STAATSM1N1STER11JM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Iris Raether-Lordieck, SPD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/10664 Thema: Millionenspiele im Landkreis Zwickau III („Schuldübernahme") Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Das Landratsamt soll ausweislich des ,Gemeindespiegel St. Egidien', der eine Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen zitiert, am 10.11.1997 eine Genehmigung für die Übernahme von Kreditschulden der Stadt Lichtenstein in Höhe von 8.1 Mio. DM durch den Zweckverband Gewerbegebiet 'Am Auersberg/Achat' (ZVGGAA) erteilt haben (siehe ,Gemeindespiegel St. Egidien', Ausgabe 4/2017, Seite 32 — 37). Da entsprechende Recherchen im Landkreis Zwickau ohne Erfolg geblieben sind, richte ich folgende Fragen an die Staatsregierung." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist es zutreffend, dass das Landratsamt besagte Genehmigung erteilt hat? Frage 2: Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage wurde diese Genehmigung erteilt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 2: Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Eine Kommune darf gemäß § 82 Sächsische Gemeindeordnung Kredite nur für eigene Investitionen aufnehmen. Ob und in welcher Rechtsform die Weitergabe der Kreditsumme genehmigungsbedürftig bzw. zulässig war, ist Gegenstand mehrerer Gerichtsverfahren beim Verwaltungsgericht Chemnitz (Az.: 1 K 1778/15; 1 K 1143/15; 1 K 1702/15). Soweit und solange der zugrunde liegende Sachverhalt nicht geklärt ist, kann die Staatsregierung keine abschließende rechtliche Bewertung vornehmen. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 23a-1053/37/12 Dresden, 6. Oktober 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 3: Wurde das Landratsamt von der Landesdirektion und/oder vom Sächsischen Staatsministerium des Inneren dazu angehalten in dieser Sache aktiv zu werden, um als Kommunalaufsichtsbehörde rechtmäßige Verhältnisse herzustellen? Ja. Frage 4: Hatte der damalige Bürgermeister der Stadt Lichtenstein, der zugleich stellvertretender Landrat war, Kenntnis davon, dass das Landratsamt mit der Angelegenheit befasst war? Der Staatsregierung liegen insoweit keine Erkenntnisse vor. Frage 5: Gab es vom damaligen Bürgermeister der Stadt Lichtenstein den Versuch, auf die Entscheidung des Landratsamtes Einfluss zu nehmen? Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Der Begriff der Einflussnahme ist ein unbestimmter Wertungsbegriff. Ziel des Fragerechts ist jedoch das Verschaffen von Informationen, die die Abgeordneten zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen. Das Fragerecht dient nicht dazu, die Staatsregierung zu einer Bewertung anzuhalten, welche konkreten Ereignisse eine Einflussnahme darstellen könnten und ob solche dann tatsächlich stattgefunden haben. Mit freundlichen Grüßen Thomas Schmidt Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2017-10-06T13:23:08+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes