STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUI\¡ FÜR UMWELT UND LANDWRTSCHAFT Postfach 100510 I 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.: 6/10758 Thema: Aufgabe eines seltenen Schwarzstorchbrutplatzes und Vergrämung der Schwarzstörche im Zellwald durch Forstarbeiten (Landkreis Mittelsachsen und Landkreis Meißen) Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über das Brutverhalten der Schwarzstörche im Zellwald? Der bekannte Bestand des Schwazstorchs im Freistaat Sachsen umfasst in den letzten fünf bis zehn Jahren relativ konstant 40 bis 60 Brutpaare beziehungsweise Revierpaare. Durch die verborgenen Horste und Lebensweise sind die Brutplätze von Schwazstörchen schwer zu finden. Der Zellwald bei Nossen dient dem Schwarzstorch als Nahrungs- und Bruthabitat. ln den Jahren von 2008 bis 2016 brütete der Schwazstorchjährlich im Zellwald. Nach den der Staatsregierung vorliegenden lnformationen fand im Jahr 2017 keine Schwarzstorchbrut an den bekannten Horststandorten statt; die Ursache für das Ausbleiben der Brut in diesem Jahr ist nicht bekannt. Frage 2: War dem Staatsbetrieb Sachsenforst der Standort des Schwarzstorchhorstes im Zellwald 2016 bekannt? Drei Horststandorte im Zellwald sind dem Staatsbetrieb Sachsenforst (SBS) bekannt, dazu gehört auch der im Jahr 2016 genutzte Standort. Frage 3: Welche konkreten Forstarbeiten wurden mit welcher Technik wann und zu welchem Zwecke in jeweils welcher Entfernung zum Standort des Horstes der lärmempfindlichen Schwarzstörche in den Jahren 2016 und 2017 durchgeführt ? 5iXðiisnn Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 19. September 2017 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-'t050t'U1046 Dresden, /)' tto ' l.o 'tT simut+ Nt-(o(o(Ð to (\ ùMl¡&hô$kb Mh|ddr.&d Hausanschr¡ft: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landw¡rtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverb¡ndung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen bef inden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: B¡fte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang für êlektronisch signierte sowie frir verschl tisselte elektronische DokumenteSeite 1 von 2 STAATSMINìSTERIUM FÜR UMWETT UND TANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENÐ lm Bereich der Schwarzstorchhorste, welche in den Jahren 2015 und 2016 für die Brut genutzt wurden, fanden in den Jahren 2016 und 2017 ganlährig keine forstwirtschaftlichen Maßnahmen statt. lm Bereich des Schwazstorchhorstes, welcher zuletzt im Jahr 2014 für die Brut genutzt wurde, erfolgten innerhalb der Horstschutzzeiten vom L März bis 31. August des Jahres keine maschinellen forstwirtschaftlichen Maßnahmen. Außerhalb dieser, den Vorgaben aus dem Erlass des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) vom 20. November 2015 (þe' 36-8852.44191141) entsprechenden Ruhezeit um Schwazstorchhorste, wurden in den Wintern 201512016 und 201612017 maschinelle Waldpflegemaßnahmen unter Einsatz von Harvester und Forwarder durchgeführt. Die Entfernungen der Einzelmaßnahmen zum Horst betrugen dabei zwischen 65 und 160 Meter. lm August 2017 wurden in einer Entfernung von circa 160 Metern von dem nicht besetzen Horst manuelle Pflanzarbeiten vorgenommen. Alle Maßnahmen entsprachen den gesetzlichen Anforderungen. Darüber hinaus erfolgten Abstimmungen mit der unteren Naturschutzbehörde. Frage 4 Warum wurden diese Waldumbaumaßnahmen ausgerechnet am Standort des Schwarzstorchhorstes begonnen und nicht in einem anderen Abschnitt des ca. 2300 ha großen Waldgebietes auf anderen Flächen m it sinnvollerweise umzubauenden Fichtenmonokulturen? Aufgrund der naturräumlichen Ausstattung sowie der gegenwärtigen Struktur und Zusammensetzung bedürfen die Waldflächen des Zellwaldes vor dem Hintergrund des bereits eingetretenen sowie prognostizierten Klimawandels im Rahmen der Gewährleistung aller Waldfunktionen eines langfristigen Waldumbaus. Die Waldumbaumaßnahmen im Zellwald wurden vor über 20 Jahren begonnen und werden seitdem kontinuierlich fortgesetzt. Unter Beachtung der räumlichen und zeitlichen Einschränkungen, die sich aus den Anforderungen des Natur- und Artenschutzes ergeben, erfolgt der Waldumbau nach den Prinzipien der forstlichen räumlichen Ordnung, welche einem flächigen Behandlungssystem folgen. Frage 5: Wie stellt sich aus Sicht der Staatsregierung der Verdacht der mutwilligen Vergrämung der Schwarzstörche im Zellwald durch die Forstbehörde dar? Eine mutwillige Vergrämung der Schwarzstörche im Zellwald durch den SBS hat nicht stattgefunden. Mit freundl en Grüßen ît Thomas Schmidt Seite 2 von 2 2017-10-12T14:25:33+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes