STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/10722 Thema: Linksextremistische, antifaschistische Seite de.indymedia.org Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Die antifaschistische und menschenverachtende Seite linksunten .indymedia.org wurde vom Bundesinnenministerium wegen Verstoßes gegen die Strafgesetze und die verfassungsmäßige Ordnung verboten. Auf der Seite de.indymedia.org, welche offensichtliche Überschneidungen zur oben genannten Seite hat, wurde ein ,Soli -Abend` für linksunten.indymedia.org zum 08.09.2017 angekündigt." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Fragesteller verwendet in der Überschrift und den Fragestellungen der Kleinen Anfrage den Begriff „linksextremistisch". Die Staatsregierung beantwortet die unter diesem Begriff stehenden Fragen mit der Maßgabe, dass sie die Bedeutung „linksextremistisch" im Sinne von verfassungsfeindlichen Bestrebungen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen (SächsVSG) zugrunde legt. Frage 1: Wird die Seite de.indymedia.org vom Landesverfassungsschutz oder vom Bundesverfassungsschutz beobachtet? Das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen wertet die Internetseite im Rahmen seiner Zuständigkeit aus. Freistaat SADA SEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3128 Dresden, 12. Oktober 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Soweit sich die Frage auf das Bundesamt für Verfassungsschutz bezieht, wird von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung abgesehen. Gemäß Art. 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frage und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Art. 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschaftsund Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. SachsAnhVerfG, Urteil vom 17. Januar 2000, NVwZ 2000, 671). Letzteres ist vorliegend der Fall, da der abgefragte Sachverhalt im Zuständigkeitsbereich des Bundes liegt. Frage 2: Welche Maßnahmen wurden gegen die Seite de.indymedia.org eingeleitet? Frage 3: Die Seite trägt das Länderkürzel „de." Ist der Staatsregierung bekannt von wo aus die Seite betrieben wird? Frage 4: Gibt es Unterstützer der Seite in Sachsen? Frage 5: Ist die Seite als Ersatzorganisation von linksunten.indymedia.org anzusehen? Zusammpnfassende Antwort auf die Fragen 2 bis 5: Die Int irne eite „de.indymedia.org" ist vom Vereinsverbot des Bundesministeriums des Innern//'orrI14. August 2017 gegen „linksunten.indymedia" nicht betroffen. Insofern liegen keine rke ntnisse im Sinne der Fragestellungen vor. Mit fr un lichen Grüßen ( MaYkus Ulbig Seite 2 von 2 2017-10-12T10:27:34+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes