STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/10703 Thema: Polizeieinsätze in Leipzig-Connewitz Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Seit Ende August 2017 ist eine verstärkte Polizeipräsenz in Leipzig- Connewitz zu konstatieren. Beispielsweise ist regelmäßig in den Abend-/ Nachtstunden Einsatzwagen der Polizei im Bereich Connewitzer Kreuz platziert." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche konkrete Einsatzlage bzw. Lagebewertung ist für die erkennbar hohe Polizeipräsenz ursächlich? Eine veränderte Beurteilung der Lage bzw. konkrete Einsatzlage liegt für den Bereich Leipzig-Connewitz nicht vor. Die Polizeibediensteten werden im Rahmen des täglichen Dienstes, unter Hinzuziehung der Einsatzzüge der Polizeidirektion Leipzig je nach Verfügbarkeit, eingesetzt. Der Einsatz erfolgt auf der Grundlage des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen (SächsPolG) zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Leipzig und dient auch der Entlastung des Streifeneinzeldienstes. Frage 2: Wie viele Polizeibeamtinnen wurden bisher vor dem Hintergrund von 1. eingesetzt? (bitte nach Einheiten und Dienststellen aufschlüsseln) Eine gesonderte Erfassung des Personal- und Zeitaufwandes erfolgt nicht, da die Maßnahmen im Rahmen des täglichen Dienstes durchgeführt werden . '•g,-4' Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-1053/36/43 Dresden, 11. Oktober 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7,8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 3: Welche Sonderbefugnisse nach Sächsischem Polizeigesetz werden vor dem Hintergrund von 1. eingeräumt? (z.B. verdachtsunabhängige Identitätsfeststellungen , Durchsuchungen etc.) Polizeiliche Maßnahmen werden auf der Grundlage der Befugnisse des SächsPolG getroffen. Frage 4: Welche Ergebnisse haben die benannten Polizeieinsätze, auch gemessen an ihrer Zielstellung? (bitte bei eingeleiteten Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeitsverfahren nach Tatvorwurf, Tatort, Deliktsgruppe, politischer Einordnung aufschfüsseln) Eine ltatis um geilson9 (sche Erfassung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht, da es sich nicht erte Einsatzmaßnahmen handelt. Mit freundlichen Grüßen Markus Ulbig Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2017-10-11T14:33:04+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes