SACHSISCHE STAATSKANZLEI SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Wilke (AfD) Drs.-Nr.: 6110714 Thema: Jahresbericht 2016 des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Laut dem Jahresbericht 20',6 des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice wurden im Berichtsjahr bundesweit mit insgesamt 22,54 Millionen Maßnahmen säumige Beitragspflichtige zum Ausgleich ihrer Zahlungsrückstände aufgefordert. Rund 1,46 Millionen Vorgänge davon waren Vollstreckungsersuchen. Die Anzahl der Vollstreckungsersuchen stieg gegenüber dem Vorjahr erneut an." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung zu den Fragen l-5: Die Staatsregierung hat nach Art. 51 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf die Pflicht, Kleine Anfragen von Mitgliedern des Landtages nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Dabei sind alle lnformationen mitzuteilen, über die die Staatsregierung verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand innerhalb der Antwortfrist in Erfahrung bringen kann, vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 28. Juli 2017- Vf. 1-l-17; Urteile vom 28. Januar 2016 -Vf .67-1-15 und Vf. 68-l-15 - zitiert nach Juris. Die Fragen 1 bis 5 beziehen sich auf Verfahrens- bzw. Kostenfragen für Maßnahmen zur Beitreibung des Rundfunkbeitrags die nicht im Sinne von $ 56 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtags (GO) in die eigene Zuständigkeit der Staatsregierung fallen. Unter Berücksichtigung der Zuarbeit des MDR können nachfolgende Antworten auf die Fragen 1-5 gegeben werden. lm Ubrigen verfügt die Staatsregierung über keine näheren Kenntnisse. Freistaat SACHSEN Ghef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten Durchwahl Telefon +49 351 564-1020 Telefax +49 351 564-1025 poststelle@ sk.sachsen.de Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) sK.25.2-1051t1t2601- 2017193483 Dresden, 4C) . Oktobet 2017 Die Kampagne des Freistaates Sachsen, Hausanschr¡ft: Sächsische Staatskanzlei Archivstraße 1 01097 Dresden .. soc SACHSI EHT Seite 1 von 3 www.sachsen.de SACHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Frage l: Welche Kosten in welcher Höhe sind für wie viele Maßnahmen zur Beitreibung des Rundfunkbeitrags im MDR-Sendegebiet insgesamt in den Jahren 2014,2015 und 2016 entstanden? (Bitte die Antwort nach Jahren aufschlüsseln) Frage 2: Welche Kosten in welcher Höhe sind für Maßnahmen zur Beitreibung des Rundfunkbeitrags im MDR-Sendegebiet jeweils dem Beitragsservice und dem MDR in den Jahren 2014,2015 und 2016 entstanden? (Bitte die Antwort nach Jahren aufschlüsseln) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2 Eine Zuordnung der Vollstreckungskosten nach Erstellungsjahr ist nicht möglich, da die Buchung aller Vollstreckungskosten in dem Jahr stattfindet, in dem diese von den Vollstreckungsorganen in Rechnung gestellt und beglichen wurden (HGB). Der für die abschließende Bearbeitung eines Vollstreckungsersuchens (VE) erforderliche Zeitraum ist unter anderem von der Auslastung des zuständigen Vollstreckungsorgans abhängig. Daher kann die Bearbeitung innerhalb weniger Monate abgeschlossen sein, aber auch mehr als fünf Jahre in Anspruch nehmen. Die Kosten für ein Vollstreckungsersuchen setzen sich aus internen und externen Kosten zusammen. Die internen Kosten entstehen dem Beitragsservice im Rahmen der internen Bearbeitung und werden in der Prozess- und Produktkostenrechnung ausgewiesen. Die externen Kosten setzen sich zusammen aus VE-Vorabkosten (je nach Bundesland), VE-Kosten zu Lasten des Beitragsschuldners und VE-Kosten zu Lasten der Landesrundfunkanstalt (bei zu Unrecht erstellten Vollstreckungsersuchen). Sämtliche Kosten, die den Vollstreckungsorganen im Zuge des Vollstreckungsverfahrens entstehen, werden gegenüber den Vollstreckungsbehörden im Außenverhältnis durch die Landesrundfunkanstalt getragen und, soweit dies nach den gesetzlichen Regelungen möglich ist, dem Beitragsschuldner weiterbelastet. Sofern VE-Vorabkosten gezahlt werden, können diese dem Beitragsschuldner nicht als Kosten der Vollstreckung angelastet werden, da es sich hierbei um Sach- und Personalkosten der Vollstreckungsorgane handelt, die vom Gläubiger (Landesrundfunkanstalt) zu zahlen sind. Es ist zu beachten, dass Kosten - ebenso wie Erträge - nach Standorten verteilt werden. Das heißt, wenn eine Landesrundfunkanstalt ein Vollstreckungsersuchen für einen Beitragsschuldner erstellt, welches (auch) Forderungen einer anderen Landesrundfunkanstalt enthält, so werden die Kosten dafür anteilig der anderen Landesrundfunkanstalt belastet. Bleibt ein Vollstreckungsersuchen fruchtlos, werden die Forderungen zur Beibringung an ein lnkassounternehmen (derzeit vertraglich Creditreform) abgegeben. Die hierdurch entstehenden Aufwendungen werden ebenfalls durch die jeweilige Landesrundfunkanstalt getragen. Die Provisionen und sonstigen Kosten des lnkassounternehmens sind nicht Bestandteil der externen Vollstreckungskosten. Seite 2 von 3 SACHSISCHE STAATSKANZLEI l5 FreistaatSACHSEN Frage 3: Wie viele Festsetzungsbescheide hat der MDR in den Jahren 2014,2015 und 2016jeweils erlassen? (Bitte die Antwort nach Jahren aufschlüsseln) 2014 2015 2016 538.857 551.444 511.027 Frage 4: ln wie vielen Fällen wurde dem MDR Vollstreckungshilfe zur Beitreibung des Rundfunkbeitrags jeweils in den Jahren 2014, 2015 und 2016 geleistet und welche Behörden haben dabei in Sachsen Vollstreckungshilfe geleistet? (Bitte die Antwort nach Jahren aufschlüsseln) 2014 2015 2016 58.929 78.371 69.884 Der MDR macht von der in $ 14 Abs. 2 Satz 1 SächsVwVG vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch, die Gerichtsvollzieher um die Beitreibung der Forderungen zu ersuchen. Frage 5: Welche Kosten sind in Sachsen jeweils in den Jahren 2014,2015 und 2016 durch die Vollstreckungshilfe zur Beitreibung des Rundfunkbeitrags entstanden und wurden bisher die uneinbringlichen Vollstreckungskosten gemäß S 4 Abs. 4 SächsVwVG vollumfänglich vom MDR übernommen? (Bitte die Antwort nach Jahren aufschlüsseln) Hierzu siehe Antwort zu Fragen 1 und 2. Mit freundlichen Grüßen ì 4 Dr. Fritz J Seite 3 von 3 2017-10-10T14:02:54+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes