STAATSM1N1STERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/10773 Thema: Bereichspläne für die Rettungsdienste in den Landkreisen und kreisfreien Städten Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten werden welche Orte /Ortsteile mit jeweils wie vielen Einwohnerinnen und Einwohnern nach den aktuellen Bereichsplänen (falls bereits bekannt, auch nach den Entwürfen fortgeschriebener Bereichspläne) nicht innerhalb der Hilfsfrist erreicht? Frage 2: Wie viele und welche Rettungswachen und deren Außenstellen sind in den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten aus welchen Gründen weniger als 24 Stunden besetzt? Frage 3: Wie viele und wie viel Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner können in den Landkreisen und kreisfreien Städten nach den aktuellen Bereichsplänen (falls bereits bekannt, auch nach den Entwürfen fortgeschriebener Bereichspläne) in der Zeit, in der alle Rettungswachen und deren Außenstellen besetzt sind, nicht innerhalb der Hilfsfrist erreicht werden? (Bitte die Gesamtzahl bezogen auf ganz Sachsen, auf die Landkreise und kreisfreien Städte und die jeweilige Kommune angeben .) Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 38-1053/36/68 Dresden, 18. Oktober 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 4: Wie viele und wie viel Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner können in den Landkreisen und kreisfreien Städten nach den aktuellen Bereichsplänen (falls bereits bekannt, auch nach den Entwürfen fortgeschriebener Bereichspläne) in der ungünstigsten Zeit, in der nicht alle Rettungswachen und deren Außenstellen besetzt sind, nicht innerhalb der Hilfsfrist erreicht werden? (Bitte die Gesamtzahl bezogen auf ganz Sachsen, auf die Landkreise und kreisfreien Städte und die jeweilige Kommune angeben.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Gemäß § 4 Abs. 1 Sächsische Landesrettungsdienstplanverordnung (SächsLRettDPV0) ist die Hilfsfrist eine planerische Vorgabe für den Einsatz der Rettungsmittel bei der Durchführung der Notfallrettung. Im Gegensatz zu Bundesländern wie z. B. Baden- Württemberg, Brandenburg und Niedersachsen mit jeweils Hilfsfristen bis zu höchstens 15 Minuten beträgt diese im Freistaat Sachsen zwölf Minuten. Sie besteht aus der Dispositionszeit , der Ausrückzeit und der Fahrzeit. Die Dispositions- und Ausrückzeit sollen jeweils eine Minute nicht überschreiten. Gemäß § 4 Abs. 2 SächsLRettDPV0 hat der Träger des Rettungsdienstes Vorkehrungen zu treffen, dass die Hilfsfrist bei 95 Prozent der in einem Jahr im gesamten Rettungsdienstbereich zu erwartenden Notfalleinsätze planerisch eingehalten werden kann (p95 -Wert). Es handelt sich somit um eine reine Planungsgröße. Der p95 -Wert nach § 4 Abs. 2 SächsLRettDPV0 bezieht sich dabei nicht auf Einwohnerzahlen. Vielmehr ist die Hilfsfrist bei 95 Prozent der zu erwartenden Notfalleinsätze einzuhalten. Damit werden regelmäßig auch die Unterschiede im Einsatzaufkommen im städtischen und ländlichen Raum sowie für einzelne Rettungswachenstandorte aus bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Gründen vorgenommene Vorhaltungsbeschränkungen ausgeglichen. Für die geographische Betrachtung der Hilfsfristeinhaltung nach Ortsteilen ist nicht die Hilfsfrist nach § 4 Abs. 1 SächsLRettDPV0 maßgebend, sondern die auch in der Hilfsfrist berücksichtigte und durch § 26 Abs. 2 Satz 7 Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) festgelegte Fahrzeit von zehn Minuten zum Einsatzort. Für die Ermittlung der Einhaltung dieser Soll- Vorschrift von zehn Minuten Fahrzeit bis zum Einsatzort wird durch die Träger des Rettungsdienstes eine lsochronenbetrachtung (Verbindungslinie aller Orte, die von einem Ausgangspunkt aus in derselben Zeit zu erreichen sind) durchgeführt. Die genauen Aufschlüsselungen der Daten zu den Fragen 1 bis 4 sind den Tabellen in der Anlage 1 zu entnehmen. Entsprechende Angaben für den Kreis Nordsachsen sind als Karten (Anlage 2 und 3) beigefügt. Frage 5: Welche Maßnahmen hat die Staatsregierung wann getroffen, um die Erreichbarkeit der sächsischen Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb der Hilfsfrist zumindest nach den Bereichsplänen für den Rettungsdienst zu gewährleisten? Die Prüfung der Einhaltung des p95 -Wertes der Hilfsfristerfüllung gemäß § 4 Abs. 2 SächsLRettDPV0 ist Bestandteil des Genehmigungsverfahrens für die Bereichspläne, welches die Aufsichtsbehörde gemäß § 26 Abs. 2 Satz 2 SächsBRKG durchführt. Die Träger des Rettungsdienstes sind im Rahmen ihrer Zuständigkeit selbst verantwortlich Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN dafür, Vorkehrungen zu treffen, dass die Hilfsfrist bei 95 % der erwarteten Notfalleinsätze planerisch eingehalten werden kann. Sie erfassen und kontrollieren die tatsächliche Einhaltung der Hilfsfrist. Weiterhin berichten sie gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 SächsLRettDPV0 zwei Mal jährlich über die Auswertungsergebnisse und die veranlassten Maßnahmen gegenüber er oberen Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde. Die eranlaissten Maßnahmen der Träger des Rettungsdienstes haben wiederum im RahMen dds Bereichsplans Berücksichtigung zu finden. Im Übrigen handelt es sich um Aufgaben ' er Selbstverwaltung, das Weisungsrecht der höheren Behörden ist insofern beschrän t. Mit ffeu dlichen Grüßen i Märkus Ulbig Anlagen: 3 Seite 3 von 3 r--Z.2711£4407.1:7lippt( ettungsdienstbe .efe* • f l r - N E M Min NA, RW Delitzsch 4licht in der Hilfsfrist versorgtes Gebiet Anlage3 : RTW-Vorhaltung von 20-8 Uhr - 1 W PP_ efi( :ettungsdienstber girt , RW Delitzsch As Mtlieder st. Mochwehna itst • 1, %I= Vorhaltung 8 00-2000Uhr e . _ I e s • 4 •••• 7 ff" • • —% gr- Nicht in der Hilfsfrist versorgtes Gebiet . - •, . • • I P -9P"` ».' Anlage2 : RTW-Vorhaltung von 8-20 Uhr Ast. Zwetha orgau • - Zif Anlage 1 zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/10773 Frage 1: In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten werden welche Orte/Ortsteile mit jeweils wie vielen Einwohnerinnen und Einwohnern nach den aktuellen Bereichsplänen nicht innerhalb der Hilfsfrist erreicht? Summe Träger des Rettungsdienstes falls abweichend vom Träger RettD: Landkreis/kreisfreie Stadt nicht innerhalb der Hilfsfrist erreichbar Einwohnerzahl Rettungsdienst - bereichOrt Ortsteil Einwohner in ca. Angabe Landkreis Bautzen Der Landkreis teilt mit, dass die planerische Hilfsfrist bei 95 Prozent der jährlichen Notfalleinsätze eingehalten wird. k. A. Landkreis Görlitz Krauschwitz Skerbersdorf, Pechern, Werddeck, Podrosche 615 Groß Düben Ortslage Groß Düben ohne Halbendorf 645 Schleife 2.697 Trebendorf Mühlrose 229 Boxberg Bärwalde, Nochten, Sprey 470 Rietschen 2.790 Hähnichen 1.350 Rothenburg - . Steinbach . . _ 123 Neißeaue 1.844 Beiersdorf 1.233 Jonsdorf 1.722 - 15.497 Großschönau - ' VValtersdorf, Herrenwalde, Saalendorf 1.779 Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Teire von Schmiedeberg, Teile — Dippoldiswalde von Sadisdorf, Teile von Schönfeld, Ammelsdorf, 2.320 Dönschten Altenberg Teile von Fürstenau und Teile von Löwenhain, Liebenau 666 Klingenberg Teile von Pretschendorf 700 Hermsdorf/E. Teile von Hermsdorf/E. 400 VVilsdruff Teile von Mohorn 800 Rosenthal/Bielatal Rosenthal/Bielatal 1.344 Königstein Leupoldishain 100 VVehlen Wehlen 1.632 Bad Gottleuba Langenhennersdorf _ 400 Lohmen Uttewalde, Daube, Mühlsdorf, Doberzeit, Lohmen 3.113 Pirna Pirna-Liebetal, Teile von Pirna Graupa, Pirna Bonnewitz 2.535 Dürröhrsdorf- Dittersbach Porschendorf 266 14.276 Landkreis Meißen Strehla Die planerische Ermittlung der Großenhain Hilfsfristen erfolgt straßengenau Thiendorf mittels eines Isochronen- Diera-Zehren Berechnungsmodells der 10.177 Frauenhofer Gesellschaft,Ebersbach deshalb sind Orte nichtRadeburg ganzeinheitlich differenzierbar. 10.177Strauchitz Landeshauptstadt Dresden Weixdorf/Langebrück 1.380 Loschwitz 3.242 Schönfeld-Weißig 2.476 Cossebaude/Mobschatz/ Oberwartha 3.653 Altfranken/Gompitz 592 11.343 Landkreis Nordsachsen nur als Karte vorliegend (siehe Anlage 2 und 3) k. A. Rettungszweckverband der 'Landkreis Leipzig Versorgungsbereiche Landkreis Leipzig und Region Döbeln Lossatal Voigtshain, Falkenhain, Heyda, Dornreichenbach, Meltewitz, 2.246 (Landkreis Mittelsachsen) Thammenhain Grimma Gästewitz, Fremdiswalde, VVetteritz, Streuben 3.274 Kohren-Sahlis Altmörbitz 1.172 Regis-Breitingen Ramsdorf 1.590 Zwenkau Werben, Prießen, Lüben 1.839 Landkreis Mittelsachsen Roßwein Gleisberg Döbeln Theeschütz, Lüttewitz, Dreißig, Beicha Leisnig Börtewitz 2.675 Hartha Aschershain Waldheim Reinsdorf 12.796 Ostrau Jahna, Pulsitz, Clanschwitz, Schmorren Stadt Leipzig keine Angaben k. A. Landkreis Mittelsachsen Bobritzsch Oberbobritzsch, Sohra 386 Erlau Beerwalde 244 Frankenstein Frankenstein, Hartha, Memmendorf, VVingendorf 794 Großschirma Reichenbach, Seifersdorf, Siebenlehn 1.887 Kriebstein Kriebethal 777 Neuhausen Dittersbach, Frauenbach, Heidelbach, Neuhausen 1.808 Oberschöna Bräunsdorf, Langhennersdorf 739 Oederan Oederan, Kirchbach 376 Striegistal Etzdorf, Gersdorf, Marbach 1.934 8.945 Rettungszweckverband Chemnitz- Erzgebirgskreis Marienberg Rübenau 954 Erzgebirge Pfaffroda Dörnthal 623 Rittersgrün Tellerhäuser, Zweibach, Ehrenzipfel 785 Eibenstock Carlsfeld, VVeitersglashütte 830 Markersbach Bereich des Oberbeckens des Pumpspeicherwerkes 29 Stadt Chemnitz keine 3.221 Rettungszweckverband Landkreis Zwickau Callenberg Langenchursdorf "Südwestsachsen" Crinitzberg Obercrinitz Kirchberg Stangengrün Vogtlandkreis Adorf Gettengrün Auerbach Carolagrün Bad Brambach Bärengrün, Frauengrün, Hohendorf, Schönberg Bobenneukirchen, Bösenbrunn Engelhardtsgrün, Ottengrün, Zettlars•rün Eichigt Bergen, Ebmath, Eichigt, Pabstleithen, Tiefenbrunn Elsterberg Cunsdorf, Görschnitz Erlbach Erlbach, Eubabrunn, Hetzschen, Landesgemeinde, Lindenhöhe, Wernitzgrün keine Angabe von Einwohnerzahlen; der Zweckverband hat eine Plausibilitätsprüfung Heinsdorferg rund Hauptmannsgrün Lengenfeld Irfersgrün, Pechtelsgrün Gottesberg, Jägersgrün, auf der Grundlage des Muldenhammer Morgenröthe, Rautenkranz, Sachsengrund, Schneckenstein, Notfalleinsatzaufkommens Tannenbergsthal _ vorgenommen Pausa-Mühltroff Kornbach, Thierbach, VVallengrün, Langenbach Plauen Röttis Pöhl Barthmühle, Helmsgrün, Liebau, Schloßhalbinsel, Trieb Steinberg Rothenkirchen _ Blosenberg, Ebersberg, Triebel Haselrain, Loddenreuth, Posseck, Sachsgrün, Wiedersberg Gutenfürst, Kemnitz, Krebes, Weischlitz Ruderitz, Schwand, Reinhardtswalde, Schönlin, Thossen, Toberitz k. A. Frage 2: Wie viele und welche Rettungswachen und deren Außenstellen sind in den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten aus welchen Gründen weniger als 24 Stunden besetzt? falls abweichend Rettungswachen/Außenstellen, die Träger des vom Träger RettD: nicht 24 Stunden besetzt sind Gründe Hinweis Rettungsdienstes Landkreis/kreisfreie Stadt Rettungswache Außenstelle Landkreis Bautzen keine keine Landkreis Görlitz Geringeres Einsatzaufkommen in der Außenstelle in den Nachtstunden, Änderung des Bereichsplans Weißwasser Bad Muskau Verringerung der Wahrscheinlichkeit des Beschluss Kreistag 20.09.2017: Duplizitätsfalls, damit wirtschaflichere Erhöhung der Vorhaltung auf 24 Vorhaltung (84 Wochenstunden, tägliche Stunden täglich Vorhaltung) Geringeres Einsatzaufkommen in der Außenstelle in den Nachtstunden, Änderung des Bereichsplans Niesky Mücka Verringerung der Wahrscheinlichkeit des Beschluss Kreistag 20.09.2017: Duplizitätsfalls, damit wirtschaflichere Erhöhung der Vorhaltung auf 24 Vorhaltung (84 Wochenstunden, tägliche Stunden täglich Vorhaltung) Landkreis Sächsische Schweiz- Osterzgebirge keine keine Landkreis Meißen keine keine _ Landeshauptstadt Dresden 1 RTW täglich mit 119 Wochenstunden. Die ursprüngliche 24stündige Besetzung H.-Cotta-Str. 11 musste aufgrund baulicher und hygienischer Mängel reduziert werden. (Bsp. Ist es der RTW-Besatzung nicht möglich am RVV-Standort zu duschen.) Landkreis Nordsachsen Geringeres Einsatzaufkommen in der Außenstelle in den Nachtstunden, Delitzsch VViedemar Verringerung der Wahrscheinlichkeit des Duplizitätsfalls, damit wirtschaflichere Vorhaltung (84 Wochenstunden, tägliche Vorhaltung) Geringeres Einsatzaufkommen in der Außenstelle in den Nachtstunden, Torgau Trossin Verringerung der Wahrscheinlichkeit des Duplizitätsfalls, damit wirtschaflichere Vorhaltung (84 Wochenstunden, tägliche Vorhaltung) Rettungszweckverband Geringeres Einsatzaufkommen in den der Nachtstunden, Verringerung der Versorgungsbereiche Grimma Colditz Wahrscheinlichkeit des Duplizitätsfalls, Landkreis Leipzig und damit wirtschaflichere Vorhaltung (112 Region Döbeln Wochenstunden, tägliche Vorhaltung) Geringeres Einsatzaufkommen in der(Landkreis Landkreis Leipzig Mittelsachsen) Außenstelle den Nachtstunden, Borna Borna-Land, OT Verringerung der Wahrscheinlichkeit des Eula Duplizitätsfalls, damit wirtschaflichere Vorhaltung (144 Wochenstunden, tägliche Vorhaltung) Landkreis keine keine Mittelsachsen Stadt Leipzig keine Angaben Landkreis Mittelsachsen Geringeres Einsatzaufkommen in der Außenstelle den Nachtstunden, Freiberg Brand-Erbisdorf Verringerung der Wahrscheinlichkeit des Duplizitätsfalls, damit wirtschaflichere Vorhaltung (84 Wochenstunden, tägliche Vorhaltung) Geringeres Einsatzaufkommen in der Rettungswache den Nachtstunden, Mulda Verringerung der Wahrscheinlichkeit des Duplizitätsfalls, damit wirtschaflichere Vorhaltung (84 Wochenstunden, tägliche Vorhaltung) Geringeres Einsatzaufkommen in der Rettungswache den Nachtstunden, Dittmannsdorf Verringerung der Wahrscheinlichkeit des Duplizitätsfalls, damit wirtschaflichere Vorhaltung (84 Wochenstunden, tägliche Vorhaltung) Geringeres Einsatzaufkommen in der Außenstelle den Nachtstunden, Rochlitz Geringswalde Verringerung der Wahrscheinlichkeit des Duplizitätsfalls, damit wirtschaflichere Vorhaltung (84 Wochenstunden, tägliche Vorhaltung) Rettungszweckverband Während der Wintermonate (erhöhtes Chemnitz-Erzgebirge Einsatzaufkommen im Skigebiet!) wird einer der beiden RTW (täglich 12 Erzgebirgskreis Bärenstein Oberwiesenthal Stunden) der RW Bärenstein in Oberwiesenthal stationiert. Der zweite RTW in Bärenstein ist 24 Stunden besetzt. Besetzung der Außenstelle nur tagsüber; Einsatzaufkommen nachts ist gering und führt so zur einer geringeren Chemnitz II Südost Wahrscheinlichkeit des Duplizitätsfalls, noch nicht umgesetzter (Schadestr.) damit wirtschaftlichere Vorhaltung / Bis Bestandteil des Bereichsplans zum Bau der Außenstelle ist die RW Chemnitz II maßgebend; diese ist 24 Stadt Chemnitz Stunden besetzt. Besetzung der Außenstelle nur tagsüber; Einsatzaufkommen nachts ist gering und Thalheinn (die RW führt so zur einer geringeren befindet sich Dorfchemnitz Wahrscheinlichkeit des Duplizitätsfalls, noch nicht umgesetzter derzeit im Bau) damit wirtschaftlichere Vorhaltung/ Bis Bestandteil des Bereichsplans zur Fertigstellung der RW Thalheim ist die Außenstelle Dorfchemnitz als RW 24 Stunden besetzt. Rettungszweckverband Landkreis Zwickau keine keine "Südwestsachsen" Vogtlandkreis keine keine Frage 3: Wie viele und wie viel Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner können in den Landkreisen und kreisfreien Städten nach den aktuellen Bereichsplänen (falls bereits bekannt, auch nach den Entwürfen fortgeschriebener Bereichspläne) in der Zeit, in der alle Rettungswachen besetzt sind, nicht innerhalb der Hilfsfrist erreicht werden? (Bitte Gesamtzahl bezogen auf ganz Sachsen, auf die Landkreise und die kreisfreien Städte und die jeweilige Kommune angeben.) Summe Träger des falls abweichend Einwohnervom Träger RettD: nicht innerhalb der Hilfsfrist erreichbar zahl Anteil Gesamtbevölkerung Rettungsdienstes Landkreis/ Rettungs- Rettungsdienstkreisfreie Stadt dienstbereich bereich in Prozent Ort Ortsteil Einwohner in ca. Angabe Landkreis Bautzen Mitteilung Landkreis: alle Einwohner können innerhalb der planerischen Hilfsfrist erreicht werden 0 0 Landkreis Görlitz Krauschwitz Skerbersdorf, Pechern, VVerddeck, Podrosche 615 Groß Düben Ortslage Groß Düben ohne Halbendorf 645 Schleife 2.697 Trebendorf Mühlrose 229 Boxberg Bärwalde, Nochten, Sprey 470 Rietschen 2.790 Hähnichen 1.350 Rothenburg Steinbach 123 Neißeaue 1.844 Beiersdorf 1.233 Jonsdorf 1.722- 15.497 5,7 Großschönau VValtersdorf, Herrenwalde, Saalendorf - 1.779 Landkreis Sächsische Schweiz- Der Landkreis teilt mit, dass bei Auswertung der tatsächlichen Osterzgebirge Einsatzdaten 3,4 Prozent der Einsätze aufgrund zu großer Entfernungen nicht in 10 Minuten Fahrzeit eingehalten weren können. k. A. k. A. Landkreis Meißen Strehla Die planerische Ermittlung der Hilfsfristen erfolgtGroßenhain straßengenau mittels einesThiendorf lsochronen- Berechnungsmodells der Frauenhofer Gesellschaft, deshalb sind Orte nicht 10.177Diera-Zehren Ebersbach Radeburg Strauchitz ganzeinheitlich 10.177 4,1 Landeshauptstadt Dresden 8.101 1,51 Landkreis Nordsachsen nur als Karte vorliegend k. A. k. A. Rettungszweckverband Voigtshain, Falkenhain, der Lossatal Heyda, Dornreichenbach, 2.246 Versorgungsbereiche Meltewitz, Thammenhain Grimma Gästewitz, Fremdiswalde, Wetteritz, Streuben 3.274Landkreis Leipzig und Region Döbeln Landkreis Leipzig Kohren-Sahlis Altmörbitz 1.172(Landkreis Regis-Breitingen Ramsdorf 1.590Mittelsachsen) Zwenkau Werben, Prießen, Lüben 1.839- Roßwein Gleisberg Döbeln Theeschütz, Lüttewitz, Dreißig, Beicha Leisnig BörtewitzLandkreis Mittelsachsen 2.675 Hartha Aschershain Waldheim Reinsdorf Ostrau Jahna, Pulsitz, Clanschwitz, Schmorren 12.796 4 Stadt Leipzig keine Angaben k. A. k. A. Landkreis Mittelsachsen Bobritzsch Oberbobritzsch, Sohra 386 Erlau Beerwalde 244 Frankenstein Frankenstein, Hartha, Memmendorf, Wingendorf 794 Großschirma Reichenbach, Seifersdorf, Siebenlehn 1.887 Kriebstein Kriebethal 777 Neuhausen Dittersbach, Frauenbach, Heidelbach, Neuhausen 1.808 Oberschöna Bräunsdorf, Langhennersdorf 739 Oederan Oederan, Kirchbach 376 Striegistal Etzdorf, Gersdorf, Marbach 1.934 8.945 3,3 Rettungszweckverband Chemnitz-Erzgebirge Erzgebirgskreis Marienberg Rübenau 954 Pfaffroda Dörnthal 623 Rittersgrün Tellerhäuser, Zweibach, Ehrenzipfel 785 Eibenstock Carlsfeld, VVeitersglashütte 830 Markersbach Bereich des Oberbeckens des Pumpspeicherwerkes 29 Stadt Chemnitz keine 3.221 0,43.. Rettungszweckverband "Südwestsachsen" Landkreis Zwickau Callenberg Langenchursdorf Crinitzberg Obercrinitz Kirchberg Stangengrün -Vogtlandkreis Adorf Gettengrün Auerbach Carolagrün Bad Brambach Bärengrün, Frauengrün, Hohendorf, Schönberg Bobenneukirchen, Bösenbrunn Engelhardtsgrün, Ottengrün, Zettlarsgrün Eichigt Bergen, Ebmath, Eichigt, Pabstleithen, Tiefenbrunn Elsterberg Cunsdorf, Görschnitz Erlbach, Eubabrunn, Der Erlbach Hetzschen, Rettungszweckverba Landesgemeinde, nd teil mit, dass 1,3 Heinsdorfergrund Hauptmannsgrün Prozent der Lengenfeld lrfersgrün, Pechtelsgrün Notfalleinsätze eines Jahres nicht innerhalbGottesberg, Jägersgrün, Morgenröthe, Rautenkranz, einer Fahrzeit von 10 Muldenhammer Sachsengrund, Minuten erreicht Schneckenstein, werden können. Tannenbergsthal Pausa-Mühltroff Kornbach, Thierbach, VVallengrün, Langenbach Plauen Röttis Pöhl Barthmühle, Helmsgrün, Liebau, Schloßhalbinsel, Steinberg Rothenkirchen Blosenberg, Ebersberg, Triebel Haselrain, Loddenreuth, Posseck, Sachsgrün, Wiedersberg Gutenfürst, Kemnitz, Weischlitz Krebes, Ruderitz, Schwand, Reinhardtswalde, Schönlin, k. A. k. A. Frage 4: Wie viele und wie viel Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner können in den Landkreisen und kreisfreien Städten nach den aktuellen Bereichsplänen (falls bereits bekannt, auch nach den Entwürfen fortgeschriebener Bereichspläne) in der ungünstigsten Zeit, in der nicht alle Rettungswachen und (Bitte Gesamtzahl bezogen auf ganz Sachsen, auf die Landkreise und die kreisfreien Städte und die jeweilige Kommune angeben.) Summe Einwohner- Anteil falls abweichend vom zahl Gesamtbevölkerung Träger des Rettungsdienstes Träger RettD: nicht innerhalb der Hilfsfrist erreichbar Rettungs- Rettungsdienst- Landkreis/kreisfreie Stadt dienst- bereich in Prozent bereich Landkreis Bautzen alle RW 24 Stunden besetzt Landkreis Görlitz 15.497 5,7 Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge alle RW 24 Stunden besetzt Landkreis Meißen alle RW 24 Stunden besetzt Landeshauptstadt Dresden 11.343 2,12 Landkreis Nordsachsen nur als Karte vorliegend k. A. k. A. Rettungszweckverband der Der Rettungszweckverband führte aus: Da die Vorhaltung Versorgungsbereiche Landkreis Landkreis Leipzig der Einsatzmittel in den Rettungswachen und Leipzig und Region Döbeln Nebenstellen bedarfsgerecht erfolgt, haben (Landkreis Mittelsachsen) Landkreis Mittelsachsen Einschränkungen keine Auswirkungen auf die Versorgung der Bevölkerung. k. A. k. A. Stadt Leipzig keine Angaben k. A. k. A. Landkreis Mittelsachsen 20.391 7,6 Rettungszweckverband Chemnitz- Der Rettungszweckverband teilte mit: In den Vorbetrachtungen zur Erstellung des Bereichsplans Erzgebirge Erzgebirgskreis wurde festgelegt, dass zusätzliche, durch Erhöhung der Vorhaltung in Dienst gestellte Fahrzeuge vorzugsweise in die Randbereiche oder in Bereiche mit belegbarem Schwerpunktgeschehen Stadt Chemnitz verlagert werden sollten. Dessen ungeachtet wird planerisch bei einer nicht besetzten Außenstelle die Fahrzeit auch beim Einsatz von der Rettungswache eingehalten. Rettungszweckverband Landkreis Zwickau alle RW "Südwestsachsen" 24 Stunden Vogtlandkreis besetzt 2017-10-18T11:00:39+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes