STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Iris Raether-Lordieck, SPD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/10663 Thema: Millionenspiele im Landkreis Zwickau II („Albert -Schweitzer- Siedlung in Lichtenstein") Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Der Zweckverband Gewerbegebiet ,Auersberg/Achat (ZVGGAA) soll im Jahr 1996 bei der Deutschen Bank AG einen Kredit über 10 Mio. DM aufgenommen haben. Die Kreditmittel sollten der Ablösung eines Kredits der Stadt Lichtenstein über 10 Mio. DM dienen, den diese zur Finanzierung des Wohngebietes ,Albert -Schweitzer -Siedlung' in Lichtenstein im Jahr 1991 bei der Deutschen Ausgleichsbank aufgenommen hatte. Der ZVGGAA hat offenbar im Dezember 1996 10 Mio. DM ohne rechtsaufsichtliche Genehmigung an die Stadt Lichtenstein überwiesen (,Gemeindespiegel St. Egidien`, Ausgabe 4/2017, Seite 26 — 29). Da entsprechende Recherchen im Landkreis Zwickau ohne Erfolg geblieben sind, richte ich folgende Fragen an die Staatsregierung." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist es zutreffend, dass besagter Kredit ohne rechtsaufsichtlich genehmigte Kreditermächtigung aufgenommen wurde und dieser ohne rechtsaufsichtliche Genehmigung an die Stadt Lichtenstein weitergeleitet wurde? Frage 2: Wenn ja, aus welchem Grund ist das Landratsamt nicht gegen die ungenehmigte Weiterleitung von Kreditmitteln des ZVGGAA über 10 Mio. DM an die Stadt Lichtenstein eingeschritten? Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 23a-1053/37/11 Dresden, 6. Oktober 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 3: Auf welcher rechtlichen Grundlage hat das Landratsamt von einem Einschreiten abgesehen? Frage 4: Sind Zweifel an der Rechtmäßigkeit gegen die ungenehmigte Weiterleitung von Kreditmitteln an das Landratsamt herangetragen worden? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Eine Kommune darf gemäß § 82 Sächsische Gemeindeordnung Kredite nur für eigene Investitionen aufnehmen. Ob und in welcher Rechtsform die Weitergabe der Kreditsumme genehmigungsbedürftig bzw. zulässig war, ist Gegenstand eines Gerichtsverfahrens beim Verwaltungsgericht Chemnitz (Az.: 1 K 1325/15). Soweit und solange der zugrunde liegende Sachverhalt nicht geklärt ist, kann auch die Staatsregierung keine abschließende rechtliche Bewertung vornehmen. Frage 5: Wurde das Landratsamt von der Landesdirektion und/oder vom Sächsischen Staatsministerium des Innern dazu angehalten in dieser Sache aktiv zu werden, um als Kommunalaufsichtsbehörde rechtmäßige Verhältnisse herzustellen? Ja. Mit freundlichen Grüßen n Mertretu Th6m-ag Schmidt Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2017-10-06T13:22:22+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes