SACHSISCHES Hospitalstraße 7 STAATSMIN ISTERIUM DER JUSTIZ | 01097 Dresden STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +a9 (0)351 564-1500 Telefax +a9 (0)351 564-1509 staatsminister@ smj.iustiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 10408-KLR-2788117 Dresden, 4?. a|tober 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsmlnlsterium der Justiz Hospilalstraße 7 01 097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Drêsden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraßê 7 *Zugang lür slektronisch signierte sow¡e für vôrschlùsselte elektron¡sche Dokum €nte nur über das Elel{ronische Ger¡chts- und Verwaltungspostfach; nähere lnformat¡onen unt€r ww.êgvp.de Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr, Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus Bartl, Fraktion DIE L¡NKE Drs.-Nr.: 6110741 Thema: Gesetzeskonformer Umgang mit Hausordnungen in den Justizvollzugsanstelten des Freistaates Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Vorbemerkung: $ 6 Abs. I des Sächsischen Strafvollzugsgesetzes vom 16. Mai 2013 (SächsGVBl. S. 250) bestimmt, dass Strafgefangenen im Zuge des Aufnahmeverfahrens bei Haftantritt bzw. im Rahmen des Aufnahmegesprächs ein Exemplar der Hausordnung auszuhändigen ist. Gleiches bestimmt $ 9 Abs. 1 Satz 2 des Sächsischen Jugendstrafvollzugsgesetzes vom 12. Dezember 2007 (sächsGVBl. s. 585), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16. Mai 2013 (SächsGVBl. S. 205), für das Aufnahmegespräch im Jugendstrafvollzug.nn Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Seite 1 von 4 STAATSMINISTERIUM DER JUSTìZ Freistaat SACHSEN il\Yt#ÈWnls\sJ\+v Frage l: Wird nach Maßgabe der genannten gesetzlichen Best¡mmungen tatsächlich jeder /jedem Strafgefangenen bzw. Jugendstrafgefangenen bei Haftantritt die Hausord n ung der jewei I igen JVA/JSA ( unaufgefordert) ausgehänd i gt? Jedem Strafgefangenen bzw. Jugendstrafgefangenen wird zu Beginn der Hattzeit die Hausordnung der jeweiligen Anstalt zugänglich gemacht. Den Gefangenen wird die Hausordnung im Rahmen des Zugangsgesprächs ausgehändigt bzw. die Aushändigung angeboten, sie werden darauf hingewiesen, dass sie die Hausordnung über sogenannte Gefangenenterminals einsehen können oder sie werden im Rahmen des Zugangsgesprächs bzw. mittels entsprechender Hinweise und Aushänge auf die Möglichkeit hingewiesen, dass die Hausordnung ausgehändigt werden kann. Darüber hinaus liegen in einigen Anstalten in den Dienstzimmern Hausordnungen zur unmittelbaren Einsichtnahme aus. Soweit einzelne Anstalten die gesetzliche Pflicht zur Aushändigung einer Hausordnung an Gefangene nicht erfüllen, werden diese angewiesen, den Gefangenen künftig die Hausordnung zu Beginn der Haftzeit auszuhändigen. Frage 2: lst es zutreffend, dass die geltende Hausordnung der JVA Torgau aus dem Jahr 2002 stammt und wenn ja, wodurch ist dies unter dem Aspekt, dass damit eine im Maßstab der ca. 10 Jahre später erschienenen Vollzugsgesetze völlig veraltete Hausordnung gilt, erklärbar bzw. gerechtfertigt? Die derzeit in der Justizvollzugsanstalt Torgau geltende Hausordnung stammt aus dem Jahr 2002. Aufgrund des eher allgemeingültigen, vollzugspraktischen lnhalts einer Hausordnung (2.B. allgemeine Verhaltensregeln, Kommunikation in derAnstalt, Besuchszeiten, Besitz von Gegenständen, Einkauf usw.), der durch aktuelle Aushänge ergänzt wird, wurde die Hausordnung über längere Zeit nicht geändert. Eine neue Hausordnung der Justizvollzugsanstalt Torgau wurde Anfang August 2017 durch den Anstaltsleiter gebilligt. Sie soll am 1. Dezember 2017 in Kraft treten. Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM DER JUSTìZ Freistaat SACHSEN il\YnlÈHflffiw Frage 3: Welche wann ergangenen Hausordnungen gelten in den anderen Justizvollzugsanstalten des Freistaates Sachsen bzw. in der JSA Regis-Breitingen? Die Hausordnung der Justizvollzugsanstalt Bautzen trat im Juni 2008 in Kraft. Zwischenzeitlich wurde diese überarbeitet, im Juli 2017 der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis vorgelegt und wird zeitnah in Kraft treten. Die Hausordnung der Justizvollzugsanstalt Chemnitz wird regelmäßig , zuletzt mit Datum vom 10. April 2017, aktualisiert. Die Hausordnung der Justizvollzugsanstalt Dresden trat am 23. August 2013 in Kraft. Die in der Justizvollzugsanstalt GÖrlitz am 30. April 2004 erlassene Hausordnung wurde in den Jahren 2009, 2014undzuletzt im Juli 2017 a]