STAATSMINI STERI UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/10651 Thema: Device Watch — Einsatz von Überwachungssoftware bei der Polizei Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Device Watch ist eine Software zur Überwachung, ob beispielsweise versteckt Daten von einem Rechner auf einen USB-Stick abfließen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Beantwortung der Fragen 1 bis 3 sei vorangestellt, dass die Anwendung DeviceWatch keine Überwachungssoftware im Sinne der inhaltsbezogenen, informationellen Überwachung von Nutzern ist und betrieblichen Zwecken sowie der Gewährleistung von Datenschutz und Informationssicherheit dient. Die Anwendung DeviceWatch befasst sich mit der Kontrolle von Schnittstellen und Wechsellaufwerken an Arbeitsplatzcomputern zur Umsetzung von Maßnahmen zur Sicherstellung der Informationssicherheit. Mit dieser Anwendung ist die benutzerbezogene Freigabe von Schnittstellen (z. B. USB) oder Wechsellaufwerken (CD, DVD) möglich. Frage 1: Wird Device Watch oder eine ähnliche Software bei der sächsischen Polizei eingesetzt? Ja, das Produkt DeviceWatch wird eingesetzt. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 34-1053/36/24 Dresden, 5. Oktober 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Frage 2: Falls Ziffer 1 bejaht wird: Welche Anwendungsbereiche hat Device Watch oder eine ähnliche Software bei der sächsischen Polizei? Werden alle Dienstrechner damit geschützt, und wenn nicht nach welchen Kriterien werden die geschützten Rechner ausgewählt? Auf die Ausführungen in der Vorbemerkung wird verwiesen. Die Anwendung wird grundsätzlich auf jeden Arbeitsplatzcomputer im Datennetz der sächsischen Polizei installiert. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn technisch der Betrieb der Anwendung nicht möglich ist (z. B. durch Inkompatibilitäten mit anderen Softwareprodukten). Frage 3: Falls Ziffer 1 bejaht wird: Welche Kosten entstehen durch den Erwerb der Lizenz und wel9he sonstigen Kosten? Die Po zei de Freistaates Sachsen hat Lizenzen für maximal 13.500 Arbeitsplatzcomputer rworiben. Hierfür wurden einmalig 580 T€ aufgewendet. Die jährlichen Wartungs , ostO belaufen sich zurzeit auf ca. 70 -FE. Mit fitundlichen Grüßen U Markus Ulbig Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2017-10-06T08:44:10+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes