STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/10689 Thema: Einführung von Bodycams im Freistaat Sachsen - Nachfrage zu Drs. 6/9173 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Die Dresdner Morgenpost berichtete am 8.9.2017, dass ab November in Dresden und Leipzig Körperkameras bei der Polizei getestet werden sollen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche, inwieweit besonders geschulten, Polizeibedienstete sollen die Bodycams in welchen Situationen ab welchem konkreten Zeitpunkt einsetzen? Die sächsische Polizei beabsichtigt, den Einsatz von Körperkameras im Rahmen eines Pilotprojektes in den Polizeidirektionen Dresden und Leipzig für die Dauer von einem Jahr zu erproben. Bei den im Vorfeld durchzuführenden Schulungen wird sowohl auf rechtliche, z. B. datenschutzrechtliche, als auch auf technische Erfordernisse der Videotechnik eingegangen. Der vordergründige Einsatz der Body-Cams richtet sich nach § 37 Absatz 2 in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Nummer 2 Sächsisches Polizeigesetz (SächsPolG) (gefährliche Orte) oder in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Nummer 3 SächsPolG (gefährdete Objekte). Der konkrete Zeitpunkt eines Einsatzes der Body-Cam obliegt jedem Polizeibediensteten am Einsatzort nach genauer Abwägung der zuvor genannten rechtlichen Voraussetzungen. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-1053/36/40 Dresden, 10. Oktober 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Welches sind in Sachsen derzeit gefährliche Orte (Kriminalitätsschwerpunkte) nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 SächsPolG und inwieweit wurde das anhand der polizeilichen Kriminalitätsstatistik nachvollziehbar belegt (Anforderungen des Sächsischen Datenschutzbeauftragten an polizeiliche Videoüberwachung, 15. Tätigkeitsbericht )? Eine Erfassungs- und Berichtspflicht über gefährliche Orte nach § 19 Absatz 1 Nummer 2 SächsPolG ist nicht vorgesehen. Aus diesem Grund wird keine entsprechende Statistik geführt. Die auf die Fragestellung bezogene gesetzliche Norm beinhaltet gefährliche bzw. verrufene Orte, die sich als solche qualifizieren, wenn nach den örtlichen Verhältnissen Erkenntnisse der örtlichen Behörden und Dienststellen oder tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass an diesen Orten bereits in der Vergangenheit Straftaten verabredet , vorbereitet oder begangen wurden, sich Straftäter verbergen oder der Prostitution nachgegangen wird. Diese Erkenntnisse werden aus der polizeilichen Lage, unter Einbeziehung der Polizeilichen Kriminalstatistik für den Freistaat Sachsen, abgeleitet. In den Polizeidirektionen sind mit Stand 20. September 2017 folgende Örtlichkeiten, im Zusammenhang mit dem Projekt „Body-Cam" als gefährliche Orte gemäß § 19 Absatz 1 Nummer 2 SächsPolG benannt: Polizeidirektion Dresden: 1. Freifläche Ferdinandstraße im Bereich St. Petersburger Str. 18 - 22 in Dresden 2. Teilbereiche der Reitbahnstraße in Dresden 3. Bereiche des Wiener Platzes in Dresden 4. Bereich Albertplatz, Kreuzung Alaunstraße und Teilbereiche der Königsbrücker Straße in Dresden 5. Bereich Scheunevorplatz in Dresden 6. Bereich Alaunpark und Alaunplatz, Teilbereiche des Bischofsweg und der Tannenstraße in Dresden Polizeidirektion Leipzig: 1. Teilbereiche der Eisenbahnstraße in Leipzig 2. Bereich Schwanenteich neben der Leipziger Oper 3. Bereich Kleiner-Willy-Brand-Platz/„Bürgermeister-Müller-Park" in Leipzig 4. Teilbereich der Fußgängerzone Stuttgarter Allee in Leipzig Frage 3: Über welche technischen Ausstattungsmerkmale verfügen die Bodycams? (Bitte Angabe über Art und Umfang der Speicherung von Bild- und oder Tonaufnahmen, Möglichkeit der Liveübertragung/des Zugriffs von anderen Bediensteten, etc.) Bei den im Pilotprojekt zur Anwendung kommenden Geräten handelt es sich um die Body-Cam „RS2-X2" der Firma Reveal und die Body-Cam „TASER Axon Body 2" der Firma Axon. Die jeweiligen technischen Parameter können im Internet eingesehen werden . Die Speicherung der originalen Aufzeichnungen erfolgt verschlüsselt auf den dafür vorgesehenen Einzelplatzrechnern ohne Netzeinbindung im Polizeinetz. Zugriff auf die Einzelplatzrechner haben nur autorisierte Polizeibedienstete entsprechend definierter Nutzer -Rollen. Zudem erfolgt eine tägliche Datensicherung auf einer gesonderten, ebenfalls verschlüsselten Festplatte. Der Original -Datensatz ist verschlüsselt und nachträglich nicht veränderbar. Die Möglichkeit einer „Liveübertragung" besteht nicht. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 4: Über welche konkreten Haushaltstitel wurden die Kameras unter Aufwendung welcher Kosten wann angeschafft? Gemäß Vertrag mit den entsprechenden Firmen sind die Körperkameras nebst Zubehör über einen Mietzeitraum von zwölf Monaten bis zum 16. Oktober 2017 anzuliefern. Die Kosten für die Körperkameras inkl. Zubehör belaufen sich wie folgt: Computertechnik 8.347,14 € Kapitel/Titel 0320/81201 Miete Körperkameras 3.923,43 € Kapitel/Titel 0320/51803 Funktionsschilder 1.011,68 € Kapitel/Titel 0320/81201 Im Mietzeitraum können noch zusätzliche Kosten durch die Anfertigung und den Kauf von speziellen Halterungen für die Body-Cams anfallen. Frage 5: Mit welchem konkreten Ergebnis hat der Sächsische Datenschutzbeauftragte das Vorhaben wann und unter welchen konkreten Vorgaben geprüft? Ge jenwärtig dauert die Abstimmung über das Vorhaben mit dem Sächsischen Datensc 1-11ützbdauftragten noch an. Mit lfreuildlichen Grüßen Ma kus Ulbig Seite 3 von 3 2017-10-10T13:58:24+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes