STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Sarah Buddeberg, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/10772 Thema: Kameras und beschlagnahmte Gegenstände beim Versammlungsgeschehen in Annaberg-Buchholz am 12. Juni 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Durch die Versammlungsteilnehmer_innen wurden zum Versammlungsgeschehen in Annaberg-Buchholz am 12. Juni 2017 Aufbauten im Rathaus von Annaberg-Buchholz beobachtet, die als Kameras erkennbar sind (http://gleft.de/1PG). Nach Auskunft der Stadtverwaltung Annaberg -Buchholz sind oben genannte Kameras im Rahmen des Versammlungsgeschehens um den 12. Juni 2017 durch die Polizei aufgebaut worden." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann wurden, von wem, in welchen Zeitraum, mit welchem Verwendungszweck aus welchem Anlass und welcher Rechtsgrundlage die in der Vorbemerkung genannten Kameras aufgestellt? Frage 2: Wurden Aufnahmen mit den in der Vorbemerkung genannten Kameras während des Versammlungsgeschehens am 12. Juni 2017 getätigt und diese ausgewertet (bitte Rechtsgrundlage, auswertende Dienststelle, Aufnahmezeitpunkte und -dauer sowie Verwendungszeck, daraus abgeleitete Maßnahmen und Speicherdauer angeben)? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Der Polizeivollzugsdienst (PVD) hat am 12. Juni 2017 auf der Grundlage des § 20 Abs. 2 Sächsisches Versammlungsgesetz (SächsVersG) zum Zwecke von Übersichtsbildübertragungen zwei Kameras im Rathaus Annaberg -Buchholz für die Dauer des Polizeieinsatzes aufgestellt. Eine Aufzeichnung der Übertragung fand nicht statt. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-1053/36/67 Dresden, 18. Oktober 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTER1UM DES INNERN Frage 3: Wurden am 12. Juni 2017 durch andere als die in der Vorbemerkung genannten stationäre oder mobile Kameras Aufnahmen des Versammlungsgeschehens erstellt (bitte Rechtsgrundlage, auswertende Dienststelle, Aufnahmezeitpunkte, -dauer und -ort sowie Verwendungszeck, daraus abgeleitete Maßnahmen und Speicherdauer angeben)? Der PVD fertigte im Rahmen des Polizeieinsatzes folgende Aufnahmen mit mobilen Kameras: Gegen 18:30 Uhr wurde in der Versammlung „Pro Choice" eine Person erkannt, die sich vermummte. Von dieser Person wurden daraufhin durch einen Polizeibediensteten auf der Grundlage des § 20 Abs. 1 SächsVersG Bildaufzeichnungen gefertigt. Die Aufnahmen sind als Beweismittel in einem Ermittlungsverfahren gespeichert. Die zuständige Polizeidienststelle ist die Polizeidirektion Chemnitz. 19:24 Uhr wurde in der Versammlung „Pro Choice" eine Person erkannt, die ein pyrotechnisches Erzeugnis zündete. Von dieser Person wurden daraufhin durch einen Polizeibediensteten auf der Grundlage des § 20 Abs. 1 SächsVersG Bildaufnahmen gefertigt . Die Aufnahmen sind als Beweismittel in einem Ermittlungsverfahren gespeichert. Die zuständige Polizeidienststelle ist die Polizeidirektion Chemnitz. Nach dem Ende der Versammlung wurden in zwei Fällen Lichtbilder von Tatverdächtigen für die Zwecke der Strafverfolgung gefertigt. Hierzu wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 4 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/9988 verwiesen. Frage 4: Wurden Gegenstände und/oder Demonstrationsmittel bei dem Versammlungsgeschehen in Annaberg-Buchholz am 12. Juni 2017 beschlagnahmt und wenn ja welche (bitte nach Ort, Zeitpunkt sowie politischer Einordnung und Zusammenhang zu angemeldeten Versammlungen aufschlüsseln)? Frage 5: Wurden die in Frage 3 genannten beschlagnahmten Gegenstände und/oder Demonstrationsmittel bereits zur Abholung freigegeben, wenn ja wann und wie fand diese statt und wenn nicht aus welchen wesentlichen Gründen nicht? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Nach dem Ende der Versammlung „Pro Choice" wurde im Rahmen der Bearbeitung einer Strafanzeige wegen des Verdachtes des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte um 20:52 Uhr in Annaberg-Buchholz, Geyersdorfer Straße ein Transparent auf der Grundlage der Strafprozessordnung beschlagnahmt. Das Transparent ist gegenwärtig Asservat in einem Ermittlungsverfahren. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN 4pBei br peantwortung der Fragen 4 und 5 wurde vor dem Hintergrund des Kontextes der i mden davon ausgegangen, dass sich die Frage 5 auf die Frage 4, nicht auf Frage 3, ezight. if Mit' reundlichen Grüßen s, - \M(tirkus Ulbi\ Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2017-10-18T11:09:16+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes