STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr. 6/10760 Thema: Mahngang „Laufend erinnern" am 16. September 2017 in Bautzen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 16. September 2017 fand in Bautzen ein Mahngang zur Erinnerung an die rassistische Hetzjagd auf Geflüchtete im September 2016 statt. Zu Beginn der Versammlung wurden die Rucksäcke aller Versammlungsteilnehmerinnen durch die Polizei kontrolliert. Der Einsatzleiter gab als Begründung an, dass die Taschen nach ,gefährlichen Gegenständen' durchsucht werden würden. Eine personenbezogene Begründung dieser Maßnahmen wurde nicht vorgebracht. Einzelne Personen, die zur Demonstration gelangen wollten, mussten sich zudem Identitätsfeststellungsmaßnahmen unterziehen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Auf welcher Rechtsgrundlage wurden die Taschen aller Versammlungsteilnehmerinnen zu Beginn der Versammlung durchsucht? Welche tatsächlichen Anhaltspunkte oder welche konkreten Tatverdachte lagen vor, die die Annahme rechtfertigten, dass ein Gros der Versammlungsteilnehmerinnen „gefährliche Gegenstände" mit sich führte ? Es wurden in 19 Fällen Gegenstände durchsucht, die von Personen mitgeführt wurden, die als Teilnehmer zur o. g. Versammlung anreisten. Zu Beginn der Versammlung wurden 75 Teilnehmer gezählt. Rechtsgrundlage für die Durchsuchungen war § 24 i. V. m. § 19 Polizeigesetz des Freistaates Sachsen (SächsPolG). Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-1053/36/60 Dresden, 17. Oktober 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Das Landratsamt Bautzen hatte hinsichtlich der o. g. Versammlung einen Bescheid mit diversen Beschränkungen erlassen. Unter anderem war es den Versammlungsteilnehmern untersagt, Waffen oder sonstige gefährliche Gegenstände sowie Glasflaschen und Gegenstände, die zum Werfen, Schlagen oder Stechen geeignet sind, mit sich zu führen. Des Weiteren war es den Versammlungsteilnehmern untersagt, alkoholische Getränke zu konsumieren bzw. mitzuführen. Einsatzkräfte stellten vor Beginn der Versammlung fest, dass mehrere Teilnehmer große Rucksäcke mit sich führten. Um mögliche Gefahren oder Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die mit Verstößen gegen die Beschränkungen der Versammlungsbehörde bzw. Verstößen gegen die Regelungen des § 28 Sächsisches Versammlungsgesetz einhergehen, zu verhindern, entschied sich der Polizeiführer, die entsprechenden Gegenstände der Versammlungsteilnehmer durchsuchen zu lassen. Frage 2: Wie viele ldentitätsfeststellungs- und erkennungsdienstliche Maßnahmen und Ingewahrsamnahmen fanden im Zusammenhang mit dem Versammlungsgeschehen statt? (Bitte nach Rechtsgrundlage, Tatvorwurf, Tatort, Deliktsgruppe, politischer Einordnung aufschlüsseln) Frage 3: Gegen wie viele Personen wurde im Zusammenhang mit dem Versammlungsgeschehen aus welchen wesentlichen Gründen Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet? (bitte nach Tatvorwurf, Tatort, Deliktsgruppe, politischer Einordnung und ggf. Zusammenhang zu angemeldeten Versammlungen aufschlüsseln) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Eingeleitete Strafverfahren im Zusammenhang mit dem Versammlungsgeschehen sind in der nachstehenden Tabelle erfasst: Freistaat SACHSEN Anzahl Rechtsgrundlage der Identitätsfeststellung Tatvorwurf Tatort 1 § 163b StPO Verstoß gegen BtMG Kornmarkt 1 § 163b StPO Verstoß gegen § 86a StGB Kornmarkt Darüber hinaus wurde von weiteren neun Personen die Identität auf Grundlage des § 19 SächsPolG festgestellt. Eine abschließende politische Einordnung der Betroffenen und Tatverdächtigen ist derzeit nicht möglich, insbesondere bezogen auf laufende Ermittlungsverfahren, da diese bisher nicht abgeschlossen sind. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 4: Wie viele Polizeibeamtinnen waren im Zusammenhang mit dem Versammlungsgeschehen im Einsatz? (bitte nach Einheiten und Dienststellen aufschlüsseln sowie auch Anzahl der zivilen Beamtinnen angeben) Die Einsatzkräfte schlüsseln sich wie folgt auf: Dienststelle Anzahl Einsatzkräfte Polizeidirektion Görlitz 16 Polizeirektion Leipzig / 4 i., .Prasidiu der Bereitschaftspolizei 28 Davon wären sechs Polizeibedienstete in ziviler Kleidung im Einsatz. Mit freuhdlichen Grüßen ' %4\ Markus Ulbi Freistaat SAC1-I SEN Seite 3 von 3 2017-10-17T09:31:37+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes