STAATSI\4 I N I STERI U I\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SÂCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÙR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 I 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Schubert, Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.: 6/10730 Thema: Nachfrage zu Drucksache 619721 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Die Sächsische Zeitung, Lokalausgabe Görlitz, berichtete am 24. Mai 2017 unter der Uberschrift "Fischsterben nach Ghemie-Havarie". Daraufhin wandten sich Bürgerinnen und Bürger an die Einreicherin, die zur Klärung der Fragen o.g. Anfrage an die Staatsregierung stellte. ln der Antwort der Staatsregierung vom 23.06.2017 wurde unter anderem dargestellt, dass, entsprechend der Erstaufnahme des Fischereipächters, dem Anglerverband Elbflorenz, ein Totalausfall des Fischbestandes(Fischarten: Bachforelle, Gründling, Rotfeder, Döbel, vereinzelter Nachweis Bachneunauge) sowie der bodennah lebenden Kleinlebewesen (Makrozoobenthos) im Reichenbacher Wasser und auf den ersten Kilometern des Schwafizen Schöps flussabwärts zu verzeichnen ist. Zum Ausmaß der Schädigung des Makrozoobenthos würden durch die zuständige untere Wasserbehörde Untersuchungen angestrebt. Erst nach Auswertung der Ergebnisse ist mit der Festlegung von erforderlichen Maßnahmen zu rechnen. Daraufhin wendeten sich weitere Bürgerinnen und Bürger erneut an die Einreicherin mit der Bitte, weitere lnformationen zu erfragen. Sie befürchten, dass es keinerlei Konsequenzen für den Schadensverursacher geben wird. Sie fragen explizit, ob es Sonderrechte für die Firma BayWa AG gäbe und weisen darauf hin,dass Firma BayWa AG einer immissionschutzrechtlichen Genehmigung unterliegt." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Nachfrage zur Kleinen Anfrage wie folgt: Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl ïelefon: +49 351 564-2000 Telefax: +49 351 564-2009 staatsminister@ sm u l.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom I 5. September 201 7 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t1t1039 Dresden, ,lO. to. lof? s¡mu1+ (o o) lf)(Ð t.- oc! *&fulÑû¡¡r*h sbwñ&l,futudb#ffi Hausanschríft: Sächsisches Staatsm¡nisterium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße I 01 097 Dresden www.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen m¡t den Straßenbahnlinien 3,6,7, 8, 9, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Ftlr alle Besucherparkpl¿itze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang frir elektron¡sch signierte sowie fur verschlüsseltê elektron¡sche DokumenteSeite 1 von 3 STAATSIVIINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENlü Frage 1: Liegen die Ergebnisse der Untersuchungen zur Schädigung des Makrozoobenthos der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes Görlitz mittlerweile vor; wenn ja, mit welchen Ergebnissen und daraus resultierenden Maßnahmen; wenn nein, warum nicht und wann ist damit zu rechnen? Untersuchungsergebnisse zur Schädigung des Makrozoobenthos liegen der unteren Wasserbehörde des Landratsamtes Görlitz noch nicht vor. Zur Beschaffung der Untersuchungsergebnisse zum Makrozoobenthos hat sich der Störfallverursacher verpflichtet und einen Fachgutachter þeauftragt. Die Ergebnisse sollen bis Ende Oktober 2017 vorliegen. Frage 2: Hat die zuständige Untere Wasserbehörde des Landratsamtes Görlitz Anzeige erstattet; wenn ja, wann und zu welchem Tatbestand (hier wird beispielhaft auf $ 90 Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit dem Umweltschadensgesetz sowie $ 92 Sächsisches Wassergesetz verwiesen); wenn nein, warum hat sie es unterlassen oder hat die zuständige Staatsanwaltschaft Kenntnis von dem Vorfall und ermittelt sie gegebenenfalls aufgrund der Kenntnislage selbständig? Die untere Wasserbehörde des Landratsamtes Görlitz hat keine Anzeige erstattet, da die Polizeibehörde, hier PD Görlitz, selbstständig im Auftrag der Staatsanwaltschaft hinsichtlich des Vorliegens eines Straftatbestandes nach $ 324 Strafgesetzbuch (StGB)(Herbeiführen einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Gewässerverunreinigung) sowie auf Anzeige der unteren Naturschutzbehörde hinsichtlich des Vorliegens eines Straftatbestandes nach $ 329, Abs. 4 StGB (erhebliche Schädigung wild lebender Tiere und Pflanzen im Natura 2000 - Gebiet) ermittelt. Frage 3: ln Frage 3 der Kleinen Anfrage wird ausgeführt, dass ,,die Firma BayWa AG, auf deren Gelände sich die Havarie ereignete, mit dem Pächter des Fischereirechtes in Verbindung steht. Die Schadensaufnahme sowie die Festlegungen der erforderlichen Maßnahmen zum Wiederbesatz sind noch nicht abgeschlossen und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen." Wie ist hier der Sachstand? Es gibt keinen neuen Sachstand. Erst nach Vorliegen der Ergebnisse der Untersuchungen zum Makrozoobenthos werden weitere Entscheidungen zwischen der Firma BayWA AG und dem Anglerverband zu Besatzmaßnahmen in den geschädigten Gewässern getroffen. Besatzmaßnahmen erfolgen in der Regel im Frühjahr einesjeden Jahres. Frage 4: ln Frage 4 wird ausgeführt, dass ,,das Havariedokument der Firma BayWa AG für den Standort Reichenbach hinsichtlich der einzuleitenden Maßnahmen, der hinzuzuziehenden Firmen und Behörden einschließlich deren Nachrichtenverbindungen überarbeitet wird. Die behördlichen Übenrachungen durcn verschiedene Einrichtungen, zum Beispiel Üben¡vachungsstellen nach Störfall-VO oder untere Wasserbehörde einschließlich deren Bewertungen und möglich weitere Festlegung von Maßnahmen, dauern noch an." Wie ist hier der Sachstand? Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND TANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENl# Der wasserrechtlich erforderliche Alarm- und Gefahrenabwehrplan ist nach dem Störfallereignis von der unteren Wasserbehörde überprüft und aktualisiert worden. Die Aktualisierung ist abgeschlossen. Zum Entwurf des Sicherheitsberichtes gemäß Störfall-Verordnung ergingen Anmerkungen des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie an die Firma BayWa AG. Die Firma BayWa ergänzt den Sicherheitsbericht auf der Basis der Anmerkungen. lm Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 zur Ðrucksache 619721veruviesen. Frage 5: Wurde bei der Genehmigung des Betriebs der Firma BayWa AG die Abfüllstation nicht beachteU beauflagt und wann fanden seit Ansiedlung des Unternehmens Kontrollen mit welchem Hintergrund und welchen Ergebnissen statt; gab es in der Vergangenheit bereits umweltschädigende Unfälle/ Vorfälle/Anzeigen? (Bitte auflisten nach Jahr, Kontrollart, Ergebnissen, Vorfall und Konsequenzen) Die havarierte Abfüllstelle war bisher nicht Gegenstand eines Genehmigungsverfahrens . Bei der Regelüberwachung der oberen lmmissionsschutzbehörde im Dezember 2016 wurde diese Abfüllstelle nicht wahrgenommen. lm Ergebnis der übenruachenden Behörden wurde nach der Havarie seitens der BayWa AG das Abfüllen eingestellt. Die seit dem Jahr 2007 zugelassene Abfüll- und Mischstation wurde im Auftrag des Betreibers am 10. April 2008 und am 22. Oktober 2013 durch eine zugelassene Sachverständigenorganisation (TÜV Süd) überprüft. Die Prüfungen wurden mängelfrei abgeschlossen. Überuvachungen der unteren Wasserbehörde an dieser Anlage fandenim Rahmen der turnusmäßigen Gewässeraufsicht am 31. August 2007, 11. Dezember2012 und 11. Juni 2015statt. Auch hierwurden keine Mängel an dieser Abfül lstelle festgestellt. Aus dem Jahr 1993 ist eine Havarie bekannt, bei der durch einen technischen Defekt ein Wagon mit Ammoniumnitrat/Harnstofflösung (30 Prozent) ausgelaufen ist. Weitere Fälle sind nicht bekannt. Mit freundlichen Grüßen 1{ Thomas Schmidt Seite 3 von 3 2017-10-11T14:40:08+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes