STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Lutz Richter, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/10682 Thema: Identitäre Bewegung in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Personen werden der „Identitären Bewegung" in Sachsen zugerechnet? Frage 2: Welche regionalen Schwerpunkte gibt es bezüglich dieser Bewegung? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Es wird auf den Sächsischen Verfassungsschutzbericht 2016, Seiten 132 ff, 140, 152, 156f, 171 und 195 verwiesen. Frage 3: Welche Aktivitäten wurden in den Jahren 2016 und 2017 der „Identitären Bewegung" zugeordnet? (bis 08/2017) Es wird auf die Antworten der Staatsregierung auf die Kleinen Anfragen für 2016: Drs.-Nrn. 6/5903, 6/6295, 6/6628, 6/6951, 6/7201, 6/7776 für 2017: Drs.-Nrn. 6/8340, 6/8705, 6/9139, 6/9479, 6/9728, 6/10042, 6/10317, 6/10570 verwiesen. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3124 Dresden, 9. Oktober 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Frage 4: Welche Straftaten wurden in den beiden Jahren 2016 und 2017 begangen, die der „Identitären Bewegung" zugerechnet werden (Bitte aufschlüsseln nach Datum, Tatvorwurf, Anzahl Beteiligter und ggfls. Tatzusammenhang)? Zur Beantwortung der Fragestellung wurde eine Recherche im Polizeilichen Auskunftssystem (PASS) im Kurzsachverhalt und in der INPOL-FALL Anwendung „Innere Sicherheit " durchgeführt. Die nachfolgenden Straftaten werden der „Identitären Bewegung " im Sinne der Fragestellung zugerechnet: Datum Straftat Anzahl der Tatverdächtigen 05.08.2016 Volksverhetzung gern. § 130 StGB - 28.08.2016 Nötigung gern. § 240 StGB - 16.09.2016 Volksverhetzung gern. § 130 StGB - 24.09.2016 Sachbeschädigung gern. § 303 StGB - 29.09.2016 Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr gern. § 315b StGB 21.10.2016 Beleidigung gern. § 185 StGB - 16.12.2016 Sachbeschädigung gern. § 303 StGB 2 23.12.2016 Sachbeschädigung gern. § 303 StGB 16.02.2017 Sachbeschädigung gern. § 303 StGB - 17.06.2017 Sachbeschädigung gern. § 303 StGB - 16.07.?017 Verstoß gg. VersammIG Darübe hijiaus wird auf die Antworten der Staatsregierung jeweils auf die Frage 4 der Kleinein Afifragen Drs.-Nrn. 6/5903, 6/6295, 6/6628, 6/6951 und 6/7776 verwiesen. Mit frbuntllichen Grüßen V Markus Ulbig Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2017-10-10T08:59:24+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes