STAATSMINISTERIUIM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT SÄCHSISCHES STMTSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 ¡ 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.: 6/10665 Thema: Zerstörungen und Baumfällungen in der Dresdner Heide im Gebiet am Zufluss des Haarweidenstausees Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Wie viele Bäume welcher Art, mit welchem Stammumfang, in welchem Zustand und welchen Alters wurden 2017 bisher in der Dresdner Heide im Gebiet am Zufluss des Haarweidenstausees aus welchen Gründen durch wen gefällt bzw. sollen aus welchen gründen im Einzelnen noch gefällt werden? (Bitte aufgliedern nach gesunden und kranken Bäumen sowie nach Baumarten und Stammdurchmesser sowie Standort) I nformation en zut Aufgliederung nach Anzahl, Stammdurchmesser, Qualität und Alter der gefällten Bäume liegen der Staatsregierung nicht vor. Entsprechende Daten werden durch den Staatsbetrieb Sachsenforst (SBS) nicht erhoben. lm betroffenen Revier werden gegenwärtig planmäßig Durchforstungs- und Waldpflegemaßnahmen durchgeführt. lnsgesamt umfasst die Maßnahme eine Fläche von etwa 30 Hektar. Die Waldbestände in dem Gebiet sind zwischen 36 und 108 Jahre alt. Bei der Durchforstung fallen etwa 60 Prozent Fichte, 35 Prozent Kiefer und fünf Prozent sonstige Baumarten wie Birke und Lärche an. Bei der Fichte sind circa 80 Prozent der älteren Bäume von Rotfäule betroffen. Die Waldpflegemaßnahmen in dem betroffenen Gebiet wurden durch ein nach den PEFC-Anforderungen zertifiziertes Forstunternehmen durchgeführt . Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ sm ul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 8. September 2017 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t1t1033 Dresden, 0Y,lO , LO47 s¡mu[+ @$@sf(.) ùdlntuñU.h6Sbbhl¡thmft.0M[udl..dffift Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01 097 Dresden vvww.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung Zu erreichen mit den Straßenbahnl ¡nien 3, 6,7, 8, l3 Für Besucher m¡t Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. " Kein Zugang für elektronisch sign¡erte sow¡e für verschlusselte elektronische DokumenteSeite 1 von 3 STÀATSNIINISTERIUI\4 FÜR UMWEUT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 2= Welche Beteiligung der öffentlichkeit bzw. der Umweltverbände mit welchen Ergebnissen fand vor den Eingriffen in den Baumbestand statt und wurden die gefällten bzw. zur Fällung geplanten Bäume hinsichtlich artenschutzfachlicher Aspekte untersucht und wenn nein, warum wurden keine solchen Voruntersuchungen durchgeführt (bitte mit Begründung)? Die betroffenen Waldflächen unterliegen forstwirtschaftlich und naturschutzfachlich keinen besonderen Bewirtschaftungseinschränkungen wie zum Beispiel als Naturschutz -, FFH- oder SPA-Gebiet. Sie sind, ebenso wie die gesamte übrige Dresdner Heide, Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes (LSG),,Dresdner Heide" (Verordnung der Landeshauptstadt Dresden zur Festsetzung des Landschaftsschutzgebietes ,,Dresdner Heide" vom 19. Februar 2008). Für die zulässige ordnungsgemäße, umweltgerechte Ausübung der Forstwirtschaft gelten im LSG keine besonderen Erlaubnisvorbehalte oder Verbote. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit beziehungsweise der Umweltverbände im Vorfeld der Waldpflegemaßnahmen erfolgte nicht. Durch den Revierleiter im Forstbezirk Dresden wurde eine Kontrolle der zu fällenden Bäume hinsichtlich artenschutzfachlicher Aspekte durchgefuhrt. Frage 3: In welchem Maße sind durch die Fällungen Eingriffe in die Bodenflora und durch Verdichtungen in den Bodenhaushalt entstanden und wann und in welcher Art und Weise werden diese Veränderungen renaturiert oder anderweitig ausgeglichen, wenn nein, warum nicht? Die Pflegeeingriffe erfolgen entsprechend der gesetzlichen Vorgaben und der internen Vorgaben des SBS zum Einsatz von Forsttechnik ausschließlich von einem festgelegten und gekennzeichneten Erschließungsnetz aus. Dazu werden eine Vielzahl vorhandener Wege und Bestandeslinien genutzt, die durch Rückegassen ergänzt werden. Je nach Sensibilität des Bodens haben diese einen Abstand von 20 beziehungsweise 40 Metern. Eine Befahrung außerhalb des Erschließungsnetzes findet nicht statt. Nicht befahren werden sensible Bereiche, wie unter anderen Feuchtgebiete, mit besonders verdichtungsempfindlichen oder schutzbedürftigen Böden. Der Haan¡veidenbach und seine einfließenden Nebenläufe wurden durch die eingesetzten Forstmaschinen in keinem Fall gequert. Die Ruckegassen enden zum Schutz der Gewässer vor den Bachläufen. Bisher sind keine nennenswerten Fahrspuren und Schäden an Boden und Vegetation durch die Maschinen in den Waldbeständen feststellbar . Geringe Fahrspuren auf den Rückegassen sind unvermeidbar. Es ist beim gegenwärtigen Zustand davon auszugehen, dass sich auch in den Fahrspuren kuzfristig die Bodenvegetation wieder regeneriert. Renaturierungsmaßnahmen sind nicht erforderlich. Die befahrenen Hauptwege am Holzlagerplatz werden nach Abschluss der Maßnahme wieder instandgesetzt. Auch hier sind bislang keine großen Schäden zu verzeichnen. Seite 2 von 3 STAATSIVìNISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Frage 4: Handelt es sich bei den beschädigten u.a. Moosvorkommen um geschützte Arten? Besonders geschützte Moosarten, wie zum Beispiel Torfmoose, sind in den befahrenen Flächen nicht vorhanden. Frage 5: Warum wurden bzw. werden die Fällungen im Sommer während der Vegetationsperiode ausgefü h rt? Für ordnungsgemäße Waldpflegemaßnahmen nach den Anforderungen einer guten fachlichen Praxis existieren generell keine jahreszeitlichen Einschränkungen. Die Maßnahmen wurden Ende August 2017, außerhalb der Brut- und Setzzeiten, begonnen. Eine Durchführung der Hiebsmaßnahmen nur im Winter ist aufgrund des Umfangs der abzuarbeitenden Flächen in der Dresdner Heide nicht möglich. Gerade für Gebiete wie das oben benannte ist der Spätsommer als relativ trockene Jahreszeit besonders geeignet, um Boden- und Wegeschäden im Zuge von Waldpflegemaßnahmen zu vermeiden. Mit freundlichen Grüßen Thomas Schmidt Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2017-10-06T08:34:08+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes