STAATSM1NISTER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/10762 Thema: Ausbildungsduldungen in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Ausbildungsduldungen nach § 60a Absatz 2 Satz 4 Aufenthaltsgesetz wurden in Sachsen seit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes erteilt? (bitte nach Herkunftsländern/Staatsangehörigkeit, Alter und vorherigem Aufenthaltsstatus der Azubis, zuständigen Ausländerbehörden und wenn möglich Ausbildungsbereich und Ort der Ausbildung aufschlüsseln) Die Angaben beruhen auf entsprechende Meldungen der Ausländerbehörden . Es wurden mindestens 61 Ausbildungsduldungen erteilt. Zum Landkreis Mittelsachsen liegen keine Angaben vor. Die Stadt Chemnitz konnte nur zu einem Fall konkrete Angaben machen. Die weiteren Angaben sind den Anlagen 1 bis 3 zu entnehmen. Frage 2: Wie viele Ausbildungen mit einer Ausbildungsduldung nach § 60a Absatz 2 Satz 4 Aufenthaltsgesetz wurden abgebrochen, in wie vielen Fällen davon wurde die Duldung widerrufen und was geschah in diesen Fällen mit den (ehemals) Auszubildenden? Unter Verweis auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/8276 wird nochmals klargestellt, dass bei einer vorzeitigen Beendigung oder Abbruch der Ausbildung die Ausbildungsduldung nach § 60a Abs. 2 Satz 9 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) kraft Gesetzes erlischt . Anschließend hat der Ausländer Anspruch auf die einmalige weitere Duldung für sechs Monate zur Suche einer neuen Ausbildungsstelle. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24a-1053/37/19 Dresden, 17. Oktober 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Insgesamt wurde in fünf Fällen die Ausbildung abgebrochen. In zwei Fällen wurde mit einer neuen Ausbildung begonnen und es erfolgte ein Umzug in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Ausländerbehörde. In einem Fall erfolgte ein lückenloser Wechsel in einen neuen Ausbildungsbetrieb. Dazu wurde erneut eine Ausbildungsduldung erteilt . In einem Fall war der Grund des Ausbildungsabbruches die Betriebsschließung sowie ein Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft. In einem Fall wurde zwar die Ausbildung abgebrochen, jedoch war ein anderer Duldungsgrund gegeben. Frage 3: In wie vielen Fällen wurden Ausbildungsduldungen nach § 60a Absatz 2 Satz 4 Aufenthaltsgesetz von den Ausländerbehörden aus welchen Gründen abgelehnt? (bitte nach zuständigen Ausländerbehörden aufschlüsseln) Die Angaben beruhen auf entsprechende Meldungen der Ausländerbehörden. Anzahl der abgelehnten An- Ausländerbehörden träge gemäß § 60a Abs. 2 Ablehnungsgrund Satz 4 AufenthG Dresden 1 § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 AufenthG Meißen 2 § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 AufenthG Görlitz 2 § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 AufenthG Bautzen 2 § 60a Abs. 6 Satz I. Nr. 2 AufenthG Vogtlandkreis 1 § 60a Abs. 2 Satz 6 AufenthG 2x § 60a Abs. 6 Satz I. Nr. 2 AufenthG; Erzgebirgskreis 4 2x wurde Duldung für minderjährige, schulpflichtige Grundschulkinder beantragt Sächsische Schweiz- Osterzgebirge 1 § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 AufenthG Zwickau 2 § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 AufenthG Angaben aus der Stadt Leipzig liegen nicht vor. Im Übrigen wurden in den Kreisfreien Städten und Landkreisen keine Ausbildungsduldung abgelehnt. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 4: Welche Anwendungshinweise hat die Staatsregierung am 12. Dezember 2016 zur Erteilung einer Duldung zur qualifizierten Berufsausbildung an die unteren Ausländerbehörden herausgegeben? Die Anwendungshinweise des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, die mit dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sowie dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus abgestimmt sind, enthalten Auslegungshilfen und Handlungsempfehlungen zu den wesentlichen Punkten der Ausbildungsduldung: zum Verhältnis zwischen Erteilung der Ausbildungsduldung und konkret bevorstehender aufenthaltsbeendender Maßnahmen, zum erfassten Personenkreis und zu den erfassten Eterufsausbildungen, zur Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis, zu den Nebenberstirrrun n, zur Fortführung einer bereits mit einem anderen Aufenthaltsstatus begonnen ;bn erufsausbildung, zu den Mitteilungspflichten der Ausbildungsbetriebe oder - einicht ngen und zum Erlöschen der Ausbildungsduldung. Mi*redndlichen Grüßen Mkirkus Ulbig Seite 3 von 3 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/10762 Auflistung der Erteilten Duldungen durch die Ausländerbehörden (mit Ausnahme der Stadt Dresden und dem Landkreis [LK]Nordsachsen) Ausländer- Erteilungen behörde insgesamt Herkunftsstaat Alter vorheriger Aufenthaltsstatus Ausbildungsbereich Ausbildungsort Dresden' 22 Chemnitz 4 Libanon 31 Duldung Krankenpfleger Chemnitz Leipzig 8 Tunesien 29 Duldung Fachangestellte für Leipzig Arbeitsmarktdienstleistung Tunesien 20 Duldung Bäcker Leipzig Tunesien 22 Duldung Konditor Markleeberg Kosovo 34 Duldung Gebäudereiniger Leipzig Indien 21 Duldung Hotelfachmann Leipzig Fachkraft für Libanon 22 Duldung Metalltechnik Leipzig Kosovo 37 Duldung Sozialassistent Leipzig Marokko 30 Duldung Restaurantfachkraft Leipzig Duldung nach abgelehnten Kaufmann für LK Leipzig 2 Mazedonien 39 Asylverfahren Bürokommunikation Wurzen Pakistan 25 Duldung nach abgelehnten Tierwirt Trebsen Asylverfahren LK Sächsische Republik Schweiz- 2 38 keine Angabe Gärtner für Zierpflanzen Sebnitz Osterzgebirge Kosovo Syrien 35 keine Angabe Restaurantfachmann Pirna LK Zwickau 1 Russische 32 Duldung keine Angabe Föderation LK Görlitz 1 Marokko 17 Aufenthaltsgestattung Bäcker Löbtau LK Meißen 7 Afghanistan 21 Duldung/Aufenthaltsgestattung keine statistische Erfassung Aserbaidschan 32 Duldung/Aufenthaltsgestattung keine statistische Erfassung Siehe Anlage 2 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/10762 Vietnam 27 Duldung/Aufenthaltsgestattung keine statistische Erfassung Pakistan 22 Duldung/Aufenthaltsgestattung keine statistische Erfassung Pakistan 28 Duldung/Aufenthaltsgestattung keine statistische Erfassung Pakistan 36 Duldung/Aufenthaltsgestattung keine statistische Erfassung Albanien 25 Duldung/Aufenthaltsgestattung keine statistische Erfassung LK Bautzen 1 Vietnam 32 Duldung (tatsächliches Hotelgewerbe keine Angabe Abschiebhindernis) LK Vogtland- 2 Albanien 18 Duldung Altenpfleger Falkenstein kreis Kosovo 18 Duldung Pflegehilfe Reichenbach LK Nordsachsen2 11 LK 0 Erzgebirgskreis 2 Siehe Anlage 3 Anlage 2 zu Drs.-Nr. 6/10762 Stadt Dresden Lfd. Nummer Herkunftsstaat Alter vorheriger Aufenthaltsstatus Ausbildungsbereich Ausbildungsort 1 Syrien 27 Duldung Fachinformatiker Dresden 2 Pakistan 27 Aufenthaltsgestattung Tief- und Straßenbau bundesweit 3 Kosovo 38 Duldung Gebäudereiniger Dresden 4 Russ. Föderation 44 Duldung Altenpflegerin Dresden 5 Marokko 32 Aufenthaltsgestattung Gebäudereiniger Dresden 6 Libanon 22 Duldung Krankenpfleger Dresden 7 Albanien 21 Duldung Krankenpflegehelferin Dresden 8 Irak 25 Duldung Fahrradmonteur Dresden 9 Marokko 23 Aufenthaltsgestattung Altenpflegerin Oberhausen 10 Mazedonien 20 Duldung Elektroniker Dresden 11 Mazedonien 18 Duldung zahnnn. Fachangestellte Ottendorf-Okrilla 12 Benin 18 Duldung Krankenpflegehelfer _ Dresden 13 Pakistan 25 Aufenthaltsgestattung Koch Dresden 14 Tunesien 32 Duldung Fachkraft für Lagerlogistik _ Dresden 15 Iran 18 Duldung Zerspanungsmechaniker Dresden 16 Libanon 34 Duldung Anlagenmechaniker _ Dresden 17 Türkei 22 Duldung Friseurin _ Pirna 18 Tunesien 32 Duldung Restaurantfachmann Dresden 19 Marokko 31 Duldung Fachkraft im Gastgewerbe Dresden 20 Albanien 28 Duldung Elektroniker Dresden 21 Albanien 18 Aufenthaltsgestattung Fachkraft im Gastgewerbe Dresden 22 Marokko 30 Duldung KFZ-Mechatroniker Dresden Anlage 3 zu Drs.-Nr. 6/10762 Landkreis Nordsachsen Lfd. Nummer Herkunftsstaat Alter vorheriger Aufenthaltsstatus Ausbildungsbereich Ausbildungsort 1 Marokko 18 Aufenthaltsgestattung Maschinen- und Anlagenführer Dreiheide OT Süptitz 2 Somalia 23 Aufenthaltsgestattung Kfz.-Mechatroniker Leipzig 3 Marokko 24 Aufenthaltsgestattung Hochbaufacharbeiter Oschatz 4 Marokko 19 Duldung Krankenpflegehelfer Oschatz 5 Indien 18 Duldung Zerspaner keine Angabe 6 Russland 18 Duldung Konstruktionsmechaniker Brehna 7 Marokko 31 Duldung Krankenpfleger Leipzig 8 Indien 22 Duldung Altenpfleger Delitzsch 9 Indien 22 Duldung Gastronomie Frankfurt am Main 10 Marokko 36 Duldung Kfz.-Mechatroniker Rackwitz 11 Afghanistan 25 Duldung Hotelfachkraft Leipzig 2017-10-17T09:32:23+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes