STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/10698 Thema: Differenzen bei Länderangaben zu G20 -Gipfel in Hamburg Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Antwort des Hamburger Senats auf die dortige Kleine Anfrage Drs.: 21/10182 wird u. a. angegeben, dass zwei sächsische Polizisten während des Einsatzes zum G20 -Gipfel in Hamburg verletzt wurden, insgesamt seien es 721. Nach Angaben des Innenministeriums in Sachsen gab es 22 verletzte sächsische Polizisten, einer davon schwer. Weiterhin wurde in o. g. Drs. auf die hamburgische Kleine Anfrage Drs.: 21/10016 verwiesen, aus der sich ihrerseits ergibt, dass es in Sachsen 2 Aufenthaltsverbote bzw. Meldeauflagen für mögliche sächsische Teilnehmer an den Protesten zum G20 -Gipfel im Vorhinein gab, Gefährderansprachen hingen wurden nicht erwähnt. Aus der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.: 6/10015 ergibt sich davon abweichend, dass es zwar 2 Gefährderansprachen in Sachsen gab, jedoch keine Aufenthaltsverbote bzw. Meldeauflagen." Namens und im Auftrag der sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Zahlen zu verletzten Polizisten während der Ausschreitungen zum G20 -Gipfel sind korrekt und woraus resultieren die Differenzen zwischen den Angaben aus Hamburg und Sachsen? Frage 3: Wann und in welchem Umfang wurde Hamburg von Sachsen über während der Ausschreitungen zum G20 -Gipfel verletzte sächsische Polizisten unterrichtet? Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-1053/36/42 Dresden, 10. Oktober 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 3: Bei umfangreichen polizeilichen Einsatzmaßnahmen, wie eben jenen im Zusammenhang mit dem G20 -Gipfel in Hamburg, liegen nach dem Einsatzgeschehen regelmäßig nicht alle Fakten abschließend vor. Im Zuge der Nachbereitung sowie im Rahmen von Ermittlungen werden zusätzliche Erkenntnisse gewonnen bzw. können vorliegende Erstinformationen abschließend verifiziert werden. So kann es unter anderem auch dazu kommen, dass sich der Erkenntnisstand über die Anzahl verletzter Polizeibediensteter verändert. Vor diesem Hintergrund liegen nunmehr Erkenntnisse über insgesamt 26 im Zusammenhang mit den Einsatzmaßnahmen anlässlich des G20 -Gipfels in Hamburg verletzte Polizeibedienstete des Präsidiums der Bereitschaftspolizei vor. Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, auf welcher Datengrundlage der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg die Frage 3 der Kleinen Anfrage der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg Drs.-Nr. 6/10182 beantwortet hat. Eine Einsatzeinheit des Präsidiums der Bereitschaftspolizei informierte den Führungsstab der Hamburger Polizei auf dessen Anforderung am 12. Juli 2017 direkt über den dieser Einheit zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Erkenntnisstand zur Anzahl verletzter sächsischer Polizeibediensteter. Frage 2: Welche Angaben zu Gefährderansprachen, Aufenthaltsverboten bzw. Meldeauflagen in Sachsen im Vorfeld des G20 -Gipfels sind korrekt und woraus resultierten die Differenzen zwischen den Angaben aus Hamburg und Sachsen? Frage 4: Wann und in welchem Umfang wurde Hamburg von Sachsen über Gefährderansprachen , Aufenthaltsverbote bzw. Meldeauflagen, die in Sachsen im Vorfeld des G20 -Gipfels vorgenommen wurden, unterrichtet? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 4: Die Polizei der Freien und Hansestadt Hamburg wurde durch den Freistaat Sachsen im Rahmen des polizeilichen Informationsaustausches über die in der zusammenfassenden Antwort der Staatsregierung auf die Fragen 1 bis 4 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/10015 benannten Gefährderansprachen nach deren Durchführung informiert. Daraufhin erließ die Hamburger Polizei die in der Antwort des Hamburger Senats auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 21/10016 benannten Aufenthaltsverbote und Meldeauflagen gegen die zwei betreffenden Personen. Die Zustellung erfolgte durch den Polizeivollzugsdienst des Freistaates Sachsen (PVD). Frage 5: Wann setzte sich die Sächsische Staatsregierung bezüglich der gemeinsamen Aufarbeitung der Krawalle zum G20 -Gipfel mit dem Hamburger Senat zuletzt in Verbindung und wie will die Sächsische Staatsregierung sicherstellen, dass die von Hamburg im Rahmen der SOKO „Schwarzer Block" zukünftig an Sachsen weiterverteilten Angaben und die von Hamburg veröffentlichten Angaben mit sächsischem Bezug korrekt sind? Freistaat SACH SEN Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Ler' Freistaat SACHSEN Die Einsatzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem G20 -Gipfel in Hamburg werden durch die zuständigen Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg umfassend nachbereitet. Dieser Prozess dauert weiterhin an. Der Informationsaustausch zwischen dem Freistaat Sachsen und der Freien und Hansestadt Hamburg findet sachbezogen und je nach Erfordernis auf den entsprechenden Ebenen fortlaufend statt. Mit Stand vom 27. September 2017 hatte der PVD seit dem 24. Juli 2017 zeitweilig bis zu fü aufgi jHar dies f Polizeibedienstete zur Unterstützung der Arbeit der SOKO „Schwarzer Block" nd nes entsprechenden Unterstützungsersuchens der Hamburger Polizei nach Jrj entsandt. Der Freistaat Sachsen wird die Freie und Hansestadt Hamburg in 1 usammenhang auch weiterhin unterstützen. nd U r Mit fieuedlichen Grüßen MUku's Ulbig Seite 3 von 3 2017-10-11T08:23:38+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes