SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 f 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Kleine Anfrage des Abgeordneten Marco Böhme, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/10727 Thema: Nachfrage zur Kleinen Anfrage 6/10356 - Immobilienbestand Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, der Frage sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Antwort auf Frage 2 in der oben genannten Kleinen Anfrage (Welche landeseigenen Immobilien des Freistaats Sachsen gibt es derzeit und welche Dachfläche haben die Gebäude?) wird geschrieben, dass ,die Angaben zu den Dachflächen der in der Anlage angeführten landeseigenen Immobilien durch einen Sachbearbeiter grundsätzlich aus den Bestandsunterlagen der einzelnen landeseigenen Immobilien zu erheben sind." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Bei welchen Immobilien sind aus den Bestandsunterlagen welche Informationen zu den Dachflächen zu entnehmen (bitte wenn vorhanden Zahl der Quadratmeter und entsprechenden Eignung für Solaranlagen angeben)? Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/46-B 1003/1 /42/18- 2017146412 Dresden, 1,2 . Oktober 2017 Zertifikat seit 2013 audit berurundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. "Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN ljSACHsEN Grundsätzlich liegen für mindestens 963 komplett sanierte/neu gebaute bzw. überwiegend sanierte landeseigene Gebäude Bestandsdokumentationen vor, aus denen sich Angaben zu den Dachflächen bzw. die Grundlagen für die Ermittlung der Dachflächen entnehmen lassen. Angaben zur Eignung als Solaranlage werden nicht erfasst. Darüber hinaus wird von einer Beantwortung abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, sodass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Im vorliegenden Fall wäre durch eine vollständige Beantwortung in Bezug auf die Angaben zu den Dachflächen der landeseigenen Immobilien und der Prüfung der Eignung für Solaranlagen die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet und aufgrund des hohen Zeitaufwandes von insgesamt ca. 1.444,5 Sachbearbeiterstunden unzumutbar. Die Angaben zu den Dachflächen von 963 landeseigenen Immobilien müssten aus den Bestandsunterlagen der einzelnen landeseigenen Immobilien erhoben werden . Sofern die Bestandsunterlagen keine Angaben zu Dachflächen enthalten, wären entsprechende Dachflächenberechnungen vorzunehmen, für die verschiedene Faktoren wie z. B. Dachform, Dachüberhang und Dachneigung aus den Bestandsunterlagen zu erheben sind. Seite 2 von 3 STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN ~SACHsEN Der Aufwand für die Sichtung der Bestandsunterlagen bzw. für die Erhebung der Faktoren und die Dachflächenberechnung würde je landeseigener Immobilie mindestens 0,5 Stunden betragen. Insgesamt wäre ein Sachbearbeiter mindestens 481,5 Stunden beschäftigt. Die Eignung für Solaranlagen müsste ebenfalls anhand der Bestandsunterlagen der einzelnen landeseigenen Immobilien überprüft werden (Dachausrichtung, konstruktive Beschaffenheit des Daches, Dachgröße und -statik). Soweit die Bestandsunterlagen die zur Prüfung erforderlichen Angaben nicht enthalten, wären für die Prüfung örtliche Erhebungen oder ggf. weitergehende Begutachtungen erforderlich. Der Aufwand hierfür würde je landeseigener Immobilie mindestens 1 Stunde betragen und einen Sachbearbeiter mindestens 963 weitere Stunden binden. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 2017-10-12T13:11:46+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes