SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 0910 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Barth, Fraktion der AfD Drs.-Nr.: 6/10633 Thema: Vergütung der SAB für die Abwicklung staatlicher Zuwendungen im Bereich des SMK 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren die Ausgaben im Kapitel 0503 Titel 547 02- Ausgaben für die Abwicklung staatlicher Zuwendungen- im Haushaltsjahr 2016? Im Haushaltsjahr 2016 betrugen die Ausgaben bei Kapitel 05 03 Titel 547 02 616.858,26 Euro. ln diesem Betrag ist auch die Schlusszahlung für das Jahr 2015 enthalten . Für Leistungen, die die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB) im Jahr 2016 erbracht hat (s. Ausführungen zur Frage 2) , wurde eine Vergütung in Höhe von 1.033.760,02 Euro gezahlt. Die letzte Rate wurde erst im Jahr 2017 kassenwirksam. Frage 2: Welchen Inhalt hat die Vergütungsvereinbarung mit der SAB, die der Abrechnung der Sächsischen Aufbaubank (SAB) im Haushaltsjahr 2016 zugrunde lag? Die am 10. März 2016 zwischen dem Freistaat Sachsen, vertreten durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus, und der SAB zur Durchführung der Förderung von Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der schulischen Infrastruktur im Freistaat Sachsen geschlossene Vereinbarung Schulinfra einschließlich Ergänzungsvereinbarung vom 17. Oktober 2016 beschreibt die Aufgaben der SAB im Zusammenhang mit der Abwicklung des Förderprogramms und legt die Höhe der dafür zu leistenden Zahlung des Freistaates Sachsen fest. Seite 1 von 2 SSACHsEN Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1 053/10/51 Dresden.1f . September 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de De-Maii-Zugang: poslstelle@smk-sachsen.de-mail.de Verkehrsverbindung : Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Zur Zahlungsverpflichtung ist geregelt, dass die SAS pro Kalenderjahr für die Wahrnehmung der ihr übertragenen Aufgaben eine Vergütung in Höhe von 1,8 Prozent, jedoch mindestens 410.000 Euro, für bewilligte Zuwendungsbeträge aus Landesmitteln und 3,2 Prozent für bewilligte Zuwendungsbeträge aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung erhält. Darüber hinaus werden der SAS die Kosten im Zusammenhang mit der Durchführung von Widerspruchs- und Klageverfahren sowie der Seitreibung erstattet. Frage 3: Liegt der Vergütungsvereinbarung eine Aufwandskalkulation zugrunde und wenn nein, wie wurde sichergestellt, dass gemäß § 2 Absatz 3 Satz 2 Förderbankgesetz lediglich die Aufwendungen der SAB gedeckt werden und nicht darüber hinaus noch ein Gewinn entsteht? Der Vereinbarung zur Vergütung liegt eine Aufwandskalkulation der SAS zugrunde. Frage 4: Welche Nachweise wurden von der SAB als Grundlage der konkreten Abrechnung der Vergütung vorgelegt? Für die Zahlung der Vergütung legt die SAS zu den vereinbarten Terminen eine Übersicht über die bewilligten Zuwendungen vor. Die Kosten im Zusammenhang mit der Durchführung von Widerspruchs- und Klageverfahren sowie der Seitreibung werden einzelfallbezogen abgefordert. Mit freundlichen Grüßen I& Srunhild Kurth Seite 2 von 2 2017-09-20T12:10:58+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes