STAATSI\4INISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STACTSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 1005'10 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Be rn hard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.: 6/10759 Thema: Naturschutzgebiet Rohrbacher Teiche (Landkreis Leipzig) - n i c ht a rte nsch utzgerechte Te ic h bewi rtsc haft u n g Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Die Teiche im Naturschutzgebiet Rohrbacher Teiche stellen einen wichtigen regionalen Amphibienlaichplatz vieler gefährdeter Arten dar. Die Bewirtschaftung der Teiche wird durch die Richtlinie "Teichwirtschaft und Naturschutz" vom Freistaat Sachsen finanziert. Nach verlässlichen Aussagen von lokalen Naturschützern wurden die Teiche dieses Jahr direkt während Amphibienlaichzeit abgelassen. Das stellt meines Erachtens einen schwerwiegenden Verstoß gegen $44 BNatSchG dar." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Situation bezüglich der im Thema der Kleinen Anfrage sowie in den vorangestellten Ausführungen kritisierten,,nicht artenschutzgerechten Teichbewirtschaftung" im Naturschutzgebiet (NSG),,Rohrbacher Teiche" stellt sich in der Praxis vielschichtig und differenziert dar. lm Teichgebiet spielen nicht nur die für die Kleine Anfrage maßgeblichen Amphibien eine Rolle, sondern auch andere Artengruppen sowie Biotope und Lebensraumtypen . Dazu zählt zum Beispiel auch die Teichbodenvegetation, die von einem zeitweisen Ablassen von Teichen deutlich profitiert. Dementsprechend gibt es auch erhebliche Zielkonflikte beziehungsweise abweichende und zum Teil sogar gegenläufige Fachziele, was sich nicht zuletzt auch in der im Weiteren dargestellten aktuellen Fördezielrichtung im Teichgebiet widerspiegelt. Dresden, /O. /O.lo/? s¡mu[+ Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 35'l 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 1 9. September 20'17 Aktenzeichen {bitte bei Antwort angeben) z-1050t1t1047 3¡¡&ñhhdlß&úidud¡l#l*ft Hausanschr¡ft: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landw¡rtschaft Archivskaße 1 01 097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am KÖnigsufer. Für alle Besucherparkpl¿itze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang für elektron¡sch signiêrtè sow¡e für verschlùsselte êlêktronische Dokumente (o o, oO\t(a f.- oN Seite 1 von 4 STAATSI\4 I N I STERI U I\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage l: Welche Amphibienarten kommen in den Rohrbacher Teichen zur Fortpflanzung (Bitte um Benennung der Arten, des Schutzstatus und der Populationsgrößen)? lm Gebiet der Rohrbacher Teiche sind aktuell Vorkommen folgender Amphibienarten bekannt, die sich dort auch fortpflanzen. Erdkröte (b) Grasfrosch (b) Knoblauchkröte (s) Laubfrosch (s) Moorfrosch (s) Seefrosch (b) Springfrosch (s) Teichfrosch (b) Wechselkröte mit letztem Nachweis 2011 (s) ln Klammern ist jeweils der Schutzstatus angegeben (b): besonders geschützt (s): streng geschützt Die Angaben basieren auf Einzelbeobachtungen und Eintragungen in der zentralen Artdatenbank Sachsen (MultiBase). Zu den Populationsgrößen können keine belastbaren aktuellen Angaben gemacht werden. Frage 2: ln welchem Zeitraum kommen die in Punkt I genannten Arten jährlich zur Fortpflanzung (Bitte um Untergliederung nach den Arten)? Erdkröte: Grasfrosch: Knoblauchkröte: Laubfrosch: Moorfrosch Seefrosch: Springfrosch: Teichfrosch: Wechselkröte: März/April Februar/März März bis Mai, Juni bis August April/Mai März April/Mai Januar bis April Mai MärzlApril Die genannten Zeiträume sind ungefähre Angaben, die aufgrund des witterungsabhängigen Ablaichens schwanken können. Frage 3: Wann wurde in diesen Teichen in den letzten fünf Jahren während der unter Punkt zwei genannten Zeiten das Wasser abgelassen (Bitte um Auflistung unter Angabe von Gründen und um Benennung der Auswirkungen der Maßnahmen auf die unter 1. benannten Arten)? Mit Ausnahme des Jahres 2014, in dem der Mühlteich im Herbst abgelassen wurde und bis zum Frühjahr unbespannt blieb, erhalten die Naturschutzbehörden keine lnformationen vom Pächter, warum und wann welche Teiche im Frühjahr oder im Herbst abgelassen werden. Seite 2 von 4 STAATSMìNISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENÐ Beim NSG ,,Rohrbacher Teiche" handelt es sich um ein übergeleitetes Schutzgebiet. Es existiert keine Verordnung, sodass aus naturschutzfachlicher und rechtlicher Sicht auch keine Festlegungen zur Bewirtschaftung der Teiche oder eine Anzeigepflicht beim Ablassen von Teichen existiert. Die fischereiliche Bewirtschaftung erfolgt vielmehr nach fischereirechtlichen Vorschriften sowie nach Festlegungen der Fördermittelbehörde. Die Förderung zielt auf unterschiedliche Fördergegenstände, was im lnteresse der Vielfalt im Teichgebiet grundsätzlich positiv zu bewerten ist (vergleiche auch Vorbemerkungen zu den Antworten), allerdings nicht den zum Teil gegensätzlichen Ansprüchen aller Zielarten sowie Zielbiotope/Ziellebensraumtypen gerecht werden kann: Zwei Teiche werden aktuell nach Richtlinie TWN/2015, Maßnahme T2a - Artenschutz und Lebensräume - Teichbodenvegetation - Stauhaltungsvariante 1 (also Trockenlegung nach Abfischung für mindestens sechs Wochen) gefördert. Ein dritter Teich wird aktuell nach Richtlinie TWN/2015, Maßnahme T3a - Ertragsvorgaben - Zielertrag - Stauhaltungsvariante 2 (also sofortiger Wiederanstau nach Abfischung) gefördert. Es gibt folglich im Teichgebiet verschiedene Gründe für das Ablassen und die Ablassdauer der in Bewirtschaftung befindlichen und nur über diese Bewirtschaftung langfristig zu erhaltenden Teiche. Grundsätzlich erfolgt das Ablassen von Teichen zu deren Abfischung. Auch ein Ablassen von Teichen im Frühjahr zu deren Abfischung (sogenannte Winterteiche) steht nicht im Widerspruch zu oben genannten Fördermaßnahmen . Ein Ablassen einzelner Teiche zur Fortpflanzungszeit der Amphibien führt bei benachbarten bespannten Teichen nicht zwangsläufig zu erheblichen negativen Auswirkungen auf die lokale Population von Amphibienarten im Teichgebiet insgesamt. Frage 4: Welche finanziellen Mittel wurden in den letzten fünf Jahren dem Bewirtschafter der Teiche für welche Maßnahmen ausgezahlt (Bitte um Auflistung der Mittel unterteilt nach Maßnahmen und Jahren mit Angabe der Auflagen zum Schutz der Amphibien)? Die Rohrbacher Teiche wurden in den letzten fünf Jahren auf Grundlage der Richtlinie AuW2007 (bis 2014) und der Richtlinie TWN/2015 (ab 2015) gefördert. Die jährlichen Fördersummen der drei im Naturschutzgebiet Rohrbacher Teiche gelegenen Förderflächen können pro Vorhaben/Maßnahme der folgenden Tabelle entnommen werden: Auflagen zum Schutz der Amphibien: Spezielle Auflagen zum Schutz der Amphibien im Rahmen der Förderung erfolgten nicht. Seit dem Jahr 2015 ist die Förderung der RL TWN an bestimmte Förderkulissen gebunden , wobei sich die geförderten Teiche im Naturschutzgebiet Rohrbacher Teiche innerha Ib der KuIisse,,Teichbodenvegetation" sowie,,Zieletltag" befinden. RL 4uW2007, TeilA RL TWN/2oI5 Maßnahmen 2012 2013 2014 2015 2016 T1 3.506,04 € 3.541,45 € 3.475,69 € T2a 5.667,20 € 4.307,58 € T3a 3.209.54€ 3.210,46 €, Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LÀNDWIRTSCHAFT Frage 5: Gab es in den letzten fünf Jahren Sanktionen im Teichgebiet Rohrbacher Teiche aufgrund nicht naturschutzgerechter Teichbewirtschaftung (Bitte um Benennung der Sanktionen und der Gründe)? lm Förderjahr 201612017 kam es zu einer 100 Prozent Sanktion auf einer Förderfläche mit dem Vorhaben T2a - Artenschutz und Lebensräume - Teichbodenvegetation mit der Stauhaltungsvariante 1 - Trockenlegung nach Abfischung für mindestens sechs Wochen. Bei einer Vor-Ort-Kontrolle wurde festgestellt, dass der Wiederanstau des Teiches bereits nach vier Wochen erfolgt war. Gemäß RL TWN12015, Punkt 6.3.1, Buchstabe e) sind in begründeten Fällen bei der Stauhaltung Ausnahmen zulässig. Ein Ausnahmeantrag wurde nicht gestellt. Deshalb war die Nichteinhaltung der Verpflichtung zur Stauhaltungsvariante 1 mit der Sanktionsstufe 100 Prozent zu bewerten. Unter Amphibienschutzgesichtspunkten war dieser Verstoß gegen Förderauflagen schadlos. Mit freundlichen Grüßen Thomas Schmidt I#iÄëilsnlr Seite 4 von 4 2017-10-11T14:49:27+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes