STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SÄcHSIScHES STAATSIlIINISTERIUI\,,I FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Urban, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/10696 Thema: Rückbau von Solaranlagen in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Während der Betrieb von Photovoltaikanlagen keine Emissionen produziert, gelten für die Entsorgung und die Rücknahme dieser, vor dem Hintergrund der möglichen Freisetzung chemischer und toxischer Stoffe, zahlreiche Regelungen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Nach welchen Regelungen werden Photovoltaik-Anlagen in Sachsen entsorgt, die vor dem lnkrafttreten des novellierten Elektro- und Elektronikgerätegesetzes installiert wurden? Photovoltaikmodule, die Abfall im Sinne des $ 3 Abs. I Satz 1 des Kreislaufi ¡rirtschaftsgesetzes sind und vor dem 24. Oktober 2015 in Verkehr gebracht wurden, gelten gemäß $ 3 Nr. 4 des Gesetzes über das lnverkehrbringen , die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG), das am 24. Oktober 2015 in Kraft trat, als ,,historische Altgeräte". Deren Entsorgung ist im ElektroG geregelt. Frage 2: Welche Kosten gehen für die Eigentümer mit der Entsorgung von Photovoltaik-Anlagen einher, die vor dem lnkrafttreten des novellierten Elektro- und Elektronikgerätegesetzes installiert wurden? Die Erfassung von Photovoltaik-Altgeräten aus privaten Haushalten, die vor und nach lnkrafttreten des novellierten ElektroG in Verkehr gebracht wurden, erfolgt durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Vertreiber, Hersteller sowie von diesen beauftragte Dritte kostenfrei. Es entstehen gegebenenfalls Kosten für die Demontage und den Transport zur Sammelstelle . Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 12. September 2017 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-10501111038 Dresden, 0î.,(a. ln¿+ simut+ (o @s (f) Èo c! Hausanschrift: Sächsisches Staatsmin¡sterium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen m¡t den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden s¡ch gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang für elektron¡sch s¡gnierte sowie für verschlüsselte elektronische DokumenteSeite 1 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Gewerbliche Betreiber von Photovoltaik-Anlagen gelten gemäß $ 3 Ziffer 5 ElektroG als private Haushalte, soweit die Beschaffenheit und Menge der anfallenden Altmodule derjenigen, die üblichen¡reise in privaten Haushalten anfällt, vergleichbar ist. Bei der Entsorgung von Photovoltaik-Altgeräten sonstiger gewerblicher Betreiber wird zwischen Altgeräten, die vor (,,historische Altgeräte") beziehungsweise nach lnkrafttreten des ElektroG gekauft wurden, unterschieden. Gemäß $ 19 Abs. 1 ElektroG ist zur Entsorgung von historischen Altgeräten der Besitzer verpflichtet und trägt damit die Kosten. Angaben zu Kosten für die Entsorgung von Photovoltaik-Altanlagen liegen der Staatsregierung nicht vor. Frage 3 Wie hoch ist die stoffliche Verwertungsquote bei der Entsorgung von Photovoltaik-Anlagen derzeit und plant die Staatsregierung Maßnahmen zur Erhöhung dieser Quote zukünftig, beispielsweise durch U nterstützung oder Ausschreibu ng von Forsch u ngsprojekten? Photovoltaikmodule unterliegen gemäß $ 46 Abs. 9 ElektroG ab dem 1. Februar 2016 den Vorschriften des ElektroG und fallen in die Kategorie 4 ,,Geräte der Unterhaltungselektronik und Photovoltaikmodule". Altgeräte dieser Kategorie sind nach $ 22 Abs. 1 ElektroG so zu behandeln, dass der Anteil des Recyclings (stoffliche Ven¡rertung) mindestens 65 Prozent beträgt. Das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen hat mitgeteilt, dass ab dem Berichtsjahr 2016 die von Erstbehandlungsanlagen angenommenen Photovoltaikmodule in der Kategorie 4 von der amtlichen Statistik erfasst werden. Die Ergebnisse werden bis Ende Dezember 2Q17 an das Statistische Bundesamt verschickt. Nach der Zusammenführung der Länderergebnisse erfolgt der Versand an die zuständige Behörde (Umweltbundesamt). Daten für die erstmalig im Jahr 2016 statistisch erfassten Photovoltaikmodule stehen somit erst Anfang des Jahres 2018 zur Verfügung. Generell ist die Staatsregierung an Maßnahmen zur Steigerung der stofflichen Venr,rertung von Abfällen und zur Nutzung von Sekundärrohstoffen interessiert. Der Freistaat Sachsen und der Bund unterstützen die sächsische Wirtschaft auf vielfältige Weise, um auf diesem Wege voranzukommen, insbesondere um die dazu erforderliche Wissensbasis zu verbessern. Schon im Jahr 2015 wurde eine von der Fa. Loser Chemie entwickelte Technologie zum Recycling von Solarmodulen mit dem Sächsischen U mweltpreis gewü rdigt. Weiterhin können Forschungsvorhaben, die innovative Technologien oder Verfahren zur Entsorgung von Photovoltaik-Anlagen zum Gegenstand haben, aktuell zum Beispiel über die Richtlinie Zukunftsfähige Energieversorgung - RL Energie/2014 oder die Richtlinie EFRE-Technologieförderung 2014 bis 2020 gefördert werden, sofern sie die Zuwend un gsvoraussetzu ngen erfü I len. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Staatsregierung keine zusätzlichen Maßnahmen zur Erhöhung der stofflichen Ven¡rertungsquote bei der Entsorgung von Photovoltaik -Anlagen. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENw Frage 4: Verfügen alle Produzenten von Photovoltaik-Anlagen in Sachsen über eine Registrierung und insolvenzsichere Garantie nach dem Elektrou nd Elektron ikgerätegesetz? Gemäß $ 6 Abs. 1 ElektroG sind alle Hersteller von Photovoltaik-Anlagen vor dem lnverkehrbringen ihrer Produkte verpflichtet, sich bei der zuständigen Behörde mit der Geräteart und Menge registrieren zu lassen und kalenderjährlich eine insolvenzsichere Garantie für die Finanzierung der Rücknahme und Entsorgung der Photovoltaik-Anlage nachzuweisen. Die zuständige Behörde ist das Umweltbundesamt. Die Stiftung Elektro- Altgeräte Register (stiftung ear) wurde vom Umweltbundesamt mit der Wahrnehmung dieser Aufgaben betraut. Aus diesem Grund liegen der Staatsregierung keine Daten zur Registrierung sächsischer Hersteller von Photovoltaik-Anlagen vor. Frage 5: Wie erfolgt die behördliche Kontrolle des durch das Elektro- und Elektron ikgerätegesetz ei ngefü hrten Rücknahmesystems i n Sachsen? Kontrollen der Vorgaben des ElektroG erfolgen im Rahmen der allgemeinen Uberwachung von den zuständigen unteren Umweltbehörden. Diese finden in der Regel als An lassubenruach ungen statt. Mit freundlichen Grüßen ? Thomas Schmidt Seite 3 von 3 2017-10-06T13:47:17+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes