat und nicht nur die nach § 246 BauGB. Eine konkrete Aufschlüsselung war der Stadt Leipzig nicht möglich. Es sind durch Leipzig für das Jahr 2015 insgesamt 66 Anträge, für das Jahr 2016 insgesamt 45 Anträge sowie für das Jahr 2017 drei Anträge gemeldet worden. Frage 2: Wie viele Genehmigungen für Bauten, die der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden dienen, wurden im Freistaat Sachsen aufgrund der Neuregelungen im § 246 Abs. 8 bis § 246 Abs. 17 BauGB zwischen 2015 und 2017 erteilt ? (Bitte für jedes Jahr aufschlüsseln.) 2015 2016 2017 27 50 1 Frage 3: Wie viele Baugenehmigungen für Flüchtlingsunterkünfte wurden aufgrund der Regelungen des § 246 Abs. 8 bis § 246 Abs. 17 BauGB jeweils im unbeplanten Innenbereich, im Außenbereich sowie in Gewerbegebieten in den Jahren von 2015 bis 2017 im Freistaat Sachsen beantragt und erteilt? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln.) 2015 2016 2017 Innenbereich 11 26 1 Außenbereich 8 14 0 Gewerbegebiete 8 10 0 Frage 4: Wie oft wurden im Freistaat Sachsen zwischen 2015 und 2017 Befreiungen für mobile Unterkünfte gern. § 246 Abs. 12 BauGB beantragt und erteilt? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln.) 2015 2016 2017 4 4 0 Frage 5: Wie häufig wurde zwischen 2015 und 2017 im Freistaat Sachsen der Rechts- bzw. der Klageweg aufgrund erteilter oder nicht genehmigter Baugenehmigungen von Flücfdlingsunterkünften beschritten? Im eitern 2015 bis 2017 wurde in 52 Fällen auf Grund erteilter Baugenehmigungen bzwitabgjelehnter Bauanträge für Flüchtlingsunterkünfte der Rechtsweg beschritten. Mit fretindlichen Grüßen Markus Ulbi Seite 2 von 2 2017-10-04T10:24:01+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes