STAATSM1N1STEREJM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Iris Raether-Lordieck, SPD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/10662 Thema: Millionenspiele im Landkreis Zwickau I („freie Gelder") Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Aufgrund einer Presseberichterstattung im ,Gemeindespiegel St. Egidien ' (Ausgabe 2/2016), S. 7) wurde bekannt, dass der Zweckverband Gewerbegebiet ,Am Auersberg/Achat' (ZVGGAA) bereits im März 1997 bei der Dresdner Bank AG einen Kredit über 8 Mio. DM aufgenommen haben soll. Dieser Kredit habe zur ‚Zwischenfinanzierung' von Fördermitteln des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit für die Erschließung des Gewerbegebiets ‚Achat' in St. Egidien dienen sollen. Das Landratsamt habe im Mai 1997 diese Kreditaufnahme zweckgebunden genehmigt. Die Kreditmittel über 8 Mio. DM sollen aufgrund einer Festlegung zwischen dem damaligen stellvertretenden Verbandsvorsitzenden und dem damaligen Bürgermeister der Stadt Lichtenstein nicht zur ‚Zwischenfinanzierung ' von Fördermitteln für die Erschließung des Gewerbegebiets ‚Achat', sondern ausweislich einer Vereinbarung vom 12.08.1999 für die Gewährung eines Darlehens durch den ZVGGAA an die Stadt Lichtenstein über 9.573.00 DM verwendet worden sein (,Gemeindespiegel St. Egidien', Ausgabe 2/2016, Seite 8). In der Lokalausgabe Hohenstein-Ernstthal der ,Freien Presse' vom 12.07.2016 heißt es hierzu auf Seite 9: ,Weil die Ausrichtung der Landesgartenschau 1996 in der Stadt für die Kommune Verbindlichkeiten mit sich brachte, die nicht so einfach zu stemmen waren, veranlasste Herr Sedner nach eigener Aussage, 'vorübergehend freie Gelder vom Konto des Zweckverbandes als inneren Kassenkredit in Teilbeträgen der Stadt Lichtenstein zur Verfügung zu stellen.' Da entsprechende Recherchen im Landkreis Zwickau ohne Erfolg geblieben sind, richte ich folgende Fragen an die Staatsregierung." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 23a-1053/37/10 Dresden, 6. Oktober 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 1: Ist der benannte Vorgang der Staatsregierung bekannt? Der Staatsregierung ist bekannt, dass die Verwendung der genannten Kreditaufnahme zwischen den Mitgliedern des Zweckverbandes Gewerbegebiet „Am Auersberg/Achat" umstritten und Gegenstand eines beim Verwaltungsgericht Chemnitz anhängigen Gerichtsverfahrens (Az.: 1 K 1394/15) ist. Frage 2: Gab oder gibt es für die Weitergabe der Kreditmittel zu einem verwendungsfremden Zweck an einen Dritten, der nicht Vertragspartner war, eine Rechtsgrundlage ? Frage 3: Wurde die Weitergabe der Mittel durch die Aufsichtsbehörde genehmigt? Frage 4: Warum ist das Landratsamt gegen besagte Weiterleitung von Kreditmitteln über 8 Mio. DM an die Stadt Lichtenstein nicht eingeschritten? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 bis 4: Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Eine Kommune darf gemäß § 82 Sächsische Gemeindeordnung Kredite nur für eigene Investitionen aufnehmen. Ob und in welcher Rechtsform die Weitergabe der Kreditsumme genehmigungsbedürftig bzw. zulässig war, ist Gegenstand des genannten Gerichtsverfahrens . Soweit und solange der zugrunde liegende Sachverhalt nicht geklärt ist, kann die Staatsregierung keine abschließende rechtliche Bewertung vornehmen. Frage 5: Gab es den Versuch des damaligen Bürgermeisters der Stadt Lichtenstein, Herrn Sedner, der zugleich stellv. Landrat war, auf die Entscheidung des Landratsamtes Einfluss zu nehmen? Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Der Begriff der Einflussnahme ist ein unbestimmter Wertungsbegriff. Ziel des Fragerechts ist jedoch das Verschaffen von Informationen, die die Abgeordneten zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen. Das Fragerecht dient nicht dazu, die Staatsregierung zu einer Bewertung anzuhalten, welche konkreten Ereignisse eine Einflussnahme darstellen könnten und ob solche dann tatsächlich stattgefunden haben. Mit freundlichen Grüßen In Vertret Thomas Schmidt Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2017-10-06T13:21:28+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes