SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/10691 Thema: Sportplatz der Technischen Universität Dresden an der Teplitzer Straße Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Hindernisse gibt es für die Instandsetzung und Wiederinbetriebnahme des Sportplatzes der Technischen Universität Dresden an der Teplitzer Straße? Es gibt keine Hindernisse. Zur Beurteilung des Sachverhaltes wird nachfolgend ausgeführt: Bereits im Februar 2015 wurde ein Schaden an dem unter dem Sportplatz liegenden DREWAG-Kanal festgestellt. Nach der Schadensuntersuchung und Planung sollte im Herbst 2015 mit der Sanierung begonnen werden. Aufgrund des hohen Aufkommens von Asylsuchenden war es erforderlich, ab Oktober 2015 ein Zelt auf dem Sportplatz August-Bebel-Straße/Teplitzer Straße zu errichten, welches im April 2016 wieder abgebaut wurde. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/46-82000/1 /15/1 10- 2017145838 Dresden, 0 b . Oktober 2017 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de" www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. "Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN lj S/\CHsEN Bei der sich anschließenden erneuerten Schadensaufnahme hat sich herausgestellt, dass neben den Schäden, die die Verankerung des Zeltes verursacht hat, auch der Untergrund des Sportplatzes nicht ausreichend tragfähig ist, da er in größerem Umfang aus Abbruchmaterial besteht. Der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) musste deshalb einen Planungsnachtrag aufstellen, der durch das SMF haushaltsseitig anerkannt wurde. Frage 2: Wann kann der Sportplatz wieder nutzbar gemacht werden? Es ist vorgesehen, dass die Ausschreibungen für die Bauarbeiten in Kürze erfolgen. Frage 3: Welche Pläne gibt es für die zukünftige Nutzung des Sportplatzes? Der Sportplatz wird als solcher auch zukünftig wieder von der Technischen Universität genutzt. Seite 2 von 2 2017-10-06T13:20:36+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes