STAATSMINISTERIUM DES INNERN W- I Freistaat |p SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-0141.51/7540 Dresden, . März 2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/1077 Thema: Situation in den Erstaufnahme-Einrichtungen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Nach Aussagen des Landesdirektions-Chefs Dietrich Gökelmann auf einer Veranstaltung in Leipzig am 24.02.2015 liegt der Schlüssel für die soziale Betreuung von Flüchtlingen in den sächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen aufgrund der hohen Zuweisungszahlen ,zwischen 1:24 und 1:150‘. In Antwort auf die Kleine Anfrage 6/55 wurde auf die Frage nach dem Betreuungsschlüssel in den EAE geantwortet: Soziale Betreuung wird vom Betreiber der Einrichtung organisiert und durchgeführt. Ein Betreuerschlüssei ist nicht festgelegt.1 Zudem wird in einem Beitrag des MDR-Magazins Exakt vom 25.02.2015 darüber berichtet, dass nur eine Ärztin zur Erstuntersuchung aller neu in Sachsen ankommenden Flüchtlinge zur Verfügung stehen würde.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Konditionen sind in den Verträgen zwischen Freistaat und Betreibern der Erstaufnahmeeinrichtungen in Sachsen festgeschrieben? (bitte nach Einrichtung und unter Angabe der Kostenerstattung pro Person, Kosten für soziale Betreuung und weiteren anfallenden Kosten aufschlüsseln) Der Beantwortung dieser Frage stehen vergaberechtliche Aspekte und Rechte Dritter im Sinne des Art. 51 Abs. 2 der Sächsischen Verfassung entgegen. Bei dem Fragegegenstand handelt es sich um vertrauliche Angaben, deren Veröffentlichung der vorherigen Zustimmung durch den jeweiligen Betreiber bedarf. Das Einholen der einzelnen Einverständniserklärungen ist im Rahmen der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN I Freistaat HP SACHSEN Frage 2: Wie viele Personen stehen in den Erstaufnahme-Einrichtungen für Asylsuchende für die soziale Betreuung zur Verfügung? (bitte nach Einrichtung und unter Angabe des sich aus der Belegungszahl ergebenden Personalschlüssels aufschlüsseln) Einrichtung Anzahl Betreuer Aufnahmeeinrichtung des Freistaates Sachsen am Adalbert-Stifter-Weg 25 in Chemnitz bei 475 belegten Unterbringungsplätzen ca. 34 VZÄ Aufnahmeeinrichtung des Freistaates Sachsen - Außenstelle Schneeberg je 100 belegte Unterbringungsplätze zwischen 4-14 VZÄ Außenstelle Altendorfer Straße 98 a in Chemnitz 4- 14 VZÄ Außenstelle Wohnhotel 4 VZÄ Notunterkunft 1,5 VZÄ Notunterkunft 1 VZÄ Notunterkunft Görlitz (ehern. Polizeirevier) 15 VZÄ Notunterkunft Meißen, Kynastweg 9 VZÄ Notunterkunft Turnhalle der Bereitschaftspolizei in Chemnitz 2 VZÄ Notunterkunft Turnhalle Kamenz keine Angabe möglich Stand: 20. März 2015 Zudem wird darauf hingewiesen, dass es keine einheitlichen Betreuungszeiten gibt, die Betreuungszeiten liegen zwischen montags bis freitags von 8:00 bis 16:00 Uhr und täglich 24 Stunden. Frage 3: Wie viele Ärztinnen und Ärzte sind in den Erstaufnahme-Einrichtungen zur Erstuntersuchung der neu ankommenden Flüchtlinge tätig? (bitte nach Einrichtung aufschlüsseln) Die Erstuntersuchung von Asylbewerbern findet ausschließlich in den Räumlichkeiten der Aufnahmeeinrichtung Chemnitz statt und wird seit Dezember 2014 arbeitstäglich durch eine Ärztin, drei Mitarbeiterinnen mittleres medizinisches Personal und eine Krankenschwester für den Bereich Tuberkulose durchgeführt. Die damit im Zusammenhang zu erbringenden verwaltungstechnischen Aufgaben werden in der im Gesundheitsamt im Dezember 2014 neu geschaffenen Koordinierungsstelle Asylbewerbererstuntersuchungen erledigt. Seite 2 von 3 STAATSM1N1STERHJM DES INNERN Freistaat SACHSEN Bedingt durch den Anstieg der Asylbewerberzahlen hat der Chemnitzer Stadtrat am 25. Februar 2015 einer Aufstockung um eine Arztstelle und zwei Stellen mittleres medizinisches Personal zugestimmt. Zwischenzeitlich werden bei Notwendigkeit zusätzlich weitere Ärzte des Gesundheitsamtes als Parallelschicht eingesetzt. Welche Standards vergleichbar der VwV Unterbringung und soziale Betreuung gibt es für die Erstaufnahme-Einrichtungen in Sachsen? (bitte nach Standards für den individuellen Wohnbereich, Sanitäranlagen, Küchenbereiche, Gemeinschaftsräume, Außenanlagen, Funktionsräume, ... aufschlüsseln und wenn keine Standards definiert sind bitte begründen) Spezielle Standards für die Errichtung und den Betrieb von Aufnahmeeinrichtungen gemäß § 44 Asylverfahrensgesetz gibt es nicht. Daher finden die in der VwV Unterbringung und soziale Betreuung empfohlenen Standards grundsätzlich analoge Anwendung. Darüber hinaus müssen die entsprechenden öffentlich-rechtlichen Bestimmungen insbesondere für den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten, eingehalten werden. Durch welche konkreten Maßnahmen werden in den Erstaufnahme-Einrichtungen Bedingungen für besonders Schutzbedürftige (Familien, Kinder, körperlich und psychisch Beeinträchtigte, alleinstehende und schwangere Frauen, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, ...) berücksichtigt? (bitte gesondert nach schutzbedürftigen Gruppen und Maßnahmen aufführen) Die Aufnahmeeinrichtung Chemnitz verfügt über behindertengerechte barrierefreie Räume. Durch die Unterbringung in verschiedenen Häusern ist darüber hinaus eine Trennung von Familien, Frauen und alleinstehenden Männern gewährleistet. Für besondere Bedarfe wurden besondere Rückzugsorte ausschließlich für Frauen errichtet (z. B. Frauentreff, Mutter-Kind-Räume). An das Betreuungspersonal werden zuderw sozialoädaaoaische Anforderungen gestellt. Unbegleitete minderjährige sr Aufnahmeeinrichtung regelmäßig nicht untergebracht. Frage 4: Frage 5: Seite 3 von 3