STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/10755 Thema: Beschädigung denkmalgeschützter Gebäude durch die MIBRAG in Pödelwitz (Landkreis Leipzig) Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Worin besteht der denkmalpflegerische Wert der einzelnen Kulturdenkmale in der Gemeinde Pödelwitz aus Sicht der Staatsregierung bzw. des Landesamtes für Denkmalpflege (LfD) und wann und wie waren die untere Denkmalschutzbehörde und das Landesamt für Denkmalpflege (LfD) bisher von eventuellen Abrissplänen in Kenntnis gesetzt bzw. am Verfahren beteiligt und zu welchen Stellungnahmen gelangten die beiden Behörden zu welchem Zeitpunkt? Im Hinblick auf den denkmalpflegerischen Wert der Kulturdenkmale in Pödelwitz wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 4 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/4444 verwiesen. Der unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Leipzig liegen keine Anträge auf Genehmigung von Abbrüchen der einzelnen Kulturdenkmale vor. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 51-1053/34/9 Dresden, 17. Oktober 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Welche konkreten Auflagen wurden seitens der zuständigen Behörden erteilt, als denkmalgeschützte Gebäude in Pödelwitz durch die MIBRAG untersucht wurden und dabei die Öffnung der Gebäudehülle von außen erfolgte und welche zeitliche Begrenzung zur Untersuchung historischer Bausubstanz durch Öffnung der äußeren Gebäudehülle wurde der MIBRAG für die Untersuchung ihrer historischen Gebäude in Pödelwitz durch die zuständigen Behörden vorgegeben? (Bitte geben Sie die zeitliche Begrenzung der Untersuchung für jedes der im Auftrag der MIBRAG untersuchte denkmalgeschützte Gebäude in Pödelwitz an) Denkmalschutzrechtliche Genehmigungen für bauhistorische Untersuchungen sind für die Kulturdenkmale Pödelwitz Nr. 8, 10, 13, 20 und 27 beantragt und erteilt worden. Sie enthalten die Auflagen, die Arbeiten — bauhistorische Untersuchungen — behutsam und substanzschonend (bezogen auf historische, zu schützende Bausubstanz) durchzuführen, die Eingriffe so vorzunehmen, dass schützenswerte, historische Bausubstanz nicht oder, wenn unumgänglich, nur in einem sehr geringen Umfang beeinträchtigt werde; Öffnungen in der Außenhaut der Gebäude seien nach Abschluss der Arbeiten wieder zu verschließen, sollten sie eine Gefährdung der Bausubstanz darstellen, — die Arbeiten von ausgewiesenen Fachleuten (Bauforschern/Restauratoren) durchführen zu lassen, — die Maßnahmen zu dokumentieren. Die Untersuchungen wurden hinsichtlich ihrer zeitlichen Dauer nicht beschränkt. Frage 3: Wann und wie ist der Zustand vor der bauhistorischen Untersuchung nach Abschluss der selbigen wieder herzustellen? (Bitte geben Sie bitte für jedes denkmalgeschützte Gebäude in Pödelwitz, welches im Auftrag der MIBRAG bauhistorisch untersucht wurde, separat und detailliert an, welche Auflagen erteilt wurden , den ursprünglichen Zustand der Gebäude, Stand vor der Untersuchung, wieder herzustellen) Auflagen, die die Wiederherstellung des Zustandes vor Beginn der bauhistorischen Untersuchung verlangen, wurden nicht erteilt. Durch die Auflagen (siehe Antwort auf die Frage 2) soll ausgeschlossen werden, dass die Untersuchungen zu Schäden führen , die das Kulturdenkmal gefährden. Die Freilegung von Fachwerkteilen wurde von den Fachleuten als positiv bauerhaltend angesehen, da sie die Gefahr von Holzschädigungen wegen mangelnder Diffusionsfähigkeit der Deckschichten mindert. Seite 2 von 3 STAATSMINISTER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 4: Wie wird durch die zuständigen Denkmalschutzbehörden sichergestellt, dass sämtliche Auflagen bei der Untersuchung denkmalgeschützter Bausubstanz in Pödelwitz durch die MIBRAG erfüllt werden? Durch Vororttermine der Denkmalbehörden und Abstimmungen mit den Ausführenden wird die Einhaltung der Auflagen kontrolliert. Frage 5: Auf welchen Zeitraum werden vergleichbare Untersuchungen an Kulturdenkmalen mit der Öffnung der Gebäudehülle üblicherweise begrenzt, um Schäden an der historischen Bausubstanz zu vermeiden? Die At.fiagen bei Genehmigungen von Untersuchungen an Kulturdenkmalen, auch im Hinblicjk auf/eine zeitliche Begrenzung, sind jeweils abhängig von den von diesen Untersuqhungen ausgehenden Gefährdungen für das Kulturdenkmal. Ein üblicher Zeitraum and nicht benannt werden. Mit hieundichen Grüßen Mäfkus Ulbig Seite 3 von 3 2017-10-17T09:33:31+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes