STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Sarah Buddeberg, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/10771 Thema: Versammlungsgeschehen in Annaberg-Buchholz am 12. Juni 2017 — Nachfrage zur Drs. 6/9988 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann, wo, auf welcher rechtlichen Grundlage und welchen Anlasses erfolgten die in Antwort auf Frage 4 der Drs. 6/9988 genannten Identitätsfeststellungen (IDF) vor Versammlungsbeginn? Es wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 4 der Kleinen Anfrage 6/9988 verwiesen. Frage 2: Erfolgte für die in der Antwort zur Frage 1 der Drs. 6/9988 genannten Maßnahmen die Einrichtung von Kontrollstellen nach § 19 Absatz 1 Nr. 4 SächsPolG bzw. Kontrollbereichen nach § 19 Absatz 1 Nr. 6 SächsPolG? Wenn ja, wann und wo? Die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Drs.-Nr. 6/9988 bezieht sich auf Erkenntnisse über angemeldete und durchgeführte Versammlungen am 12. Juni 2017 in Annaberg-Buchholz. In diesem Zusammenhang wurden keine Kontrollstellen bzw. Kontrollbereiche eingerichtet. Frage 3: Wurden im Vorfeld des Versammlungsgeschehens Gefärder_innen identifiziert, Gefährder_innansprachen oder sonstige präventive Maßnahmen gegen mögliche Teilnehmer_innen des Versammlungsgeschehens am 12. Juni 2016 in Annaberg-Buchholz durchgeführt (wenn ja nach Ort, Zeitpunkt, rechtlicher Grundlage sowie politischer Einordnung und Zusammenhang zu angemeldeten Versammlungen aufschlüsseln )? Nein. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-1053/36/66 Dresden, 18. Oktober 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN In Anbetracht des Themas der Kleinen Anfrage wurde bei der Beantwortung der Frage 3 davon ausgegangen, dass es sich bei dem in der Frage angegebenen Datum um einen Schreibfehler handelt und die Fragestellerin Auskunft über das Versammlungsgeschehen am 12. Juni 2017 begehrt. Frage 4: Welchen Inhalt hatten die in der Antwort auf Frage 5 der Drs. 6/9988 genannten Recherchen, die in die Lagebeurteilung einflossen sowie die Lagebeurteilung selbst (genannte Dokumente und den Lagebericht bitte anhängen)? Die Beurteilung der Lage beinhaltete die polizeilichen Erkenntnisse aus den Einsatzmaßnahmen der zurückliegenden Jahre im Zusammenhang mit dem Versammlungsgeschehen aus vergleichbarem Anlass. Dabei kam es zu Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. 2016 beobachtete der Polizeivollzugsdienst (PVD) Störungen der Versammlung „Lebensrecht Sachsen e. V." durch Gegner dieser Versammlung. Angesichts des zu diesem Zeitpunkt bevorstehenden Bundestagswahlkampfs kalkulierte der PVD zudem ein, dass das Versammlungsgeschehen auch von Personen der politisch rechten Klientel instrumentalisiert und die Konfrontation mit dem politischen Gegner gesucht werden könnte. In Internetforen der linken Szene wurde zu Aktionen gegen den Schweigemarsch aufgerufen , u. a. auf der Seite „http://schweigemarsch-stoppen.der. Darüber hinaus lagen Erkenntnisse darüber vor, dass Gegner des Schweigemarsches Busanreisen organisierten und ab März 2017 in mitteldeutschen Großstädten sowie in Berlin zur Teilnahme in Annaberg-Buchholz mobilisiert hatten. Darüber hinaus wurde auf der o. g. Internetseite der Polizeieinsatz im Jahr 2016 thematisiert. Der PVD kalkulierte daher ein, dass sich Personen auf polizeiliche Einsatzmaßnahmen einstellen bzw. Vorbereitungen gegen polizeiliches Handeln treffen könnten. Die Begehung von Straftaten, insbesondere Verstöße gegen das Sächsische Versammlungsgesetz sowie gewaltträchtige Delikte, wurde einkalkuliert. Soweit die Fragestellung zusätzlich auf die Vorlage von Aktenunterlagen abzielt, wird auf die Entscheidung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes vom 19. Juli 2012, i tAz.: V.102-/-11, verwiesen. In dieser Entscheidung stellte der Sächsische Verfassung eric fshof fest, dass das parlamentarische Fragerecht keinen Anspruch auf Aktenv lage umfasst. Von der Übermittlung der begehrten Dokumente wird daher abgesehe '. # Mit f eun lichen Grüßen Markus Ulbig Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2017-10-18T11:08:22+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes