STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach'10 05 10 I 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Lothar Bienst, GDU-Fraktion Drs.-Nr.: 6/10659 Thema: Gründe für Grünlandumbruch Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Bewertet die UNB bei Antragstellung zur Umwandlung von Grünland in Ackerland die Gründe des Umbruchs? Die Gründe für den Umbruch sind von der Zulassungsbehörde (in den Fällen des $ 17 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz [BNatSchG] im Einvernehmen entsprechend S 12 Abs. 1 Sächsisches Naturschutzgesetz [SächsNatSchG] mit der Naturschutzbehörde; in den Fällen des $ 17 Abs. 3 BNatSchG ist die Naturschutzbehörde die Zulassungsbehörde) dann zu bewerten, wenn das naturschutzrechtliche Verfahren dies erfordert . Das ist der Fall, wenn nach $ 15 Abs. 5 BNatSchG bei einem Eingriff die Beeinträchtigungen nicht zu vermeiden oder nicht in angemessener Frist auszugleichen oder zu ersetzen sind und die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei der Abwägung aller Anforderungen an Natur und Landschaft anderen Belangen (nämlich denen, die für das Vorhaben sprechen) im Range vorgehen. Weiter ist dies regelmäßig der Fall, wenn durch die Umwandlung von Grünland in Ackerland Belange des Biotopschutzes ($ 30 BNatSchG in Verbindung mit g 21 SächsNatSchG), des nationalen oder europarechtlichen Gebietsschutzes oder des besonderen Artenschutzes (S 44 BNatSchG) betroffen sind und eine Realisierung des Vorhabens nur mit einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung oder Befreiung bei Vorliegen der jeweiligen Ausnahme- beziehungsweise Befreiungstatbestände zulässig ist. Zusammenfassend heißt das, dass die Naturschutzbehörde eine Bewertung abhängig von den Umstànden des Einzelfalls trifft. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 8. September2017 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t1t1032 Dresden, 0U.lO. ¿O,{7 s¡mu1+ c{s o) (f,(o to N Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstrâße I 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen m¡t den Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortend¡enst melden. * Ke¡n Zugang für elektronisch sign¡erte sow¡e fúr verschlilsselte elektronische DokumenteSeite 1 von 2 STAATSMINISTERIUT\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN# Frage 2: Wenn ja, nach welchen Kriterien? Maßgeblich sind hier die jeweiligen rechtlichen Anforderungen in den SS 15 Abs. 5, 34 Abs. 3 und 4, 45 Abs. 7 und 67 des BNatSchG unter Berücksichtigung der gefestigten Rechtsprechung, die den einschlägigen Kommentaren zum Naturschutzrecht (zum Beispiel FRENZ, MÜGGENBORG, Kommentat zum Bundesnaturschutzgesetz, 2. Auflage 2016 oder SCHUMACHER/ FISCHER-HÜFTLE, Kommentar z.rm Bundesnatursch utzgesetz, 2. Auflage 201 1 ) entnom men werden kön nen. Mit freundlichen Grüßen Thomas Schmidt Seite 2 von 2 2017-10-06T08:33:12+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes