Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 1 o 03 29 1 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINlSTERlUM FÜR WIRTSCHAFT ARBElT UND VERKEHR Kleine Anfrage des Abgeordneten Mario Beger, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/10713 Thema: Gute Arbeit für Sachsen? Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Der Freistaat wirbt mit seinem Projekt ,Gute Arbeit für Sachsen'. Darin heiß es im Vorwort: ,Eine starke heimische Wirtschaft sowie gute und sichere Arbeit sind untrennbar miteinander verbunden. Mit dem neuen Schwerpunkt ,Gute Arbeit für Sachsen' macht es sich das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr daher zur Aufgabe , den Wirtschafts- und Arbeitsstandort Sachsen nachhaltig zu stärken und dessen Attraktivität zu erhöhen.' Schwerpunkte dieses Projekts sind unter anderem: -Neuausrichtung der sächsischen Arbeitsmarktpolitik, -Stärkung der betrieblichen Mitbestimmung und eine Erhöhung der Tarifbindung, -Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben. Aus der Kleinen Anfrage Drs. 6/8206 geht hervor, dass der Freistaat eine Vielzahl von Mitarbeitern in seinen Behörden sachgrundlos befristet . Weiterhin sind im Doppelhaushalt 2017/2018 im Kapitel 02 02 Titel 534 01 insgesamt 300.000 Euro für Verträge zur Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit) eingeplant." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Frage 2: Seite 1 von 2 Inwieweit sind sachgrundlose Befristungen und Verträge zur Arbeitnehmerüberlassung mit dem Projekt „Gute Arbeit für Sachsen" vereinbar? Widerspricht die Einstellung von Mitarbeitern in prekäre Arbeitsverhältnisse (sachgrundlose Befristungen) bzw. die Vertragsgestaltung über Dritte (Arbeitnehmerüberlas- Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 22-1053/68/17 Dresden , 1 1. OKT. 2017 , ... Zcrtiflkat seit l006 audlt be:rufundfamillc Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www .smwa. sachsen .de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. Frage 3: Frage 4: STAATSMlNlSTERlUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR sung) nicht der oben genannten Zielstellung sowie der Vorbildfunktion des Freistaates Sachsen? Falls Frage 2. mit nein beantwortet wurde, warum nicht? Wie viele sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnisse in den Behörden des Freistaates Sachsen wurden 2017 entfristet und entfristet fortgeführt und wie viele wurden nach Ende der Frist nicht fortgeführt und warum nicht? Die Fragen 1 bis 4 werden wegen ihres Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die zum 1. April 2017 in Kraft getretene Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zielt darauf ab, die Leiharbeit auf ihre Kernfunktion zu orientieren und missbräuchliche Vertragsgestaltungen zu verhindern. Der Freistaat Sachsen nimmt die Arbeitnehmerüberlassung nur in marginalem Umfang in Anspruch. Befristungen nutzt der Freistaat Sachsen nur in beschränktem Umfang als ein notwendiges Instrument zur Abdeckung eines nur vorübergehend bestehenden Arbeitsbedarfes , da befristete Beschäftigung die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer häufig durch erschwerte berufliche und familiäre Zukunftsplanung belastet. Die Sachgrundbefristungen des § 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) bieten bereits weitgehende Möglichkeiten für eine flexible Ausgestaltung von Arbeitsverhältnissen . Eine Übernahme von befristet Beschäftigten beim Freistaat Sachsen in eine unbefristete Beschäftigung kann erfolgen, wenn entsprechende unbefristete Stellen vom Sächsischen Landtag als Haushaltsgesetzgeber im verabschiedeten Haushaltsplan zur Verfügung gestellt werden. Im Jahr 2017 sind insgesamt 782 befristet Beschäftigte des Freistaates Sachsen ausgeschieden und 476 befristete Beschäftigungsverhältnisse entfristet worden. Gründe für die Nichtfortführung sachgrundlos befristeter Arbeitsverhältnisse sind: • Voraussetzung für Entfristung lagen nicht vor (z. B. keine entsprechende freie Stelle, Planstelle oder kw-Vermerk); • Auflösungsvertrag I Kündigung; • Beendigung auf Wunsch des Arbeitnehmers I der Arbeitnehmerin; • Arbeitsaufgabe erfüllt I kein Bedarf an der spezifischen Arbeitsleistung ; • Arbeitnehmerin /Arbeitnehmer hat sich nicht bewährt; • Versetzung; • Wechsel zu anderem Arbeitgeber; • Arbeitsaufgabe auf andere Behörde übertragen; • neues befristetes Arbeitsverhältnis (z. B. Elternzeitvertretung). it freundlichen Grüßen a~ Freistaat SACHSEN 2017-10-11T14:51:45+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes