SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße7 | 01097 Dresden STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 (0)351 564-1500 Telefax +49 (0)351 564-1509 staatsminister@ smj.j ustiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 10408-KLR-2746t17 Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.: 6/10670 Thema: Erkenntnisse ¡m Prozess gegen die,,Gruppe Freital" Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: lnwieweit und ¡n welchem konkreten Umfang wurden Aussagegenehm¡- gungen im o.g. Prozess für wie viele Zeugen welcher Organisationseinheit der sächsischen Polizei aus welchen konkreten Gründen beschränkt? Es wurden keine Aussagegenehmigungen fljr Zeugen in dem o.g. Verfahren beschränkt. Frage 2: ln der Verhandlung am 2. August 2017 wurde der ehemalige Leiter der ,,Ermittlungsgruppe Deuben" vernommen, der laut Prozessber¡chterstattung aussagte, dass er frühzeitig versucht habe, Haftbefehle und Durchschungsbeschlüsse gegen die verdächtigen Täter zu erwirken. Die Staatsanwaltschaft Dresden, habe dies jedoch nicht beantragt. Seine Abteilung hätte dann im Wege der polizeilichen Gefahrenabwehr Telefonabhörmaßnahmen und Observationen organisiert, in der Hoffnung, die Täter auf fr¡- scher Tat festnehmen zu können. Dresden, ¿7.oktobet 2oi7 Hausanachrlft: Sächslsches Staatsmlnlsterlum der Justlz Hospitalstraße 7 01 097 Dresden Br¡efpost über Deutsche Post 01 095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverbl ndung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8,11 Parken und behinderlengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 'zugang für slsktronisch signiorts sow¡e firr vsrschlüsselte elektron¡sch€ Dokumenle nur über das El€ktronischs Ger¡chts- und Varualtungspostfach; nåhêre lnformationen unter M.egvp.de Seite 1 von 3 STAATSMINISTERìUM DER JUST]Z Freistaat SACHSEN ÐNS¡J w Zu welchem Zeitpunkt wurden von den erm¡ttelnden Beamten w¡e viele Haftbefehle und Durchsuchungen gegen wie viele Tatverdächtige (davon wie viele Angeklagte) angeregt und wann tatsächlich beantragt? Auf die tabellarischen Übersichten in der Anlage nehme ich Bezug Aus den Ubersichten ergeben sich die angeregten und beantragten Durchsuchungsbeschlüsse (Anlage 1) und Haftbefehle (Anlage 2) bis zu der Übernahme des Verfahrens durch den Generalbundesanwalt. Sämtliche Maßnahmen nach der Verfahrensübernahme betreffen den Verantwortungsbereich des Generalbundesanwaltes und somit der Bundesregierung . Die Staatsregierung hingegen ist nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft gegenüber dem Landtag und den Abgeordneten verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen. Frage 3: Zu 2. und in Ergänzung zu Drs. 6/4976 (Frage I und 2): Auf welche Rechtsgrundlage stüEten sich d ie an gegebenen Telekomm u n ikationsü berwach u n g? Die in der Antwort der Staatsregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs. 6/4976 aufgeführten Telekommunikationsüben¡rachungsmaßnahmen gegen die drei in Untersuchungshaft befindlichen Personen wurden auf Grundlage von $ 100a Absatz 1 Nummer 1 i.V.m. Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe s) Strafprozessordnung (StPO) in der Fassung vom 17. Juli 2015 bzw. vom 10. Dezember 2Q15 - nunmehr $ 100a Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe t) StPO - durchgeführt. Die daneben in Bezug genommene Frage 2 der vorgenannten Kleinen Anfrage hat lediglich die Auswertung der dort aufgeführten Kommunikationsvorgänge zum Gegenstand, nicht aber konkrete Beschlüsse zur Telekommunikationsüberwachung. Auch alle weiteren Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen, die sich gegen zum Zeitpunkt der Beantwortung der Kleinen Anfrage Drs. 6/4976 nicht in Untersuchungshaft befindliche Personen richteten, wurden auf derGrundlage von $ l00aAbsatz 1 Nummer 1 i.V.m. Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe s) StPO erlassen. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DER JUST'IZ Freistaat SACHSEN ÐNS# w Frage 4: Zu 3.: Wann wurden darüber hinaus welche konkreten Observationen und Telekommunikationsüben ¡vachungsmaßnahmen gegen wie viele der Angeklagten auf Grundlage des PolizeigeseEes von welcher Behörde beantragt, genehmigt und in welchem Zeitraum du rchgeführt? Es wurden weder Observationen noch Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen auf Grundlage des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen (SåchsPolG) durchgeführt. Mit freundlichen Grüßen ln Vertçtung á¿ Æ72 Dr. Eva-Maria Stange Anlagen 2 tabellarische Übersichten Seite 3 von 3 Anlage 1 zu Drs. 6/10670 Anregung am Beantragt durch Staatsanwaltschaft/ Generalstaatanwaltschaft am Angeklagter 02.11.2015 03.11.2015 x 01.11.2015 03.11.2015 x 29.10.2015 03.11.2015 x 02.11.2015 03.11.2015 x 02.11.2015 03.11.2015 x 02.11.2015 03.11.2015 x 02.11.2015 03.11.2015 x 05.11.2015 05.11.2015 (Anordung wegen Gefahr im Verzug) 28.01.2016 02.03.2016 01.02.2016 02.03.2016 29.01.2016 16.02.2016 28.01.2016 17.02.2016 x 02.02.2016 17.02.2016 18.02.2016 03.03.2016 18.02.2016 03.03.2016 Anlage 2 zu Drs. 6/10670 Anregung am Beantragt durch Staatsanwaltschaft/ Generalstaatanwaltschaft am Angeklagter 02.11.2015 nicht beantragt x 01.11.2015 03.11.2015 x keine 06.11.2015 x keine 06.11.2015 x keine 06.11.2015 x KA6-10670 KA6-10670_Anl_1 KA6-10670_Anl_2 2017-10-09T15:13:04+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes