SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Muster (fraktionslos) Drs.-Nr.: 6/10653 Thema: MDR-Sendung "Umschau" vom22. August 2017 um20:15 Uhr Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Am 22. August 2017 um 20:15 Uhr lief im MDR Fernsehen die Sendung ,,Umschau". Ein Beitrag befasste sich mit dem Wohnungsmarkt in Leipzig unter dem Motto: ,,Was die Mieten steigen lässt". Vorgestellt wird im Beitrag eine Familie Riekewald, die seit längerer Zeit bereits verzweifelt eine bezahlbare, größere Wohnung sucht. Ab der 00:43 Minute des MDR-Beitrags kommt die ,,normale" Mutter dieser vierköpfigen Familie in der ursprünglichen Fassung ,,Anja" Riekewald - zu Wort, um sich über die steigenden Mieten und den verknappten Wohnungsmarkt zu beklagen. Die Protagonistin ist in Wirklichkeit aber die Linken-Politikerin Franziska Rie(ewald, Bundestagskandidatin der Partei für den Wahlkreis Leipzig-Nord." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Am 18. August, vier Tage vor der Sendung, machte sich die Linke mit Nennung des Senders und Angabe seiner Emailadresse bei Twitter auf die Suche nach politisch passenden lnterviewpartnern. Auch Riekewald verbreitete diesen Aufruf. Wie konnte die Linke in Leipzig vorab von den Dreharbeiten zum Thema Mieten wissen? Frage 2: Wie erfolgte die Auswahl der Protagonistin, wurde Frau Riekewald aufgrund dieses Aufrufs ausgewählt oder bot sie sich selbst als solche an? Freistaat SACHSEN Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten Durchwahl Telefon +49 351 564-1020 Telefax +49 351 564-1025 poststelle@ sk.sachsen.de Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) sK.25.2-10511112543- 2017t86221 ores¿en,0l Oktober 2017 Dle Kampagne des Freistaates Sachsen, Hausanschrift: Sächs¡sche Staatskanzlei Arch¡vsfaße 1 01097 Dresden .. SO GEHT sAcHsrscH Seite 1 von 3 www.sachsen.de SACHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Frage 3: ln der Mediathek tauchte danach der richtige Name auf. Wann wurde aus welchem Grund und auf wessen Veranlassung diese Anderung getätigt? Frage 4: Auf der MDR-Korrekturseite erklärt der Sender, dass ,,bei der Produktion des Beitrages, an der mehrere Journalisten beteiligt waren, der Vorname intern falsch übermittelt" wurde. Wie kann es zu so einer Panne kommen? Frage 5: Warum wird bis heute (03.09.2017) sowohl in dieser Korrektur als auch in der Mediathek die Parteimitgliedschaft verschwiegen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 - 5: Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher lediglich in Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre eigene Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen, vgl. S 56 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtags (GO). Dies ist hier der Fall, denn die Fragen 1 bis 5 der Kleinen Anfrage beziehen sich auf Abläufe und Entscheidungsprozesse zu einem Fernsehbeitrag in der Sendung ,,Umschau" vom 22.08.2017 des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR), welche gemäß Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz durch die Rundfunkfreiheit geschützt sind und damit nicht der staatlichen Rechtsaufsicht unterfallen, welche die aufsichtsführende Regierung berechtigen würde, die Rundfunkanstalt durch schriftliche Mitteilung auf Maßnahmen oder Unterlassungen im Betrieb des MDR hinzuweisen, $ 37 Absatz 2 MDR-Staatsvertrag. Von der Rundfunkfreiheit sind alle mit dem Rundfunk zusammenhängenden Tätigkeiten von der Beschaffung der lnformation über die Produktion der Sendung bis hin zu ihrer Verbreitung erfasst, vgl. BVerfGE 77 , 65 74i1; 91 , 125, [135]. Zentral ist darüber hinaus die Garantie der Programmfreiheit. Sie beinhaltet die Freiheit, über Auswahl, lnhalt und Ausgestaltung des Programms ohne staatliche Einflussnahme zu entscheiden, vgl. BVerfGE 59,231 12581;87, 181 [200]; 90, 60 [80]. Mögliche Verstöße gegen die in S I MDR-Staatsvertrag normierten Programmgrundsätze, wonach alle lnformationssendungen (Nachrichten und Berichte) gewissenhaft zu recherchieren und wahrheitsgetreu und sachlich zu halten sind, sind deshalb nach höchstrichterlicher Rechtsprechung der Rechtsaufsicht entzogen. Der Einsatz rechtsaufsichtlicher Mittel ist vielmehr nur zulässig, soweit ein hinreichender Bezug zum Programmbereich nicht gegeben ist, vgl. BVerfG, Entsch. v. 28.2.1961 - 2 BvG 1/60 -, BVerfGE 12,205,261 - zitiert nach Juris. Die Programmfreiheit gilt indes nicht grenzenlos. Ein Verstoß gegen die gesetzlich normierten Programmgrundsätze kann jedermann gemäß S 16 MDR-Staatsvertrag mittels Programmbeschwerde gegenüber den lntendanten des MDR geltend machen. Jeder hat zudem das Recht sich mit einer Beschwerde oder Eingabe an den Seite 2 von 3 ,,Jiüii','i'T I I 3ÄëiisuN Rundfunkrat zu richten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit sich mit Kritik zu den MDR-Angeboten an den MDR-Publikumsservice zu wenden. Mit freundlichen Grüßen ln Vertretung Unland Seite 3 von 3 2017-10-06T14:25:04+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes