STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Berhanrd-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/2/208-2017 Dresden, .Oktober 2017 Kleine Anfrage der Abgeordneten Sarah Buddeberg, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/10769 Thema: Förderung hochqualifizierter Frauen in der Wissenschaft Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Was unternehmen und planen die Hochschulen nach §1 Sächs- HSFG, um hochqualifizierte Frauen in den Bereichen a) Studium und Lehre, b) Forschung und Entwicklung, c) Erlangung von Hochschulgraden und Teilnahme an Stipendien sowie d) Personalentwicklung der Hochschulen zu fördern, wie informieren sie über diese Fördermaßnahmen (bitte ein zeln auflisten je Hochschule) und welche Personen, Gremien, Beauf tragte, Vertretungen etc. sind in den Hochschulen aktiv, um die Förde rung hochqualifizierter Frauen zu beobachten und mitzugestalten? Zertifikat seit 2007 audit berufundfamilie Zur Beantwortung wird auf die in den Anlagen 1 bis 14 beigefügten Zuarbeiten der Hochschulen venA/iesen. Frage 2: Was unternimmt und/oder plant die Staatsregierung, um in den sächsischen Hochschulen die Förderung hochqualifizierter Frauen in den unter Frage 1 genannten Bereichen a bis d zu unterstützen (bitte aufschlüsseln nach Ministerium/ Hochschule)? Die Staatsregierung hat zur Verbesserung der Chancengleichheit bereits 2009 daran mitgewirkt, eine Koordinierungsstelle zur Förderung der Chan cengleichheit an sächsischen Universitäten und Hochschulen zu gründen, um damit vor allem die Arbeit der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen zu koordinieren und zu unterstützen. Sie unterstützt diese Stelle gesondert mit Mitteln aus dem sächsischen Haushalt. Die entsprechenden Zuweisungen wurden 2015 und 2017 um jeweils 50.000 € angehoben. Im Übrigen wirkt die Staatsregierung seit 2008 an den von Bund und Länder eingerichteten und finanzierten Professorinnenprogrammen I und II mit, um die Anzahl der Professorinnen an deutschen Hochschulen zu erhöhen und Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besu cherparkplatze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. 'Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN durch spezifische Maßnahmen die Gleichstellungsstrukturen an Hochschulen zu stär ken. Die Staatsregierung setzt sich auch für die Fortsetzung mittels eines Professorin nenprogramms III ein. Das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst hat mit allen Hochschu len in den Zielvereinbarungen gemäß § 10 Abs. 2 SächsHSFG Ziele zur Durchsetzung des Gleichstellungsauftrages vereinbart. Auf die Ziele der Hochschulentwicklungsplanung 2025, insbesondere Punkt 5.5, wird verwiesen (http://www.studieren.sachsen.de/download/HEP 2025 l.pdfl. Frage 3: Welche der sächsischen Hochschulen und in §92 bis §95 SächsHSFG ge nannten Einrichtungen partizipiert an einem oder mehreren der folgenden Projekte und Initiativen (Bitte einzeln nach Einrichtung aufschlüsseln): a) TOTAL E-QUALITY (www.total-e-qualitv.de) b) genderdax (www.qenderdax.de) c) berufundfamilie (http://www.berufundfamilie.de) d) Erfolgsfaktor Familie (www.erfolqsfaktor-familie.de) e) Charta der Vielfalt (www.charta-der-vielfalt.de) Zur Beantwortung wird auf die in den Anlagen 1 bis 14 beigefügten Zuarbeiten der Hoch schulen verwiesen. Frage 4: Welche Maßnahmen hat die Staatsregierung umgesetzt, führt sie durch oder plant sie, um über Förderinstrumente, zum Beispiel in den Bereichen Wirt schaftsförderung und Forschungsförderung, in Sachsen die jeweiligen Förderad ressaten (z.B. Unternehmen und Forschungseinrichtungen) anzuregen, hochqua lifizierte Frauen im Besonderen zu unterstützen, insbesondere im ländlichen Raum (bitte auflisten nach Ministerium und Förderinstrument)? Die Sächsische Staatsregierung verleiht seit 2008 den Gründerinnenpreis. Seitdem ha ben zehn Unternehmerinnen aus unterschiedlichen Branchen den Preis erhalten und dadurch mehr öffentliche Sichtbarkeit und Beachtung erlangt. Der Sächsische Gründer innenpreis ist seit 2016 mit einem Preisgeld von 6.000 Euro dotiert. Aktuell läuft die Aus schreibung zum Sächsischen Gründerinnenpreis 2018. Die Bewerbungsfrist endet am 31. Oktober 2017. Nähere Informationen sind dem beigefügten Link zu entnehmen: wvAA/.saechsischer-qruenderinnenpreis.de Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz, Geschäftsbe reich Gleichstellung und Integration hat mit der Richtlinie zur Förderung der Chancen gleichheit eine Möglichkeit der Förderung von Frauen im ländlichen Raum geschaffen. Ziel dieser Förderung ist es, die Lebens- und Erwerbssituation von Frauen im ländlichen Raum zu verbessern und damit die Durchsetzung der Chancengleichheit von Frau und Mann laut Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz zu unterstützen. Im Bereich der Wirtschafts- und Forschungsförderung wird der Grundsatz der Gleichbe handlung von Frauen und Männern umgesetzt. Für den Bereich der von Bund und Län dern gemeinsam finanzierten Forschungseinrichtungen findet die Ausführungsvereinba rung zum GWK-Abkommen über die Gleichstellung von Frauen und Männern bei der Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN gemeinsamen Forschungsförderung (AV-Glel) vom 27. Oktober 2008 geändert am 22. April 2016 Anwendung. Frage 5: Welchen Anteil haben Frauen an den Führungspositionen in den a) zentralen Organen und den Organisationseinheiten unterhalb der zentralen Ebene (Dekanat, Fakultät, Bereiche) der sächsischen Hochschulen (bitte auf schlüsseln nach Hochschule und Organisationseinheit bzw. Führungsgremium) und b) in §92 bis §95 SächsHSFG genannten Einrichtungen? Zur Beantwortung wird auf die in den Anlagen 1 bis 14 beigefügten Zuarbeiten der Hoch schulen verwiesen. Mit frei^t^dlichen Grüßen Dr. Eva-Maria Stapge Anlagen 1. Zuarbeit der Technischen Universität Dresden 2. Zuarbeit der Universität Leipzig 3. Zuarbeit der Technischen Universität Chemnitz 4. Zuarbeit der Technischen Universität Bergakademie Freiberg 5. Zuarbeit der Hochschule für Bildende Künste Dresden 6. Zuarbeit der Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden 7. Zuarbeit der Palucca Hochschule für Tanz Dresden 8. Zuarbeit der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig 9. Zuarbeit der Hochschule für Musik und Theater „Felix Mendelssohn Bartholdy" Leipzig 10. Zuarbeit der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden 11. Zuarbeit der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig 12. Zuarbeit der Hochschule Mittweida 13. Zuarbeit der Hochschule Zittau/Görlitz 14. Zuarbeit der Westsächsischen Hochschule Zwickau Seite 3 von 3 Anlage 1 Zuarbeit der Technischen Universität Dresden Seite 1 von 9 Kleine Anfrage der Abgeordneten Sarah Buddeberg, Fraktion DIE LINKE Drs-Nr.: 6/10769 Thema: Förderung hochqualifizierter Frauen in der Wissenschaft Vorausgehende Bemerkungen An der TU Dresden nehmen Chancengleichheit und Familienfreundlichkeit einen hohen Stellenwert ein. Im Leitbild und in der Grundordnung bekennt sich die TU Dresden (§ 3 Abs. 6) ausdrücklich zu einem Verständnis von „Vielfalt als Bereicherung und Chance“ sowie zu einem Engagement „für ein Gleichgewicht zwischen beruflichen und familiären Anforderungen sowie für tatsächliche Chancengleichheit und Inklusion aller Mitglieder und Angehörigen“. Dies trägt einer noch weitgehend diskursiven Hinwendung zu einem intersektionalen Ansatz bei der Konzeption und Durchführung von Maßnahmen zur Durchsetzung von paritätisch verteilten Chancen hinsichtlich Teilhabe und Partizipation Rechnung. So sind das Gleichstellungskonzept 2014, der Frauenförderplan (2014-2020), die Integrationsvereinbarung, die Zielvereinbarung im „audit familiengerechte hochschule“ (2016- 2019), die Internationalisierungsstrategie und der Aktionsplan der TU Dresden zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Kernelemente der Diversity Strategie 2030 der TU Dresden. Diese Entwicklung wurde auf struktureller Ebene durch die Verankerung der Themen Chancengleichheit und Familienfreundlichkeit auf Leitungsebene sowie dem Ausbau zentraler Strukturen – wie der Stabsstelle Diversity Management (2012) und der Einrichtung der Senatskommission Gleichstellung und Diversity Management (2010) – nachhaltig befördert. Bezogen auf die Themen Gleichstellung von Frau und Mann hat die TU Dresden, auch unterstützt durch das Professorinnenprogramm I (2010-2015) und II (2015-2020) des Bundes und der Länder und durch die Exzellenzinitiative seit 2012, wesentliche Maßnahmen etabliert und erfolgreich umgesetzt. Anlage 1 Zuarbeit der Technischen Universität Dresden Seite 2 von 9 Frage 1: Was unternehmen und planen die Hochschulen nach §1 SächsHSFG, um hochqualifizierte Frauen in den Bereichen a) Studium und Lehre, b) Forschung und Entwicklung, c) Erlangung von Hochschulgraden und Teilnahme an Stipendien sowie d) Personalentwicklung der Hochschulen zu fördern, wie informieren sie über diese Fördermaßnahmen (bitte einzeln auflisten je Hochschule) und welche Personen, Gremien, Beauftragte, Vertretungen etc. sind in den Hochschulen aktiv, um die Förderung hochqualifizierter Frauen zu beobachten und mitzugestalten? a) Förderung hochqualifizierter Frauen in Studium und Lehre: Maßnahme Kurzbeschreibung Zielgruppe Career Service Unterstützt bei der Berufsorientierung und dem Berufseinstieg; Neben Informationen zum Berufseinstieg (z.B. offene Sprechstunde, Workshops zum Berufseinstieg) gibt es die individuelle Karriere- und Laufbahnberatung, die unter Diversitätsaspekten auch geschlechtergerechte Herausforderungen thematisiert. Sogenannte Schlüsselkompetenz- Workshops unterstützen die Zielgruppe bei der Vertiefung ihrer überfachlichen Kompetenzen. Einzelne Workshops und Events werden auch gezielt für Frauen angeboten (z.B. zur Kommunikation und Rhetorik). Bis zu einem Jahr nach Studienabschluss können Absolventinnen der TUD das kostenfreie Beratungsangebot des Career Service in Anspruch nehmen. Studierende, Promovierende und Absolvent/inn/en der TUD Femtec- Careerbuilding- Programm Unterstützt Studentinnen der MINT- Studiengänge bei der Entwicklung von Management- und Führungskompetenzen und hält ein sehr aktives und weitreichendes Alumni- Netzwerk vor. Diverse Karriereevents (wie z.B. die Branchentreffs des Career Service, die Bonding-Messe, Messen externer Kooperationspartner_innen) bieten zudem die Möglichkeit, sich ein Bild über den späteren Berufsalltag im Unternehmen, aktuelle Herausforderungen der Branche zu machen und ein berufliches Netzwerk aufzubauen. Bestehende Frauen-Netzwerke an den Fakultäten (z.B. Maschinenbauerinnen- Stammtisch) unterstützen Studentinnen fachspezifisch. Studierende und Absolventinnen MINT- Studiengänge Anlage 1 Zuarbeit der Technischen Universität Dresden Seite 3 von 9 b) Förderung hochqualifizierter Frauen in Forschung und Entwicklung: Maßnahme Kurzbeschreibung Zielgruppe Eleonore-Trefftz- Gastprofessorinnenprogramm Förderung weiblicher Karrieren im Hinblick auf eine Verbesserung der Berufschancen in der Wissenschaft durch wechselnde Anstellungen von bis zu vier Gastprofessorinnen für ein oder zwei Semester an den Fakultäten; zudem sollen insbesondere Studentinnen aus jenen Fächern, in denen bisher wenige oder keine Professorinnen vertreten sind, Vorbilder für eine wissenschaftliche Laufbahn erhalten. Nachwuchswissensch aftlerinnen Postdoc- Phase sowie Professorinnen Maria-Reiche- Programm Förderung (max. 2 Jahre) über Stipendium/Stelle zur Beantragung eines Projektes, das zu einer Universitätslaufbahn (Habilitation, Nachwuchsgruppenleiterin) befähigt Postdoktorandinnen/ Habilitandinnen Maria-Reiche- Mentoring Programm Mentoring- und Qualifizierungsprogramm mit einer Laufzeit von18 Monaten Postdoktorandinnen/ Habilitandinnen Programm für Juniorprofessuren Mit den drei Säulen Weiterbildung und individuelles Coaching, Tandem-Mentoring und Netzwerk bietet das Programm eine umfangreiche Unterstützung für die persönliche und berufliche Weiterentwicklung auf dieser Karrierestufe Juniorprofessor/inn/en Open topic postdoc positions Das Programm richtet sich an Forschende auf fortgeschrittenem Postdoc-Niveau, die ein eigenständiges Forschungsprofil entwickelt haben und deren Promotion maximal sechs Jahre zurückliegt. Postdoktorand/inn/en Habilitationsförderprogramm der Medizinischen Fakultät Förderung für ein Jahr mit einer Vollzeitstelle (max. TVL 14) von wissenschaftlich tätigen Frauen an der Medizinischen Fakultät, die eine Habilitation anstreben, aber noch nicht abgeschlossen haben Postdoktorandinnen/ Habilitandinnen Kurzzeitstipendien Stipendien zur Förderung von Nachwuchswissenschaftlern/-innen während der Abschluss- und Nachbereitungsphase der Promotion. Förderdauer max. vier Monate, Förderhöhe gemäß DFG-Fördersätzen Promovierende und angehende Postdocs Stipendienprogramm zur Förderung von Nachwuchswissensc haftlerinnen der TU Dresden (ohne Medizinische Fakultät) Nachwuchswissenschaftlerinnen, die noch nicht länger als zwei Jahre an der Promotion bzw. Habilitation arbeiten und deren Förderung über Stipendien, Arbeitsverträge und Drittmittel ausgelaufen ist. graduierte Frauen, die eine Promotion oder Habilitation anstreben Anlage 1 Zuarbeit der Technischen Universität Dresden Seite 4 von 9 Wiedereinstiegsstipendien des Freistaates Sachsen Stipendien für den Wiedereinstieg in die wissenschaftliche Arbeit nach deren Unterbrechung zur Wahrnehmung familiärer Aufgaben mit dem Ziel, den Abschluss (Promotion, Habilitation) zu ermöglichen. Promovierte Wissenschaftlerinnen erhalten die Möglichkeit, ihre wissenschaftliche Arbeit nach einer Unterbrechung wegen einer qualifizierten Berufstätigkeit wieder aufzunehmen, um die Voraussetzungen für eine Berufung an eine Hochschule zu schaffen. Förderdauer: maximal ein Jahr zum Abschluss der Promotion oder Habilitation bzw. maximal sechs Monate für Habilitandinnen für Vorbereitungsmaßnahmen zur Berufung. Nachwuchswissensch aftler/innen in der Promotions- und Postdoc-Phase great!ipid4all group2group exchange for academic talents Austausch und die gemeinsame Zusammenarbeit von Nachwuchswissenschaftlern/-innen auf Basis internationaler Kooperationen zwischen Arbeitsgruppen (AGs) Nachwuchswissensch aftler/innen in der Promotions- und Postdoc-Phase Mobilität- und Netzwerkstipendien der Graduiertenakademie Travel Awards für Tagungen, Konferenzen, Symposien und Workshops, Reisekostenzuschüsse für Kurzforschungsaufenthalte bis zu drei Monaten Conference Awards: Unterstützung selbst initiierter und organisierter Fachveranstaltungen von Promovierenden und Postdoktoranden/-innen der TU Dresden Promovierende und Postdoktoranden/- innen Forschungsverbundübergreifende Tagung zum Thema Chancengleichheit Gebündeltes Angebot zur Karriereentwicklung mit Impulsvorträgen renommierter Wissenschaftlerinnen, Workshops, Coaching- Angeboten, Kamingesprächen Nachwuchswissensch aftler/innen Promotions- und Postdoc-Phase Graduiertenakademie Zentrale Anlauf- und Servicestelle für alle Fragen während der Promotions- und Postdoc-Phase mit Qualifizierungsangeboten, Beratung, Förderprogrammen, Vernetzungsangeboten Nachwuchswissensch aftler/innen Promotions- und Postdoc-Phase Familienorientierung ist ein wichtiger und entscheidungsleitender Baustein für den Erfolg der TU Dresden. Als Querschnittshandlungsfeld ergänzt Familienfreundlichkeit die Aktivitäten zur Gleichstellung von Frauen und Männern und wird daher hier gesondert betrachtet. Mit der Umsetzung von Familienfreundlichkeit schaffen wir ein Studien- und Arbeitsumfeld, welches es Männern und Frauen erleichtert, das Familienleben mit der wissenschaftlichen Karriere zu vereinbaren. Familie bedeutet dabei nicht nur Elternschaft, sondern auch die Sorge für (Groß- ) Eltern und Lebenspartner/innen. Folgende Unterstützungsangebote stellt die TU Dresden u. a. dafür bereit: • Familienserviceeinrichtung Campusbüro Uni mit Kind • Reguläre und flexible Kinderbetreuungsangebote • Kinderferienbetreuung • Beratungslandkarte „Gleichstellung und Familienfreundlichkeit“ für Beschäftigte • Digitaler Pflegewegweiser • Dual-Career-Service für Neuberufene sowie für internationale Nachwuchswissenschaftlerinnen • Welcome-Service Anlage 1 Zuarbeit der Technischen Universität Dresden Seite 5 von 9 • Familienfreundliche Infrastruktur, z.B. Eltern-Kind-Arbeitsräume, Kinderspielplatz „CampusKISTE“ c) Förderung hochqualifizierter Frauen bei der Erlangung von Hochschulgraden und Teilnahme an Stipendien: Die Graduiertenakademie (GA) der TU Dresden bietet Promovierenden und Postdocs ein speziell für Nachwuchswissenschaftler/innen konzipiertes Qualifizierungsangebot: • Im Qualifizierungsprogramm der GA werden jährlich kostenfrei über 100 Workshops auf Deutsch und Englisch für Nachwuchswissenschaftler/innen in fünf thematischen Bereichen angeboten: Die Workshops in den Bereichen wissenschaftliches Arbeiten (z.B. wissenschaftliches Schreiben, Zeitmanagement etc), Wissenschaftskommunikation (z.B. Communicating with Supervisors and Peers, Academic Presentations with an Impact), Wissenschaft in der Praxis/Wissenschaftsmanagement (z.B. Projekt Management, Proposal Writing) unterstützen Promovierende dabei, ihre Promotion erfolgreich zu meistern. Workshops in den Bereichen Management und Führung (z.B. Leadership Skills) sowie Karriereplanung (z.B. How to become a professor – how to structure your postdoc) bereiten Nachwuchswissenschaftler/innen darauf vor, Führungsverantwortung in unterschiedlichen Kontexten zu übernehmen und sich mit berufl. Perspektiven innerhalb und außerhalb der Wissenschaft auseinanderzusetzen. • Das Beratungsangebot der GA umfasst in der Promotions- und Postdoc-Phase unterschiedliche Formen der Unterstützung auf Deutsch und auf Englisch: einmalige Beratungstermine zur Klärung spezifischer Fragestellungen, Schreibberatungen (z.B. zu Fragen wie Schreibschwierigkeiten beim Schreiben der Promotion überwunden werden können) und Bewerbungsmappenchecks sowie längere Coachingprozesse (bis zu fünf Sitzungen). Förderprogramme/Kurzzeitstipendien/Mobilitätszuschüsse für Promovierende und Postdocs: • DAAD STIBET Abschlussstipendium: Förderdauer max. drei Monate. Stipendiaten erhalten ein monatliches Grundstipendium und, sofern gegeben, einen monatlichen Familienzuschlag. • Überbrückungsstipendium: Promovierende der TU Dresden werden bei unerwartet weggebrochener Promotionsfinanzierung mit einem Vollstipendium von bis zu vier Monaten unterstützt (monatliches Grundstipendium zzgl. eines monatlichen Sach- und Reisekostenzuschuss sowie ggf. ein monatlicher Familienzuschlag für das erste und für jedes weitere Kind. • Proofreading Service für Promovierende: Zuschuss für Proofreading Services beträgt max. 300,00 Euro für Dissertationen oder Publikationen anderer Art, die nicht in der Muttersprache verfasst wurden, Außerdem ist die Graduiertenakademie für Ausschreibung und Administration der folgenden Stipendienprogramme für Promovierenden verantwortlich: • ESF-Promotionsförderung: Hier werden unter anderem Vorhaben zur Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere gefördert, die der Fortsetzung der Promotion nach familienbedingter Unterbrechung (mindestens neun Monate) der wissenschaftlichen Tätigkeiten dienen. • Sächsisches Landesstipendium: Die Förderdauer beträgt längstens drei Jahre. In Ausnahmefällen kann die Förderdauer um ein viertes Jahr verlängert werden. Die Stipendiaten erhalten ein monatliches Grundstipendium ggf. einen monatlichen Familienzuschlag pro Kind sowie ggf. besondere Zuwendungen für Sach- und Reisekosten sowie für Kosten eines Auslandsaufenthalts. Die genannten Maßnahmen sowie Beratungs- und Qualifizierungsangebote werden TU-intern und extern beworben. Anlage 1 Zuarbeit der Technischen Universität Dresden Seite 6 von 9 d) Förderung hochqualifizierter Frauen in der Personalentwicklung der Hochschulen Bezüglich der Planung bzw. Weiterentwicklung von Maßnahmen im Kontext ist für die TU Dresden zu berichten, dass derzeit das Gleichstellungskonzept 2014 aktualisiert wird. Dies stellt die Vorarbeit für die ab 2018 avisierte Fortschreibung des Gleichstellungskonzeptes, die in einem breiten Beteiligungsverfahren und mit einer externen Evaluation geplant ist, dar. Ebenso wird dabei die Verknüpfung zur Personalentwicklung hergestellt. Welche Personen, Gremien, Beauftragte, Vertretungen etc. sind in den Hochschulen aktiv, um die Förderung hochqualifizierter Frauen zu beobachten und mitzugestalten? Das Thema Chancengleichheit ist als Leitungsaufgabe an der TU Dresden fest etabliert. Im Rahmen der Arbeitsteilung im Rektorat ist dies Aufgabe des Prorektors für Universitätsentwicklung. Diese Verantwortung umfasst insbesondere die Umsetzung und Fortschreibung des Gleichstellungskonzepts, die gleichstellungsrelevanten Teile des Zukunftskonzepts, das audit familiengerechte hochschule, die Umsetzung der Diversity- Strategie 2030 und die Implementierung des Aktionsplanes der TU Dresden zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Auf operativer Ebene im Kontext Chancengleichheit ist die Stabsstelle Diversity Management der TU Dresden, angebunden an den Prorektor für Universitätsentwicklung, tätig. Sie nimmt dabei folgende Aufgaben wahr: Konzept- und Strategieentwicklung, Beratung des Rektorats, Management, Koordination und Controlling von Maßnahmen, Öffentlichkeits- und Vernetzungsarbeit innerhalb und außerhalb der TU Dresden sowie Akquise von Fördermitteln. Im Kontext der Gleichstellung von Frauen und Männern arbeitet der Prorektor für Universitätsentwicklung sowie die Stabsstelle Diversity Management in enger Abstimmung mit der Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten der TU Dresden zusammen. Die Gleichstellungsund Frauenbeauftragte arbeitet auf der jeweiligen gesetzlichen Grundlage und übt ihre Tätigkeit als Interessenvertretung weisungsungebunden aus. Sie beteiligt sich an allen Gremien und Arbeitsgruppen, die mit den Themen Gleichstellung und Familienfreundlichkeit befasst sind. Auf dezentraler Ebene gibt es in jeder Fakultät und in einigen Zentralen Wissenschaftlichen Einrichtungen Gleichstellungsbeauftragte, die nebenamtlich tätig sind. Sie sind stimmberechtigte Mitglieder in den Fakultätsräten und beratende Mitglieder in den Berufungskommissionen sowie in weiteren Kommissionen. Außerdem beraten sie zu Karrierewegen und der Vereinbarkeit von Studium/Beruf und Familie in der jeweiligen Fakultät. Die Senatskommission Gleichstellung und Diversity Management, die im Jahr 2010 vom Senat erstmals eingesetzt wurde, ist das zentrale Gremium der Arbeit im Kontext Chancengleichheit an der TU Dresden. Der Senatskommission, die vom Prorektor für Universitätsentwicklung geleitet wird, gehören sechs Hochschullehrer/innen, zwei Studierende, zwei akademische Mitarbeiter/innen und ein/e sonstige/r Mitarbeiter/in als stimmberechtigte Mitglieder an. Aus dem Arbeitsfeld Gleichstellung sind die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der TU Dresden, der Fakultäten und Zentralen Wissenschaftlichen Einrichtungen sowie die Beauftragte für Diversity Management beratende Mitglieder; die weiteren Mitarbeiter/innen der Stabsstelle Diversity Management sind ständige Gäste. Der Stand der Umsetzung des Gleichstellungskonzepts und Empfehlungen für die Ausrichtung neuer Maßnahmen sind regelmäßig Gegenstand der Sitzungen. Aus anderen Feldern der Chancengleichheit sind unter anderem der Beauftragte für Studierende mit Behinderung, der Beauftragte des Arbeitgebers für Belange von Beschäftigten mit Behinderungen, die Schwerbehindertenvertretung und der Ausländerbeauftragte Mitglied des Gremiums, da auch die Situation von Studierenden und Mitarbeiter/innen mit Behinderungen bzw. mit Migrationshintergrund in den Aufgabenbereich dieser Senatskommission fallen. Diese breite Konzeption als Senatskommission Gleichstellung und Diversity Management ermöglicht eine umfassende multiperspektivische Diskussion aktueller Entwicklungen im Themenfeld an der TU Dresden. Daneben gibt es vier zentrale Arbeitsgremien für die Vorbereitung von Entscheidungen der Senatskommission und die konkrete Ausgestaltung von Maßnahmen zum Thema Chancengleichheit. Die nachfolgende Abbildung veranschaulicht das Anlage 1 Zuarbeit der Technischen Universität Dresden Seite 7 von 9 Zusammenwirken und die jeweiligen Aufgaben. Frage 3: Welche der sächsischen Hochschulen und in §92 bis §95 SächsHSFG genannten Einrichtungen partizipiert an einem oder mehreren der folgenden Projekte und Initiativen (Bitte einzeln nach Einrichtung aufschlüsseln): a) TOTAL E-QUALITY (www.total-e-quality.de) b) genderdax (www.genderdax.de) c) berufundfamilie (http://www.berufundfamilie.de) d) Erfolgsfaktor Familie (www.erfolgsfaktor-familie.de) e) Charta der Vielfalt (www.charta-der-vielfalt.de) Die TU Dresden ist seit 2007 als familiengerechte Hochschule durch die berufundfamilie Service GmbH zertifiziert. Am 19.06.2007 erhielt die Technische Universität Dresden gemeinsam mit ihren Netzwerkpartnern, dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst und dem Leibniz-Institut für Festkörper- und Werkstoffforschung Dresden e.V., das Grundzertifikat audit familiengerechte hochschule. Im November 2016 erfolgte nach 2010 und 2013 die bereits dritte erfolgreiche Re-Auditierung im audit familiengerechte hochschule. Frage 5: Welchen Anteil haben Frauen an den Führungspositionen in den a) zentralen Organen und den Organisationseinheiten unterhalb der zentralen Ebene (Dekanat, Fakultät, Bereiche) der sächsischen Hochschulen (bitte aufschlüsseln nach Hochschule und Organisationseinheit bzw. Führungsgremium) und b) in §92 bis §95 SächsHSFG genannten Einrichtungen? Der Anteil der Frauen an den Führungspositionen stellt sich wie folgt dar: Gremium / Fakultät / Struktureinheit Mitglieder davon weiblich Bemerkungen Fakultätsrat Mathematik und Naturwissenschaften 33 5 Fakultätsrat Philosophische Fakultät 17 (16) 7 1 Sitz unbesetzt Fakultätsrat Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften 13 6 Fakultätsrat Erziehungswissenschaften 13 7 Anlage 1 Zuarbeit der Technischen Universität Dresden Seite 8 von 9 Fakultätsrat Juristische Fakultät 13 6 Fakultätsrat Wirtschaftswissenschaften 13 5 Fakultätsrat Informatik 13 4 Fakultätsrat Elektrotechnik und Informationstechnik 17 - Fakultätsrat Maschinenwesen 21 5 Fakultätsrat Bauingenieurwesen 13 3 Fakultätsrat Architektur 13 7 Fakultätsrat Verkehrswissenschaften „Friedrich List“ 13 1 Fakultätsrat Umweltwissenschaften 17 2 Fakultätsrat Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus 21 4 Rektorat 5 - Hochschulrat 11 5 Senat 21 6 Erweiterter Senat 43 9 Fakultäten (Dekane) 14 1 Zentrale Wissenschaftliche Einrichtungen Center for Advancing Electronics Dresden (cfaed) 3 1 Vorstand Center for Molecular and Cellular Bioengineering (CMCB) 3 - Direktorium DRESDEN-concept Project Center 3 - Vorstand Dresden International Graduate School for Biomedicine and Bioengineering 5 2 Steering Committee Internationales Hochschulinstitut Zittau (IHI) 12 4 Direktion und Wissenschaftlicher Rat Zentrum für Internationale Studien (ZIS) 12 6 Direktion und Wissenschaftlicher Rat Botanischer Garten 1 - Direktor/in Graduiertenakademie 11 3 Vorstand Zentrum für Informationsdienste und Hochleistungsrechnen (ZIH) 11 - Direktion und Wissenschaftlicher Beirat Medienzentrum (MZ) 1 - Direktor/in Zentrum für Qualitätsanalyse 5 1 Leitung und Wissenschaftlicher Beirat Zentrale interdisziplinäre Einrichtung Zentrum für Lehrerbildung, Schul- und Berufsbildungsforschung (ZLSB) 6 3 Vorstand und Geschäftsführung Zentrale Betriebseinheiten Universitätssportzentrum (USZ) 2 - Leitende/r Direktor/in, Stellvertreter/in Universitätsarchiv (UA) 1 - Leitende/r Direktor/in Kustodie 1 1 Leitende/r Direktor/in An-Institute der TU Dresden An-Institut Life Science Inkubator Sachsen GmbH & Co. KG (LSI Sachsen) 2 - Geschäftsführung und Standortleitung Anlage 1 Zuarbeit der Technischen Universität Dresden Seite 9 von 9 Dendro-Institut Tharandt an der Technischen Universität Dresden 4 - Vorstand und Geschäftsführung Deutsches Institut für Sachunmittelbare Demokratie (DISUD) 2 - Direktor/in, Gründungsvorstand Dresden International University (DIU) 5 2 Präsidium Europäisches Institut für postgraduale Bildung an der Technischen Universität Dresden e.V. (EIPOS) 1 - Geschäftsführung Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung an der Technischen Universität Dresden e.V. (HAIT) 2 - Institutsleitung Institut für Dopinganalytik und Sportbiochemie Dresden an der TU Dresden (IDAS) 1 - Institutsleitung Institut für Holztechnologie Dresden (IHD) 4 - Institutsleitung IfM Institut für Musikinstrumentenbau e.V. (IfM) 6 1 Geschäftsführung und Vorstand Nanoelectronics Materials Lab gGmbH (NaMLab) 2 - Direktor/inn/en Struktur- und Werkstoffmechanikforschung Dresden GmbH an der Technischen Universität Dresden (SWM) 1 - Geschäftsführung Anlage 2 Zuarbeit der Universität Leipzig Seite 1 von 5 Kleine Anfrage der Abgeordneten Sarah Buddeberg, Fraktion DIE LINKE Drs-Nr.: 6/10769 Thema: Förderung hochqualifizierter Frauen in der Wissenschaft Frage 1: Was unternehmen und planen die Hochschulen nach §1 SächsHSFG, um hochqualifizierte Frauen in den Bereichen a) Studium und Lehre, b) Forschung und Entwicklung, c) Erlangung von Hochschulgraden und Teilnahme an Stipendien sowie d) Personalentwicklung der Hochschulen zu fördern, wie informieren sie über diese Fördermaßnahmen (bitte einzeln auflisten je Hochschule) und welche Personen, Gremien, Beauftragte, Vertretungen etc. sind in den Hochschulen aktiv, um die Förderung hochqualifizierter Frauen zu beobachten und mitzugestalten? • System der Vertrauensdozenten der Stiftungen, Vorschläge für die Studienstiftung • Mit dem Personalentwicklungskonzept stellt die Universität Leipzig sicher, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern ein strategischer Bestandteil der Hochschulentwicklungsplanung der Universität Leipzig ist (u.a. Gendersensible Berufungsverfahren, Entlastungsfonds für Professorinnen, Dual Career-Serviceangebote, t.e.a.m. Förderprogramm, Flexible Arbeitszeiten, Familienservice (Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen, Dual Career). Nicht nur die Erhöhung des Frauenanteils auf allen wissenschaftlichen Karrierestufen ist dabei ein zentrales Anliegen, sondern auch Familienfreundlichkeit und lebensphasenorientierte Personalpolitik. Um den mit der Vielfalt der Studierenden und Mitarbeitenden einhergehenden Anforderungen gerecht zu werden, richten sich die Bestrebungen der Universität Leipzig an Diversität als Chancengerechtigkeitskonzept der Zukunft aus. • Gender-Consulting in der Antragsphase von Forschungsvorhaben im Hinblick auf bedarfsgerechten Einsatz von Gleichstellungsmitteln zur Förderung von Frauen in der Wissenschaft • In Verbundprojekten wird strengstens auf die Geschlechterverteilung der Beantragenden geachtet >> (Ziel: 50% Forscherinnen bis Mitte der Clusterlaufzeit, im EXC Global Condition derzeit 32% Frauenanteil bei PIs, EXC Obesity 40% Frauenanteil bei PIs; Durchschnitt an der UL 20% bei Professuren, Medizinische Fakultät deutlich weniger). • Strenge Implementierung der DFG-Richtlinien zur Gleichstellung • In DFG-Verbundprojekten werden extra-Gelder für Gender equality measurements ausgeschöpft um besonders qualifizierte Frauen in der Wissenschaft zu unterstützen, z.B. durch Kinderbetreuung außerhalb der Öffnungszeiten von Einrichtungen, Kinderbetreuung bei Veranstaltungen, personelle Unterstützung bei Schwangerschaft/ Stillzeit und Elternteilzeit, Veranstaltung von Workshops zur Vernetzung und zur Karriereentwicklung • Die Research Academy Leipzig stellt Plätze bei Tagesmüttern für qualifizierte Doktorandinnen und Postdoktorandinnen zur Verfügung • Pre-Doc-Award der Research Academy Leipzig • Postdoc-Programm der Research Academy Leipzig • Die Research Academy Leipzig vergibt den Katharina-Windscheid-Promotionspreis für Wissenschaftler, die/der eine herausragende Dissertation unter besonderen Lebensumständen erstellt hat und eine Anerkennung im Sinne der Förderung der Geschlechtergleichheit und Familienfreundlichkeit in der Forschung verdient. • Wiedereinstiegsstipendien im Rahmen der Landesgraduiertenförderung (für laufende Qualifizierungsphasen [Promotion, Habilitation], zur Vorbereitung auf die Habilitation) • t.e.a.m. - Mentoring Programm für Promovendinnen an der UL und im Anlage 2 Zuarbeit der Universität Leipzig Seite 2 von 5 • UniBund (Halle-Jena-Leipzig) für Post-Doktorandinnen, Habilitandinnen und Juniorprofessorinnen; Pilotprojekt zur Kooperation mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen (ausgezeichnet mit dem Innovationspreis Weiterbildung des Freistaates Sachsen 2017). • Mit dem neu eingerichteten internen Flexiblen Fonds werden insbesondere Postdoktorandinnen (inkl. Juniorprofessorinnen) der Universität Leipzig unterstützt; die Mittel dienen zur Unterstützung der Antragsphase von Drittmitteln (es können Gelder für Reisen, Vernetzung, Hiwis, Coaching beantragt werden, die notwendig sind, um einen Drittmittelantrag zu entwickeln). • Professorinnen der Universität Leipzig haben zweimal jährlich die Möglichkeit Entlastungsmittel in Form studentischer oder wissenschaftlicher Hilfskräfte aus einem Fonds des Professorinnenprogramms zu beantragen. Durch die Hilfskraftstunden werden vor allem Mehrbelastungen der Professorinnen auf Grund des Engagements in der akademischen Selbstverwaltung, der Teilnahme an Berufungsverfahren sowie in Fachkollegien kompensiert. So werden für weibliche professorale Führungskräfte Freiräume zur Forschungsmittelakquise, innovative Gender-Projekte, die Einwerbung von Sach- und Personalmittel für neue Forschungsvorhaben und den Aufbau neuer Forschungsbereiche geschaffen (Professorinnen-Programm II des Bundes und der Länder). • Geplant: Pool von DFG Gleichstellungsmitteln einzurichten, um zentrale Veranstaltungen in Gender Equality Fragen zu organisieren und so die (weitere) Vernetzung von Wissenschaftlerinnen zu unterstützen. • Um die Anzahl der Professorinnen an der UL zu erhöhen wird insbesondere Wert auf die chancengerechte Durchführung von Berufungsverfahren gelegt. Eine wichtige Maßnahme ist in diesem Sinne die Teilnahme der Gleichstellungsbeauftragten an den Berufungsverfahren. Außerdem wurde ein gendersensibler Berufungsleitfaden entwickelt. Informationskanäle: • Direkte persönliche Kontakte Betreuer/Wissenschaftler – hochqualifizierte • Beratung und Informationen des Dezernats für Forschungs- und Transferservice • dezentrale Gleichstellungsbeauftragte der Fakultäten und zentralen Einrichtungen • Website des Gleichstellungsbeauftragten sowie Social-Media-Auftritt • Versand der Informationen an Instituts- sowie universitätsinternen MultiplaktorInnen- Verteiler • Monitorwerbung, Plakataushänge, Universitätsmagazin Frage 3: Welche der sächsischen Hochschulen und in §92 bis §95 SächsHSFG genannten Einrichtungen partizipiert an einem oder mehreren der folgenden Projekte und Initiativen (Bitte einzeln nach Einrichtung aufschlüsseln): a) TOTAL E-QUALITY (www.total-e-quality.de) b) genderdax (www.genderdax.de) c) berufundfamilie (http://www.berufundfamilie.de) d) Erfolgsfaktor Familie (www.erfolgsfaktor-familie.de) e) Charta der Vielfalt (www.charta-der-vielfalt.de) Charta der Vielfalt (www.charta-der-vielfalt.de): ja, Unterzeichnung am 08.07.2016 Ergänzungen: • Charta „Familie in der Hochschule“ und Mitglied des Best Practice-Club (https://www.familie-in-der-hochschule.de/) • 2015-2017: Diversity-Audit des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft (https://www.stifterverband.org/diversity-audit) Anlage 2 Zuarbeit der Universität Leipzig Seite 3 von 5 Frage 5: Welchen Anteil haben Frauen an den Führungspositionen in den a) zentralen Organen und den Organisationseinheiten unterhalb der zentralen Ebene (Dekanat, Fakultät, Bereiche) der sächsischen Hochschulen (bitte aufschlüsseln nach Hochschule und Organisationseinheit bzw. Führungsgremium) und b) in §92 bis §95 SächsHSFG genannten Einrichtungen? Der Anteil der Frauen an den Führungspositionen stellt sich wie folgt dar: Fakultät/Einrichtung Angabe in Köpfen Angabe in VZAE gesamt weibl % Frauen gesamt weibl % Frauen Fakultäten Theologische Fakultät 12 1 8,3% 11,5 1,0 8,7% Juristenfakultät 22 4 18,2% 22,0 4,0 18,2% Fakultät für Geschichte, Kunst- und Orientwissenschaften 38 11 28,9% 38,0 11,0 28,9% Philologische Fakultät 43 19 44,2% 43,0 19,0 44,2% Erziehungswissenschaftliche Fakultät 21 13 61,9% 21,0 13,0 61,9% Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie 31 9 29,0% 31,0 9,0 29,0% Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät 26 3 11,5% 25,8 3,0 11,7% Sportwissenschaftliche Fakultät 11 3 27,3% 11,0 3,0 27,3% Fakultät für Mathematik und Informatik 28 2 7,1% 27,5 2,0 7,3% Fakultät für Biowissenschaften, Pharmazie und Psychologie 30 9 30,0% 29,5 8,5 28,8% Fakultät für Physik und Geowissenschaften 32 4 12,5% 32,0 4,0 12,5% Fakultät für Chemie und Mineralogie 23 3 13,0% 22,5 3,0 13,3% Veterinärmedizinische Fakultät 23 6 26,1% 23,0 6,0 26,1% Zentrale Einrichtungen Sprachenzentrum 1 0 0,0% 1,0 0,0 0,0% Deutsches Literaturinstitut 4 0 0,0% 3,5 0,0 0,0% Studienkolleg Sachsen 1 0 0,0% 1,0 0,0 0,0% Universitätsbibliothek 11 7 63,6% 8,9 4,9 55,0% Universitätsarchiv 1 0 0,0% 1,0 0,0 0,0% Universitätsrechenzentrum Anlage 2 Zuarbeit der Universität Leipzig Seite 4 von 5 3 0 0,0% 3,0 0,0 0,0% Zentrum für Hochschulsport 0 0 0,0% 0,0 0,0 0,0% Zentrum für Medien und Kommunikation 1 1 100,0% 1,0 1,0 100,0% Biotechnologisch-Biomedizinisches Zentrum 1 1 100,0% 1,0 1,0 100,0% Zentrum für Lehrerbildung und Schulforschung 0 0 0,0% 0,0 0,0 0,0% Research Academy Leipzig 0 0 0,0% 0,0 0,0 0,0% Hochschuldidaktisches Zentrum Leipzig 0 0 0,0% 0,0 0,0 0,0% German Centre for Integrative Biodiversity Research 2 1 50,0% 2,0 1,0 50,0% SIKT 0 0 0,0% 0,0 0,0 0,0% Universitätsmusikdirektor 1 0 0,0% 1,0 0,0 0,0% Kustodie 1 0 0,0% 1,0 0,0 0,0% Zentralverwaltung Büro der Kanzlerin 1 1 100,0% 1,0 1,0 100,0% Büro für Umweltschutz und Arbeitssicherheit 0 0 0,0% 0,0 0,0 0,0% Innenrevision 1 0 0,0% 1,0 0,0 0,0% Justitiariat 1 1 100,0% 0,8 0,8 100,0% Dezernat 1 4 1 25,0% 4,0 1,0 25,0% Dezernat 2 6 3 50,0% 5,4 2,9 53,5% Dezernat 3 10 6 60,0% 10,0 6,0 60,0% Dezernat 4 3 0 0,0% 3,0 0,0 0,0% Als Führungspositionen wurden folgende Amtsdienstbezeichnungen gezählt: • Professor/in mit Aufsichts- und Leitungsfunktion • W3- /C4 und W2/C3 Professor/in • Professor/in • Leiter/in Zentraler Einrichtung • Dezernent/in • Stabsstellenleiter/in • Dozent/in mit Leitungsfunktion Anlage 2 Zuarbeit der Universität Leipzig Seite 5 von 5 • Juniorprofessor/in • Sachgebietsleiter/in • Bereichsleiter/in • Abteilungsleiter/in • Dekanatsrat/rätin Die funktionale Zuordnung der Beschäftigten wurde aus den Anforderungen der Sächsischen Frauenförderungsstatistik entnommen. Anlage 3 Zuarbeit der Technischen Universität Chemnitz Seite 1 von 6 Kleine Anfrage der Abgeordneten Sarah Buddeberg, Fraktion DIE LINKE Drs-Nr.: 6/10769 Thema: Förderung hochqualifizierter Frauen in der Wissenschaft Frage 1: Was unternehmen und planen die Hochschulen nach §1 SächsHSFG, um hochqualifizierte Frauen in den Bereichen a) Studium und Lehre, b) Forschung und Entwicklung, c) Erlangung von Hochschulgraden und Teilnahme an Stipendien sowie d) Personalentwicklung der Hochschulen zu fördern, wie informieren sie über diese Fördermaßnahmen (bitte einzeln auflisten je Hochschule) und welche Personen, Gremien, Beauftragte, Vertretungen etc. sind in den Hochschulen aktiv, um die Förderung hochqualifizierter Frauen zu beobachten und mitzugestalten? a) Studium und Lehre und c) Erlangung von Hochschulgraden und Teilnahme an Stipendien • Nutzung der Qualifizierungsangebote des Hochschuldidaktischen Zentrums Leipzig • Mentoring- und Coachingangebote zur Unterstützung der Karrierebestrebungen von Wissenschaftlerinnen (u. a. thematische Angebote aus dem Soft-Skill-Bereich und Schulungen fachübergreifender Kompetenzen) • Ausbau der Frauen- und Geschlechterforschung, Ringvorlesung, Seminare, Workshops • Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Studium, Beruf, Familien- und Pflegeaufgaben, Betreuungsangebote für Kinder von Universitätsangehörigen • Interdiziplinäres Symposium für Ingenieurinnen, Naturwissenschaftlerinnen, Mathematikerinnen und Informatikerinnen (ISINA) als Plattform für Wissenstransfer und Austausch zu Themen wie Interdisziplinäre Forschung, Erfolgsstrategien sowie Impulsen zu innovativen Arbeitsformen; Netzwerkerweiterung • Vergabe von Kurzzeitstipendien zur Fertigstellung von Promotion oder Habilitation • Bezuschussung von Kongress- und Tagungsteilnahmen aus dem Gleichstellungsfond, um Sichtbarkeit der Wissenschaftlerinnen auf Fachebene national als auch international zu fördern • Wissenschaftlerinnenstammtisch zum fachlichen Austausch, Netzwerkerweiterung, Kooperationsentwicklung • Personalgespräche zur weiteren Karriereentwicklung • Präsentation international erfolgreicher Wissenschaftlerinnen in fakultätsübergreifender Ringvorlesung (Schaffung von Rollenvorbildern); langfristige Zielsetzung – ausgezeichnete Wissenschaftlerinnen im Wissenschaftsbetrieb halten und durch Netzwerke und Mentoring auf dem Weg in eine Führungspositionen begleiten; interdisziplinärer Austausch b) Forschung und Entwicklung Zwischen den Forscherverbünden an der TU Chemnitz und dem Zentrum für Chancengleichheit in Wissenschaft und Forschung mit der zentralen Gleichstellungsbeauftragten besteht eine enge Zusammenarbeit. Hochqualifizierte Frauen in diesem Bereich erhalten Unterstützung und Begleitung: Karriere- und Netzwerkbildung • Vermittlung von Angeboten zur Karriereentwicklung von Nachwuchswissenschaftlerinnen wie Mentoring, Soft-Skills-Seminare, Weiterbildungskurse und Netzwerktreffen • Angebot eines Wissenschaftlerinnenstammtisches Anlage 3 Zuarbeit der Technischen Universität Chemnitz Seite 2 von 6 Planung und Organisation familiengerechter Angebote • Bereitstellung, Organisation und Abrechnung von langfristigen Kinderbetreuungsangeboten, z. B. durch Abschluss von Kooperationsverträgen mit Trägern von Betreuungseinrichtungen oder den Ankauf von Betreuungsplätzen • Organisation von Betreuungspersonal für Veranstaltungen • Organisation von Ferienangeboten für Kinder • Einrichtung von Eltern-Kind-Arbeitsräumen • Beratung zu Sonder-Maßnahmen (Ausgleich von Ausfall oder Teilzeittätigkeiten, usw.) Sonstige Maßnahmen zur Förderung von Chancengleichheit • Beteiligung an Veranstaltungen für Schülerinnen und Studentinnen • individuelle Beratung von Wissenschaftlerinnen zu Gleichstellungsfragen • Durchführung und Organisation von Vorträgen zur Gender-Sensibilisierung d) Personalentwicklung der Hochschulen • gendergerechte Personalentwicklung wird im Rektorat, den Fakultäten und auch in der Gleichstellungskommission der TU Chemnitz thematisiert und diskutiert Wie informieren sie über diese Fördermaßnahmen? • Veröffentlichungsorgane der TU Chemnitz • Homepage des Zentrums für Chancengleichheit in Wissenschaft und Forschung (Projekte der Gleichstellungsbeauftragten); Homepage der TUC • Wissenschaftlerinnenstammtisch, AG Mentoring • Diverse Veranstaltungen des Bereiches Gleichstellung • Newsletter der Gleichstellungsbeauftragten, TUCinside • Direkte Ansprache der Wissenschaftlerinnen • Bericht der Gleichstellungsbeauftragten im Senat und der dezentralen Gleichstellungsbeauftragten in den Fakultätsräten Welche Personen, Gremien, Beauftragte, Vertretungen etc. sind in den Hochschulen aktiv, um die Förderung hochqualifizierter Frauen zu beobachten und mitzugestalten? • Rektorat, Senat, Senatskommissionen, Fakultäten, Zentrale Einrichtungen, Gleichstellungskommission, Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte, Student_innen-rat, Personalrat Frage 3: Welche der sächsischen Hochschulen und in §92 bis §95 SächsHSFG genannten Einrichtungen partizipiert an einem oder mehreren der folgenden Projekte und Initiativen (Bitte einzeln nach Einrichtung aufschlüsseln): a) TOTAL E-QUALITY (www.total-e-quality.de) b) genderdax (www.genderdax.de) c) berufundfamilie (http://www.berufundfamilie.de) d) Erfolgsfaktor Familie (www.erfolgsfaktor-familie.de) e) Charta der Vielfalt (www.charta-der-vielfalt.de) • TOTAL E-QUALITY (www.total-e-quality.de) (wird 2018 durch TU Chemnitz beantragt) • berufundfamilie (http://www.berufundfamilie.de) Anlage 3 Zuarbeit der Technischen Universität Chemnitz Seite 3 von 6 Die TU Chemnitz wurde 2006 erstmalig für das Zertifikat „audit familiengerechte hochschule“ auditiert und seitdem regelmäßig reauditiert. Frage 5: Welchen Anteil haben Frauen an den Führungspositionen in den a) zentralen Organen und den Organisationseinheiten unterhalb der zentralen Ebene (Dekanat, Fakultät, Bereiche) der sächsischen Hochschulen (bitte aufschlüsseln nach Hochschule und Organisationseinheit bzw. Führungsgremium) und b) in §92 bis §95 SächsHSFG genannten Einrichtungen? Der Anteil der Frauen an den Führungspositionen stellt sich wie folgt dar: Frauen in Führungspositionen an TU Chemnitz in den Dekanaten (Stand: 27.09.2017) Fakultät Anzahl Frauen Naturwissenschaften 0 Mathematik 0 Maschinenbau 0 Elektrotechnik/ Informationstechnik 0 Informatik 0 Wirtschaftswissenschaften 4 Philosophische Fak. 1 Human- und Sozialwissenschaften 1 Summe: 6 Anlage 3 Zuarbeit der Technischen Universität Chemnitz Seite 4 von 6 Anteil der Professorinnen (Stichtag 01.12.2016) Fakultät Prof./Prof- V. W2/W3/J P gesamt Davon Frauen % Prof./ Prof-V. W3/ C4 Davon Frauen % Prof./ Prof-V. W2/ C3 Davon Frauen % JP Davon Frauen % NW 20 2 10,0 14 2 14,3 5 0 0,0 1 0 0,0 Mathe 17 0 0,0 8 0 0,0 7 1 14,3 2 0 0,0 MB 27 3 11,1 23 3 13,0 4 0 0,0 0 0 0,0 ET/ IT 17 2 11,8 13 1 7,7 4 1 25,0 0 0 0,0 IN 13 2 15,4 9 1 11,1 3 1 33,3 1 0 0,0 WiWi 21 5 23,8 16 5 31,3 1 0 0,0 4 0 0,0 Phil. Fak. 32 13 40,6 13 4 30,8 14 6 42,9 5 3 60,0 HSW 21 3 14,3 6 1 16,7 9 1 11,1 6 1 16,7 ZLB 7 5 72,4 1 0 0,0 3 2 66,7 3 3 100,0 Gesamt 175 35 20,0 103 17 16,5 50 12 24,0 22 7 31,8 Anlage 3 Zuarbeit der Technischen Universität Chemnitz Seite 5 von 6 Fakultätsräte der Amtsperiode 01.04.2016 – 31.03.2018 Erweiterter Vorstand des Zentrums für Lehrerbildung der Amtsperiode 01.12.2016 – 30.11.2019 HochschullehrerInnen Akademische MitarbeiterInnen Gesamt Davon Frauen % Gesamt Davon Frauen % 5 4 80 2 2 100 HochschullehrerInnen Akademische MitarbeiterInnen Sonstige MitarbeiterInnen Fakultät Gesamt Davon Frauen % Gesamt Davon Frauen % Gesamt Davon Frauen % NW 7 0 0,0 2 1 50,0 1 1 100,0 Mathe 7 0 0,0 2 0 0,0 1 1 100,0 MB 9 2 22,2 3 0 0,0 1 0 0,0 ET/ IT 7 2 28,6 2 0 0,0 1 1 100,0 IN 7 0 0,0 2 0 0,0 1 0 0,0 WiWi 7 3 42,9 2 2 100,0 1 1 100,0 Phil. Fak. 7 2 28,6 2 1 50,0 0 0 0,0 HSW 7 2 28,6 2 1 50,0 1 1 100,0 Gesamt 58 11 19,0 17 5 29,4 7 5 71,4 Anlage 3 Zuarbeit der Technischen Universität Chemnitz Seite 6 von 6 Frauen in Leitungspositionen (Auszug Frauenförderplan 2017): Dem Rektorat gehört in der Amtsperiode seit dem 01.10.2016 aktuell keine Frau an. In der zentralen Verwaltung (Stichtag zum 01.12.2016) werden die Dezernate Personal sowie Haushalt und Wirtschaft durch eine Frau geleitet. Vier Frauen sind als Abteilungsleiterinnen tätig. Anteil der Frauen an den Führungspositionen in den in § 92 bis § 95 SächsHSFG genannten Einrichtungen Dem Zentrum für Lehrerbildung, dem Zentrum für Fremdsprachen und dem Zentrum für Wissens- und Technologietransfer stehen jeweils eine Geschäftsführerin vor. Die Universitätsbibliothek wird von einer Direktorin geleitet. Im Excellenzcluster MERGE arbeiten vier Frauen als Hauptforschungsleiterinnen. Anlage 4 Zuarbeit der Technischen Universität Bergakademie Freiberg Seite 1 von 3 Kleine Anfrage der Abgeordneten Sarah Buddeberg, Fraktion DIE LINKE Drs-Nr.: 6/10769 Thema: Förderung hochqualifizierter Frauen in der Wissenschaft Informationen zum Verständnis Die TU Bergakademie Freiberg steht hinter der Zielsetzung einer Förderung hochqualifizierter Frauen in der Wissenschaft und unterstützt deren Umsetzung mit zahlreichen Maßnahmen und In-strumenten. Um Gleichstellung, Chancengleichheit und Familienfreundlichkeit fest in die Zielset-zungen und Verfahrensweisen zu verankern hat die TU Bergakademie Freiberg im Frühjahr 2011 ein Gleichstellungskonzept verabschiedet, welches Zielvorgaben und Maßnahmen der Gleichstel-lungsarbeit bis 2020 formuliert (http://tufreiberg .de/sites/default/files/media/gleichstellung-chancen-gleichheit--familienfreundlichkeitan -der-tu-bergakademie-freiberg-482/konzept_gleichstellung_korrekturen _01_02_2011_.pdf). Frage 1: Was unternehmen und planen die Hochschulen nach §1 SächsHSFG, um hochqualifizierte Frauen in den Bereichen a) Studium und Lehre, b) Forschung und Entwicklung, c) Erlangung von Hochschulgraden und Teilnahme an Stipendien sowie d) Personalentwicklung der Hochschulen zu fördern, wie informieren sie über diese Fördermaßnahmen (bitte einzeln auflisten je Hochschule) und welche Personen, Gremien, Beauftragte, Vertretungen etc. sind in den Hochschulen aktiv, um die Förderung hochqualifizierter Frauen zu beobachten und mitzugestalten? Gegenwärtig werden hochqualifizierte Frauen an der TU Bergakademie Freiberg mit den folgenden Instrumenten gefördert und unterstützt: • Erfolgsteam Junge Frauen an die Spitze (http://tu-freiberg.de/grafa/ueberuns /projekte/junge-frauen-spitze): Im Rahmen eines regelmäßigen Coachings, dem wechselseitigen Erfahrungsaustausch und qualifizierenden Workshops werden im Rahmen des Programms hochqualifizier-ten Frauen während der Promotionsphase aktiv in ihrer Entwicklung gefördert und für eine spätere Karriere in der Wissenschaft, der Wirtschaft oder der Politik vorbereitet. Die Organisation und Betreuung des Programmes wird durch die universitätsinterne Graduierten- und Forschungsakademie (GraFA) übernommen, mit finanzieller Unterstützung durch die Dr.-Erich-Krüger-Stiftung und die Hochschule. • Stipendien zur Promotionsabschlussförderung (http://tu-freiberg.de/gleichstellung/foerdermoeglichkeiten -an-tu-baf/stipendium-zur-foerderung-des-abschlusses-von-promoti): Primäre Zielgruppe für diese Förderung sind Promovierende, bei denen sich aufgrund familiärer Belastungen und einer entsprechend verlängerten Promotionsphase Finanzierungslücken ergeben. Neben hochqualifizierten Frauen, die die Mehrheit der Geförderten bilden, steht die Förderung prinzipiell auch familiär stark eingespannten Vätern offen. • Allgemeine Gleichstellungsmaßnahmen – hier der Zweig Projekte zur gezielten Karriereförderung junger Wissenschaftlerinnen (http://tufreiberg .de/gleichstellung/foerdermoeglichkeiten-tu-baf/allgemeinegleichstellungsfoerderung ): Hier besteht die Möglichkeit, neben regulären Pro-grammen, wie dem Erfolgsteam Junge Frauen an die Spitze, auch einzelfallbezogene Maßnahmen und Projekte zur Förderung hochqualifizierter Frauen in der Wissenschaft zu beantragen. Anlage 4 Zuarbeit der Technischen Universität Bergakademie Freiberg Seite 2 von 3 • Mary-Hegeler-Stipendium für Habilitandinnen und Postdoktorandinnen der TU Bergakademie Freiberg (http://tu-freiberg.de/gleichstellung/foerdermoeglichkeiten-tubaf /allgemeine-gleich-stellungsfoerderung): Beantragt werden können Stipendien für jeweils max. 12 Monate entweder zu Beantragung eines Projektes, das zu einer Universitätslaufbahn (Habilitation) befähigt oder zur Unterstützung beim Abschluss einer Habilitation. • Generell werden alle in der Anfrage aufgelisteten Themenfelder durch Beratungs-, Betreuungs- und Qualifizierungsangebote der Graduierten- und Forschungsakademie abgedeckt, die gleich-ermaßen Männern und Frauen offenstehen. Darüber hinaus haben alle Habilitandinnen und Mary-Hegeler-Stipendiatinnen die Möglichkeit eines individuellen Coachings durch die Direktorin der GraFA. • Speziell zur Erhöhung des Anteils junger Frauen in den MINT-Fächern setzt die TU Bergakademie Freiberg Maßnahmen im Bereich der Studienwerbung ein. Dazu zählen die Beteiligung am Girls Day mit zahlreichen Angeboten sowie die Projektwochen „Wie die Väter, so die Töchter!“ im Rahmen der Schüleruniversität, die sich an Gymnasialschülerinnen der 10. und 11. Klassen richtet. • Die Personalentwicklung erfolgt im Einklang mit dem Gleichstellungskonzept der Universität und sieht zur Erreichung der gesetzten Gleichstellungsziele eine gezielte Ansprache qualifizierter Frauen bei der Kandidatensuche für zu besetzende Stellen sowie ggf. eine Bevorzugung weiblicher Kandidaten bei gleicher fachlicher Eignung vor. Über die an der TU Bergakademie Freiberg bestehenden Angebote zur Förderung hochqualifizierter Frauen in der Wissenschaft wird regelmäßig und aktiv durch die Gleichstellungsbeauftragten in den verschiedenen Struktureinheiten der Universität sowie die dem Rektorat unterstellte und in der Graduierten- und Forschungsakademie angesiedelte Stabsstelle für Gleichstellungsarbeit informiert. Angebote und Ausschreibungen werden darüber hinaus über den zentralen E-Mail-Verteiler UniInfo sowie die Website der Universität informiert. Für Entscheidungen bezüglich der finanziellen Förderung der genannten Maßnahmen ist die Rektoratskommission Diversity, Gleichstellung und Inklusion zuständig. Frage 3: Welche der sächsischen Hochschulen und in §92 bis §95 SächsHSFG genannten Einrichtungen partizipiert an einem oder mehreren der folgenden Projekte und Initiativen (Bitte einzeln nach Einrichtung aufschlüsseln): a) TOTAL E-QUALITY (www.total-e-quality.de) b) genderdax (www.genderdax.de) c) berufundfamilie (http://www.berufundfamilie.de) d) Erfolgsfaktor Familie (www.erfolgsfaktor-familie.de) e) Charta der Vielfalt (www.charta-der-vielfalt.de) Die TU Bergakademie Freiberg war Teilnehmer der Initiative berufundfamilie (Punkt c) und wurde von dieser am 15.03.2014 mit dem Zertifikat als "familiengerechte hochschule" ausgezeichnet. Da innerhalb der Universität bereits alle von berufundfamilie empfohlenen Maßnahmen implementiert worden sind und eine inhaltliche Weiterentwicklung nicht angeboten wurde, wurde auf eine Reauditierung in diesem Jahr verzichtet. Stattdessen engagiert sich die TU Bergakademie Freiberg heute im Best Practice Club der Charta Familie in der Hochschule, in den sie im Mai 2014 als Mitglied aufgenommen wurde. In der Initiative „Erfolgsfaktor Familie“ (Punkt d) engagiert sich die TU Berg-akademie Freiberg seit 2008 im Rahmen des Lokalen Bündnisses für Familie, dem Freiberger Bündnis für Familienfreundlichkeit sowie seit 2011 als direktes Mitglied. Anlage 4 Zuarbeit der Technischen Universität Bergakademie Freiberg Seite 3 von 3 Frage 5: Welchen Anteil haben Frauen an den Führungspositionen in den a) zentralen Organen und den Organisationseinheiten unterhalb der zentralen Ebene (Dekanat, Fakultät, Bereiche) der sächsischen Hochschulen (bitte aufschlüsseln nach Hochschule und Organisationseinheit bzw. Führungsgremium) und b) in §92 bis §95 SächsHSFG genannten Einrichtungen? Der Anteil der Frauen an den Führungspositionen stellt sich wie folgt dar: Gremium/Organisationseinheit Anzahl der Frauen Anteil Frauen an Gesamtzahl Senat 5 29,4 % Erweiterter Senat 15 17,9 % Hochschulrat 3 30,0 % Rektorat 1 25,0 % Dezernenten 3 75,0 % Zentrale Einrichtungen 6 66,7 % Dekane 0 0 % Fakultätsräte 28 32,2 % Professuren 9 9,9 % Anlage 5 Zuarbeit der Hochschule für Bildende Künste Dresden Seite 1 von 2 Kleine Anfrage der Abgeordneten Sarah Buddeberg, Fraktion DIE LINKE Drs-Nr.: 6/10769 Thema: Förderung hochqualifizierter Frauen in der Wissenschaft Frage 1: Was unternehmen und planen die Hochschulen nach §1 SächsHSFG, um hochqualifizierte Frauen in den Bereichen a) Studium und Lehre, b) Forschung und Entwicklung, c) Erlangung von Hochschulgraden und Teilnahme an Stipendien sowie d) Personalentwicklung der Hochschulen zu fördern, wie informieren sie über diese Fördermaßnahmen (bitte einzeln auflisten je Hochschule) und welche Personen, Gremien, Beauftragte, Vertretungen etc. sind in den Hochschulen aktiv, um die Förderung hochqualifizierter Frauen zu beobachten und mitzugestalten? An der Hochschule für Bildende Künste Dresden gibt es einen Frauenförderplan. Dieser beinhaltet u. a. die Maßnahmen zu Stellenausschreibungen, Stellenbesetzungen und Fortbildung. Für unsere wissenschaftlichen/ künstlerischen Mitarbeiter (Fachhochschulabschluss, Hochschulabschluss) wird vor dem Abschluss des befristeten Arbeitsvertrages nach WissZVG eine Qualifizierungsvereinbarung (zwischen zugeordneten Prof. und dem jeweiligen Mitarbeiter/in) abgeschlossen. Ziel der Qualifizierungsvereinbarung ist die individuelle Weiterbildung in der Lehre mit bzw. ohne Promotionsvorhaben. Über Fördermaßnahmen wird per E-Mail, Hausmitteilungen, das Intranet und Internet und die interne Öffentlichkeitsarbeit informiert. An der Förderung hochqualifizierter Frauen sind aktiv beteiligt die Frauenbeauftragte, die Gleichstellungsbeauftragte, der Personalrat, das Rektorat, der Senat, die Fakultätsräte, die Studienkommissionen, der Verwaltung sowie der Studierendenrat. Frage 3: Welche der sächsischen Hochschulen und in §92 bis §95 SächsHSFG genannten Einrichtungen partizipiert an einem oder mehreren der folgenden Projekte und Initiativen (Bitte einzeln nach Einrichtung aufschlüsseln): a) TOTAL E-QUALITY (www.total-e-quality.de) b) genderdax (www.genderdax.de) c) berufundfamilie (http://www.berufundfamilie.de) d) Erfolgsfaktor Familie (www.erfolgsfaktor-familie.de) e) Charta der Vielfalt (www.charta-der-vielfalt.de) Die Hochschule für Bildende Künste Dresden nimmt an keinem der Programme teil. Frage 5: Welchen Anteil haben Frauen an den Führungspositionen in den a) zentralen Organen und den Organisationseinheiten unterhalb der zentralen Ebene (Dekanat, Fakultät, Bereiche) der sächsischen Hochschulen (bitte aufschlüsseln nach Hochschule und Organisationseinheit bzw. Führungsgremium) und b) in §92 bis §95 SächsHSFG genannten Einrichtungen? Anlage 5 Zuarbeit der Hochschule für Bildende Künste Dresden Seite 2 von 2 Der Anteil der Frauen in Führungspositionen stellt sich wie folgt dar: (Anzahl Frauen von der Gesamtanzahl Personen des Gremiums) In den zentralen Organen: Hochschulrat: 2/5 Rektorat: 1/4 Senat: 3/11 Erweiterter Senat: 11/23 Unterhalb der zentralen Ebene: Fakultätsrat I: 7/13 Fakultätsrat II: 6/13 Dekanat I: 1/2 Dekanat II: 0/2 In den zentralen Einrichtungen: Bibliothek: 1/1 Archiv: 1/1 Ausstellungswesen: 1/1 Labortheater: 0/1 IT: 0/1 Zum Anteil der Frauen in Führungspositionen in §92 bis §95 SächsHSFG genannten Einrichtungen wird Fehlmeldung erteilt. Anlage 6 Zuarbeit der Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden Seite 1 von 1 Kleine Anfrage der Abgeordneten Sarah Buddeberg, Fraktion DIE LINKE Drs-Nr.: 6/10769 Thema: Förderung hochqualifizierter Frauen in der Wissenschaft Frage 1: Was unternehmen und planen die Hochschulen nach §1 SächsHSFG, um hoch-qualifizierte Frauen in den Bereichen a) Studium und Lehre, b) Forschung und Entwicklung, c) Erlangung von Hochschulgraden und Teilnahme an Stipendien sowie d) Personalentwicklung der Hochschulen zu fördern, wie informieren sie über diese Fördermaßnahmen (bitte einzeln auflisten je Hochschule) und welche Personen, Gremien, Beauftragte, Vertretungen etc. sind in den Hochschulen aktiv, um die Förderung hochqualifizierter Frauen zu beobachten und mitzugestalten? Die Hochschule nimmt derzeit an der Auditierung familiengerechte Hochschule teil. Im Rahmen der Auditierung geht es in erster Linie um die Vereinbarung von Beruf bzw. Studium und Familie mit dem Ziel die Lebensrealität des Einzelnen mit hervorragenden Leistungen in Studium, Lehre und Forschung in Einklang zu bringen. Über die Fördermaßnahmen im Rahmen der Auditierung informiert die Hochschule mit ihren internen Kommunikationsmedien (Newsletter, Hausmitteilung, website, facebook) sowie über die Gremien (Senat, Senatskommission, Hochschulrat, Fakultäten). Die Hochschule nimmt außerdem am Professorinnenprogramm des Bundes teil. Damit wird seit 2009 ff. eine Professorin gefördert. Im Rahmen der Zielvereinbarung achtet die Hochschule auf die Umsetzung des Gleichstellungsauftrages. Die Förderung hochqualifizierter Frauen wird außerdem bei der Fortschreibung der Hochschulentwicklungsplanung (Fertigstellung Juni 2018) sowie bei der Entwicklung eines Personalentwicklungskonzeptes (Fertigstellung Juni 2018) eine entscheidende Rolle spielen. Frage 3: Welche der sächsischen Hochschulen und in §92 bis §95 SächsHSFG genannten Einrichtungen partizipiert an einem oder mehreren der folgenden Projekte und Initiativen (Bitte einzeln nach Einrichtung aufschlüsseln): a) TOTAL E-QUALITY (www.total-e-quality.de) b) genderdax (www.genderdax.de) c) berufundfamilie (http://www.berufundfamilie.de) d) Erfolgsfaktor Familie (www.erfolgsfaktor-familie.de) e) Charta der Vielfalt (www.charta-der-vielfalt.de) Fehlmeldung. Die Hochschule nimmt am Audit familiengerechte Hochschule teil. Frage 5: Welchen Anteil haben Frauen an den Führungspositionen in den a) zentralen Organen und den Organisationseinheiten unterhalb der zentralen Ebene (Dekanat, Fakultät, Bereiche) der sächsischen Hochschulen (bitte aufschlüsseln nach Hochschule und Organisationseinheit bzw. Führungsgremium) und b) in §92 bis §95 SächsHSFG genannten Einrichtungen? Der Anteil der Frauen in Führungspositionen stellt sich wie folgt dar: Dekane: 50,0% Studiendekane: 22,0% Zum Anteil der Frauen in Führungspositionen in §92 bis §95 SächsHSFG genannten Einrichtungen wird Fehlmeldung erteilt. Anlage 7 Zuarbeit der Palucca Hochschule Für Tanz Dresden Seite 1 von 2 Kleine Anfrage der Abgeordneten Sarah Buddeberg, Fraktion DIE LINKE Drs-Nr.: 6/10769 Thema: Förderung hochqualifizierter Frauen in der Wissenschaft Frage 1: Was unternehmen und planen die Hochschulen nach §1 SächsHSFG, um hoch-qualifizierte Frauen in den Bereichen a) Studium und Lehre, b) Forschung und Entwicklung, c) Erlangung von Hochschulgraden und Teilnahme an Stipendien sowie d) Personalentwicklung der Hochschulen zu fördern, wie informieren sie über diese Fördermaßnahmen (bitte einzeln auflisten je Hochschule) und welche Personen, Gremien, Beauftragte, Vertretungen etc. sind in den Hochschulen aktiv, um die Förderung hochqualifizierter Frauen zu beobachten und mitzugestalten? Die Palucca Hochschule für Tanz Dresden hat einen überdurchschnittlichen hohen Frauenanteil in allen Arbeitsbereichen. a) Studium und Lehre: Der Anteil der weiblichen Studierenden lag zum Stichtag 1.12.2016 bei 56,7 %. b) Forschung und Entwicklung: Forschung und Entwicklung ist auf Grund der speziellen Ausrichtung der Palucca Hochschule für Tanz Dresden als Einrichtung der praktischen Tanzausbildung nicht relevant. c) Erlangung von Hochschulgraden und Teilnahme an Stipendien: Gleiches gilt für die Erlangung von Hochschulgraden. Die Teilnahme der weiblichen Studierenden an Stipendienprogrammen wird nachhaltig unterstützt. Im vergangenen Jahr konnten 23 Stipendiatinnen gefördert werden: - Deutschlandstipendium 2x - Studienstiftung des deutschen Volkes 1x - American Dance Festival (Esther-Arnhold-Seligmann-Stipendium 2x) - Sommerkurs-Stipendien 8x - Erasmus Stipendium 1x - PROMOS Stipendium des DAAD 3x - DAAD-Preis 1x - STIBET-Studienabschluss-Stipendium des DAAD 4x - Sächsisches Landesgraduiertenstipendium 1x. d) Personalentwicklung der Hochschulen: Die Interessen der weiblichen Angestellten und Studierenden sowie der Professorinnen der Palucca Hochschule für Tanz Dresden werden durch die Gleichstellungsbeauftragte in allen relevanten Gremien sowie bei Einstellungen bzw. Berufungen vertreten. In drei der fünf Berufungsverfahren der Jahre 2015 und 2016 wurden Frauen eingestellt. Frage 3: Welche der sächsischen Hochschulen und in §92 bis §95 SächsHSFG genannten Einrichtungen partizipiert an einem oder mehreren der folgenden Projekte und Initiativen (Bitte einzeln nach Einrichtung aufschlüsseln): a) TOTAL E-QUALITY (www.total-e-quality.de) b) genderdax (www.genderdax.de) c) berufundfamilie (http://www.berufundfamilie.de) d) Erfolgsfaktor Familie (www.erfolgsfaktor-familie.de) e) Charta der Vielfalt (www.charta-der-vielfalt.de) Anlage 7 Zuarbeit der Palucca Hochschule Für Tanz Dresden Seite 2 von 2 Die Palucca Hochschule für Tanz Dresden nimmt an keinem der Programme teil. Frage 5: Welchen Anteil haben Frauen an den Führungspositionen in den a) zentralen Organen und den Organisationseinheiten unterhalb der zentralen Ebene (Dekanat, Fakultät, Bereiche) der sächsischen Hochschulen (bitte aufschlüsseln nach Hochschule und Organisationseinheit bzw. Führungsgremium) und b) in §92 bis §95 SächsHSFG genannten Einrichtungen? Der Anteil der Frauen in Führungspositionen stellt sich wie folgt dar: In den zentralen Organen: Rektorat: Frauenanteil 50,0 % (Prorektorin, Kanzlerin) Senat: Frauenanteil 67,7 % Beitrat: Frauenanteil 40,0 % Die Aufgaben des Hochschulrates sowie des erweiterten Senates nimmt gem. § 102 Abs. 2 SächsHSFG der Senat wahr. Die Palucca Hochschule für Tanz Dresden hat keine Fakultäten und damit keine der in Frage 5 a) entsprechenden Einheiten unterhalb der zentralen Ebene. In §92 bis §95 SächsHSFG genannten Einrichtungen: Auf Grund der geringen Größe ist die Hochschulbibliothek mit nur einer Bibliothekarin besetzt. Anlage 8 Zuarbeit der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Seite 1 von 2 Kleine Anfrage der Abgeordneten Sarah Buddeberg, Fraktion DIE LINKE Drs-Nr.: 6/10769 Thema: Förderung hochqualifizierter Frauen in der Wissenschaft Frage 1: Was unternehmen und planen die Hochschulen nach §1 SächsHSFG, um hoch-qualifizierte Frauen in den Bereichen a) Studium und Lehre, b) Forschung und Entwicklung, c) Erlangung von Hochschulgraden und Teilnahme an Stipendien sowie d) Personalentwicklung der Hochschulen zu fördern, wie informieren sie über diese Fördermaßnahmen (bitte einzeln auflisten je Hochschule) und welche Personen, Gremien, Beauftragte, Vertretungen etc. sind in den Hochschulen aktiv, um die Förderung hochqualifizierter Frauen zu beobachten und mitzugestalten? Die Hochschulleitung und die Hochschulverwaltung informieren regelmäßig hochschulweit über laufende Programme, Stipendien und Ausschreibungen. Spezielle Stipendien und Fördermaßnahmen für Frauen werden zudem durch den Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und die Gleichstellungsbeauftragte gezielt über einen entsprechenden Verteiler bekannt gegeben. Die Informationen erfolgen auch über einen Newsletter an Studierende, Alumni und MitarbeiterInnen. Außerdem werden bei Bedarf Rundmails an alle drei Zielgruppen versandt und Aushänge am ´schwarzen Brett´ vorgenommen. Verwiesen wird an dieser Stelle auch auf das mit Sondermitteln des SMWK zur Steigerung des Studienerfolges finanzierte Programm `SUPPORT-Büro der HGB Leipzig´. Das `SUPPORT-Büro der HGB Leipzig´ hat das Ziel, durch spezielle Informationsangebote, Workshops und Seminare eine kontinuierliche Vermittlung fachübergreifender und berufsfeldspezifischer Kenntnisse und Fähigkeiten zu sichern, erste Erfahrungen im Kunstfeld zu machen, den Austausch mit Akteuren/Innen im Kunstkontext zu stärken und Kooperationen mit Ausstellungshäusern, Verlagen und Institutionen zu verstetigen. Ein Teil dieses seit dem Sommersemester 2017 laufenden Programmes ist der Spezifik der Künstlerinnen gewidmet. In Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle zur Förderung der Chancengleichheit an Sächsischen Universitäten und Hochschulen wird im Festsaal der HGB Leipzig am 14.11.2017 die Posiumsdiskussion ´KünstlerinnenKarrieren: Zwischen Traum und Wirklichkeit stattfinden. Im Gespräch mit der Kuratorin Julia Schäfer (GfZK) sprechen Katja Strunz (Bildende Künstlerin), Katy Müller (Grafikdesignerin), Jasmin Solfaghari (Opernregisseurin) und Julia Hülsmann (Jazzpianistin) über ihre Erfahrungen auf dem Weg zur erfolgreichen selbständigen künstlerischen Praxis und geben Einblicke in Herausforderungen, Chancen und individuelle Wege in ihrem jeweiligen Berufsfeld. Die Information über die Veranstaltungen der Hochschule und des Support-Büros erfolgen über den HGB-Veranstaltungskalender, Rundmails, Newsletter, Flyer und Aushänge. Das Rektorat der Hochschule hat in der Sitzung am 28.3.2017 ein Strategiepapier zur Erstellung eines Personalentwicklungskonzeptes beschlossen und die Kanzlerin beauftragt, eine Arbeitsgruppe Personalentwicklung zu bilden. Diese wird noch in diesem Jahr ihre Arbeit am HGB-Personalentwicklungskonzept aufnehmen und in diesem Rahmen auch die von Ihnen angefragten Punkte aufgreifen. Maßnahmen der Förderung hochqualifizierter Frauen sollen Bestandteil des Personalentwicklungskonzeptes werden. An der HGB Leipzig sind eine Gleichstellungsbeauftragte und deren Stellvertreterin gewählt. Es wird darauf geachtet, dass die Gremien und Kommissionen möglichst paritätisch besetzt werden. Hochschulleitung, Hochschulverwaltung, Senat sowie Berufungs-, Auswahl- und Prüfungskommissionen achten auf die Gleichbehandlung und wirken bei Bedarf aktiv mit. Anlage 8 Zuarbeit der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Seite 2 von 2 Frage 3: Welche der sächsischen Hochschulen und in §92 bis §95 SächsHSFG genannten Einrichtungen partizipiert an einem oder mehreren der folgenden Projekte und Initiativen (Bitte einzeln nach Einrichtung aufschlüsseln): a) TOTAL E-QUALITY (www.total-e-quality.de) b) genderdax (www.genderdax.de) c) berufundfamilie (http://www.berufundfamilie.de) d) Erfolgsfaktor Familie (www.erfolgsfaktor-familie.de) e) Charta der Vielfalt (www.charta-der-vielfalt.de) Die HGB Leipzig ist Mitglied in der ´Charta Familie in der Hochschule´ (www.familie-in-der-hochschule.de) Eine Mitgliedschaft in den anderen aufgeführten Projekten / Initiativen besteht nicht. Frage 5: Welchen Anteil haben Frauen an den Führungspositionen in den a) zentralen Organen und den Organisationseinheiten unterhalb der zentralen Ebene (Dekanat, Fakultät, Bereiche) der sächsischen Hochschulen (bitte aufschlüsseln nach Hochschule und Organisationseinheit bzw. Führungsgremium) und b) in §92 bis §95 SächsHSFG genannten Einrichtungen? Der Anteil der Frauen stellt sich in den Gremien und Kommission der HGB Leipzig aktuell wie folgt dar: - Hochschulleitung: 1 Frau/ 2 Männer - Hochschulrat: 1 Frau/ 4 Männer - Senat: 6 Frauen/ 7 Männer - Erweiterter Senat: 12 Frauen/ 15 Männer - Studienkommission: 5 Frauen/ 5 Männer - Meisterschülerkommission: 2 Frauen/ 4 Männer - Geschäftsführender Professor u. seine 3 Stellvertreter: keine Frau/ 4 Männer Erläuterung: Die HGB Leipzig wendet die Erprobungsklausel gemäß § 103 Abs.1 SächsHSFG an und hat gemäß § 3 der Grundordnung der Hochschule von den §§ 59 bis 61 und 87 bis 91 SächsHSFG folgende abweichende Regelungen getroffen: - Die Hochschule ist nicht in Fakultäten gegliedert. - Die Aufgaben des Dekans werden von einem vom Senat gewählten Geschäftsführenden Professor wahrgenommen. - Die Aufgaben des Fakultätsrates werden dem Senat übertragen. - Die Aufgaben des Studiendekans obliegen dem Vorsitzenden der Studienkommission. Der Anteil der Frauen in Führungspositionen in §92 bis §95 SächsHSFG genannten Einrichtungen stellt sich wie folgt dar: § 92: Die Zentralen Einrichtungen der Hochschule unterstehen dem Rektorat. Die Leitung der Zentralen Einrichtungen haben: - Abendakademie: 1 Frau - Galerie: derzeit vakant - Hochschularchiv: 1 Frau - Institut für Buchkunst: 1 Frau / 1 Mann - Institut für Theorie: 1 Mann In den grafischen, künstlerischen und technischen Werkstätten der Hochschule sind keine Führungspositionen entsprechend der Anfrage vorhanden. § 93: Leitung der Bibliothek: 1 Frau §§ 94 und 95 trifft für die HGB Leipzig nicht zu. Anlage 9 Zuarbeit der Hochschule für Musik und Theater Leipzig Seite 1 von 2 Kleine Anfrage der Abgeordneten Sarah Buddeberg, Fraktion DIE LINKE Drs-Nr.: 6/10769 Thema: Förderung hochqualifizierter Frauen in der Wissenschaft Frage 1: Was unternehmen und planen die Hochschulen nach §1 SächsHSFG, um hochqualifizierte Frauen in den Bereichen a) Studium und Lehre, b) Forschung und Entwicklung, c) Erlangung von Hochschulgraden und Teilnahme an Stipendien sowie d) Personalentwicklung der Hochschulen zu fördern, wie informieren sie über diese Fördermaßnahmen (bitte einzeln auflisten je Hochschule) und welche Personen, Gremien, Beauftragte, Vertretungen etc. sind in den Hochschulen aktiv, um die Förderung hochqualifizierter Frauen zu beobachten und mitzugestalten? Auf der aktuellen Agenda des Gleichstellungsbereiches steht, die Berufungsordnung unter gleichstellungsspezifischen Fragestellungen zu überarbeiten. Außerdem möchte sich der Gleichstellungsbereich im beginnenden Studienjahr auf einen einheitlichen Katalog von Kriterien verständigen, der den Stellungnahmen der Gleichstellungsbeauftragten bei Stellenbesetzungsverfahren zugrunde gelegt werden soll. Der Gleichstellungsbereich begleitet aktiv jedes Stellenbesetzungsverfahren und setzt sich je nach Bedarf innerhalb eines Verfahrens für die Möglichkeit des Active Recruiting ein. Gender und Geschlechtergerechtigkeit werden an der HMT als Querschnittaufgabe verstanden, d.h. diese Thematiken sind in vielen (Lehr-)Veranstaltungen präsent. Seit 2016 gibt es an der HMT die Reihe „Musik und Gender“ (Rhythmus: ein- bis zweimal pro Jahr). Die HMT schreibt keine spezifischen Stipendien für Frauen aus. Allerdings gibt der Gleichstellungsbereich solche Ausschreibungen anderer Hochschulen, so diese an uns heran getragen werden, bekannt (Aushang, Mail an Dekanate). Frage 3: Welche der sächsischen Hochschulen und in §92 bis §95 SächsHSFG genannten Einrichtungen partizipiert an einem oder mehreren der folgenden Projekte und Initiativen (Bitte einzeln nach Einrichtung aufschlüsseln): a) TOTAL E-QUALITY (www.total-e-quality.de) b) genderdax (www.genderdax.de) c) berufundfamilie (http://www.berufundfamilie.de) d) Erfolgsfaktor Familie (www.erfolgsfaktor-familie.de) e) Charta der Vielfalt (www.charta-der-vielfalt.de) Die HMT Leipzig partizipiert an keinem der genannten Projekte. Allerdings vertritt die Gleichstellungsbeauftragte der HMT diese in einer Arbeitsgruppe, die von der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Leipzig infolge der Unterzeichnung der europäischen Charta für Gleichstellung durch die Stadt Leipzig initiiert wurde. Sie umfasst die wissenschaftlichen Einrichtungen der Stadt Leipzig (neben den Universitäten und Hochschulen auch z. B. Institute wie Helmholtz und Max Planck). Diese AG trifft sich zweimal jährlich. Im April 2016 war die HMT Leipzig Gastgeber dieses Treffens. Das nächste Treffen findet im November an der HGB Leipzig statt. Anlage 9 Zuarbeit der Hochschule für Musik und Theater Leipzig Seite 2 von 2 Frage 5: Welchen Anteil haben Frauen an den Führungspositionen in den a) zentralen Organen und den Organisationseinheiten unterhalb der zentralen Ebene (Dekanat, Fakultät, Bereiche) der sächsischen Hochschulen (bitte aufschlüsseln nach Hochschule und Organisationseinheit bzw. Führungsgremium) und b) in §92 bis §95 SächsHSFG genannten Einrichtungen? Der Anteil an Frauen in den Führungspositionen stellt sich wie folgt dar: a) In zentralen Organen (Hochschulleitung) 0,0 % Frauen Organisationseinheiten unterhalb zentraler Ebene: Dekane/innen 71,4 % Frauen Studiendekane/innen 23,1 % Frauen Referatsleiter/innen 66,7 % Frauen b) Zentrale Einrichtungen; Leitung 50,0 % Frauen Anlage 10 Zuarbeit der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden Seite 1 von 2 Kleine Anfrage der Abgeordneten Sarah Buddeberg, Fraktion DIE LINKE Drs-Nr.: 6/10769 Thema: Förderung hochqualifizierter Frauen in der Wissenschaft Frage 1: Was unternehmen und planen die Hochschulen nach §1 SächsHSFG, um hoch-qualifizierte Frauen in den Bereichen a) Studium und Lehre, b) Forschung und Entwicklung, c) Erlangung von Hochschulgraden und Teilnahme an Stipendien sowie d) Personalentwicklung der Hochschulen zu fördern, wie informieren sie über diese Fördermaßnahmen (bitte einzeln auflisten je Hochschule) und welche Personen, Gremien, Beauftragte, Vertretungen etc. sind in den Hochschulen aktiv, um die Förderung hochqualifizierter Frauen zu beobachten und mitzugestalten? a) Studium und Lehre: Es gibt an der HTW Dresden Maßnahmen zur Gewinnung weiblicher Professorinnen und didaktische Angebote. b) Forschung und Entwicklung: An der HTW Dresden werden bestimmte Arbeitszeitgestaltungsangebote für wiss. Beschäftigte ermöglicht: Teilzeit, Job Sharing, Mobiles Arbeiten / Home Office. c) Erlangung von Hochschulgraden und Teilnahme an Stipendien: Hochschulgrade: An der HTW Dresden sind spezielle Angebote und Marketing zur Gewinnung von weiblichen Studierenden etabliert. Darüber hinaus sind in Planung: „InGENIEurin gesucht“ und „Hochschule erleben für Schülerinnen“. Stipendien: Kinderbetreuung und Alleinerziehende werden bei den Vergabekriterien besonders berücksichtigt. d) Personalentwicklung der Hochschulen: Frauen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie finden im Personalentwicklungskonzept der Hochschule (derzeit in Erstellung) sowie im Frauenförderplan besondere Berücksichtigung. Weitere Information erhalten Sie auf der Webseite zur Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie im Internet. Zu den Vertretungen gehören die Gleichstellungsbeauftragte, die Allgemeine Studienberatung, das Dezernat Personalangelegenheiten und die Koordinatorin familiengerechte Hochschule. Frage 3: Welche der sächsischen Hochschulen und in §92 bis §95 SächsHSFG genannten Einrichtungen partizipiert an einem oder mehreren der folgenden Projekte und Initiativen (Bitte einzeln nach Einrichtung aufschlüsseln): a) TOTAL E-QUALITY (www.total-e-quality.de) b) genderdax (www.genderdax.de) c) berufundfamilie (http://www.berufundfamilie.de) d) Erfolgsfaktor Familie (www.erfolgsfaktor-familie.de) e) Charta der Vielfalt (www.charta-der-vielfalt.de) c) berufundfamilie (http://www.berufundfamilie.de) Die HTW Dresden ist seit 2014 auditiert und seit 2017 reauditiert. Anlage 10 Zuarbeit der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden Seite 2 von 2 Frage 5: Welchen Anteil haben Frauen an den Führungspositionen in den a) zentralen Organen und den Organisationseinheiten unterhalb der zentralen Ebene (Dekanat, Fakultät, Bereiche) der sächsischen Hochschulen (bitte aufschlüsseln nach Hochschule und Organisationseinheit bzw. Führungsgremium) und b) in §92 bis §95 SächsHSFG genannten Einrichtungen? Der Anteil der Frauen in Führungspositionen stellt sich wie folgt dar: Rektorat: 25,0% Senat: 23,5% Dekane: 12,5% Dezernate: 40,0 % Der Anteil der Frauen in Führungspositionen in §92 bis §95 SächsHSFG genannten Einrichtungen stellt sich wie folgt dar: Zentrale Einrichtungen: 50,0 % Anlage 11 Zuarbeit der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig Seite 1 von 3 Kleine Anfrage der Abgeordneten Sarah Buddeberg, Fraktion DIE LINKE Drs-Nr.: 6/10769 Thema: Förderung hochqualifizierter Frauen in der Wissenschaft Frage 1: Was unternehmen und planen die Hochschulen nach §1 SächsHSFG, um hochqualifizierte Frauen in den Bereichen a) Studium und Lehre, b) Forschung und Entwicklung, c) Erlangung von Hochschulgraden und Teilnahme an Stipendien sowie d) Personalentwicklung der Hochschulen zu fördern, wie informieren sie über diese Fördermaßnahmen (bitte einzeln auflisten je Hochschule) und welche Personen, Gremien, Beauftragte, Vertretungen etc. sind in den Hochschulen aktiv, um die Förderung hochqualifizierter Frauen zu beobachten und mitzugestalten? Das Thema Gleichstellung und die Förderung hochqualifizierter Frauen ist an der HTWK Leipzig strategisch verankert. Der Hochschulentwicklungsplan „HTWK 2025“, das Gleichstellungskonzept sowie das Maßnahmendokument bilden dabei die konzeptionellen, strategischen Grundlagen, die die entsprechenden Ziele in neun Handlungsfeldern und verschiedene kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen vorgeben. a) Studium und Lehre (geplante) Maßnahmen um hochqualifizierte zu fördern: Informationen: Wer beobachtet und gestaltet mit: • Empfehlung gendergerechte Sprache • Handreichung „Gender/Diversity in der Lehre“ • Fort- und Weiterbildungsveranstaltung en • Regelmäßige Information im MUT-Newsletter (Sensibilisierung der in der Lehre tätigen Beschäftigten) • Regelmäßige Sensibilisierung der Dekane • über Newsletter (anlassbezogen HS- Newsletter, regelmäßig MUT- Newsletter) • über Website • in den Führungskräfterunde n mit den Dekanen • Flyer • Inhouseveranstaltung en • über Beauftragte • Kanzlerin/Rektorin • AG Frauen/Gleichstellung • AG familiengerechte Hochschule • Gleichstellungsbeauftra gte • Stabsstelle Diversity, Inklusion und familiengerechte Hochschule • Referat Soziales (Studierendenrat) • Themenbezogen: Personalrat b) Forschung und Entwicklung (geplante) Maßnahmen (Auswahl) um hochqualifizierte zu fördern: Informationen: Wer beobachtet und gestaltet mit: • Sichtbarmachung von Genderthemen/Frauen in der Forschung • Webseite • zielgruppenspezifische Kommunikationskanäle (z. B. Ansprache von • Kanzlerin/Rektorin • AG Frauen/Gleichstellung • AG familiengerechte Hochschule • Gleichstellungsbeauftragte Anlage 11 Zuarbeit der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig Seite 2 von 3 • spezielle Angebote für Frauen im Rahmen der Graduiertenschule • Entwicklung und Durchführung zielgruppenspezifischer Workshops zur Förderung einer genderund diversitykompetenten Personalauswahl und Betreuung von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen • Bereitstellung von Informationen zur Spezifik und zu Karrierewegen „FH- Professur“ und zur Promotion an HAWs. • Sensibilisierung von Projektleiter*innen, Stellen für wissenschaftliche Beschäftigte (insbesondere Vollzeitstellen) und wissenschaftliche Hilfskräfte bei einer Unterrepräsentanz von Frauen und bei gleicher Qualifikation vorrangig an Frauen zu vergeben. Doktorandinen über Referat Forschung) • Veranstaltungen • Newsletter • Stabsstelle Diversity, Inklusion und familiengerechte Hochschule • Referat Forschung c) Erlangung von Hochschulgraden und Teilnahme an Stipendien (geplante) Maßnahmen (Auswahl) um hochqualifizierte zu fördern: Informationen: Wer beobachtet und gestaltet mit: • zielgruppenspezifische Ansprache • Bereitstellung und Weitergabe von aktuellen Informationen zu Fördermöglichkeiten von Wissenschaftlerinnen (inkl. einschlägiger Stipendien- und Förderprogramme, Ausschreibungen) • Familiengerechte Rahmenbedingungen • Webseite • zielgruppenspezifische Kommunikationskanäle (z. B. Studierendenmarketing, Studiengangsmarketing) • Studienberatung • Beratungsangebote Referat Forschung • Beratungsangebote an den Fakultäten • Newsletter • Kanzlerin/Rektorin • AG Frauen/Gleichstellung • AG familiengerechte Hochschule • Gleichstellungsbeauftragte • Stabsstelle Diversity, Inklusion und familiengerechte Hochschule • Referat Forschung • Studierenden- und Hochschulmarketing Anlage 11 Zuarbeit der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig Seite 3 von 3 d) Personalentwicklung an Hochschulen (geplante) Maßnahmen (Auswahl) um hochqualifizierte zu fördern: Informationen: Wer beobachtet und gestaltet mit: • gendersensible Personalentwicklung • Durchführung von fairen, transparenten und geschlechtergerechten Stellenbesetzungs- und Berufungsverfahren • Stärkung der Handlungskompetenz der Gleichstellungsbeauftragten • Active Recruiting • Stärkung der Genderkompetenz der Mitglieder in Stellenbesetzungs- und Berufungskommissionen • Training und Coaching • Fort- und Weiterbildungen für Gleichstellungsbeauftragte • Webseiten • Weiterbildungsangebot Dezernat Personal • zielgruppenspezifische Kommunikationskanäle (Führungskräfterunden, HS-Newsletter, etc.) • HS-Gremien (u. a. Senat) • Rektorin/Kanzlerin • Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte • Dezernat Personal • AG Frauen/Gleichstellung • Personalrat • Stabsstelle Diversity, Inklusion und familiengerechte Hochschule Frage 3: Welche der sächsischen Hochschulen und in §92 bis §95 SächsHSFG genannten Einrichtungen partizipiert an einem oder mehreren der folgenden Projekte und Initiativen (Bitte einzeln nach Einrichtung aufschlüsseln): a) TOTAL E-QUALITY (www.total-e-quality.de) b) genderdax (www.genderdax.de) c) berufundfamilie (http://www.berufundfamilie.de) d) Erfolgsfaktor Familie (www.erfolgsfaktor-familie.de) e) Charta der Vielfalt (www.charta-der-vielfalt.de) Die HTWK ist seit 2010 von der berufundfamilie Service GmbH zertifiziert. Frage 5: Welchen Anteil haben Frauen an den Führungspositionen in den a) zentralen Organen und den Organisationseinheiten unterhalb der zentralen Ebene (Dekanat, Fakultät, Bereiche) der sächsischen Hochschulen (bitte aufschlüsseln nach Hochschule und Organisationseinheit bzw. Führungsgremium) und b) in §92 bis §95 SächsHSFG genannten Einrichtungen? Der Anteil der Frauen in Führungspositionen stellt sich wie folgt dar: Rektorat Rektorin und Kanzlerin (Frauenanteil 50 %) Dekane 1 Dekanin, 6 Dekane (Frauenanteil 14 %) Dezernate 3 Dezernentinnen, 1 Dezernent (Frauenanteil 75 %) Zentrale Einrichtungen 3 Leiterinnen, 3 Leiter (Frauenanteil 50 %) Senat 3 Senatorinnen, 10 Senatoren (23 %) Hochschulrat 3 Frauen, 4 Männer (14 %) Anlage 12 Zuarbeit der Hochschule Mittweida Seite 1 von 2 Kleine Anfrage der Abgeordneten Sarah Buddeberg, Fraktion DIE LINKE Drs-Nr.: 6/10769 Thema: Förderung hochqualifizierter Frauen in der Wissenschaft Frage 1: Was unternehmen und planen die Hochschulen nach §1 SächsHSFG, um hoch-qualifizierte Frauen in den Bereichen a) Studium und Lehre, b) Forschung und Entwicklung, c) Erlangung von Hochschulgraden und Teilnahme an Stipendien sowie d) Personalentwicklung der Hochschulen zu fördern, wie informieren sie über diese Fördermaßnahmen (bitte einzeln auflisten je Hochschule) und welche Personen, Gremien, Beauftragte, Vertretungen etc. sind in den Hochschulen aktiv, um die Förderung hochqualifizierter Frauen zu beobachten und mitzugestalten? Aktive Personen, Gremien, Beauftragte, Vertretungen in der Hochschule Mittweida, um die Förderung hochqualifizierter Frauen zu beobachten und mitzugestalten, sind: u.a. Rektorat, Kanzleramt, Dezernat Ressourcenmanagement, Fakultätsleitungen, zentrale und dezentrale Gleichstellungsbeauftragte, Sozialkontaktstelle, Studierendenrat, Öffentlichkeitsarbeit Die Hochschule Mittweida bekennt sich ausdrücklich zu einem Klima der Chancengleichheit von Frau und Mann sowie zur Förderung entsprechender geschlechtergerechter Studien- und Arbeitsbedingungen. Ausdruck dieses aktiven Prozesses ist u.a. • der Erfolg der Hochschule im Professorinnenprogramm im Jahr 2008 und Neubewerbung in der Ausschreibung 2017/18 • Etablierung des Campusbüro Familie und Chancengleichheit, seit 2015 "Sozialkontaktstelle" als Struktureinheit • Vernetzung der Gleichstellungsbeauftragten in der AG Gleichstellung • enge Zusammenarbeit mit Personalrat und Hochschulleitung sowie Sächsische Koordinierungsstelle für Chancengleichheit an Hochschulen. Die Maßnahmen sind im Gleichstellungskonzept der Hochschule festgeschrieben. Zusätzlich wird bis 2018 das Personalentwicklungskonzept fertiggestellt. Die Informationen werden über Newsletter und im Web sowie über die Gremienarbeit verbreitet. Frage 3: Welche der sächsischen Hochschulen und in §92 bis §95 SächsHSFG genannten Einrichtungen partizipiert an einem oder mehreren der folgenden Projekte und Initiativen (Bitte einzeln nach Einrichtung aufschlüsseln): a) TOTAL E-QUALITY (www.total-e-quality.de) b) genderdax (www.genderdax.de) c) berufundfamilie (http://www.berufundfamilie.de) d) Erfolgsfaktor Familie (www.erfolgsfaktor-familie.de) e) Charta der Vielfalt (www.charta-der-vielfalt.de) Die Hochschule Mittweida partizipiert an: c) berufundfamilie (http://www.berufundfamilie.de) e) Charta der Vielfalt (www.charta-der-vielfalt.de) Anlage 12 Zuarbeit der Hochschule Mittweida Seite 2 von 2 Frage 5: Welchen Anteil haben Frauen an den Führungspositionen in den a) zentralen Organen und den Organisationseinheiten unterhalb der zentralen Ebene (Dekanat, Fakultät, Bereiche) der sächsischen Hochschulen (bitte aufschlüsseln nach Hochschule und Organisationseinheit bzw. Führungsgremium) und b) in §92 bis §95 SächsHSFG genannten Einrichtungen? Der Anteil der Frauen in Führungspositionen stellt sich in den Zentralen Organen wie folgt dar: - Senat mit Stimmrecht: 2 Frauen, 15 Männer = 11,8 % weiblich mit und ohne Stimmrecht: 5 Frauen, 21 Männer = 23,8 % weiblich - Erweiterter Senat mit Stimmrecht: 10 Frauen, 25 Männer = 28,6 % weiblich mit und ohne Stimmrecht: 13 Frauen, 31 Männer = 41,9 % weiblich - Rektor: 0 Frauen, 1 Mann = 0,0 % weiblich - Rektorat (ohne Rektor und Prorektoren): 4 Frauen, 1 Mann = 80,0 % weiblich - Prorektoren: 1 Frau, 1 Mann = 50,0 % weiblich - Kanzler: 3 Frauen, 4 Männer = 42,9 % weiblich - Hochschulrat: 3 Frauen, 4 Männer = 42,9 % weiblich Der Anteil der Frauen in Führungspositionen stellt sich in den Organisationseinheiten unterhalb der zentralen Ebene wie folgt dar: - Fakultät (Dekane + Prodekane): 4 Frauen, 6 Männer = 40,0 % weiblich - Fakultätsrat: 16 Frauen, 44 Männer = 26,7 % weiblich - Dekan: 1 Frau, 4 Männer = 20,0 % weiblich - Dekanat: entspricht Fakultät - Studiendekan: 1 Frau, 25 Männer = 3,9 % weiblich - Studienkommission: 25 Frauen, 43 Männer = 36,8 % weiblich Der Anteil der Frauen in Führungspositionen stellt sich in §92 bis §95 SächsHSFG genannten Einrichtungen wie folgt dar: - Zentrale Einrichtungen: 1 Frau, 2 Männer = 33,3 % weiblich - Hochschulbibliothek: 1 Frau, 0 Männer = 100,0 % weiblich - Forschungszentren an Hochschulen: Fehlmeldung - An-Institute: Fehlmeldung Anlage 13 Zuarbeit der Hochschule Zittau/Görlitz Seite 1 von 5 Kleine Anfrage der Abgeordneten Sarah Buddeberg, Fraktion DIE LINKE Drs-Nr.: 6/10769 Thema: Förderung hochqualifizierter Frauen in der Wissenschaft Frage 1: Was unternehmen und planen die Hochschulen nach §1 SächsHSFG, um hochqualifizierte Frauen in den Bereichen a) Studium und Lehre, b) Forschung und Entwicklung, c) Erlangung von Hochschulgraden und Teilnahme an Stipendien sowie d) Personalentwicklung der Hochschulen zu fördern, wie informieren sie über diese Fördermaßnahmen (bitte einzeln auflisten je Hochschule) und welche Personen, Gremien, Beauftragte, Vertretungen etc. sind in den Hochschulen aktiv, um die Förderung hochqualifizierter Frauen zu beobachten und mitzugestalten? a) Studium und Lehre Die Förderung hochqualifizierter Frauen in Studium und Lehre wird insbesondere in Abschnitt 2 des Frauenförderplans der Hochschule Zittau/Görlitz thematisiert: „2 Vereinbarkeit von Studium, Beruf und privater Lebensführung 2.1 Arbeitszeiten Die Hochschule ist eine familienfreundliche Hochschule. Sie strebt an, allen Beschäftigten ein ausgewogenes Verhältnis von Berufs- und Privatleben u. a. durch flexible Arbeitszeiten sowie familiengerechte Lehrveranstaltungs- und Sitzungszeiten zu ermöglichen. Daher sollen Lehrpersonen mit Kindern bis zum 10. Lebensjahr, soweit bei dem Dekan beantragt, vorrangig montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr eingesetzt werden. Beurlaubung und Arbeitszeitreduzierung aus familiären Gründen dürfen sich bei Entscheidungen über Einstellung, Beförderung, Höhergruppierung und anderen Änderungen des Arbeitsverhältnisses nicht nachteilig auswirken. Frauen mit Familienpflichten sind bei Bedarf und unter Berücksichtigung der dienstlichen Belange auf der Grundlage der Dienstvereinbarung zur gleitenden Arbeitszeit Änderungen der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit einzuräumen. Mitarbeiterinnen, die schulpflichtige Kinder haben, ist - unter Beachtung dienstlicher Belange – eine Urlaubsregelung zu gestatten, die Rücksicht auf die Schulferienzeit nimmt. Wird eine Ermäßigung der Arbeitszeit beantragt und stehen dringende dienstliche Belange dieser nicht entgegen, so ist dem Antrag stattzugeben. Die geltenden beamten- und tarifrechtlichen Regelungen sind zu beachten. 2.2 Beurlaubung Bei Beurlaubung zur Wahrnehmung familiärer Verpflichtungen von Frauen und während der Elternzeiten ist zu prüfen, inwieweit Mittel für eine Vertretung zur Verfügung gestellt werden können. Nach Ablauf einer solchen Beurlaubung stellt die Hochschule die Beschäftigung auf einem gleichwertigen Arbeitsplatz sicher. Dies gilt auch, wenn die Arbeitszeit auf Antrag der oder des Beschäftigten reduziert wird. Beurlaubte Beschäftigte, die eine vorzeitige Rückkehr auf einen anderen als ihren vorherigen Vollzeit- oder Teilzeitarbeitsplatz anstreben, sind bei Neubesetzung bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig zu berücksichtigen. Anlage 13 Zuarbeit der Hochschule Zittau/Görlitz Seite 2 von 5 2.3 Studieren mit Kind bzw. Pflegebedürftigen Die Hochschule wirkt darauf hin, dass sich Schwangerschaft, Elternschaft sowie die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger nicht negativ auf Studium und Studienabschluss auswirken. Die Hochschule wirkt im Rahmen ihrer Möglichkeiten mit dem Studentenwerk Dresden darauf hin, dass sozial verträgliche Regelungen zur Unterbringung von Studentinnen mit Kind gefunden werden. (Leitbild: Broschüre + Studieren mit Kind) Das prüfungsrelevante Lehrangebot soll zeitlich so gestaltet werden, dass die Teilnahme mit der Wahrnehmung familiärer Verpflichtungen vereinbar ist. Bei Lehrveranstaltungen mit limitierter Teilnahmezahl werden Studentinnen mit Kindern bei der Einschreibung bevorzugt berücksichtigt. Die Fakultäten unterstützen schwangere Studentinnen und Studentinnen mit Kind in ihrer Studienablaufplanung. Studentinnen mit Kind sind seitens der Hochschullehrer/innen im Rahmen der Studien- und Prüfungsordnung alle Möglichkeiten zu erschließen, um das Studienziel zu erreichen. In Studiengängen, in denen der Frauenanteil sehr gering ist, werden spezielle Informationen und Beratungen für Studieninteressentinnen angeboten. Spezielle Hinweise sollen hinsichtlich von Einstellungsmöglichkeiten an der Hochschule Zittau/Görlitz und an anderen Fachhochschulen gegeben werden.“ • Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten in Vergabekommissionen, z. B. für das Deutschlandstipendium ( Studium) und den Lehrpreis ( Lehre) • Flexible Arbeitszeit ohne Kernarbeitszeit, Telearbeit b) Forschung und Entwicklung und c) Erlangung von Hochschulgraden und Teilnahme an Stipendien Die Förderung hochqualifizierter Frauen in Forschung und Entwicklung sowie hinsichtlich der Erlangung von Hochschulgraden und der Teilnahme an Stipendien wird insbesondere in Abschnitt 1 des Frauenförderplans der Hochschule Zittau/Görlitz thematisiert: „1 Abbau struktureller Benachteiligungen 1.1 Stellenausschreibungen Ein Arbeitsplatz darf nicht ausschließlich für Frauen oder Männer ausgeschrieben werden, es sei denn, ein bestimmtes Geschlecht ist unverzichtbare Voraussetzung für die ausgeschriebene Tätigkeit. Stellenausschreibungen sind so abzufassen, dass sie auch Frauen zu einer Bewerbung auffordern. Das gilt insbesondere für Stellen in Bereichen, in denen Frauen in geringerer Zahl beschäftigt sind als Männer. In Stellenausschreibungen werden Frauen ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Geeignete Bewerberinnen sind ggf. gezielt anzusprechen. Die Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule Zittau/Görlitz wird über alle Ausschreibungen informiert. Nach Ablauf des Bewerbungszeitraumes ist die Gleichstellungsbeauftragte durch das Dezernat Personalverwaltung und Recht über alle Bewerberinnen und Bewerber in Kenntnis zu setzen. 1.2 Stellenbesetzungen 1.2.1 Besetzung von Professorenstellen In der Berufungsordnung der Hochschule Zittau/Görlitz vom 17.05.2016 ist festgelegt, dass bei der Besetzung der Berufungskommission auf eine Gleichverteilung von Frauen und Männern hinzuwirken ist. Jeder Berufungskommission sollen mindestens zwei weibliche Anlage 13 Zuarbeit der Hochschule Zittau/Görlitz Seite 3 von 5 Mitglieder angehören, davon eine aus der Gruppe der Professoren oder externen Sachverständigen (§6 Absatz 2 Berufungsordnung). Die Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät ist berechtigt, an den Sitzungen der Berufungskommission mit beratender Stimme teilzunehmen (§7 Absatz 1 Berufungsordnung). Sie hat gem. § 55 Absatz 2 ein Rede- und Antragsrecht und gibt eine Stellungnahme zum Berufungsvorschlag ab. Die Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule hat das Recht zur Einsichtnahme in die Bewerbungsunterlagen (§55 SächsHSFG). Entsprechend § 3 Absatz 4 der Berufungsordnung sollen geeignete Frauen zur Bewerbung ermutigt werden. Die proaktive Suche insbesondere weiblicher Bewerber ist zu dokumentieren. Grundsätzlich sollen alle Bewerberinnen, die die Berufungsvoraussetzungen gemäß § 58 SächsHSFG erfüllen und den spezifischen Anforderungen der Stelle entsprechen, zu einem Probevortrag eingeladen werden. 1.2.2 Besetzung von Stellen des wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Personals Im Rahmen des Stellenbesetzungsverfahrens hat die Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät bzw. der Hochschule das Recht, an den Beratungen zur Stellenbesetzung teilzunehmen. Sofern Vorstellungs- oder Eignungsgespräche stattfinden, ist der Gleichstellungsbeauftragten Gelegenheit zur Teilnahme zu geben. 1.2.3 Besetzung von Stellen für Auszubildende Das Besetzungsverfahren ist entsprechend Punkt 1.2.2 durchzuführen. 1.2.4 Kontrollverfahren Sofern nach Auffassung der Gleichstellungsbeauftragten bei Stellenbesetzungen das Prinzip der Gleichstellung verletzt wurde, teilt sie dies dem für die Besetzung verantwortlichen Gremium bzw. der verantwortlichen Struktureinheit schriftlich mit. Eine Prüfung des Vetos der Gleichstellungsbeauftragten hat in jedem Fall zu erfolgen. 1.3 Förderung des beruflichen Aufstiegs Frauen sollen - unter Beachtung des Eignungs- und des Leistungsprinzips - ermutigt werden, sich für freie oder frei werdende Stellen mit Leitungsfunktionen und Ämter und Gremien der akademischen Selbstverwaltung zu bewerben. Es ist Anliegen der Hochschule, den Frauenanteil in Funktionen mit Leitungsaufgaben zu halten bzw. zu erhöhen. 1.4 Wissenschaftsförderung Die Förderung von Wissenschaftlerinnen ist zu initiieren und zu unterstützen. Die Hochschulleitung und die Fakultäten informieren Studierende, Absolventinnen und Absolventen gezielt über Stipendien, Forschungsprogramme und -projekte. Die Lehrenden werden aufgefordert, Frauen gezielt zur Beantragung von Stipendien zu motivieren. Es ist sicherzustellen, dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bei der Vergabe von Sach- und Personalmitteln gleichbehandelt werden. Die Hochschule strebt an, Forschungsprojekte zu unterstützen, die sich mit der Situation von Frauen und Männern an der Hochschule auseinandersetzen.“ d) Personalentwicklung der Hochschulen • Konzept zur Etablierung einer Personalentwicklungsplanung an der HSZG derzeit in Arbeit (lt. HEP 2025 bis Mitte 2019) Anlage 13 Zuarbeit der Hochschule Zittau/Görlitz Seite 4 von 5 • Wichtige Instrumente (Auszug; Entwurf): Gleichstellungsarbeit, Qualifizierung, Leistungsanreize, flexibilisierte Arbeitsmodelle Informationswege: • Aushänge • E-Mails • Homepage/Intranet Personen, Gremien, Beauftragte, Vertretungen etc.: • Gleichstellungsbeauftragte (zentral, dezentral) • Kommissionen (Berufung, Stipendienvergabe, Lehrpreisvergabe, u.a.) • Fachschaftsräte Frage 3: Welche der sächsischen Hochschulen und in §92 bis §95 SächsHSFG genannten Einrichtungen partizipiert an einem oder mehreren der folgenden Projekte und Initiativen (Bitte einzeln nach Einrichtung aufschlüsseln): a) TOTAL E-QUALITY (www.total-e-quality.de) b) genderdax (www.genderdax.de) c) berufundfamilie (http://www.berufundfamilie.de) d) Erfolgsfaktor Familie (www.erfolgsfaktor-familie.de) e) Charta der Vielfalt (www.charta-der-vielfalt.de) Die HSZG partizipiert an keinem der genannten Projekte. Frage 5: Welchen Anteil haben Frauen an den Führungspositionen in den a) zentralen Organen und den Organisationseinheiten unterhalb der zentralen Ebene (Dekanat, Fakultät, Bereiche) der sächsischen Hochschulen (bitte aufschlüsseln nach Hochschule und Organisationseinheit bzw. Führungsgremium) und b) in §92 bis §95 SächsHSFG genannten Einrichtungen? Der Anteil der Frauen in Führungspositionen stellt sich wie folgt dar: Organ/Organisationseinheit Anteil von Frauen in Führungsposition Zentrale Organe unterhalb der zentralen Ebene Nachrichtlich: Rektorat 50,0 % (2 von 4) Dezernat Finanzen und Projektverwaltung 0,0 % (0 von 1) Dezernat Personal und Recht 0,0 % (0 von 1) Dezernat Studium und Internationales 0,0 % (0 von 1) Dezernat Technik und Gebäudemanagement 0,0 % (0 von 1) Fakultät Elektrotechnik und Informatik Dekanat (Dekan, Pro-, Studiendekan/e) 0,0 % (0 von 4) Fakultät Management- und Kulturwissenschaften Dekanat (Dekan, Pro-, Studiendekan/e) 33,3 % (1 von 3) Fakultät Maschinenwesen Dekanat (Dekan, Pro-, Studiendekan/e) 33,3 % (1 von 3) Fakultät Natur- und Umweltwissenschaften Dekanat (Dekan, Pro-, Studiendekan/e) 33,3 % (1 von 3) Fakultät Sozialwissenschaften Dekanat (Dekan, Pro-, Studiendekan/e) 25,0 % (2 von 4) Anlage 13 Zuarbeit der Hochschule Zittau/Görlitz Seite 5 von 5 Fakultät Wirtschaftswissenschaften und Wirtschaftsingenieurwesen Dekanat (Dekan, Pro-, Studiendekan/e) 0,0 % (0 von 3) Einrichtungen nach § 92 bis § 96 SächsHSFG Zentrum für Wissens- und Technologietransfer (ZWT) 50,0 % (1 von 2) Institut für Bildung, Information und Kommunikation (BIK) 100,0 % (1 von 1) Institut für Gesundheit, Altern und Technik (GAT) 0,0 % (0 von 1) Institut für Oberflächentechnik (IOT) 0,0 % (0 von 1) Institut für Ökologie und Umweltschutz (IÖU) 0,0 % (0 von 1) Institut für Prozesstechnik, Prozessautomatisierung, Messtechnik (IPM) 0,0 % (0 von 1) Institut für Transformation, Wohnen und soziale Raumentwicklung (TRAWOS) 0,0 % (0 von 1) Institut für Torf- und Naturstoffforschung (ITN) 0,0 % (0 von 1) Zentrum für Kommunikation und Information (ZKI) 50,0 % (1 von 2) Studienkolleg (ASK) 0,0 % (0 von 1) Hochschulsport (HSP) 0,0 % (0 von 1) Stabsstelle Controlling (RC) 0,0 % (0 von 1) Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit (RÖ) 100,0 % (1 von 1) Stabsstelle Qualitätsmanagement (RQ) 100,0 % (1 von 1) Referentin des Rektors (RR) 100,0 % (1 von 1) Anlage 14 Zuarbeit der Westsächsischen Hochschule Zwickau Seite 1 von 2 Kleine Anfrage der Abgeordneten Sarah Buddeberg, Fraktion DIE LINKE Drs-Nr.: 6/10769 Thema: Förderung hochqualifizierter Frauen in der Wissenschaft Frage 1: Was unternehmen und planen die Hochschulen nach §1 SächsHSFG, um hochqualifizierte Frauen in den Bereichen a) Studium und Lehre, b) Forschung und Entwicklung, c) Erlangung von Hochschulgraden und Teilnahme an Stipendien sowie d) Personalentwicklung der Hochschulen zu fördern, wie informieren sie über diese Fördermaßnahmen (bitte einzeln auflisten je Hochschule) und welche Personen, Gremien, Beauftragte, Vertretungen etc. sind in den Hochschulen aktiv, um die Förderung hochqualifizierter Frauen zu beobachten und mitzugestalten? • Durchführung Wissenschaflerinnenstammtisch (4 mal im Jahr), um Professorinnen, Mitarbeiterinnen, Promovendinnen zusammenzubringen und Erfahrungen auszutauschen. • Bei Einstellungen und Berufungen werden gleich geeignete Frauen bevorzugt; um den Frauenanteil zu erhöhen, wird auch bei Stellenausschreibungen so aufgeführt. • Erfolgreiche Teilnahme am Professorinnenprogramm (1 Regelprofessur und 2 Vorgriffsprofessuren); WHZ plant, sich bei der nächsten Ausschreibung wieder zu bewerben. • Erfolgreiche Teilnahme am Audit Familiengerechte Hochschule. • Roll up – Ausstellung „Frauen an der WHZ“, um Vorbilder vorzustellen. • 4 Promotionsstipendien aus Geld des Professorinnenprogramms für Frauen werden begleitet (regelmäßige Berichterstattung vor AG Gleichstellung). • Teilnahme Girlsday und Schülerinnenwettbewerb zur Nachwuchsgewinnung von Frauen. • Gleichstellungskonzept und Frauenförderplan an WHZ vorhanden. • Ferienuni MINT-orientiert, um Frauen frühzeitig auf diesem Gebiet zu gewinnen, mindestens 50% Mädchen. • Prorektorat für Internationales und zusätzlich Diversity • Bündelung und Vernetzung der Themen Gleichstellung, familienfreundliche HS, Inklusion und Nachwuchsförderung • Enge Zusammenarbeit mit dem Marketing • Individuelle Beratungsangebote • Hochschuleigenes Promotionsstipendium und Vermittlung ESF-Promotionsstipendien • Promotionskolleg und regelmäßige Kolloquien • Überfachliche Weiterbildungsangebote für Promovierende und NachwuchswissenschaftlerInnen • Beratung zu zentralen Finanzierungsinstrumenten und Programmen für Nachwuchswissenschaftlerinnen Information durch: • Homepage • Newsletter • E-Mail • Flyer • Campus-Magazin • Messen und Veranstaltungen • Individuelle Beratungsangebote • Wissenschaftlerinnenstammtisch Anlage 14 Zuarbeit der Westsächsischen Hochschule Zwickau Seite 2 von 2 Personen, Gremien, Beauftragte, Vertretungen etc.: Gremien • Rektorat • Personalrat Personen/Beauftragte • Frauenbeauftragte • Gleichstellungsbeauftragte • Beauftragte für die familienfreundliche Hochschule • Koordinatorin Gleichstellung und Professorinnenprogramm Vertretungen/Arbeitsgruppen • AG Gleichstellung (trifft sich regelmäßig mindestens 1 mal pro Semester) Frage 3: Welche der sächsischen Hochschulen und in §92 bis §95 SächsHSFG genannten Einrichtungen partizipiert an einem oder mehreren der folgenden Projekte und Initiativen (Bitte einzeln nach Einrichtung aufschlüsseln): a) TOTAL E-QUALITY (www.total-e-quality.de) b) genderdax (www.genderdax.de) c) berufundfamilie (http://www.berufundfamilie.de) d) Erfolgsfaktor Familie (www.erfolgsfaktor-familie.de) e) Charta der Vielfalt (www.charta-der-vielfalt.de) Die WHZ partizipiert im Rahmen des Audit Familiengerechte Hochschule am Programm berufundfamilie. Frage 5: Welchen Anteil haben Frauen an den Führungspositionen in den a) zentralen Organen und den Organisationseinheiten unterhalb der zentralen Ebene (Dekanat, Fakultät, Bereiche) der sächsischen Hochschulen (bitte aufschlüsseln nach Hochschule und Organisationseinheit bzw. Führungsgremium) und b) in §92 bis §95 SächsHSFG genannten Einrichtungen? Der Anteil der Frauen in Führungspositionen stellt sich wie folgt dar: • Rektorat: 20,0% (1/5) • Dekanat/Fakultät: 12,5% (1/8) • Dezernate: 20,0% (1/5) • Stabsstellen: 80,0% (4/5) • Zentrale Einrichtungen: 60,0% (3/5) KA 6-10769 Anlagen 1-14 zu KA 6-10769 1_TUD 2_UL 3_TUC 4_TUBAF 5_HfBK 6_HfM 7_PHT 8_HGB 9_HMT 10_HTW 11_HTWK 12_HSM 13_HSZG 14_WHZ 2017-10-13T12:38:51+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes