STAATSTV11N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/10723 Thema: Berufungsordnung der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann wurde die derzeit geltende Berufungsordnung der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) erarbeitet und von den Hochschulgremien sowie der Fach- und Rechtsaufsicht bestätigt? Die 1997 erarbeitete, derzeit geltende Berufungsordnung (Vorläufige Berufungsordnung der Fachhochschule für Polizei Sachsen — VorlSächsPolFH- Beruf0 vom 25. März 1997) trat am 1. Mai 1997 in Kraft und wurde durch das Sächsische Staatsministerium des Innern bestätigt. Frage 2: Welche Regelungen zu Ausschreibungen für vakante oder künftig vakante Stellen für Hochschullehrer und akademischen Mittelbau sowie für wissenschaftliche Mitarbeiter und anderes Lehrpersonal sind in der Berufungsordnung der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) hinsichtlich zu rechtzeitigen Ausschreibungen und Bewerbungsverfahren getroffen worden? Die derzeit geltende Berufungsordnung vom 1. Mai 1997 regelt in § 2 Abs. 1 VorlSächsPolFH-Beruf0 „Vorbereitung und Eröffnung des Berufungsverfahrens ", dass bei Bedarf, jedoch mindestens einmal im Jahr, dem Senat durch den Rektor voraussichtlich zu besetzende Stellen anzuzeigen sind und die Berufungskommission frühestmöglich vor Besetzung der Stelle einzusetzen ist. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-1053/36/55 Dresden, 12. Oktober 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN r.Derze.i wird Aine neue Satzung der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) zur Durchführu 1 vor/ Berufungsverfahren für Professoren (Berufungssatzung -Pol FH) erarbeitet, welche die/Regelungen des Sächsischen Polizeifachhochschulgesetzes berücksichtigt. Mit/febundlichen Grüßen Märkus Ulbig Seite 2 von 2 2017-10-12T10:29:22+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes